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horak Rechtsanwälte Hannover: Markenrecht Markenanmeldung und Markenschutz

FAQ zu Marken und zum Markenrecht

Was ist eine Marke?

Eine Marke ist ein Name, Firmenname, Begriff, Logo oder irgendeine Kombination hieraus, die Unternehmen, Waren oder Dienstleistungen identifizieren. So dienen Marken der Symbolisierung einer Herkunft, mit der bestimmte Inhalte assoziiert werden, wie bspw. Qualität, Preiswürdigkeit u.v.a.m.

Die Marke ist ein monopolistisches Recht, ähnlich dem Eigentum an einer Sache kann der Markeninhaber mit seiner Marke nahezu beliebig verfahren, also die Marke bspw. selbst benutzen, verkaufen, an einzelne oder zahlreiche Dritte ”verpachten” (lizenzieren). Es gibt verschiedene Formen von Marken: Wort- und Bildmarken aber auch Farbmarken oder Hörmarken. Auch Slogans oder dreidimensionale Marken sind denkbar.

Markenrecht Markenschutz Markenanmeldung Marke Marke schützen Markenverletzung Markenanwalt Fachanwalt Wie entsteht eine Marke?

Deutsche Marken entstehen normalerweise durch Eintragung im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes. Dies ist jedoch keineswegs der einzige Enstehungsgrund. Unter bestimmten Umständen kann Markenschutz durch Gebrauch eines Begriffes entstehen, nämlich z. B. in dem Zeitpunkt, in dem der Begriff so bekannt ist, dass er ”Verkehrsgeltung” erwirbt, also ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise den Begriff als Marke eines bestimmten Unternehmens verstehen.

Was kostet eine Markenregistrierung?

Für eine deutsche Markenanmeldung und Eintragung verlangt das Deutsche Patent- und Markenamt Gebühren in Höhe von derzeit € 300 für drei Waren-/Dienstleistungsklassen für eine typische Marke. Marken werden stets für bestimmte Waren oder Dienstleistungen eingetragen. Diese Waren und Dienstleistungen sind in derzeit 45 Klassen verteilt.

In der amtlichen Gebühr ist bereits Markenschutz für 10 Jahre enthalten. Zu diesem Betrag kommen vor Markenanmeldung eventuelle Recherchekosten sowie nach Markeneintragung Gebühren für europäische oder internationale Markenanmeldungen hinzu.

Wer gewinnt, wenn zwei Parteien die identischen Begriff auswählen?

Im Allgemeinen besitzt die Partei die ”besseren Rechte”, die den Begriff zuerst als Marke für bestimmte Waren oder Dienstleistungen eintragen ließ. Dabei entscheidet der Tag der Anmeldung. Denn durch die Markeneintragung hat der Markeninhaber mit Wirkung ab dem Markenanmeldetag bei einer deutschen Marke für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich das ausschliessliche Recht, diesen Begriff für die eingetragenen Waren oder Dienstleistungen zu verwenden.

Kann eine Marke ”reserviert” werden, bevor sie benutzt wird?

Eine Marke muss nicht sofort benutzt werden, kann also mit einer Registrierung quasi ”reserviert” werden. Erst nach Ablauf von 5 Jahren können Dritte den Einwand der sog. ”Nichtbenutzung” erheben.

Aus einer derartigen ”Reservierung” können in den ersten fünf Jahren dieselben Rechte abgeleitet werden, wie im Fall der sofortigen Benutzung.

Müssen Marken registriert werden?

In den meisten Fällen ist es notwendig eine Marke zu registrieren, um Rechte an dem Begriff geltend zu machen und die übrigen Vorteile einer Marke auszunutzen. Gleichwohl stellt dies kein ”Muss” dar.

Welche Vorteile hat eine Markenregistrierung?

