Rechtsgebiete horak Rechtsanwälte Hannover
Arbeitsrecht und Arbeitnehmererfinderrecht
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen arbeitsrechtlichen sowie dienstrechtlichen Angelegenheiten. Dabei werden Unternehmen und Unternehmer auch im arbeitsrechtlichen Tagesgeschäft begleitet. Bei einer Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen managt die Kanzlei den Trennungsprozess. Selbstverständlich beraten wir Unternehmen und Privatpersonen auch im Kündigungsfall und klären entsprechend der Interessenlage (z.B. Weiterbeschäftigung oder Abfindung) die rechtlichen Ansprüche. Darüberhinaus verfügen wir über eine ausgeprägte Arbeitsvertragserstellungs-, prüfungs-, und durchsetzungspraxis.
Weitere Informationen zum Arbeitsrecht sowie insbesondere auch zum Arbeitnehmererfinderrecht.
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Arzneimittelrecht, Medizinprodukterecht, Heilmittelwerberecht und Lebensmittelrecht
Wir prüfen die Verkehrsfähigkeit Ihrer neuen Lebensmittel nebst Zusammensetzung einschliesslich der besonders bedeutsamen Abgrenzung zu Arzneimitteln. Gerne bearbeiten wir auch Ihre arzneimittelrechtlichen Problemstellungen. Natürlich beraten wir auch die Frage der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von Verpackungen/ Packungsbeilagen. Des weiteren begleiten wir lebensmittelrechtliche/ arzneimittelrechtliche behördliche Verfahren. Dabei sind wir branchenübergreifend tätig.
Weitere Informationen zum Lebensmittel-/Arzneimittelrecht
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Baurecht/ Architektenrecht/ Ingenieursrecht/ HOAI
Bei der Planung oder Umsetzung von Bauvorhaben sehen die zugrundeliegenden Bauvertragswerke ein erfolgreiches Zusammenspiel aller am Bau Beteiligten vor. Häufig lässt sich das Bauvorhaben jedoch weder fehlerfrei planen noch mangelfrei umsetzen. Planungsfehler oder Ausführungsmängel führen immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Schon die baurechtliche Abgrenzung zwischen Planungsfehlern zu Ausführungsfehlern fällt mitunter schwer.
Im Baurecht hilft ein nachhaltiges rechtliches und technisches Fachwissen sowie eine grosse praktische Erfahrung bei der erfolgreichen Durchsetzung von baurechtlichen Ansprüchen. Dabei vertreten wir sowohl Bauunternehmen, Bauunternehmer als auch Bauherren. So begleiten wir Sie bereits in der Projektierungsphase, beraten in der Planung, erstellen oder prüfen die notwendigen Vertragswerke und setzen Ihre sich daraus ergebenden Rechte schnell und umfassend, sowie notfalls gerichtlich, durch. Dementsprechend beraten und vertreten wir vorrangig das private Baurecht, von einfachen Bauvorhaben bis hin zu Großprojekten. Daneben bearbeiten wir auch Sachverhalte des öffentlichen Baurechts sowie solche des Bauträgerrechts, des Bauinsolvenzrechts und des technischen Baurechts, des Architektenrechts, des Ingenieursrechts sowie zur HOAI.
Weitere Informationen zum Baurecht.
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Bankrecht
Von der Vorbereitung der Bank- und Finanzierungsgeschäfte beraten und unterstützen wir die Vermeidung und Ausräumung von Problemfeldern. Dabei werden wir im Bereich der Einlagen und Kreditgeschäfte im Kreditsicherungsrecht, mit Schwerpunkt auf Bürgschaften und Bürgschaftsrecht, Leasing, Factoring nebst allen Varianten tätig. Im Verhältnis zu Banken prüfen wir Allgemeine Geschäftsbedingungen, Kontokorrentverhältnisse wie auch Wertpapier-, Effekten-, Emissions- und Investmentgeschäfte. Seit jeher beraten wir im Kapitalanlagerecht und vertreten hier auch geschädigte Investoren gegenüber Anlageunternehmen aller Wirtschaftsstufen weltweit.
