Anwalt Deutschland Fachanwalt deutsch German Lawyer Germany English language Attorney-at-law English Lawyer germany french advocat francais allemagne French Attorney in Germany spanish language abogado alemania Spanish Attorney/ Lawyer in Germany Italian language avvocatto germania Italian Lawyer/ Attorney Germany Portuguese language advogado Alemanha Portuguese Polish speaking Lawyer/ Attorney in Germany adwokat Niemcy Polish Japanese speaking Lawyer/ Attorney in Germany Bengoshi Doitsu Japanese Attorney/ Lawyer Vietnamese language luat su Vietnamese Korean speaking lawyer/ attorney in Germany, Europe Korean Chinese language Lawyer/ Attorney in Germany/ Europe Chinese Lawyer/ Attorney russian speaking advokat Germaniya Russian

 

Kanzlei Anwälte Standorte Rechtsgebiete Recht von A bis Z Recht International Kanzleibroschüre Muster FAQ Rechtsabteilung Terminsvertretung Mandanten Stellenangebote Kontakt Impressum Datenschutz Presse Links

horak.   
RECHTSANWÄLTE

Markenrecht  Patentrecht  Urheberrecht  Medienrecht  Kartellrecht  Vergaberecht  Wettbewerbsrecht  Lebensmittelrecht  Technikrecht
 
 
Apothekenrecht  Abmahnung  Arbeitnehmererfinderrecht  Arbeitsrecht  Arzneimittelrecht  Bankrecht  Baurecht  Beihilferecht  Bildrecht  Datenschutzrecht  Datenschutzerklärung  Designrecht  Domain-Name-Dispute  Domainrecht  Energierecht  Erbrecht  Europarecht  Familienrecht  FAQ  Filmrecht  Fotorecht  Glücksspielrecht  Gesellschaftsrecht  Gewerblicher Rechtsschutz  Grenzbeschlagnahme  Handelsrecht  Handelsvertreterrecht  Immobilienrecht  Ingenieurrecht  Insolvenzrecht  Internationales Recht  Internetrecht  IP Due Diligence  IT-Recht  Kartellrecht  Kosmetikrecht  Lebensmittelrecht  Maklerrecht  Markenrecht  Medienrecht  Musikrecht  Muster  M&A  Onlinerecht  Öffentliches Wirtschaftsrecht  Patentanwalt  Patentrecht  Presserecht  Produktpiraterie  Prozessführung  Sortenschutzrecht  Sportrecht  Steuerrecht  Technikrecht  Telekommunikation  Tierrecht  Transportrecht  Urheberrecht  Veranstaltungsrecht  Vergaberecht  Verlagsrecht  Versandhandelsrecht  Versicherungsrecht  Vertragsrecht  Vertriebsrecht  Verwaltungsrecht  Wirtschaftsrecht  Wirtschaftsstrafrecht  Zwangsvollstreckung  Recht von A bis Z  internationales Recht

Anwalt Hannover Fachanwalt gewerblicher Rechtsschutz  Urheberrecht Fachanwalt Medienrecht Markenrecht Patentrecht Technikrecht IT Recht Vergaberecht Energierecht Presserecht Zivilrecht Kartellrecht Vergabeverfahren Arbeitnehmererfinderrecht Sportrecht Baurecht Gesellschaftsrecht Fotorecht Abmahnung Unterlassungserklärung Terminsvertretung Designschutz Designrecht Recht am eigenen Bild Markenschutz Patentschutz TK-Recht IT IT-Recht Internetrecht Onlinerecht Sortenschutz IT Internetrecht Produktpiraterie Plagiat Markenpiraterie Grenzbeschlagnahme Rechtsanwalt Hannover Anwaltskanzlei

Start  IP-Recht  Markenschutz  Patentschutz  Designschutz  IT-Recht  Handelsrecht  Gesellschaftsrecht  Impressum  Datenschutz  AGB  Online-Anfrage

 

Rechtsanwalt Anwaltskanzlei Fachanwalt Patentanwalt FAQ Wirtschaftsrecht internationales Rechtjetzt Termin online buchen

