Anwalt Deutschland Fachanwalt deutsch German Lawyer Germany English language Attorney-at-law English Lawyer germany french advocat francais allemagne French Attorney in Germany spanish language abogado alemania Spanish Attorney/ Lawyer in Germany Italian language avvocatto germania Italian Lawyer/ Attorney Germany Portuguese language advogado Alemanha Portuguese Polish speaking Lawyer/ Attorney in Germany adwokat Niemcy Polish Japanese speaking Lawyer/ Attorney in Germany Bengoshi Doitsu Japanese Attorney/ Lawyer Vietnamese language luat su Vietnamese Korean speaking lawyer/ attorney in Germany, Europe Korean Chinese language Lawyer/ Attorney in Germany/ Europe Chinese Lawyer/ Attorney russian speaking advokat Germaniya Russian

 

Kanzlei Anwälte Standorte Rechtsgebiete Recht von A bis Z Recht International Kanzleibroschüre Muster FAQ Rechtsabteilung Terminsvertretung Mandanten Stellenangebote Kontakt Impressum Datenschutz Presse Links

horak.   
RECHTSANWÄLTE

Markenrecht  Patentrecht  Urheberrecht  Medienrecht  Kartellrecht  Vergaberecht  Wettbewerbsrecht  Lebensmittelrecht  Technikrecht
 
 
Apothekenrecht  Abmahnung  Arbeitnehmererfinderrecht  Arbeitsrecht  Arzneimittelrecht  Bankrecht  Baurecht  Beihilferecht  Bildrecht  Datenschutzrecht  Datenschutzerklärung  Designrecht  Domain-Name-Dispute  Domainrecht  Energierecht  Erbrecht  Europarecht  Familienrecht  FAQ  Filmrecht  Fotorecht  Glücksspielrecht  Gesellschaftsrecht  Gewerblicher Rechtsschutz  Grenzbeschlagnahme  Handelsrecht  Handelsvertreterrecht  Immobilienrecht  Ingenieurrecht  Insolvenzrecht  Internationales Recht  Internetrecht  IP Due Diligence  IT-Recht  Kartellrecht  Kosmetikrecht  Lebensmittelrecht  Maklerrecht  Markenrecht  Medienrecht  Musikrecht  Muster  M&A  Onlinerecht  Öffentliches Wirtschaftsrecht  Patentanwalt  Patentrecht  Presserecht  Produktpiraterie  Prozessführung  Sortenschutzrecht  Sportrecht  Steuerrecht  Technikrecht  Telekommunikation  Tierrecht  Transportrecht  Urheberrecht  Veranstaltungsrecht  Vergaberecht  Verlagsrecht  Versandhandelsrecht  Versicherungsrecht  Vertragsrecht  Vertriebsrecht  Verwaltungsrecht  Wirtschaftsrecht  Wirtschaftsstrafrecht  Zwangsvollstreckung  Recht von A bis Z  internationales Recht

Anwalt Hannover Fachanwalt gewerblicher Rechtsschutz  Urheberrecht Fachanwalt Medienrecht Markenrecht Patentrecht Technikrecht IT Recht Vergaberecht Energierecht Presserecht Zivilrecht Kartellrecht Vergabeverfahren Arbeitnehmererfinderrecht Sportrecht Baurecht Gesellschaftsrecht Fotorecht Abmahnung Unterlassungserklärung Terminsvertretung Designschutz Designrecht Recht am eigenen Bild Markenschutz Patentschutz TK-Recht IT IT-Recht Internetrecht Onlinerecht Sortenschutz IT Internetrecht Produktpiraterie Plagiat Markenpiraterie Grenzbeschlagnahme Rechtsanwalt Hannover Anwaltskanzlei

Start  IP-Recht  Markenschutz  Patentschutz  Designschutz  IT-Recht  Handelsrecht  Gesellschaftsrecht  Impressum  Datenschutz  AGB  Online-Anfrage

 

Rechtsanwalt Anwaltskanzlei Fachanwalt Patentanwalt FAQ Wirtschaftsrecht internationales Rechtjetzt Termin online buchen