Weitere Informationen zum Bankrecht auf Anfrage
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Energierecht mit Energiewirtschaftsrecht, Energiekartellrecht und Energiesteuerrcht
Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts ist der Energiemarkt soll der Energiemarkt “liberalisiert” werden. Die alteingesessenen Gebietsversorger sehen sich einem zunehmenden Wettbewerb ausgesetzt. Neue Anbieter und Dienstleister betreten regelmässig den Energiemarkt. Die Kunden werden allseits umworben. So sollen den Abnehmern vorher ungeahnte Freiräume zufallen. Wir begleiten Unternehmen der Energiebranche bei strategischen Zusammenschlüssen, Kooperationen und Neugründungen. Durchleitungsvorhaben werden überprüft, durchgesetzt und abgewehrt. Geschäftsabsichten werden in sichere Verträge eingebettet und bestehende Vertragswerke begutachtet sowie angepasst. Energiesonderabnehmer werden im Geschäftsverkehr mit Energielieferanten bei Vertragsverhandlungen, Vertragsgestaltung, Vertragsänderung, Vertragsdurchsetzung und Vertragsbeendigung unterstützt. Die Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Stromeinspeisung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gehören zu unserer Tätigkeit.
Weitere Informationen zum Energierecht, sowie unter http://www.energierechtler.de und auf Anfrage
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EDV-Recht/ Computerrecht/ IT-Recht
Das EDV-Recht stellt einen unserer wichtigen Schwerpunkte dar. Entwicklung, Produktion, Vertrieb und Wartung von Soft- und Hardware erfordert eine regelmässige Überprüfung und Anpassung der zu Grunde liegenden Verträge und Geschäftsbedingungen. Denn die Rechtsprechung befindet sich stetig im Wandel. Von allgemeinen Einkaufs- und Vertriebsbedingungen über Software-Erstellungsverträge, der Gestaltung von Lizenz- oder Systemverträgen bis hin zur Durchsetzung einzelner Forderungen bieten wir ein profundes Verständnis der EDV-Entwicklungen im Markt der Informationstechnologie. Einschlägige Branchenkenntnisse und Branchenerfahrung nebst unserem Verständnis für die besonderen Fachtermini und wirtschaftliche Zusammenhänge bietet Ihnen eine zielführende Beratung und Vertretung.
Weitere Informationen zum EDV-Recht auf Anfrage sowie unter http://www.iprecht.de, http://www.dieDomainrechtler.de und www.disputeresolution24.de
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Erbrecht/ Unternehmensnachfolge
Persönliche Umstände, rechtliche, wirtschaftliche sowie steuerliche Gesichtspunkte können eine erbrechtliche Angelegenheit beeinflussen. Im Erbfall soll Vermögen auf die nächste Generation übergehen. Das muss umsichtig und langfristig geplant werden. Wir erstellen für Sie Verträge und rechtsgeschäftliche Erklärungen wie Testamente, Ehe- und Erbverträge, gesellschaftsrechtliche Regelungen (Unternehmensnachfolge), Schenkungsverträge und alle etwaigen Formen der vorweggenommenen Erbfolge. Wir berücksichtigen gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Perspektiven in Anbetracht von zunehmender staatlicher Wertschöpfung für den Erbfall.
