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Produktpiraterie/ Markenpiraterie - horak Fachanwälte, Hannover

Produktimitationen sind in den vergangenen Jahren zu einem wahren Massenphänomen geworden und bedrohen den Markterfolg vieler Unternehmen. Oftmals erkennen Firmen die Tatsache, dass ihr Know-how nicht ausreichend geschützt ist, erst dann, wenn bereits Schadensfälle durch Imitationen eingetreten sind. Dabei kann mittels Markenschutz, Designschutz, Patentschutz und weiteren Elementen des geistigen Eigentums sowie über Grenzbeschlagnahme-Anträge häufig auch schon mit einfachen Mitteln die Produkt- und Markenpiraterie eingedämmt werden.

Während in den vergangenen Jahrzehnten vor allem digitale Medien und Luxusgüter imitiert wurden, sind in den letzten Jahren vermehrt auch technologisch anspruchsvolle Produkte wie Maschinen und Anlagen oder Elektronikartikel betroffen.

Als Produktpiraterie, Produktfälschung oder Markenpiraterie wird das Nachbauen von Produkten bezeichnet, mit dem Ziel, an dem wirtschaftlichen Erfolg einer Original-Ware teilzunehmen. Dabei werden die Verletzung von Urheberrechten, Geschmacksmustern/ Designs, Patenten und sonstigen Rechten des Geistigen Eigentums und Gewerblichen Rechtsschutzes, Markenrechte oder wettbewerbsrechtliche Verletzungen von den Nachahmern billigend in Kauf genommen. Teilweise wird auch geziehlt versucht, keine Rechtsverletzungen zu begehen (dann liegt jedoch auch keine Produktpiraterie vor).

Gefälscht wird in allen Bereichen: Software, Uhren, Bekleidung, Medikamente, Autoteile bis hin zu kompletten Kraftfahrzeugen. Auch Ersatzteile von Maschinen und Investitionsgütern werden kopiert.

Gleichzeitig nimmt die Qualität der Kopien immer weiter zu: Während vor einigen Jahren die Imitationen in der Regel als minderwertig identifiziert werden konnten, handelt es sich inzwischen oft um täuschend echte, wenn nicht sogar technologisch ebenbürtige Kopien der Originalprodukte. Gerade aufstrebende Nationen wie China und Indien erweitern ihre technologischen Fähigkeiten mit sehr hoher Geschwindigkeit.

Die Konsequenzen für die betroffenen Unternehmen sind drastisch. Sie äußern sich nicht nur in niedrigeren Absatzzahlen und Produktpreisen, sondern häufig auch in einem verschlechterten Markenimage und sinkender Firmenreputation.

Einfuhr von gefälschten Markenprodukten

Von der Markenuhr über die Designerhandtasche bis hin zur Luxussonnenbrille: Urlauber in Einkaufslaune bekommen gerade im Ausland immer öfter vermeintliche Markenprodukte zu verdächtig niedrigen Preisen angeboten. Aber Vorsicht! Viele Schnäppchen entpuppen sich schnell als billige Fälschung. Aus dem scheinbar günstigen Urlaubssouvenir wird dann eine enttäuschende Nachbildung, die ihr Geld nicht wert ist und viel Ärger bereitet. Um den Handel mit kopierten Markenprodukten zu unterbinden, beschlagnahmt der Zoll auch im Reiseverkehr mit Nicht EU-Staaten eingeführte Fälschungen. Voraussetzung ist jedoch, dass ein kommerzieller Charakter bei der Einfuhr erkennbar ist.

Handel von Produkt-Fälschungen im Internet

Dank des riesigen Warenangebots im Internet gelangen gefälschte Produkte mittlerweile sogar per Post nach Hause. Die virtuellen Märkte bieten günstige Ware aus aller Welt, die rund um die Uhr nur einen kurzen Klick entfernt ist. Doch genauso wie auf realen Marktplätzen gibt es auch im Internethandel schwarze Schafe.