Start.. Rechtsthemen.. Patentverletzung..
Start
Kanzlei
Anwälte
Dipl.-Ing. Michael Horak LL.M.
Julia Ziegeler
Anna Umberg LL.M. M.A.
Dipl.-Phys. Andree Eckhard
Katharina Gitmann-Kopilevich
Karoline Behrend
Dr. Johanna K. Müller-Kühne
Andreas Friedlein
Stefan Karfusehr
Jonas A. Herbst
Recht von A bis Z
Recht International
Rechtsgebiete
Abfallrecht
AGB-Recht
Agrarrecht
Apothekenrecht
Arbeitnehmererfinderrecht
Arbeitsrecht
Architektenrecht
Arzneimittelrecht
Arzthaftungsrecht
Aussenwirtschaftsrecht
Bankrecht
Baurecht
Beamtenrecht
Beihilferecht
Bildrecht
Bodenschutzrecht
Bürgschaftsrecht
Bussgeldrecht
Datenschutzrecht
Designrecht
Domainrecht
Domain-Name-Dispute
Energierecht
Erbrecht
Europarecht
Familienrecht
Filmrecht
Fotorecht
Gaststättenrecht
Gesellschaftsrecht
Gewerbemietrecht
Gewerblicher Rechtsschutz
Gewerberecht
Glücksspielrecht
Handelsrecht
Handelsvertreterrecht
Hochschulrecht
Immobilienrecht
Ingenieurrecht
Insolvenzrecht
Internationales Recht
Internetrecht
IT-Recht
Kapitalmarktrecht
Kartellrecht
Kaufrecht
Kosmetikrecht
Kryptorecht
Lebensmittelrecht
Maklerrecht
Markenrecht
Medienrecht
Medizinprodukterecht
Medizinrecht
MLM-Recht
Musikrecht
M&A
Onlinerecht
Öffentliches Wirtschaftsrecht
Patentrecht
Presserecht
Prüfungsrecht
Schadensrecht
Schulrecht
Sortenschutzrecht
Sportrecht
Steuerrecht
Technikrecht
Telekommunikation
Tierrecht
Transportrecht
Umweltrecht
Urheberrecht
Veranstaltungsrecht
Vereinsrecht
Verkehrsrecht
Verlagsrecht
Vergaberecht
Versandhandelsrecht
Versicherungsrecht
Vertragsrecht
Vertriebsrecht
Verwaltungsrecht
Weinrecht
Wettbewerbsrecht
Wirtschaftsrecht
Wirtschaftsstrafrecht
Zivilrecht
Zollrecht
Zwangsvollstreckung
Rechtsthemen
Abmahnung
Compliance
Designverletzung
Digitalisierung/ Industrie 4.0
Existenzgründung
Gewährleistung/Produkthaftung
Grenzbeschlagnahme
Leasing
Markenverletzung
Mediation
Mindestlohn
Patentanwalt
Patentverletzung
Pro Bono Rechtsberatung
Produktpiraterie
Prozessführung
Sanierung
Schadensersatz
Urheberrechtsverletzung
Verkaufsplattformen
Youtube
Muster
Arbeitsvertrag
Arbeitsrechliche Abmahnung
Aufhebungsvertrag
Autokaufvertrag
Datenschutzerklärung
Domainkaufvertrag
Forschungsvertrag
Franchisevertrag
Freier Mitarbeiter Vertrag
GbR-Vertrag
Geheimhaltungsvereinbarung
GmbH-Satzung
Gemeinschaftspraxisvertrag
geringfügige Beschäftigung
Geschäftsführer-Anstellungsvertrag
Gewerbemietvertrag
Handelsvertretervertrag
IP Due Diligence
Kaufvertrag
Kooperationsvertrag
Lizenzvertrag
Markenlizenzvertrag
Rechtsabteilung
Softwarevertrag
Softwarepflegevertrag
Unternehmenskaufvertrag
Werkvertrag
Terminsvertretung
Entscheidungen
Mitarbeiter
Profil
Ausstattung
Anwaltsblogs
Stellenangebote
Rechtsanwälte
Patentanwälte
Patentingenieure
Wirtschaftsjuristen
Patentanwaltsfachangestellte
Rechtsreferendare
Rechtsfachwirte
Rechtsanwaltsfachangestellte
Rechtsanwalts- und Notarfachang.
Azubi Rechtsanwaltsfachang.
Azubi Patentanwaltsfachang.
Seminare
Honorar
Vollmacht
Aktuelles & Download
Kanzleimagazin
Kanzleibroschüre
Kontakt
Anfahrt
Standorte
Berlin
Bielefeld
Bremen
Düsseldorf
Frankfurt
Hamburg
Hannover
München
Stuttgart
Wien
Online-Anfrage
Datenschutz
Domain
Urteilsdaten
Gericht
Schutzrechtsklassifikationen
Recherchemöglichkeiten
Patent- und Markenämter
Vereinigungen
Impressum
Links
AGB