Eine eingetragene Marke wird in einer Urkunde für den Markeninhaber verbrieft und resultiert grundsätzlich in monopolistischem Markenschutz zu Gunsten des Inhabers für das beantragte Gebiet. Das Bestehen des Markenrechts lässt sich weitgehend durch die Urkunde als solche beweisen.

Eine registrierte Marke kann von erheblicher Bedeutung bei der Registrierung oder dem Erhalt eines Domainnamen im Internet sein. Denn grundsätzlich lassen sich aus der privatrechtlichen Registrierung eines Domainnamens im Unterschied zur Markenregistrierung keine exklusiven Rechte herleiten.

Zudem kann eine Marke der Abgrenzung gegenüber Wettbewerbern dienen. Denn bei der Suche nach neuen Namen wird typischerweise auch das Markenregister bemüht, um nicht einen bereits registrierten ähnlichen Begriff auszuwählen. Ferner kann eine Marke einen Firmennamen absichern. Bei der Eintragung eines Firmennamens prüft das Handelsregister lediglich lokal, ob ein solcher Firmenname bereits vorhanden ist. Auch eine Anfrage an die lokale IHK führt nicht zur bundesweiten Prüfung. Daher kann es sinnvoll sein, einen Firmennamen durch eine Marke abzusichern.

Neben diesen Schutz- und Informationsfunktionen bieten Marken auch Schutz gegen Dienstleistungs- oder Produktpiraterie.

Markenanmeldung: Ablauf und Kosten der Eintragung

 

Markenanmeldung Verfahren zum Markenrecht Beschwerdeverfahren Widerspruchsverfahren Eintragungsverfahren

 

Zu welchem Zeitpunkt sollte eine Marke registriert werden?

Eine Markenanmeldung sollte sobald wie möglich erfolgen. Denn der Tag der Anmeldung entscheidet darüber, ab wann mit der Eintragung Markenschutz besteht.

Ist vor Markenanmeldung eine Markenrecherche erforderlich?

Vor jeder Markenanmeldung sollte eine Markenrecherche veranlasst werden. Denn existiert bereits eine ähnliche oder identische Marke für wenigstens ähnliche Waren oder Dienstleistungen, so wäre eine spätere Anmeldung in der Regel unnötig Hinzu kommt, dass der ältere Markeninhaber im Wege einer kostenpflichtigen Abmahnung unter Umständen allein wegen der Markenanmeldung Unterlassung fordern kann.

Gibt es Eintragungshindernisse?

Das Markengesetz kennt einige Eintragungshindernisse. Zu den wichtigsten zählen die, dass beschreibende Begriffe nicht registriert werden können, dass Gattungsbegriffe (wie ”Computer”) als solche nicht eintragungsfähig sind sowie dass bestimmte allgemeine Begriffe wegen eines Freihaltebedürfnisses oder mangels Unterscheidungskraft nicht eingetragen werden. So wäre bspw. ”Company Consulting” für die Dienstleistung ”Unternehmensberatung” freihaltebedürftig.

Was ist Markenlizenzierung?

Eine Marke kann durch deren Inhaber ”verpachtet”, also gegen Zahlung einer Lizenzgebühr ”lizenziert” werden. Anders als z. B. eine Mietwohnung kann eine Marke als Recht an beliebig viele Interessenten lizenziert werden. Der Markeninhaber darf als Monopolist hierbei zahlreiche Bedingungen aufstellen, die normalerweise nicht erlaubt wären. Dies resultiert u. a. daraus, dass die Marke ein gewolltes Monopol gibt.

Wie wird eine Marke eingetragen?

Eine deutsche Marke wird durch Vorbereitung und Einreichung einer Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt durch das Markenamt nach Prüfung bestimmter Schutzhindernisse eingetragen. Das deutsche Markengesetz beschreibt eine Reihe von Gründen für die Zurückweisung von Markenanmeldungen. Daher ist es wichtig, von Anfang an sicherzustellen, dass die Markenanmeldung professionell bearbeitet wird.

