Unternehmenskaufvertrag
Sie können die gesellschaftsrechtlichen Muster von unserer Seite kostenlos verwenden und auf Ihre Bedürfnisse anpassen. Voraussetzung für diese Gestattung ist jedoch, dass Sie einen Link im Impressum Ihres Internetauftritts mit folgendem Wortlaut hinterlegen: “Vertragsmuster von horak Rechtsanwälte www.bwlh.de “. Sollten Sie eine andere Verlinkung wünschen oder Fragen hierzu haben, schicken Sie uns bitte eine email an horak@bwlh.de .
Kaufvertrag eines einzelkaufmännischen Unternehmens
Zwischen
Name/Firma ……………………………………………………….
Adresse ………………………………………………………. Verkäufer
und
Name/Firma ……………………………………………………….
Adresse ………………………………………………………. Käufer
wird folgender Vertrag geschlossen:
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Verkäufer verkauft folgende/s Firma/Unternehmen:
……………………………………………………….………………
Firma oder Geschäftsbezeichnung, unter der Adresse
……………………………………………………….………………
Die Firma ist im Handelsregister
…………………………………… unter Nr.: ………… eingetragen.
Der Verkäufer überträgt das Recht zur Fortführung der bisher verwendeten Firma, ohne dass der Käufer jedoch zur Fortführung verpflichtet ist. Der Käufer ist berechtigt, die Firma durch einen Inhaberzusatz zu ergänzen.
Der Kaufvertrag umfasst die in Anlage 1 aufgeführten Gegenstände (Sachen, Forderungen, Schutzrechte, Verträge, Kundenadressen, Verbindlichkeiten etc.).
Der Verkäufer übergibt an den Käufer zudem sämtliche Geschäftsunterlagen und Datenbestände. Er weist den Käufer ein und verpflichtet sich, dem Käufer die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln und Erläuterungen zu geben.
Die Übergabe erfolgt am …………… 0.00 Uhr (Übergabestichtag). Ab dem Betriebsübergang gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Geschäftsbetrieb auf den Käufer über.
Bei allen An- und Ummeldungen sowie Anträgen, Anzeigen und Mitteilungen an Behörden und Dritte wirkt der Verkäufer - auf Wunsch des Käufers/oder soweit erforderlich – mit. Die anfallenden Kosten sind vom Käufer zu tragen.
Im Übrigen sind Verkäufer und Käufer verpflichtet, sich gegenseitig alle Auskünfte zu erteilen und an allen Geschäften und Rechtshandlungen mitzuwirken, die zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind.
§ 2 Kaufpreis
Der vereinbarte Kaufpreis beträgt ……………………………… (in Worten ……………………………………………………… ) Euro.
Er ist am …………… fällig und auf das Konto des Verkäufers bei der
Bank: ……………………………………………………………
IBAN:……………………………………………………………
zu überweisen. (Es zählt das Datum des Zahlungseingangs.)
oder optional z.B.
Der vereinbarte Kaufpreis beträgt ……………………………… (in Worten ……………………………………………………… ) Euro.
Am …………… (Übergabestichtag) wird ein Teilzahlungsbetrag in Höhe von Euro …………… fällig. Den Kaufpreisrest in Höhe von Euro …………… wird der Käufer in ……… Monatsraten je Euro …………… .
Der jeweilige Kaufpreisrest ist mit …………… Prozent p. a. zu verzinsen. Der jeweilige Restzins wird mit der Monatsrate fällig.
Die Raten sind monatlich zu entrichten bis zum dritten Werktag eines jeden Monats, die erste Rate bis zum …………… .
Die Zahlungen sind zu leisten auf das Konto des Verkäufers bei der
Bank: ……………………………………………………………
IBAN: …………………………………………………………… (Es zählt das Datum des Zahlungseingangs.)
Gerät der Käufer mit ……… aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, die sofortige Zahlung der ganzen Restsumme auf einmal zu verlangen oder ohne vorherige Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
Hinsichtlich des Material- und Warenbestandes ist beiderseitig zum Übergangsstichtag eine schriftliche Bestandsaufnahme (Anlage 2) zu Verkehrswerten durchzuführen, deren Wert dem Kaufpreis hinzuzurechnen ist und vom Käufer bei Übergabe sofort zu bezahlen ist.
Es handelt sich um eine Veräußerung eines gewerblichen Betriebes im Ganzen, so dass keine Umsatzsteuer anfällt.
§ 3 Eigentumsübertragung
Das Eigentum an allen verkauften Gegenständen geht – soweit gesetzlich zulässig – erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über; dies gilt insbesondere für das Eigentum an beweglichen Sachen (Eigentumsvorbehalt).