 

horak.
Rechtsanwälte Hannover
Fachanwälte
Patentanwälte

Georgstr. 48
30159 Hannover | Hauptsitz
Deutschland

Fon 0511.35 73 56-0
Fax 0511.35 73 56-29
info@bwlh.de
hannover@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Berlin
Fachanwälte
Patentanwälte

Wittestraße 30 K
13509 Berlin
Deutschland

Fon 030.403 66 69-00
Fax 030.403 66 69-09
berlin@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bielefeld
Fachanwälte
Patentanwälte

Herforder Str. 69
33602 Bielefeld
Deutschland

Fon 0521.43 06 06-60
Fax 0521.43 06 06-69
bielefeld@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bremen
Fachanwälte
Patentanwälte

Parkallee 117
28209 Bremen
Deutschland

Fon 0421.33 11 12-90
Fax 0421.33 11 12-99
bremen@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Düsseldorf
Fachanwälte
Patentanwälte

Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
Deutschland

Fon 0211.97 26 95-00
Fax 0211.97 26 95-09
duesseldorf@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Frankfurt/ Main
Fachanwälte
Patentanwälte

Alfred-Herrhausen-Allee 3-5
65760 Frankfurt-Eschborn
Deutschland

Fon 069.380 79 74-20
Fax 069.380 79 74-29
frankfurt@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Hamburg
Fachanwälte
Patentanwälte

Colonnaden 5
20354 Hamburg
Deutschland

Fon 040.882 15 83-10
Fax 040.882 15 83-19
hamburg@bwlh.de

 

horak. 
Rechtsanwälte München
Fachanwälte
Patentanwälte

Landsberger Str. 155
80687 München
Deutschland

Fon 089.250 07 90-50
Fax 089.250 07 90-59
munich@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Stuttgart
Fachanwälte
Patentanwälte

Königstraße 80
70173 Stuttgart
Deutschland

Fon 0711.99 58 55-90
Fax 0711.99 58 55-99
stuttgart@bwlh.de

 

horak. 
Patentanwälte Wien
 

Trauttmansdorffgasse 8
1130 Wien
Österreich

Fon +43.1.876 15 17
Fax +49.511.35 73 56-29
wien@bwlh.de

Patentverletzung

Abmahnung, einstweiliges Verfügungsverfahren, Patentverletzungsklage

Der Inhaber eines eingetragenen Patentes oder eines Gebrauchsmusters kann ein Bündel von Ansprüchen gegen Dritte geltend machen, die in identischer oder äquivalenter Form von der geschützten Lehre Gebrauch machen. Dabei kommen in erster Linie nach aussergerichtlichen Möglichkeiten die Patentverletzung zu verfolgen, eine Patentverletzungsklage, eine einstweilige Verfügung wegen Patentverletzung sowie flankierend ggfs ein Strafverfahren in Betracht. Der angebliche Patentverletzer kann in den jeweiligen Verfahren agieren sowie zusätzliche Verfahren mitunter selbst anstrengen, wie z.B. ein Patentnichtigkeitsverfahren oder selbst Klage auf Festellung der Nichtverletzung erheben.

