Patentanwalt - horak Rechtsanwälte Hannover
Als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz sind wir zunächst eine Rechtsanwaltskanzlei in Hannover. Allerdings beschäftigen wir auch Patentanwälte und haben eine eigene Abteilung für diesen Bereich ähnlich einer Patentanwaltskanzlei. Dabei sehen wir beide Berufsgruppen, also Patentanwälte und Rechtsanwälte gleichermassen, als sehr gute, wechselseitige Ergänzung bei der gemeinsamen Berufsausübung.
Abgrenzung und Synergie Patentanwalt/ Rechtsanwalt
Während der Rechtsanwalt auf der gesamten Klaviatur des Rechts tätig werden kann und ein rechtswissenschaftliches Studium erfolgreich absolvierte, wird der Patentanwalt im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes aktiv. Der Rechtsanwalt kann sich sodann auf den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes (also Patente, Marken, Designs, Sorten & Lizenzen) spezialisieren. Dabei sind viele Rechtsanwälte nicht im Bereich der technischen Schutzrechte aktiv. Dies ist bspw bei uns anders: 75% der Rechtsanwälte im gewerblichen Rechtsschutz agieren auch im Zusammenhang mit technischen Schutzrechten.
Um Patentanwalt werden zu können, muss kein rechtswissenschaftliches Studium, sondern ein naturwissenschaftliches oder technisches Studium absolviert werden und danach eine ca dreijährige Ausbildung bei einem Patentanwalt, bei Patentbehörden sowie rechtliche Grundlagen im Fernstudium mit jeweils anschließender Prüfung erfolgreich bestanden werden.
Patentanwaltliches Tätigkeitsspektrum
Patentanwälte vertreten Mandanten vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht in Sachen des gewerblichen Rechtsschutzes sowie vor dem Bundesgerichtshof (BGH) im Patentnichtigkeitsberufungsverfahren (§ 113 PatG).
In zivilrechtlichen Verfahren des ordentlichen Rechtszuges, also vor Landgerichten, Oberlandesgerichten sowie dem BGH können Patentanwälte vertreten, solange kein Rechtsanwaltszwang existiert (so zB für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und für entsprechende Schutzschriften als solche, jedoch nicht das weitere Verfahren).
In derartigen Verfahren wird jedoch üblicherweise ein Rechtsanwalt tätig und daneben wird einem Patentanwalt insbesondere zur Erläuterung technischer Sachverhalte des gewerblichen Rechtsschutzes das Wort erteilt. Patentanwälte stehen auch hier an der Schnittstelle zwischen Technik und Recht.
Inhaltlich werden Patentanwälte bei Erfindungen, technischen und ästhetischen Neuerungen, Marken, Designs und Know-how umfassend ebenso tätig, wie unsere Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz.
Das Spektrum der Tätigkeit eines Patentanwaltes umfasst folgendes:
- Beratung zu Erfindungen, Marken, Design, Know-how, Softwareschutz, Sortenschutz, Halbleitertopografien
- Anmeldung aller gewerblichen Schutzrechte (national und international)
- Vertretung in Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMAt, dem Bundespatentgericht (BPatG), dem Bundessortenamt (BSortA), dem Europäischen Patentamt (EPA, sofern zugelassen) und anderen internationalen Behörden des gewerblichen Rechtsschutzes, sowie in bestimmten Fällen (Nichtigkeitsverfahren) auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH)
- Überwachung von Schutzrechten und ihre Verwaltung
- Verteidigung von Schutzrechten, Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen
- Beratung und Vertretung in Sachen nach dem Arbeitnehmererfindergesetz
- Prüfung, Erstellung und Beratung im Zusammenhang mit Vertragswerken zum gewerblichen Rechtsschutz (zB nicht-exklusiver oder exklusiver Lizenzvertrag, Übertragungsvertrag, Schutzrechteklausel in M&A-Verträgen etc)
- Veranlassung von Recherchen betreffend Schutzrechte
- Portfoliomanagement und Portfolio-Optimierung
- strategische Schutzrechtsberatung
Teambildung zwischen einem Patentanwalt und einem Rechtsanwalt
In Deutschland existieren mit Fokus im gewerblichen Rechtsschutz folgende Anwaltskanzleien:
- Patentanwaltskanzleien (also einzelne oder zur gemeinsamen Berufsausübung zusammengeschlossene Patentanwälte ohne die Mitbeschäftigung von Rechtsanwälten)
- Rechtsanwaltskanzleien (also ohne Patentanwalt)
- gemischte Patent- und Rechtsanwaltskanzleien (Beschäftigung von Patentanwälten und Rechtsanwälten gleichermassen).
Wir sind eine gemischte Patent- und Rechtsanwaltskanzlei. Zudem arbeiten wir mit einigen weiteren Kanzleien national wie international zusammen. Dabei sind wir der Auffassung, dass sich die technischen/ naturwissenschaftliche Hintergründe eines Teils und die rechtlichen Kenntnisse wechselseitig sowohl im Beruf des Patentanwalts als solchem als auch in der gemeinsamen Berufsausübung mit Patentanwälten hervorragend ergänzen.
Technische und naturwissenschaftliche Schwerpunkte im Bereich technische Schutzrechte und Sorten der Patentanwälte sowie teils der Rechtsanwälte
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