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Gesellschaftsrecht
Einen besonders wichtigen Schwerpunkt unserer Kanzlei bildet das Gesellschaftsrecht. Unsere Aktivitäten reichen von der Gründung, Unternehmensberatungen - zum Beispiel bei Umwandlung, Erwerb und der Veräusserung von Unternehmen bis hin zum Erbrecht einschliesslich von Nachfolgeregelungen. Die Beratungstätigkeit erstreckt sich auf sämtliche Gesellschaftsformen, von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der Kommanditgesellschaft, der Offenen Handelsgesellschaft über die GmbH und Aktiengesellschaft bis hin zum Verein bzw. einer Genossenschaft. Die Tätigkeit umfasst auch die Beratung bei Umstrukturierungen, Unternehmensverträgen, Beherrschungsverträgen, Satzungsänderungen, Verschmelzungen und Ausgliederungen. Diese gestaltende Tätigkeit wird ergänzt durch langjährige forensische Erfahrungen im Bereich gesellschaftsrechtlicher Auseinandersetzungen sowohl im Verhältnis von Geschäftsführern/Vorständen zu den von ihnen repräsentierten Gesellschaften wie auch bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern. Um die betriebswirtschaftlichen Leistungen eines Unternehmens an der Schnittstelle von Gesellschaftsrecht und Steuerrecht zu optimieren, kooperieren wir mit einem Netzwerk, das auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer einschliesst. Darüber hinaus verfügen wir über Kooperationen mit gesellschaftsrechtlichen Notarpraxen.
Weitere Informationen zum Gesellschaftsrecht.
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Grundstücks- und Immobilienrecht
Der Kauf/ Verkauf, das Mieten oder Vermieten, Pacht, die Finanzierung sowie Planung und Errichtung von Bauvorhaben werfen zahlreiche rechtliche und tatsächliche Fragestellungen auf, die eine rechtliche Beratung nach unserer Erfahrung unabdingbar werden lässt. Unsere Anwaltskanzlei bearbeitet auch Sachverhalte aus dem Mietrecht, dem Pachtrecht, dem Maklerrecht, dem Denkmalrecht und dem Wohnungseigentumsrecht. Die Gestaltung eines Mietvertrages, dessen Kündigung, auch als Eigenbedarfskündigung, eine Räumungsklage, um Gewerbemietecht oder sonstige Einzelfragen des Immobilienrecht handelt, bieten wir Ihnen einen engagierten feste Ansprechpartner im gesamten Bereich des Facility Management.
Weitere Informationen zum Immobilienrecht hier.
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Handelsrecht
Das Handelsrecht bildet die Grundlage des “Wirtschaftsrechts”. Wir spielen auf der gesamten Klaviatur des Handelsrechts. Zum Beispiel “Vertriebsverträge”: In Zeiten sich ändernder Vertriebsformen gewinnt das Handelsvertreter- und Außendienstrecht zunehmende Bedeutung. Wir vertreten namhafte national sowie international tätige Handelsgesellschaften und beraten diese bei der Gestaltung von Kauf-, Lizenz-, Leasing- und sonstigen Verträgen aus dem Bereich des Handelsrechts. Hierzu gehört auch die Ausarbeitung von Allgemeinen Einkaufs- und Verkaufsbedingungen. Aufgrund der überwiegend unternehmerisch geprägten Mandantenstruktur besteht so eine unserer Kompetenzen im Bereich der Gestaltung von national wie auch international verwendbaren produktbezogenen Handelsvertreter- oder Franchiseverträgen. Auch alternative Vetriebsformen sind für uns kein Fremdwort, sondern fördern unsere Kreativität.
Weitere Informationen zum Handelsrecht, Vertriebsrecht und Handelsvertreterrecht.
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Insolvenzrecht
Wir begleiten und beraten Sie als Geschäftsführer, Vorstände, Gesellschafter und Unternehmer in sämtlichen Phasen einer Unternehmenskrise, einschließlich der Erstellung von Sanierungskonzepten und Insolvenzplänen. Im Rahmen von Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren vertreten wir Sie und das Unternehmen in der Abstimmungsphase mit den Gläubigern und gegenüber dem Insolvenzgericht.