Ein Patentverletzungsverfahren beginnt äusserlich häufig mit einer Berechtigungsanfrage wegen möglicher Patentverletzung/ Gebrauchsmusterverletzung oder einer entsprechenden Abmahnung. Während einstweilige Verfügungsverfahren in besonderen Situationen (z.B. Messen) häufiger vorkommen, sind solche wegen einer Patentverletzung schon wegen der schwierigen technischen Fragen im allgemeinen im Vergleich mit einer Patentverletzungsklage eher selten. Doch auch Patentverletzungsklagen stellen schon im Lichte des hohen Kostenrisikos allenfalls die Spitze des Eisberges an Patentverletzungsfällen und gehen zudem häufig ohne Urteil sondern vergleichsweise aus.

Innerhalb des Portfoliomanagements von Patentportfolios werden Patentverletzungen - ohne äusserlich sichtbare Massnahme - zunächst summarisch so geprüft, dass durch eine Merkmalsanalyse des Patentes zu prüfen ist, ob der Gegenstand/ das Verfahren patentverletzend ausfällt.

Angegriffene können neben den üblichen Verteidigungsmitteln auch das Patent selbst mit einem Patentnichtigkeitsverfahren in Frage stellen.

Feststellung einer Patentverletzung/ einer Gebrauchsmusterverletzung

Ausgangspunkt der Frage, ob eine Patentverletzung vorliegt, bildet in Deutschland § 9 PatG: Das Patent hat die Wirkung, dass allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung im Rahmen des geltenden Rechts zu benutzen. Jedem Dritten ist es verboten, ohne seine Zustimmung

  • ein Erzeugnis, das Gegenstand des Patents ist, herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen;
  • ein Verfahren, das Gegenstand des Patents ist, anzuwenden oder, wenn der Dritte weiß oder es auf Grund der Umstände offensichtlich ist, daß die Anwendung des Verfahrens ohne Zustimmung des Patentinhabers verboten ist, zur Anwendung anzubieten;
  • das durch ein Verfahren, das Gegenstand des Patents ist, unmittelbar hergestellte Erzeugnis anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen.

Mit Hilfe der Merkmalsanalyse des Patentes bzw. der Patentansprüche erfolgt die Prüfung, ob eine Patentverletzung/ Gebrauchsmusterverletzung vorliegt. Durch die Merkmalsanalyse wird auch der Schutzumfang des Patentes in seinen Einzelmerkmalen beschrieben. Daneben sind zur Bestimmung des Schutzumfanges jedoch auch die Aufgabe, die Wirkung, die Vorteil sowie der Stand der Technik zu berücksichtigen.

Sodann kann es sich bei der Verletzung um eine identische Patentverletzung, eine quasi-identische Patentverletzung, eine technisch äquivalente Patentverletzung (gleiche Funktion), eine patentbezogene äquivalente Patentverletzung (gleiche Funtionswertigkeit) oder auch eine mittelbare Patentverletzung handeln. Die Feststellungen hierzu im Einzelfall sind häufig vor allem dann schwieriger, wenn es sich um äquivalente oder mittelbare Verletzungen handelt.

Berechtigungsanfrage gegenüber dem Patentverletzer bei einer Patentverletzung

Statt einen Patentverletzungsfall mit einer Abmahnung zu beginnen, empfiehlt sich von Fall zu Fall eine Berechtigungsanfrage. Diese stellt ein deutlich milderes Mittel als die Abmahnung dar. Hier wird potentielle Patentverletzer auf den zu beanstandenden Sachverhalt und die eigenen Schutzrechte hingewiesen, aber nur angefragt, weshalb die er meint, zu diesen Handlungen berechtigt zu sein.

Eine “unberechtigte” Berechtigungsanfrage löst anders als eine unberechtigte Abmahnung für den Patentinhaber und Anfragenden grds keine Kostenfolge aus. Ferner erhält der Patentverletzer die Möglichkeit, sehr frühzeitig Stellung zu beziehen und das eventuelle Verletzungsverfahren zu vermeiden.

Nachteilig an einer Berechtigungsanfrage wegen Verletzung eines Patentes sind die nach aussen tretenden Kenntnisse von der Verletzung, die u.a. für den Verjährungsbeginn und Fragen der Dringlichkeit von Bedeutung sind. Kommt es zu keiner Einigung muss mitunter sehr kurzfristig abgemahnt und gerichtliche Hilfe beansprucht werden.