Was prüft das Deutsche Patent- und Markenamt?

Neben einer Formalprüfung der Anmeldung, also ob alle Angaben den gesetzlichen Erfordernissen genügen und die amtlichen Gebühren eingezahlt wurden, prüft das Amt vor allem die absoluten und relativen Schutzhindernisse. Falls derartige Schutzhindernisse nicht bestehen und die Formalprüfung positiv verläuft, wird die Marke in das Markenregister eingetragen und im Markenblatt veröffentlicht. Innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung können Dritte gegen die Markeneintragung ”Widerspruch” erheben. Vom Tag der Markenanmeldung bis zur Eintragung vergeht typischerweise ein Zeitraum von 3 bis 12 Monaten. Durch Beantragen einer sog. beschleunigten Prüfung, bei der zusätzliche Amtsgebühren anfallen, soll die Prüfung innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein.

Was kostet das Aufrechterhalten der eingetragenen Marke?

Für die Dauer von 10 Jahren ab dem Tag der Anmeldung fallen keine weiteren amtlichen Gebühren an. Eine Marke kann jeweils beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängert werden. Stellt sich also nach 10 Jahren heraus, dass die Marke aufrecht erhalten werden soll, so muss eine Verlängerungsgebühr an das Patent- und Markenamt beglichen werden.

Allerdings empfehlen wir in der Regel zur Vermeidung einer Verminderung des Markenwertes eine Markenüberwachung eingetragener Marken.

Welchen Wert hat eine Marke?

Der Wert einer Marke lässt sich nicht generell bestimmen. Im Grundsatz ist eine eingetragene kennzeichnungskräftige Marke um so wertvoller, je stärker sie sich am Markt bei der Zielgruppe etabliert habt. Neu eingetragene Marken können bspw. in einer Bilanz als Vermögenswert geführt werden, wobei dieser Wert zunächst die Kosten für die Eintragung einschliesslich etwaiger Nebenkosten umfasst. Nach oben sind dem Wert einer Marke keine Grenzen gesetzt.

Welche Informationen benötigen wir, um eine Markenanmeldung durchzuführen?

  • Name und Anschrift des Markenanmelders und späteren Inhabers. Bei ausländischen Unternehmen ist die Angabe des Rechts erforderlich, nach welchem das Unternehmen gebildet wurde.
  • Das genaue Zeichen, Logo usw., das eingetragen werden soll (ein einzelnes Wort, eine Wort-/Bildkombination oder ähnliches – sobald die Anmeldung an das Markenamt gegangen ist, kann hier keine Änderung mehr erfolgen, so dass unbedingt das Zeichen exakt angegeben werden muss).
  • Die Waren oder Dienstleistungen, die mit der Marke verbunden werden sollen, oder potentiell werden könnten.

Weitere markenrechtliche Informationen erhalten Sie unter folgenden Links

  • www.iprecht.de
    Sammlung zu Patenten, Marken & Lizenzen mit weiterführenden Inhalten einschliesslich Urteile, Kommentare, Downloads und Linksammlung.
  • www.dieMarkenrechtler.de
    Informationen zum Markenrecht, nebst Formular zur Beauftragung einer Markenanmeldung.

Weitere markenrechtliche Themen und Dienstleistungen der Kanzlei:

  • Markenanmeldung
  • Markenschutz
  • Markenverletzung
  • Markenabmahnung
  • Markenvertrag
  • Markenlizenz
  • Markenrecherche
  • Markenrecht Hannover
  • Umfassende Rechtsberatung und Rechtsschutz
  • Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung
  • Namen Markenrecht,
  • Markengesetz
  • Markendurchführungsverordnung
  • Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen
  • Titelschutz
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Ihre (fach-)anwaltlichen Ansprechpartner im Markenrecht:

  1. Rechtsanwalt Michael Horak, Dipl.-Ing., LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
     
  2. Rechtsanwältin Julia Ziegeler, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
     
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