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Indonesien/ indonesisches Recht - horak Rechtsanwälte

Indonesien ist eine komplexe Gemeinschaft, die verschiedenen rechtlichen Einflüsse überlagern sich teilweise gegenseitig und entstammen teils der Kolonisierung sowie im übrigen dem Hintergrund seiner Bevölkerung. Indonesien selbst ist ein roßer Archipel mit mehr als 17.000 Inseln. Damit ist Indonesien der größte Inselstaat der Welt.

Indonesien verfügt über wenigstens 300 ethnischen und subethnischen Gruppen. Mehr als 600 Sprachen und Dialekte stammen aus Indonesien.

Jahrhunderte vor ihrer Begegnung mit der westlichen Zivilisation hatte jede dieser Gruppe ihr eigenes Gewohnheitsrecht entwickelt. Das vielschichtige Gewohnheitsrecht Indonesiens war vom Hinduismus, Buddhismus und Islam beeinflusst. Teilweise besteht dieses Recht neben der sonst vorhandenen Rechtsordnung weiter.

Das indonesische Recht/ Wirtschaftsrecht in Indonesien

Das indonesische Recht ist kompliziert. Teilweise geht das indonesische Privatrecht und damit das indonesische Wirtschaftsrecht auf römisches Recht zurück. Das indonesische Zivilrecht ist an das niederländische Zivilrecht angelehnt. Dieses stammt aus dem Jahr 1847 und ist nach wie vor in Kraft. Dasselbe gilt für das Handelsgesetzbuch 1847, das ebenfalls niederländischen Einfluss geniesst.

Das unabhängige Indonesien wurde gemäß der Verfassung von 1945 (Undang Undang Dasar 1945) gegründet.

In der Verfassung von 1945 ist “übergangsweise” bestimmt, dass alle Gesetze und Institutionen aus der Kolonialzeit solange ültig bleiben, bis sie widerrufen und ersetzt werden. Diese Übergangsbestimmung führt dazu, dass der ganz überwiegende Teil der bis 1945 geltenden Gesetze und Regeln bis heute Geltung haben.

Es dauerte verhältnismässig lange, bis das indonesische Rechtssystem in dieser Form überhaupt akzeptiert wurde. Auch die Gewaltenteilung war zwar normiert, aber dennoch wurde lange Zeit die erst- und zweitinstanzlichen Gerichte durch die Exekutive ausgeübt, durch religiöse Gerichte überlagert und Militärgerichte ergänzt.

Beispielsweise wurde das Agrargrundgesetz 1960 (Undang-undang Pokok Agraria) erlassen. Es widerruft den relevanten Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Burgerlijk Wetboek voor Indonesie S. 1847-23 (Kitab Undang-undang Hukum Perdata) in Bezug auf Land und ist bis heute in Kraft.

Inzwischen existieren indonesische Gesetze über Strafverfahren, über das Religionsgericht, die Ehe, Familie und Erbrecht ebenfalls wie wirtschaftsrechtliche Regelungen Indonesiens wie das Bankenrecht, das Gesellschaftsrecht, das Kapitalmarktrecht u.a.

Erst nach 2000 erfolgte eine Machtbeschränkung des Präsidenten; Dezentralisierung der Autorität der Zentralregierung gegenüber Provinz- und Regionalregierungen; und Schaffung zusätzlicher staatlicher Gremien wie des Repräsentantenhauses, des Verfassungsgerichts und der Justizkommission.

Im Jahr 2004 wurde sodann der Exekutiven die indonesische Gerichtsbarkeit entzogen und dem Obersten Gerichtshof zugeschlagen. Seither existiert auch eine echte Gewaltenteilung.

Amtssprache/ Geschäftssprache in Indonesien

Die Amtssprache ist indonesisch. Sämtliche indonesischen Ämter und Verwaltungsvorschriften sind in indonesischer Sprache vorhanden.

Als Geschäftssprache im wirtschaftsrechtlichen Bereich ist englisch verbeitet. Allerdings wird auch im vertraglichen Bereich die Verwendung der indonesischen Sprache gesetzlich vorgeschrieben.