Abmahnung wegen Patentverletzung

Mit der Abmahnung wird der Patentverletzer auf den beanstandeten Sachverhalt und auf den bestehenden Patentschutz hingewiesen. Dabei wird typischerweise für die Vergangenheit Schadensersatz und für die Zukunft Lizenz oder Unterlassung verlangt. Geht der Gegner darauf ein, ist ein Verletzungsprozess vermieden und das gewünschte Ergebnis erreicht worden. War die Abmahnung nicht erfolgreich, bleibt die Patentverletzungsklage.

Patentverletzungsklage/ Gebrauchsmusterverletzungsverfahren

Eine Schutzrechtsverletzung kann in erster Linie auf zivilrechtlichem Wege verfolgt werden, das heisst, es wird Patentverletzungsklage vor den Patentstreitkammern der Landgerichte (§ 140 b PatG) erhoben.

Wegen des Anwaltszwanges im gerichtlichen Verfahren müssen Sie spätestens jetzt einen Rechtsanwalt einbeziehen. Im Patentverletzungsverfahren werden zumindest die folgenden Ansprüche geltend gemacht:

  • Unterlassungsanspruch (§ 139 PatG)
  • Beseitigungsanspruch (Vernichtungsanspruch) (§ 140 a PatG)
  • vermögensrechtliche Ansprüche (§ 139 Abs. 2 PatG)/ Schadesersatz
  • Auskunft (§ 140 b PatG)

Am Ende des Prozesses trägt in der Regel der Unterliegende die Kosten.

Wenn ein Patentinhaber einen gerichtlichen Prozess wegen Patentverletzung anstrengt, so kann dies eine Vielzahl an Gründen neben der Patentverletzung als solcher aufweisen. Es muss dem Patentinhaber nicht zwingend um die Verhinderung der Verletzung gehen; mitunter können auch finanzielle Interessen den Leitgedanken bilden.

Patentverletzungsverfahren sind in Deutschland im internationalen Vergleich günstig, Die Anwalts- und Gerichtskosten orientieren sich am Streitwert. So verursacht ein erstinstanzliches Verfahren Gesamtkosten ab ca. 15000 EUR bis zu ca. 45000 EUR (Kostenschätzungen gelten bei typischen Streitwerten). Das ist europaweit der günstigste Wert.

Zudem haben die “grossen” Patentgerichte, also beginnend mit den Landgerichten in Düsseldorf, München und Mannheim sich auch international einen überdurchschnittlich guten Ruf für zügige und verlässliche Entscheidungen erarbeitet.

Dabei wird der typische Patentverletzungsprozess vor Gericht keineswegs mit einem Urteil beendet oder gar über mehrere Instanzen geführt. Ausschlaggebend für das vorzeitige Ende eines Patentverletzungsverfahrens sind die nachfolgenden Gründe:

  • Höhe des Gegenstandswertes: Setzt das Verletzungsgericht einen hohen Streitwert an, steigen die Kosten für das Unternehmen, das den Prozess verliert zum Teil deutlich an. Ein außergerichtlicher Vergleich wird somit attraktiver. Allerdings sind die Gerichtskosten im Vergleich zu den Anwaltskosten eher gering. Es überrascht daher nicht, dass dieser Effekt zwar statistisch signifikant, aber relativ klein ist.
     
  • Vorprozessual eingereichte Nichtigkeitsklage: Ein weiterer Faktor, der zum Prozessabbruch führen kann, ist die Möglichkeit für den beklagten Patentverletzer, eine Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht anzustrengen. Eine erfolgreiche Klage würde das Patent des Patentinhabers gefährden. Das Risiko, dass das Patent zum Teil oder schlimmstenfalls sogar zur Gänze für nichtig erklärt wird, kann den Kläger dazu veranlassen, einen Vergleich im laufenden Prozess in Betracht zu ziehen.
     
  • Sachverständigengutachten: Das dritte Ereignis schließlich, das zum vorzeitigen Prozessende führen kann, ist die Hinzuziehung externer Sachverständiger durch den Richter. Die Anhörung der Experten führt dazu, dass sich die Informationsstände von Kläger und Beklagtem aneinander angleichen und somit auch ihre Erwartungen hinsichtlich des Prozessausgangs. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit eines Vergleichs um beachtliche zehn Prozent.
     