Andererseits vertreten wir Gläubiger gegenüber Schuldnern und deren Insolvenzverwaltern. Natürlich wehren wir dabei im vertretbaren Umfang Insolvenzanfechtungen ab. Ferner beraten wir auch Privatpersonen im Zusammenhang mit Privatinsolvenzen und Restschuldbefreiung.
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Kartellrecht
Während das Wettbewerbsrecht dafür Sorge tragen soll, dass das Verhalten konkurrierender Unternehmen ein nicht zu unterschätzendes Mass an ,,Lauterkeit“ aufweist, dient das Kartellrecht dem Ziel, dass überhaupt Wettbewerb existiert. Mit der 1999 eingeführten sechsten Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erfuhr das deutsche Kartellrecht eine strukturelle Neuordnungen, die bis heute fortwirkt, wie die des Zusammenschlussverfahrens, neben Anpassungen an europäische Normen und neue Regelgehalte, wie das Vergabeverfahren. Im Bereich von Unternehmenszusammenschlüssen und Kooperationen übernimmt HORAK Rechtsanwälte sowohl die nationale als auch die europarechtliche Fusionskontrolle.
Aber auch abseits der Fusionskontrolle spielen kartellrechtliche Überlegungen, ob in Vertriebsverträgen, Lizenzverträgen, im Franchising o. ä. Verträgen zwischen Wettbewerbern und Gleichgesinnten nicht erst seit den medienwirksamen Bussgeldern der EU eine ständige Rolle. Denn häufig hängt die Rechtswirksamkeit von Verträgen massgeblich auch an kartellrechtlichen Normen.
Weitere Informationen zum Kartellrecht sowie unter www.iprecht.de
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Onlinerecht/ Internetrecht/ Datenschutzrecht
Die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Internetauftritts, sowohl im Verhältnis gegenüber Wettbewerbern, Providern und Nutzern, bedürfen einer besonderen Aufmerksamkeit. Durch Berücksichtigung der wesentlichen gesetzlichen Vorgaben aus den Bereichen Datenschutzrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Telekommunikationsrecht und Strafrecht erreicht eine Repräsentanz im Internet auch die rechtliche Professionalität, die in tatsächlicher Hinsicht besteht HORAK Rechtsanwälte agiert zu Gunsten der gewerblichen Nutzer, Provider oder solchen Mandanten, die in diesem Bereich ihre Ideen verwirklichen wollen. Dabei gehören für uns Begriffe wie electronic commerce, electronic cash, cyberlaw, nic, tld, meta tags,PGP, Escrow, bitcoins, html, adwords etc schlicht zum alltäglichen Selbstverständnis. Darüberhinaus sind wir in UDRP-/ADR-Domainschiedsverfahren tätig.
Weitere Informationen zum Onlinerecht (speziell zu Domains oder zum IT-Recht)
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Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Markenrecht, Designrecht, Domainrecht und Lizenzen
Wir kennen uns mit allen Schutzformen geistigen Eigentums aus. Die Beratungspalette reicht von der Anmeldung und der Verteidigung von Patenten, Gebrauchsmustern, Designs und Marken bis hin zu Domainnamen, Halbleitertopographien und Pflanzensorten. Besondere Erfahrung in vielen Branchen, zum Beispiel in der Nachrichtentechnik, der Elektroindustrie oder der pharmazeutischen Industrie zeichnen uns aus.
Wir begleiten unsere Mandanten unter Einbezug dieser Rechte in die strategische Planung. Dabei treten wir vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, den europäischen Ämtern und internationalen Behörden auf, um im Interesse unserer Mandanten deren Schutzrechte optimal am Markte zu plazieren.
Wir unterstützen die Verwertung bestehender Schutzrechte, sowohl durch Verteidigung vor ordentlichen Gerichten, als auch gegenüber Wettbewerbern. Dabei umfasst diese Schutzrechtsverwertung die wettbewerbsgerechte Verwendung in Marketingmassnahmen, die Vermeidung von Verletzungen fremder Rechte sowie gezielte Reaktionen auf Produkt- oder Schutzrechtspiraterien.