Das indonesische Gerichtssystem

Die Justiz wird vom Verfassungsgericht und dem Obersten Gerichtshof reguliert. Gerichte unter der Aufsicht des Obersten Gerichtshofs sind das allgemeine Gericht (Pengadilan Umum), das Arbeitsgericht (Pengadilan Hubungan Industrial), das Religionsgericht (Pengadilan Agama), das Verwaltungsgericht (Pengadilan Tata Usaha Negara), das Fischereigericht (Pengadilan Perikanan) und das Militärgericht (Pengadilan Militer) und Steuergericht (Pengadilan Pajak).

Ein Gericht mit allgemeiner Zuständigkeit und drei Gerichte mit beschränkter, aber besonderer Zuständigkeit (religiöses, militärisches, Verwaltungsgericht) sind gesetzlich normiert. Das zugehörige indonesische Gesetz über die gerichtlichen Befugnisse regelt auch den Obersten Gerichtshof und das Verfassungsgericht.

Die meisten Streitigkeiten treten vor den Gerichten mit allgemeiner Zuständigkeit beim Obersten Gerichtshof als endgültigem Berufungsgericht auf, und die Obersten Gerichte (Pengadilan Tinggi) befassen sich mit Beschwerden von staatlichen Gerichten (Pengadilan Negeri). In jedem Distrikt und jeder Gemeinde gibt es ein erstinstanzliches Staatsgericht, das sich mit Zivil- und Strafsachen befasst, an denen indonesische oder ausländische Staatsbürger beteiligt sind.

Seit 2009 existieren spezielle Korruptionsgerichte (Pengadilan Tindak Pidana Korupsi) in Indonesien.

Bereits seit 1998 wurden Handelsgerichte (Pengadilan Niaga) installiert. Handelsgerichte sind befugt, Insolvenzanträge und die Verschiebung von Zahlungsverpflichtungen sowie andere gesetzlich festgelegte Handelsstreitigkeiten zu entscheiden. Zudem entscheiden die Handelsgerichte über Streitigkeiten über Rechte an geistigem Eigentum.

Das indonesische Verfassungsgericht existiert seit  2001. Nach der Verfassung überprüft das indonesische Verfassungsgericht die gegen die Verfassung erlassene Gesetze, regelt Streitigkeiten zwischen staatlichen Organen  Die Existenz des Verfassungsgerichts hat Indonesien voran gebracht. Zuvor konnten Gesetze nicht angefochten werden.

Der Oberste Gerichtshof in Indonesien

Das Verfassungsgericht und der Oberste Gerichtshof bilden faktisch die Rechtsabteilung der Regierung. Der Oberste Gerichtshof ist die höchste Justizbehörde und das letzte Berufungsgericht in Indonesien in Bezug auf Straf-, Zivil-, Religions-, Militär- und Staatsverwaltungsgerichte sowie andere Sondergerichte.

Während das Verfassungsgericht befugt ist, die Verfassungsmäßigkeit des Rechts (Undang-Undang) zu bestimmen, hat der Oberste Gerichtshof die Befugnis zur gerichtlichen Überprüfung von Vorschriften, die unter dem Gesetz liegen.

Zudem hat der Oberste Gerichtshof die Aufsicht über das Berufungsgericht und die erstinstanzlichen Gerichte. Es kann eine Kassationsbeschwerde (Kasasi) hören, die eine endgültige Beschwerde dieser Vorinstanzen ist. Es kann auch eine Fallprüfung oder eine erneute Prüfung eines Falls (Peninjauan Kembali) durchführen, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt sind.

Obere Gerichte/ Berufungsgerichte in Indonesien

Die Berufung des Bezirksgerichts wird vor dem Oberen Gerichtshof verhandelt. In jeder Provinz und Sonderregion gibt es einen Oberen Gerichtshof. Ferner gibt es ein Religiöses Oberes Gericht (Mahkamah Islam Tinggi), Verwaltungsgerichtshöfe (Pengadilan Tinggi Tata Usaha Negara) sowie ein oberes    Militärgericht.

Gerichte erster Instanz in Indonesien

Das Bezirksgericht (Pengadilan Negeri) ist das indonesische Gericht erster Instanz mit allgemeiner Zuständigkeit (peradilan umum). das bezirksgericht ist zuständig für strafrechtliche und zivilrechtliche Angelegenheiten. In jedem Distrikt und jeder Stadt in ganz Indonesien gibt es ein Bezirksgericht, insgesamt ca. 250 Bezirksgerichte.

