Freier Mitarbeiter Vertrag
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Vertrag über freie Mitarbeit
Zwischen
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(Name und Adresse des Auftraggebers)
(ggf.:) vertreten durch
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- nachfolgend „Auftraggeber“ genannt -
und Herrn/Frau
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wohnhaft
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– nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt –
wird folgendes vereinbart:
§ 1 Tätigkeit
Der Auftragnehmer ………………… wird ab dem ………………… für den Auftraggeber folgende Tätigkeiten als Auftragnehmer übernehmen: ………………… Ergänzend wird im Einzelfall auf die jeweiligen Auftragsschreiben verwiesen.
Der Auftragnehmer unterliegt bei der Durchführung der übertragenen Tätigkeiten keinen Weisungen des Auftraggebers. Er ist in der Gestaltung seiner Tätigkeit frei. Auf besondere betriebliche Belange im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit ist jedoch Rücksicht zu nehmen.
Der Auftragnehmer ist an keinerlei Vorgaben zum Arbeitsort oder Arbeitszeit gebunden. Projektbezogene Zeitvorgaben des Auftraggebers sind ebenso einzuhalten wie fachliche Vorgaben, soweit diese zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlich sind.
Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt, Aufträge des Auftragsgebers ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
Gegenüber den Angestellten des Auftragsgebers hat der Auftragnehmer keine Weisungsbefugnis.
§ 2 Leistungserbringung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Arbeitsleistung höchstpersönlich zu erbringen. Die Hinzuziehung eigener Mitarbeiter oder die Vergabe von Unteraufträgen bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer übt seine Tätigkeit in seinen eigenen Räumlichkeiten aus. Soweit in Einzelfällen eine betriebliche Anwesenheit erforderlich wird, stellt der Auftraggeber nach jeweiliger vorheriger Absprache die entsprechenden betrieblichen Einrichtungen zur Verfügung. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle zur Ausübung seiner Tätigkeiten erforderlichen Informationen, Hilfsmittel und Unterlagen zur Verfügung, insbesondere
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*) Bitte beachten Sie den Benutzerhinweis!
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Kenntnisgabe, sofern sich bei der Vertragsdurchführung Abwicklungsschwierigkeiten oder aber vorhersehbare Zeitverzögerungen ergeben sollten.
§ 3 Vergütung
Als Vergütung wird ein Stundenhonorar von …………… € zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer vereinbart. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, jeweils bis zum Zehnten des Folgemonats eine spezifizierte Abrechnung in Form einer Rechnung zu erstellen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zusätzlich geleistete Arbeitsstunden innerhalb von ………Wochen/Monaten nach Anfall abzurechnen. Bei Überschreitung dieser Frist gelten die Ansprüche als verwirkt.
Das vereinbarte pauschale Honorar wird jeweils am Monatsende fällig. Die Auszahlung erfolgt unbar.
Der Auftragnehmer wird innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Zusammenarbeit dem Auftraggeber ein Konto benennen, auf das das Honorar angewiesen werden kann.
§ 4 Aufwendungsersatz und sonstige Ansprüche
Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.
oder
Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Ersatz der abgerechneten und nachgewiesenen Aufwendungen, die ihm im Rahmen dieser Vereinbarung in der Ausübung seiner Tätigkeit entstehen. Das Normalmaß erheblich übersteigende Ausgaben werden jedoch nur dann ersetzt, wenn der Auftragnehmer zuvor die Zustimmung des Auftraggebers eingeholt hat.
Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.
Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist.
§ 5 Haftung und Gewährleistung
Sollte der Auftraggeber auf Grund von Leistungen, die vom Auftragnehmer erbracht wurden, in Haftung genommen werden, so verpflichtet sich der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber, diesen von derlei Haftung freizustellen.
Für Schäden, die durch Zeitüberschreitung des Auftragnehmers erfolgen, ist die Haftung des Auftragnehmers auf die Höhe von …………… € begrenzt. Im Übrigen verpflichtet sich der Auftragnehmer zur kostenlosen Nacharbeit und Beseitigung der von ihm verursachten Mängel.
§ 6 Fortbildungspflicht
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages auf dem Gebiet seiner Tätigkeit über den aktuellen Entwicklungsstand weiterzubilden und sich über aktuelle Veränderungen auf diesem Gebiet jederzeit auf dem Laufenden zu halten.
§ 7 Konkurrenz
Der Auftragnehmer darf auch für andere Auftraggeber tätig sein. Will der Auftragnehmer allerdings für einen unmittelbaren Wettbewerber des Auftraggebers tätig werden, bedarf dies der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von …………… € zu zahlen.
§ 8 Verschwiegenheit, Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über ihm im Laufe seiner Tätigkeit für das Unternehmen bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Unterlagen, die der Auftragnehmer im Rahmen seiner freien Mitarbeit erhalten hat, sind von ihm sorgfältig und gegen die Einsichtnahme Dritter geschützt aufzubewahren. Nach Beendigung der freien Mitarbeit an dem Projekt/Gegenstand, auf das/den sie sich beziehen und für die der Auftragnehmer sie benötigt hat, spätestens jedoch mit Beendigung der freien Mitarbeit sind die Unterlagen an den Auftraggeber zurückzugeben. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen.
Für jeden Fall der schuldhaften Verletzung dieser Verpflichtungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von .……………€ vereinbart.
Weitergehender Schadensersatz sowie die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen bleiben vorbehalten.
§ 9 Vertragsdauer und Kündigung
Der Auftragnehmer nimmt die Tätigkeit am …………… auf.
Das Vertragsverhältnis besteht für die Zeit der Mitarbeit an dem ………… Projekt/ Gegenstand, voraussichtlich bis zum ……………
oder
Das Vertragsverhältnis kann unter Einhaltung einer Frist von ………… Wochen/Monaten zum ……………… gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Über die freie Mitarbeit an einem Folgeprojekt/-gegenstand kann eine neue Vereinbarung abgeschlossen werden. Eine solche Nachfolgevereinbarung bedarf wiederum der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ………………………………………
§ 11 Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften
Von der Möglichkeit des Abschlusses eines Anstellungsvertrages ist in Anwendung des Grundsatzes der Vertragsfreiheit bewusst kein Gebrauch gemacht worden. Eine Umgehung arbeitsrechtlicher oder arbeitsgesetzlicher Schutzvorschriften ist nicht beabsichtigt. Dem freien Mitarbeiter soll vielmehr die volle Entscheidungsfreiheit bei der Verwertung seiner Arbeitskraft belassen werden. Eine über den Umfang dieser Vereinbarung hinausgehende persönliche, wirtschaftliche oder soziale Abhängigkeit wird nicht begründet.
§ 12 Nebenabreden und salvatorische Klausel
Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.
Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages.
§ 13 Vertragsaushändigung
Jede der Vertragsparteien hat eine schriftliche Ausfertigung dieses Vertrages erhalten.
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Ort, Datum
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