Selbstverständlich managen wir Ihre Schutzrechte vollständig. Beispielsweise werten wir Markenüberwachungen aus, prüfen alle Erfordernisse zum Erhalt, zur Erweiterung oder Abgrenzung Ihrer Marken etc. weltweit.
HORAK Rechtsanwälte gestaltet alle erforderlichen Verträge wie Lizenzverträge, Abgrenzungsvereinbarungen, Geheimhaltungsabkommen, Verwertungs- und Vertriebsverträge etc. Zusätzliche Qualifizierungen, wie z.B. als Diplom-Ingenieur, gewährleisten eine umfassende, auch technische Sachverhalte umfassend berücksichtigende Beratung und Vertretung.
Weitere Informationen zum Markenrecht, zum Patentrecht, zum Designrecht (Geschmacksmusterrecht) sowie vertiefend zum gewerblichen Rechtsschutz unter www.iprecht.de .
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Sportrecht
Im Sportrecht bieten wir rechtlich sichere Lösungen für Sportler, Vereine, Veranstalter und Verbände und andere Institutionen. Dabei verlieren wir taktische Fragen oder solche der Wirtschaftlichkeit jener Lösungen nicht aus dem Beratungsfeld, sondern bewerten diese mit. Natürlich benötigt gerade der Sport klare und transparente sowie verbindliche, durchsetzbare Regelungen. Dafür stehen wir. Rein rechtlich existiert kein von anderen Rechtegebieten eindeutig abgrenzbarer Bereich des Sportrechts. Dies liegt auch daran, dass die verschiedensten Sportarten ganz unterschiedliche nationale und internationale Regelungen hervorgebracht haben, die jeweils nicht für alle Beteiligten gleichermassen anwendbar sind. Im Gegenteil. Zudem gilt neben den untergesetzlichen Regelungen der den jeweiligen Sport prägenden Institutionen das jeweilige staatliche Recht. Selbst strafrechtliche Bezüge können im Lichte angeblicher Manipulation/ Doping das Sportrecht umfassen.
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Strafrecht
Auf dem Gebiet des Strafrechts sind HORAK Rechtsanwälte vor allem im Wirtschaftsstrafrecht aktiv. Dort werden beispielsweise Produktpiraterie, Verleumdung, Anschwärzung, Strafbare Werbung, Verwertung von Vorlagen, Steuerhinterziehung, Betrug, Untreue und Korruptionsdelikte behandelt. Ein Schwerpunkt liegt darüber hinaus bei Straftaten im Zusammenhang mit Unternehmenskrisen, insbesondere bei Insolvenzdelikten. Schliesslich beraten wir auch bei der unternehmensinternen Ermittlungen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Vorwürfen.
Weitere Informationen zum Strafrecht
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Technikrecht
Im Technikrecht um rechtlichen Fragestellungen mit (oftmals hauptsächlich entscheidungserheblichem) technischem Bezug, ob im gewerblichen Rechtsschutz, im IT-Recht (Informationstechnologierecht), TK-Recht (Telekommunikationsrecht), Energierecht sowie weiteren Rechtsthemen, wie dem Baurecht, dem Architektenrecht und dem Ingenieurrecht. Stetig neue technische Möglichkeiten müssen in rechtliche Rahmenbedingungen gepasst werden, die häufig nicht für gerade dieses technische Problem normiert wurden. Dabei schreitet die technische Innovationsgeschwindigkeit und die zugehörige wie allgemeine Informationsbreite ebenfalls so intensiv voran, dass hinsichtlich des “Normierungsrecht” (Recht der technischen Normen) schon in ihrer Allgemeinheit eine solche Vielzahl von einzelrechtlichen Problemen “versteckt” sind, die ohne Kenntnisse der technischen Grundlagen kaum sinnvoll bearbeitet werden können. Wir verstehen Ihre technische Sprache und vertreten Sie in technikrechtlichen Verfahren gegenüber Vertragspartners, Behörden und Gerichten.