Ein Urteil eines Bezirksgerichts wird innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum seiner Entscheidung wirksam  und als endgültiges Urteil vollstreckbar wird, wenn beim High Court zuvor keine Berufung eingelegt wird.

Innerhalb der allgemeinen Zuständigkeit eines Bezirksgerichts kann es Fachgerichte geben, die Fälle aufgrund der Besonderheit des Gebiets oder der Rechtsfrage beurteilen. Diese Fachgerichte sind das Handelsgericht (Pengadilan Niaga), das Arbeitsgericht (Pengadilan Hubungan Industrial), das Menschenrechtsgericht (Pengadilan Hak Asasi Manusia), das Gericht für Korruptionsverbrechen (Pengadilan Tindak Pidana Korupsi) und das Jugendgericht (Pengadilan Anak).

Darüber hinaus gibt es religiöse Gerichte (Pengadilan Agama), Verwaltungsgerichte (Pengadilan Tata Usaha Negara) und ein Militärgericht erster Instanz (Pengadilan Militer).

Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile

In Indonesien können ausländische Gerichtsurteile kein Anerkennungsverfahren durchlaufen und dementsprechend auch nicht vollstreckt werden.

Dementsprechend muss ein gesondertes indonesisches Gerichtsverfahren durchgeführt werden. Dabei kann zwar das ausländische Urteil berücksichtigt werden. Dies stellt dennoch ein normales indonesisches Gerichtsverfahren mit offenem Ausgang dar.

Die indonesische Gerichtsbarkeit benötigt viel Zeit für eine Entscheidung, so dass viele Jahre vergehen können.

Schiedsverfahren und deren Anerkennung

Sowohl Indonesien als auch Deutschland ist Mitglied des UN-Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche. Theoretisch können ausländische Schiedssprüche vollstreckt werden, praktisch erscheint jedoch ein gesondertes Gerichtsverfahren in Indonesien erforderlich.

Indonesien hat ein indonesisches Schiedsgesetz.

Das internationale Schiedsgericht Indonesiens (Badan Arbitrase Nasional Indonesia, BANI)

Insbesondere hat Indonesien ein internationales Schiedsgericht (Badan Arbitrase Nasional Indonesia, BANI). Das Badan Arbitrase Nasional Indonesia (BANI Arbitration Center) ist eine Schiedsinstitution, die eine Reihe von Dienstleistungen in Bezug auf Schiedsgerichtsbarkeit, Mediation, verbindliche Stellungnahme und andere Formen der Streitbeilegung erbringt. Das BANI wurde 1977 von der indonesischen Industrie- und Handelskammer (KADIN INDONESIA) gegründet.

BANI Arbitration Center in Indonesien

Das BANI Arbitration Center befindet sich in Jakarta und verfügt über Repräsentanzen in den großen Städten Indonesiens wie Surabaya, Bandung, Medan, Denpasar, Palembang, Pontianak und Jambi.

Das BANI hat sich verpflichtet, in seiner Rolle als Schiedsinstitution Neutralität und Unabhängigkeit zu gewährleisten, und hat eigene Regeln und Verfahren für das Schiedsverfahren entwickelt, einschließlich des Zeitrahmens für die Vergabe eines Schiedsspruchs durch das Schiedsgericht. Diese Regeln und Verfahren werden sowohl in nationalen als auch in internationalen Schiedsverfahren angewendet, die in Indonesien durchgeführt werden. Mit seiner Stellung als erste und führende indonesische Schiedsorganisation auf internationaler Ebene, mit mehr als vier Jahrzehnten Erfahrung und mehr als 100  Schiedsrichtern

UN-Kaufrecht

UN-Kaufrecht müsste gesondert vereinbart werden, um zur Anwendung zu gelangen. Dies erscheintin der Regel nicht sinnvoll.

Links

Kooperierende Anwaltskanzleien in Indonesien

In Indonesien existiert eine uneinheitliche Kanzleienstruktur. Wir arbeiten vor allem mit spezialisierten Kanzleien/ Dienstleistern zusammen und nennen nachfolgend eine kleine Auswahl :

    Januar Jahja & Partners (JJP)
    Menara Batavia 6th Floor
    Jl. K.H. Mas Mansyur Kav. 126
    Jakarta 10220
    Indonesia
    Tel:+62 21 57930056/59
    Fax: +62 21 57930060/61
    januar@jahja.com
    http://www.jahja.com/

Weitere Informationen zum indonesischen Recht

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