Das Luxusprodukt aus Übersee, das zunächst so günstig erscheint, kann sehr schnell seinen Glanz verlieren. Nämlich dann, wenn es sich um eine Fälschung oder einen unerlaubten Parallelimport handelt. Parallelimporte sind Produkte, die der Originalhersteller für einen bestimmten Markt, z. B. die USA produziert und die gegen seinen Willen nach Deutschland eingeführt werden. Der Zoll beschlagnahmt dann die im Postverkehr eingeführte Ware.

Möglich sind auch Schadensersatzforderungen des Originalherstellers.

Wir bearbeiten alle Fallgestaltungen der Produktpiraterie/ Markenpiraterie. Dabei sind wir auch rechtsberatend und rechtsgestaltend im Bereich der präventiven Produktpiraterie tätig:

  • Piraterie-Sichere Gestaltung von Produkten sowie von Produktentstehungs- und Vertriebsprozessen.
  • Kennzeichnung von Produkten und Systemen zur Überwachung und Verfolgung entlang der Wertschöpfungskette.
  • Entwicklung von Schutzkonzepten gegen Produktpiraterie: Wir zeigen Methoden und Werkzeuge, mit denen auf Basis einer unternehmensspezifischen Schwachstellen- und Risikoanalyse Strategien zum durchgängigen Produktschutz für Unternehmen entwickelt werden können.

Produktpiraterie, sklavische Nachahmung, Plagiate, Produktfälschung, Raubkopien & me-too

Bei Produktpiraterie wird unterschieden zwischen:

  • Sklavische Fälschung: Hier wird versucht, das Original genau zu kopieren. Die Verpackung sowie der Markenname sind häufig gleich. Bei kosmetischen oder pharmazeutischen Produkten sind die Inhaltsstoffe möglicherweise sogar identisch.
  • Plagiate tragen einen geringfügig geänderten Markennamen, z. B. Anagramme wie McDnoald’s oder optisch ähnliche wie SQNY. Teilweise stehen diese Produktnamen auf sklavischen Fälschungen und teilweise auf Produkten, die es vom Originalhersteller nicht (oder so nicht) gibt. In China ist die Kopier-Kultur unter dem Begriff Shanzhai (Shan Zhai) bekannt.
  • Klassische Fälschung: Hier wird eine identische Verpackung und der Name des Herstellers benutzt. Die Inhaltsstoffe, die verarbeiteten Materialien und/oder die Verarbeitung hingegen sind meist (aber nicht notwendigerweise) minderwertig und manchmal nicht vorhanden oder gesundheitsschädlich.
  • Raubkopie: Unter diesen Begriffen versteht man rechtswidrig hergestellte oder verbreitete Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material. Die Bezeichnungen beziehen sich meist auf Produkte der Medienbranche, die sich mittels Reprotechnik reproduzieren lassen.

In einer Grauzone zwischen Legalität und Illegalität bewegen sich Produkte, die kopierte Produkte anderer Hersteller unter eigenem Markennamen vertreiben.

Häufig ist strittig, ob es sich um Produktpiraterie handelt, Markenpiraterie ist es aber nicht. Gerade im Bereich von Produkten, deren Wert in erheblichem Maße im ästhetischen Wert liegt, ist das weit verbreitet, z. B. bei Kleidung. Wenn die Gestalt dieser Produkte nicht durch Geschmacks- oder Gebrauchsmusterschutz geschützt ist, bestehen in der Regel keine rechtlichen Bedenken, ansonsten – bei Bestand von Gestaltmusterschutz – versuchen die Hersteller oft, rechtliche Handhabe durch geringfügige Gestaltveränderungen zu umgehen. Oft tun sich auch Fachleute schwer, den Ausgang einschlägiger Gerichtsprozesse vorherzusagen.

Die Herstellung und der Vertrieb von Nachahmerprodukten ist grundsätzlich erlaubt. Unter Nachahmerprodukte (auch als Me-too-Produkt bezeichnet, von engl. me too = ich auch) versteht man Produkte, die sich einem erfolgreichen innovativen Original-Produkt in vielen Eigenschaften angleichen und kurz nach dem Erstanbieter ebenfalls auf den Markt kommen.