Über die Instanzen und bei ebenfalls geführtem Patentnichtigkeitsverfahren sind Patentverletzungsverfahren  - erst recht mit Sachverständigengutachten - für deutsche Verhältnisse jenseits des internationalen Vergleiches dennoch kostenintensiv

Einstweiliges Verfügungsverfahren bei Patentverletzung

Ein Klageverfahren kann oft einige Zeit in Anspruch nehmen. Wenn Eilbedürftigkeit vorliegt, bietet eine einstweilige Verfügung vorläufigen Rechtsschutz. Mit einer einstweiligen Verfügung kann dem Patentverletzer bei Androhung eines Ordnungsgeldes oder Ordnungshaft untersagt werden, die kopierten oder gefälschten Produkte weiterhin anzubieten. Für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist in der Regel das Gericht der Hauptsache zuständig, hier also die Patentstreitkammern der Landgerichte. Die einstweilige Verfügung kann u.U ohne Anhörung der Gegenseite erlassen werden. Erweist sich eine einstweilige Verfügung als ungerechtfertigt, so kann der Gegner gegen den Antragsteller einen Schadensersatzanspruch geltend machen.

Eine von einer einstweiligen Verfügung bedrohte Partei kann vorbeugend eine Schutzschrift hinterlegen. Damit kann verhindert werden, dass eine einstweilige Verfügung ohne vorherige Anhörung der Gegenpartei erlassen wird.

Tatsächlich kommen einstweilige Verfügungsverfahren bei einer Gebrauchsmusterverletzung oder einer Patentverletzung vor allem in relativ eindeutigen Fällen, bei technisch einfachen Sachverhalten oder anlässlich besonderer Umstände (z.B. Messen) in Betracht.

Strafverfahren bei Patentverletzung

Eine vorsätzliche Schutzrechtsverletzung ist strafbar (§ 142 PatG) und wird auf Antrag verfogt.

Grundsätzlich besteht dann die Möglichkeit, einen Strafantrag gemäß § 142 Abs. 4 PatG zu stellen. Antragsberechtigt sind Inhaber des verletzten Patentrechts oder der ausschließliche Lizenznehmer. Der Strafantrag ist beim Amtsgericht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Kenntnisnahme der Straftat zu stellen (§ 77b StGB).

Bei den diversen Staatsanwaltschaften haben sich häufig Sonderzuständigkeiten für Patentrechtsverletzungen gebildet. Auch zu Beweiszwecken im Zivilverfahren kann ein Strafverfahren förderlich sein.

Bei der Verteidigung gegen ein Strafverfahren kommen ebenfalls besondere Verfahrensarten, wie zB ein Patentnichtigkeitsverfahren, in Betracht.

 

Anwalt Deutschland Fachanwalt deutsch Patentverletzung Markenverletzung Designverletzung Patentverletzungsklage Markenverletzungsverfahren Designverletzungsprozess Abmahnung Patent Verletzung eines Patentes, Gebrauchsmusterverletzung Sortenschutzverletzung Wettbewerbsverletzung öffentliches Wirtschaftsrecht öffentliches Baurecht öffentliches Planungsrecht Städtebaurecht Kommunalrecht Umweltrecht Abfallrecht Energierecht TK-Recht Vergaberecht ÖPP Privatisierung Teilprivatisierung Umwandlung in öffentliche Einrichtung Beihilferecht Gewerberecht Gesundheitsrecht Wirtschaftsverwaltungsrecht externe Rechtsanteilung flexible Patentabteilung IP Due Diligence German  Lawyer Germany English language Attorney-at-law IP Lawyer IP Due Diligence Attorney on demand Patent Attorney on demand  English