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Telekommunikationsrecht, Medienrecht, Presserecht und Urheberrecht (mit Verlagsrecht, Musikrecht, Bildrecht, Filmrecht, Fotorecht und Veranstaltungsrecht)
Im Medien- und Urheberrecht bieten wir neben der Vertragsgestaltung für die zugrundeliegende Branche, Beratungspotential speziell für die einzelnen Medien, einschl. Presse- und Verlagsrecht.
Wir gestalten ferner Verträge zwischen Künstlern, Produktionsfirmen und Sendern und begleiten die Vermarktung von Medienprodukten. Im Übrigen vertreten wir unsere Mandanten auch gegen Falschdarstellung, Rufschädigung und im Reputationsmanagement.
Die langjährige Erfahrungen unserer Anwälte im traditionellen Urheberrecht hatte uns den Einstieg in die neuen Medien mit Schnittstellen zum Telekommunikationsrecht und dem EDV-Recht erleichtert, so dass wir von Anbeginn den gesamten Bereich urheberrechtlicher Fragestellungen abdecken. Dies umfasst Musikrecht, Filmrecht, Fotorecht, Verlagsrecht u.a.
Das durch Liberalisierung des ehemaligen Monopols heute bestehende Telekommunikationsrecht spaltet sich in unterschiedliche Teilgebiete. Kartellrechtliche Problemstellungen sind davon genauso betroffen wie Aspekte des gewerblichen Rechtsschutzes oder des Verbraucherschutzes. Schliesslich geht es um die Beantwortung öffentlich-rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation. Seit in Kraft treten des Telekommunikationsgesetzes und seinen Verordnungen steigt die Regelungsdichte primär im verwaltungsrechtlichen Teilbereich kontinuierlich an.
Weitere Informationen zum Presserecht, Recht am eigenen Bild, IT-Recht, Filmrecht, Fotorecht, Veranstaltungsrecht sowie unter www.iprecht.de .
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Unternehmenskaufrecht (M&A)
Alle Dezernate unserer Kanzlei können einen Transaktion begleiten. Das muss auch so sein, um die individuellen, häufig durch Spezialisten zu klärenden Fragestellungen zu lösen.
Weitere Informationen zu M&A
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Vergaberecht
Unter Vergaberecht ist die Gesamtheit der Regeln und Vorschriften zu verstehen, die dem Staat, seinen Behörden und Institutionen eine bestimmte Vorgehensweise beim Kauf von Gütern und Leistungen vorschreiben. Das Vergaberecht gibt die formellen Rahmenbedingungen des Ausschreibungsverfahren vor, an die in gleicher Weise die öffentlichen Auftraggeber wie die bietenden Unternehmen gebunden sind. Verstösst ein Beteiligter des Ausschreibungsverfahren gegen die gesetzlichen Formvorschriften, kann dies für ihn schwerwiegende Folgen haben. Verstösse von Seiten der öffentlichen Auftraggeber können zur Aufhebung der Ausschreibung führen oder neuerdings sogar Schadensersatzansprüche der Bieter begründen. Verstösse von Seiten der bietenden Unternehmen führen in vielen Fällen dazu, das das abgegebene Angebot keine Berücksichtigung finden darf.
HORAK Rechtsanwälte begleiten sowohl öffentliche Auftraggeber als auch bietende Unternehmen in Ausschreibungsverfahren. Neben der vollständigen Durchführung von Ausschreibungsverfahren, werden öffentliche Auftraggeber auf Wunsch ebenso nur partiell bei der Wahl der richtigen Verfahrensart, der Erstellung der Verdingungsunterlagen, der Formulierung des Bekanntmachungstextes sowie der Angebotsauswertung unterstützt. Für bietende Unternehmen werden die Angebote formal korrekt gestaltet, das Ausschreibungsverfahren überwacht, erteilte Zuschläge gesichert und mögliche Regressansprüche geprüft. Darüber hinaus werden die Ausschreibungsbeteiligten im Nachprüfungsverfahren vertreten.
