Kanzlei horak Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte
horak Rechtsanwälte Fachanwälte steht mit allen anwaltlichen Berufsträgern aus der Rechtsanwaltschaft und der Patentanwaltschaft für zielorientierte Beratung und exzellente Vertretung auf höchstem fachlichen Niveau.
Die Kanzlei horak Rechtsanwälte/Fachanwälte/Patentanwälte bietet eine umfassende Beratung, Vertretung und strategische Betreuung im nationalen und internationalen Wirtschaftsrecht an. Dabei deckt sie die gesamte Bandbreite des Privatrechts und des öffentlichen Rechts ab und unterstützt Unternehmen, Investoren und öffentliche Institutionen in verschiedenen Branchen.
1. Privatrechtliche Beratung im Wirtschaftsrecht
Die Kanzlei unterstützt Unternehmen in sämtlichen vertragsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere bei:
a) Vertragsgestaltung und -prüfung
- Erstellung, Prüfung und Verhandlung von nationalen und internationalen Verträgen
- Kaufverträge, Lieferverträge, Vertriebsverträge
- Lizenzverträge (Patente, Marken, Software)
- Kooperationsverträge, Joint Ventures
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Strategische Vertragsgestaltung zur Risikominimierung und Durchsetzbarkeit
b) Gesellschaftsrecht und Corporate Governance
- Gründung von Gesellschaften (GmbH, AG, SE, Personengesellschaften etc.)
- Erstellung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen
- Beratung bei Gesellschafterstreitigkeiten und Unternehmensnachfolge
- Compliance und Corporate Governance
- Beratung zur Haftung von Geschäftsführern und Vorständen
c) M&A (Mergers & Acquisitions) und Umstrukturierungen
- Beratung und Begleitung bei Unternehmensübernahmen, Fusionen und Restrukturierungen
- Legal Due Diligence: Identifikation rechtlicher Risiken in Zielunternehmen
- Gestaltung von Kaufverträgen und Beteiligungsvereinbarungen
- Steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Optimierung der Transaktion
- Beratung zu Private Equity und Venture Capital
2. Öffentlich-rechtliche Beratung im Wirtschaftsrecht
Neben den privatrechtlichen Aspekten berät die Kanzlei auch im öffentlichen Wirtschaftsrecht, insbesondere in Bereichen wie:
a) Gewerberecht und Regulierung
- Beratung zu Genehmigungsverfahren und Compliance
- Unterstützung bei behördlichen Verfahren und Auflagen
- Vertretung in Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozessen
- Regulierung in spezialisierten Branchen (z. B. Energie, Telekommunikation, Gesundheitswesen)
b) Vergaberecht
- Unterstützung bei öffentlichen Ausschreibungen (Bieterstrategien, Nachprüfungsverfahren)
- Beratung von Auftraggebern bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
- Vertretung vor Vergabekammern und Verwaltungsgerichten
c) Kartell- und Wettbewerbsrecht
- Prüfung und Gestaltung kartellrechtskonformer Verträge
- Beratung bei Marktmissbrauch und Fusionskontrolle
- Vertretung in kartellrechtlichen Verfahren vor Behörden (z. B. Bundeskartellamt, EU-Kommission)
d) Umwelt- und Planungsrecht
- Beratung zu umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren
- Unterstützung bei Bau- und Infrastrukturprojekten
- Rechtsfragen zu Nachhaltigkeit und ESG-Compliance
3. Prozessführung und Schiedsverfahren
Die Kanzlei vertritt Mandanten in gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten auf nationaler und internationaler Ebene, u. a.:
- Handels- und wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten
- Schiedsverfahren (national & international) (z. B. ICC, DIS, ad hoc)
- Unternehmensrechtliche Streitigkeiten (z. B. Gesellschafterstreitigkeiten, Managerhaftung)
- IP- und Wettbewerbsprozesse
- Schadensersatzforderungen und Vertragsdurchsetzung
4. Branchenspezifische Expertise
Die Kanzlei bietet spezialisierte Beratung für verschiedene Branchen, darunter:
- Technologie & IT: Datenschutz, Lizenzierung, IT-Compliance
- Automobil & Maschinenbau: Produkthaftung, Lieferkettenrecht
- Gesundheitswesen & Pharma: Arzneimittelrecht, Medizinprodukterecht
- Medien & Telekommunikation: Urheberrecht, Plattformregulierung
- Energie & Infrastruktur: Energiewirtschaftsrecht, Umweltrecht
horak Rechtsanwälte/Fachanwälte/Patentanwälte
horak Rechtsanwälte/Fachanwälte/Patentanwälte bietet eine umfassende wirtschaftsrechtliche Beratung für Unternehmen, Investoren und öffentliche Institutionen auf nationaler und internationaler Ebene. Die Expertise reicht von der Vertragsgestaltung über M&A-Transaktionen und regulatorische Fragen bis hin zu Prozessführung und Schiedsverfahren. Durch die Kombination aus Fachanwälten und Patentanwälten ist die Kanzlei besonders stark in der IP- und Technologierechtsberatung.
Dabei ist horak Rechtsanwälte weder eine Anwaltsfabrik noch eine Feld-Wald-Wiesen-Kanzlei. So streben wir eine dauerhafte Beziehung zu Ihnen an, die auf Qualität, Vertrauen und Verlässlichkeit unserer Leistungen basiert.
Selbstverständlich beraten wir mittelständische Unternehmen, Konzerne, Institutionen der Wirtschaft und öffentlich-rechtliche Körperschaften unterschiedlicher Grössenordnungen sowie Privatpersonen auf nahezu allen Gebieten des nationalen und internationalen Wirtschafts- und Privatrechts. Das ist auch gut so.
Wir bieten jedoch mehr. Von unseren Anwälten erwarten wir eine höchste Spezialisierung, Exzellenz und ein umfassendes Verständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge. Gerne arbeiten wir wissenschaftlich fundiert. So recherchieren wir intensiv und benutzen alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, um eine verlässliche Basis für eine erfolgsorientierte Rechtsberatung und Rechtsvertretung für Sie zu bilden.
Kooperation und internationales Recht
Bundesweite und grenzüberschreitende Aktivitäten gehören heute zum Alltag. Unsere Mandanten sind häufig international tätig. horak Rechtsanwälte berät mit Begeisterung auch in grenzüberschreitenden Transaktionen. Zudem verfügen wir über fachspezifische Kooperationsnetzwerke im gewerblichen Rechtsschutz mit Kanzleien weltweit, insbesondere in den USA, Kanada, Südamerika, Asien (einschliesslich Russland, China, Indien und Japan) sowie Australien .
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