Nachahmerprodukte ähneln also einem Original; ist jedoch die Ähnlichkeit zu groß, dann ist ein solches Me-Too-Produkt schnell als ein Plagiat zu betrachten.

Schutz vor Produktpiraterie

Schutz durch gewerbliche Schutzrechte

1. Anmeldung von technischen Neuheiten als Patente und Gebrauchsmuster
- Patent und Gebrauchsmuster: für technische Lösungen bestehender Probleme
2. Anmeldung von neuem Design als Geschmacksmuster/ Design
- Geschmacksmuster: Schutz von Form und Farbe, wobei eine gewisse Eigenart vorhanden sein muss
3. Anmeldung von Produktmarkennamen als Marke – Wort-, Bild-, Wort-Bild-, Ton-, Farbmarke
- Marken: der Schutz von Produktbezeichnungen
4. Künstlerische Arbeiten werden nach dem Urheberrecht geschützt
- Urheberecht: das ausschließliche Recht eines Urhebers an seinem Werk (eine Anmeldung erfolgt nicht; das Werk entsteht mit der Veröffentlichung)

Schutz durch technische und/oder organisatorische Maßnahmen

Bei diesen genannten Maßnahmen handelt es sich um technische und/oder organisatorische Maßnahmen, die Produkte eines Unternehmens gegen das Nachahmen zu schützen bzw. um den Nachweis zu erbringen, dass es sich bei einem vermeintlichem Originalteil eben nicht um das Original handelt, sondern um einen Nachbau/Plagiat/Fälschung. Hierdurch wird zwar in der Regel zunächst der Nachahmer nicht an einem Nachbau gehindert, aber im Falle von Rechtsansprüchen, wie z. B. in einem Schadensfall, lässt sich das Original eindeutig von der Kopie/Fälschung unterscheiden. Die folgende Liste zeigt anschaulich eine Vielzahl von Möglichkeiten, dem Nachahmer gewisse technische und organisatorische Barrieren bei der Nachahmung eigener Produkte entgegenzustellen:

  • 2D-3D Barcodes
  • After Sales Management
  • Änderungsmanagement
  • Biometrie
  • Chemische Marker
  • Chemischer Marker in Verbindung mit Upconversion-Marker
  • Chromogene Systeme
  • Digitale Wasserzeichen
  • Erfolgskontrolle und Überwachung des Marktes
  • gegenseitige Authentifizierung von Komponenten
  • Geheimhaltung während der Entwicklung
  • Gestaltung von Verschleiß- und Ersatzteilen
  • Hybride Produkte anbieten
  • Informationsrecherche durchführen
  • Innovationsprozesse optimieren
  • Intelligente Verpackungen
  • Internet Monitoring durch Detektive
  • Isotope Kennzeichnung
  • Kennzeichenrechte schützen lassen
  • Kennzeichnung durch DNS
  • Kommunikationsstrategien anwenden
  • Komplexität steigern
  • Kooperation von Entwicklung und Vertrieb
  • Kooperation von Entwicklungs- und Rechtsabteilung
  • Long-Term Service Agreements anbieten
  • Markt- und Wettbewerbsbeobachtung
  • Mass Customization
  • Mikrofarbcodes
  • Nanobiotech Kennzeichnung
  • Organisation
  • Distributionslogistik
  • Organisation Ersatzteil- und Entsorgungslogistik
  • Organisation Informationslogistik
  • Organisation Lieferantenwertschöpfung
  • Organisation Produktion
  • Organisation Produktionslogistik
  • Organisatorischer Schutz durch Embedded Software
  • Originalitätskennzeichnung (Hologramme, Farbpigmentcodes, Sicherheitsfäden, digitale Wasserzeichen und Musteroberflächen

Ihre (fach-)anwaltlichen Ansprechpartner zur Produktpiraterie/ Markenpiraterie:

  1. Rechtsanwalt Michael Horak, Dipl.-Ing., LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
     
  2. Rechtsanwältin Julia Ziegeler, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
     
  3. Rechtsanwältin Anna Umberg, LL.M., MA, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
     
  4. Patentanwalt Andree Eckhard, Dipl.-Phys.

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