Der Käufer darf die beweglichen Sachen auf Rechnung des Verkäufers verarbeiten, verbinden und vermischen. In diesem Fall erlangt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Ware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Ware. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer sofort anzuzeigen, wenn Gegenstände von dritter Seite gepfändet oder in Anspruch genommen werden sollten. In allen Fällen hat zunächst der Käufer alle erforderlichen Maßnahmen zur Abwendung eines Verlustes für den Verkäufer zu ergreifen und diesen hiervon zu benachrichtigen. Alle zur Beseitigung von Pfändungen und Einbehaltungen sowie zur Wiederbeschaffung der Ware aufgewendeten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten hat der Käufer zu erstatten.
Ferner verpflichtet sich der Käufer, die verkauften Gegenstände, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ordnungsgemäß zu behandeln sowie für Reinigung und Instandhaltung zu sorgen. Von etwaigen Beschädigungen ist der Verkäufer unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Käufer haftet dem Verkäufer für die Folgen unterlassener Benachrichtigung. Die Gefahr der Beschädigung und des Untergangs der Gegenstände trägt der Käufer ab Übergangsstichtag.
§ 4 Gewährleistung, Zusicherungen
Die Gegenstände nach Anlage 1 werden in ihrem gegenwärtigen Zustand übergeben. Nicht von dem Verkäufer zu vertretene Verschlechterungen oder sonstige Veränderungen begründen keine Rechte des Käufers. Hinsichtlich des Aktivvermögens bestehen keine Veräußerungsbeschränkungen und Rechte Dritter. Die zur Abwicklung fälliger Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Betriebes angeschafften oder herstellten Gegenstände sind in auslieferungsfähigem bzw. in leistungsbereitem Zustand.
Dem Kaufvertrag lagen folgende Unterlagen zugrunde: Bilanzen des Unternehmens vom ……… , Gewinn- und Verlustrechnungen vom ………, betriebswirtschaftliche Auswertungen vom ……… , ggf. sonstige Unterlagen. Der Verkäufer versichert, dass diese Unterlagen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden und ihm keine Informationen vorliegen, die diesen vorgelegten Betriebsdaten widersprechen. Ein weitergehendes Gewährleistungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen.
Der Käufer bestätigt ausdrücklich, dass ihm keine vom Inhalt der vorgelegten Unterlagen abweichenden Zusicherungen gemacht worden sind.
oder optional z.B.:
Über die in diesem Vertrag erklärten Zusicherungen und Gewährleistungen hinaus übernimmt der Verkäufer keine Haftung, insbesondere nicht hinsichtlich der bisherigen Vermögens-, Umsatz- und Ertragslage des Unternehmens sowie für deren Fortbestand über den Übergangsstichtag hinaus.
Der Verkäufer versichert dem Käufer sämtliche geschäftlichen Unterlagen vorgelegt zu haben. Er verpflichtet sich und ermächtigt sämtliche Betriebsangehörige, seinen Steuerberater, seine Banken und ggf. Behörden, dem Käufer die für den Kauf erforderlichen und gewünschten Auskünfte nach bestem Wissen zu erteilen.
Der Verkäufer gewährleistet, dass er bis zum Übergabezeitpunkt keine wesentlichen Veränderungen in dem Unternehmen oder sonstige Handlungen vornehmen wird, die dessen Vermögenslage nachteilig beeinflussen könnten.
Der Verkäufer versichert, dass durch den Betrieb des Unternehmens keine Vorschriften, Richtlinien und behördlichen Anordnungen des Gewerberechts, des öffentlichen Baurechts, des Nachbarrechts, des öffentlichen und privaten Immissionsschutzrechts und des sonstigen Umweltschutzrechts, des Kartellrechts, des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb, des Strafgesetzbuches etc. verletzt werden.
Der Verkäufer versichert zudem, dass er bei Abschluss des Kaufvertrages an keinem Rechtsstreit beteiligt ist, ihm derzeit keine Umstände bekannt sind, die Dritte zur Aufnahme eines Rechtsstreits oder einer Streitverkündung ihm gegenüber veranlassen könnten. Er versichert ferner, dass er sich ohne vorherige Zustimmung des Käufers bis zum Übergabezeitpunkt nicht aktiv an einem Rechtsstreit beteiligen wird. Gerichtliche oder behördliche Verfahren wegen einer Verletzung öffentlich-rechtlicher Vorschriften und Anordnungen und wegen des Verdachts begangener Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten sind bei Abschluss dieses Kaufvertrages nicht anhängig.
§ 5 Verträge
Der Käufer übernimmt die in Anlage 3 aufgeführten Verträge (Geschäftsbeziehungen/ Kundenkartei), soweit dies möglich ist.