  anwalt hannover Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Marke Patent Markenrecht Patentrecht Patentiert Gebrauchsmuster Geschmacksmuster anmelden recherchieren  name registrieren Ankam Rechtsrat Berlin Hamburg Rechtsberatung in München Köln Frankfurt Rechtsberatung Stuttgart Dortmund Düsseldorf Essen Bremen Hannover Leipzig Dresden Nürnberg Duisburg Bochum Bielefeld Wuppertal Bonn Mannheim Karlsruhe Wiesbaden Münster Augsburg  Rechtsanwalt Mietrecht Gewerbemietrecht Pachtrecht Bürgschaftsrecht Gewerberecht Gaststättenrecht drucken  Apothekenrecht Arbeitnehmererfinderrecht Arbeitsrecht Baurecht anwalt Arzneimittelrecht Bildrecht Fotorecht Fachkanzlei Datenschutz datenrecht Rechtsberatung in Gelsenkirchen Aachen Mönchengladbach Braunschweig Chemnitz Krefeld Halle Magdeburg Freiburg Oberhausen Lübeck Erfurt Rostock Mainz Kassel Hagen Hamm Saarbrücken Herne Ludwigshafen Osnabrück Solingen Leverkusen Oldenburg Potsdam Neuss Heidelberg Paderborn Darmstadt Regensburg Würzburg Ingolstadt Heilbronn Ulm Göttingen Wolfsburg Recklinghausen Anwalt Hildesheim Celle Braunschweig Architektenrecht Bankrecht Beamtenrecht Bussgeldrecht Verkehrsrecht Transportrecht Markenanmeldung Markenanwalt Abmahnung Schadensersatz Schadensrecht Versicherungsrecht Krankenversicherungsrecht Versicherungsvertrag Agrarrecht Landwirtschaftsrecht speichern Datenrecht Datenschutzrecht Designrecht Designschutz Geschmacksmusterrecht Domainrecht Domain-Dispute Fachanwälte recht rechtberatung vertretung vor gericht terminsvertretung klage kläger beklagter onlinerecht internetrecht tierrecht pferderecht  verlagsrecht anwaltskanzlei vertragsrecht agb prüfen mustervertrag erstellen Rechtsvertretung in Pforzheim Offenbach Bottrop Bremerhafen Fürth Remscheid Reutlingen Moers Koblenz Erlangen Trier Salzgitter Siegen Jena Hildesheim Cottbus Gera Wilhelmshaven Delmenhorst Lüneburg Hameln Wolfenbüttel Nordhorn Cuxhaven Emden Lingen Peine Melle Stade Goslar Neustadt Arbeitsrecht Anwalt Hannover Zivilrecht Zwangsvollstreckungsrecht Prozessführung Sanierung Insolvenz Insolvenzanwalt Immobilienrecht Immobilienanwalt Domainrecht Domainanwalt Domainregistrierung Domainrecht Patentrecht Designrecht Gebrauchsmusterrecht Patent Erfinder Patentanwalt Hannover Patentanwaltskanzlei FAQ Mustervertrag kostenlose Vertragsmuster Muster-Datenschutzerklärung, IP Due Diligence, M&A, Industrie 4.0, Digitalisierung, Digitalisierungsrecht zurück  anwalt markenrecht markenanmeldung patentrecht vergaberecht lebensmittelrechtlich arzneimittelrechtlich domainrecht  Energierecht Erbrecht Europarecht Filmrecht Fachanwalt IP IT Handelsrecht Handelsvertreterrecht Gesellschaftsrecht Sportrecht sportgericht anwalt kartellrecht uwg gwb wettbewerbsrecht ingenieurrecht Vertragsrecht Verlagsrecht Veranstaltungsrecht Tierrecht TK Technikrecht Presserecht Internetrecht Onlinerecht M&A Musikrecht Insolvenzrecht Europarecht Designrecht Datenschutzrecht Datenrecht Rechtsanwalt Vergaberecht Nachprüfungsverfahren Rüge EU-Vergaberecht Online-Anfrage Rechtsanwalt Anwaltskanzlei Fachanwalt Patentanwalt FAQ Wirtschaftsrecht internationales Recht Vergaberecht IP Recht Markenrecht PatentrechtTermin buchen

 

 

horak. Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte · Georgstr. 48 · 30159 Hannover · Deutschland · Fon 0511.357 356-0 · Fax 0511.357 356-29 · info@bwlh.de

> Der Titel der Seite wird von NetObjects Fusion 2015 generiert >