Weitere Informationen zum Vergaberecht sowie unter www.iprecht.de und www.vergaberechtler.com .
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Vertragsrecht (allgemeines Zivilrecht und Zwangsvollstreckungsrecht)
HORAK Rechtsanwälte sind im gesamten Zivil- und Vertragsrecht versiert. Wir sind es gewohnt, uns mit den wirtschaftlichen Belangen unserer Mandantschaft auseinander zu setzen, um diese in massgeschneiderte und interessengerechte vertragliche Formulierungen umzusetzen.
Selbstverständlich begleiten wir die Interessen unserer Mandantschaft nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung auch über das Vertragende hinaus. Wir setzen die Ansprüche der Mandantschaft im Wege der Zwangsvollstreckung durch bzw. verteidigen sie gegenüber Insolvenzverwaltern. Hierbei begnügen wir uns nicht mit Routinemaßnahmen. Wir verhelfen unseren Mandanten mit Spezialkenntnissen auf dem Gebiet des Zwangsvollstreckungsrecht und der Insolvenzordnung zur Durchsetzung seiner Ansprüche.
Weitere Informationen zum Vertragsrecht
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Verwaltungsrecht und Verfassungsrecht
Von öffentlich-rechtlichen Fragen der Bau- und Investitionsplanung bis zum Umweltrecht nebst Ökoaudit und Umweltverträglichkeit managen wir Ihre Vorhaben aus rechtspraktischer Sicht, einschliesslich Genehmigungsverfahren und solchen vor den Verwaltungsgerichten. Insbesondere eine zeitliche Beschleunigung ist häufig von besonderer Bedeutung. Dabei werden wir beispielsweise im Immissionsschutzrecht, Abfallrecht, Denkmalschutzrecht. Fachplanungsrecht, Gewerberecht. Arzneimittel- und Gentechnikrecht tätig.
Weitere Informationen zum Verwaltungsrecht auf Anfrage
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Wettbewerbsrecht und Recht der Werbung
Im Mittelpunkt des Gesetzes zur Beschränkung unlauteren Wettbewerbs (UWG) steht die Beratung bei der Vermarktung und dem Vertrieb von Produkten, Leistungen oder der Umsetzung von Ideen. Jede gute Werbung soll die eigenen Produkte, Dienstleistungen oder das werbende Unternehmen bei den Umworbenen besonders herausstellen. Je besser eine Werbung, desto kritischer die Frage nach der Lauterkeit.
Bereits im Vorfeld einer Massnahme aus dem Marketingmix der von uns betreuten Unternehmen beraten wir zwecks Minimierung wettbewerbsrechtlicher Risiken und Optimierung des gewünschten Werbeeffekts. Hierdurch lassen sich kostenintensive Abmahnungen oder Gerichtsverfahren vermeiden und Verteidigungs- oder Angriffspositionen stärken.
Neben dieser Tätigkeit im Vorfeld eines Events betreuen wir dessen rechtliche Aspekte während der Durchführung, um kurzfristig auf rechtliche Reaktionen Dritter zu reagieren. Wir gehen gezielt gegen Wettbewerber unserer Mandanten vor.
Die Tätigkeit von HORAK Rechtsanwälte im Bereich des Wettbewerbsrechts ist darüber hinaus branchenspezifisch unter Voranstellung der rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten. Wir verfolgen die Besonderheiten z. B. des Heilmittel-, des Lebensmittelrechts oder die der Pharma- und Medizinprodukte.
Wir beobachten europarechtliche Entwicklungen und lassen unsere Kenntnisse hieraus in unsere Beratung einfliessen.
Weitere Informationen zum Wettbewerbsrecht.
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