Der Verkäufer verpflichtet sich, in enger Abstimmung mit dem Käufer die Zustimmung der/des jeweiligen Drittpartei/Kunden zu erreichen. Wird die Zustimmung verweigert, tritt der Verkäufer seine Rechte aus dem Vertrag an den Käufer ab und verpflichtet sich, weiterhin und ausschließlich auf Rechnung des Käufers als Vertragspartei aufzutreten.
Wird die Zustimmung zur Übernahme des Mietvertrages oder der Abschluss eines neuen Mietvertrages zu angemessenen Bedingungen über die Geschäftsräume seitens des Vermieters verweigert, kann der Käufer bis zum ……………………… vom Vertrag zurücktreten.
§ 6 Verbindlichkeiten
Der Käufer übernimmt im Verhältnis zum Verkäufer die Erfüllung der in Anlage 4 aufgeführten Verbindlichkeiten. Die Höhe der einzelnen Verbindlichkeit ist in der Anlage 4 festzusetzen.
Für andere als die in der Anlage aufgeführten Verbindlichkeiten steht der Käufer nicht ein.
§ 7 Arbeitsverhältnisse
Der Käufer übernimmt sämtliche Arbeitnehmer des Verkäufers, wie sie in der Anlage 5 zu diesem Vertrag aufgelistet sind, mit Wirkung zum Übergabezeitpunkt mit allen Rechten und Pflichten einschließlich etwa noch bestehender Urlaubsansprüche. Dem Käufer wurden alle besonderen Betriebsvereinbarungen (z.B. Altersvorsorge) von dem Verkäufer mitgeteilt. Bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer werden die bei dem Verkäufer geleisteten Beschäftigungszeiten angerechnet (§ 613a BGB). Der Verkäufer bestätigt, dass er der Pflicht zur Belehrung über das Widerrufsrecht gemäß § 613a BGB nachgekommen ist.
Der Verkäufer sichert zu, dass alle Lohn- und Gehaltsansprüche der Arbeitnehmer bis zum Übergabezeitpunkt sowie alle sonstigen damit verbundenen Lasten (Lohnsteuer, Sozialversicherung etc.) ordnungsgemäß erfüllt sind bzw. die zum Fälligkeitstag erbracht werden; er stellt insoweit den Käufer von allen Ansprüchen der Arbeitnehmer vor dem Übergabezeitpunkt frei.
§ 8 Haftung für öffentliche Abgaben
Der Verkäufer trägt die auf den Gewerbebetrieb entfallenen Steuern, Beiträge und Abgaben bis zum Übergabezeitpunkt. Ab dem Übergabezeitpunkt trägt der Käufer diese.
Sollten sich zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Betriebsprüfung noch fällige Abgaben aus der Zeit vor der Übergabe ergeben, so haftet der Verkäufer hierfür.
§ 9 Betriebs- und Geschäftsgeheimnis
Der Verkäufer verpflichtet sich, Dritten gegenüber keine Betriebs- und Geschäfts-geheimnisse zu offenbaren.
§ 10 Wettbewerbsverbot
Der Verkäufer verpflichtet sich, für die Dauer von ……… Jahren ab dem Übergabezeitpunkt im bisherigen räumlichen und sachlichen Tätigkeitsbereich des Unternehmens im Umkreis von ……… km um den derzeitigen Unternehmensstandort jeden Wettbewerb mit dem Käufer zu unterlassen, insbesondere sich an Konkurrenzunternehmen weder unmittelbar noch mittelbar zu beteiligen, in die Dienste eines Konkurrenzunternehmens zu treten oder ein solches Unternehmen auf sonstige Weise unmittelbar oder mittelbar durch Rat und Tat zu fördern.
Verletzt der Verkäufer seine Verpflichtungen nach § 9 Absatz 1 dieses Vertrages, so verpflichtet er sich für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von …………… Euro zu zahlen.
Das Recht Schadensersatz oder Unterlassung zu verlangen, bleibt hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf den Schadensersatz angerechnet.
§ 11 Mediationsklausel
Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäß der Mediationsordnung der IHK Wiesbaden durchzuführen.
§ 12 Schiedsklausel
Sollte die Mediation gescheitert sein, so werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.
§ 13 Wesentliche Bestandteile
Die mit dem Vertrag fest verbundenen Anlagen 1 bis 5 sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages.
§ 14 Sonstiges
Die Vertragsparteien haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel. Falls eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein sollte, wird dadurch die Geltung des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die entsprechende gesetzliche Regelung treten.
…………………………………
Ort, Datum
………………………………… …………………………………
Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer
Anlagen zum Kaufvertag:
Anlage 1 – Verzeichnis sämtlicher zum Betrieb gehörender Gegenstände
Anlage 2 – Material- und Warenbestand bei Übergabe
Anlage 3 – Verträge
Anlage 4 – Verbindlichkeiten
Anlage 5 – Arbeitnehmerliste mit Arbeitsverträge
|