Start.. Rechtsgebiete.. Onlinerecht..
Start
Kanzlei
Anwälte
Dipl.-Ing. Michael Horak LL.M.
Julia Ziegeler
Anna Umberg LL.M. M.A.
Dipl.-Phys. Andree Eckhard
Katharina Gitmann-Kopilevich
Karoline Behrend
Dr. Johanna K. Müller-Kühne
Andreas Friedlein
Stefan Karfusehr
Jonas A. Herbst
Recht von A bis Z
Recht International
Rechtsgebiete
Abfallrecht
AGB-Recht
Agrarrecht
Apothekenrecht
Arbeitnehmererfinderrecht
Arbeitsrecht
Architektenrecht
Arzneimittelrecht
Arzthaftungsrecht
Aussenwirtschaftsrecht
Bankrecht
Baurecht
Beamtenrecht
Beihilferecht
Bildrecht
Bodenschutzrecht
Bürgschaftsrecht
Bussgeldrecht
Datenschutzrecht
Designrecht
Domainrecht
Domain-Name-Dispute
Energierecht
Erbrecht
Europarecht
Familienrecht
Filmrecht
Fotorecht
Gaststättenrecht
Gesellschaftsrecht
Gewerbemietrecht
Gewerblicher Rechtsschutz
Gewerberecht
Glücksspielrecht
Handelsrecht
Handelsvertreterrecht
Hochschulrecht
Immobilienrecht
Ingenieurrecht
Insolvenzrecht
Internationales Recht
Internetrecht
IT-Recht
Kapitalmarktrecht
Kartellrecht
Kaufrecht
Kosmetikrecht
Kryptorecht
Lebensmittelrecht
Maklerrecht
Markenrecht
Medienrecht
Medizinprodukterecht
Medizinrecht
MLM-Recht
Musikrecht
M&A
Onlinerecht
Öffentliches Wirtschaftsrecht
Patentrecht
Presserecht
Prüfungsrecht
Schadensrecht
Schulrecht
Sortenschutzrecht
Sportrecht
Steuerrecht
Technikrecht
Telekommunikation
Tierrecht
Transportrecht
Umweltrecht
Urheberrecht
Veranstaltungsrecht
Vereinsrecht
Verkehrsrecht
Verlagsrecht
Vergaberecht
Versandhandelsrecht
Versicherungsrecht
Vertragsrecht
Vertriebsrecht
Verwaltungsrecht
Weinrecht
Wettbewerbsrecht
Wirtschaftsrecht
Wirtschaftsstrafrecht
Zivilrecht
Zollrecht
Zwangsvollstreckung
Rechtsthemen
Abmahnung
Compliance
Designverletzung
Digitalisierung/ Industrie 4.0
Existenzgründung
Gewährleistung/Produkthaftung
Grenzbeschlagnahme
Leasing
Markenverletzung
Mediation
Mindestlohn
Patentanwalt
Patentverletzung
Pro Bono Rechtsberatung
Produktpiraterie
Prozessführung
Sanierung
Schadensersatz
Urheberrechtsverletzung
Verkaufsplattformen
Youtube
Muster
Arbeitsvertrag
Arbeitsrechliche Abmahnung
Aufhebungsvertrag
Autokaufvertrag
Datenschutzerklärung
Domainkaufvertrag
Forschungsvertrag
Franchisevertrag
Freier Mitarbeiter Vertrag
GbR-Vertrag
Geheimhaltungsvereinbarung
GmbH-Satzung
Gemeinschaftspraxisvertrag
geringfügige Beschäftigung
Geschäftsführer-Anstellungsvertrag
Gewerbemietvertrag
Handelsvertretervertrag
IP Due Diligence
Kaufvertrag
Kooperationsvertrag
Lizenzvertrag
Markenlizenzvertrag
Rechtsabteilung
Softwarevertrag
Softwarepflegevertrag
Unternehmenskaufvertrag
Werkvertrag
Terminsvertretung
Entscheidungen
Mitarbeiter
Profil
Ausstattung
Anwaltsblogs
Stellenangebote
Rechtsanwälte
Patentanwälte
Patentingenieure
Wirtschaftsjuristen
Patentanwaltsfachangestellte
Rechtsreferendare
Rechtsfachwirte
Rechtsanwaltsfachangestellte
Rechtsanwalts- und Notarfachang.
Azubi Rechtsanwaltsfachang.
Azubi Patentanwaltsfachang.
Seminare
Honorar
Vollmacht
Aktuelles & Download
Kanzleimagazin
Kanzleibroschüre
Kontakt
Anfahrt
Standorte
Berlin
Bielefeld
Bremen
Düsseldorf
Frankfurt
Hamburg
Hannover
München
Stuttgart
Wien
Online-Anfrage
Datenschutz
Domain
Urteilsdaten
Gericht
Schutzrechtsklassifikationen
Recherchemöglichkeiten
Patent- und Markenämter
Vereinigungen
Impressum
Links
AGB

 

horak.
Rechtsanwälte Hannover
Fachanwälte
Patentanwälte

Georgstr. 48
30159 Hannover | Hauptsitz
Deutschland

Fon 0511.35 73 56-0
Fax 0511.35 73 56-29
info@bwlh.de
hannover@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Berlin
Fachanwälte
Patentanwälte

Wittestraße 30 K
13509 Berlin
Deutschland

Fon 030.403 66 69-00
Fax 030.403 66 69-09
berlin@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bielefeld
Fachanwälte
Patentanwälte

Herforder Str. 69
33602 Bielefeld
Deutschland

Fon 0521.43 06 06-60
Fax 0521.43 06 06-69
bielefeld@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bremen
Fachanwälte
Patentanwälte

Parkallee 117
28209 Bremen
Deutschland

Fon 0421.33 11 12-90
Fax 0421.33 11 12-99
bremen@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Düsseldorf
Fachanwälte
Patentanwälte

Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
Deutschland

Fon 0211.97 26 95-00
Fax 0211.97 26 95-09
duesseldorf@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Frankfurt/ Main
Fachanwälte
Patentanwälte

Alfred-Herrhausen-Allee 3-5
65760 Frankfurt-Eschborn
Deutschland

Fon 069.380 79 74-20
Fax 069.380 79 74-29
frankfurt@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Hamburg
Fachanwälte
Patentanwälte

Colonnaden 5
20354 Hamburg
Deutschland

Fon 040.882 15 83-10
Fax 040.882 15 83-19
hamburg@bwlh.de

 

horak. 
Rechtsanwälte München
Fachanwälte
Patentanwälte

Landsberger Str. 155
80687 München
Deutschland

Fon 089.250 07 90-50
Fax 089.250 07 90-59
munich@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Stuttgart
Fachanwälte
Patentanwälte

Königstraße 80
70173 Stuttgart
Deutschland

Fon 0711.99 58 55-90
Fax 0711.99 58 55-99
stuttgart@bwlh.de

 

horak. 
Patentanwälte Wien
 

Trauttmansdorffgasse 8
1130 Wien
Österreich

Fon +43.1.876 15 17
Fax +49.511.35 73 56-29
wien@bwlh.de

Onlinerecht, IT-Recht, Domainrecht - horak Rechtsanwälte, Hannover

FAQ zu Domains

Was sind Domainnamen?

Domainnamen sind “elektronische” Adressen, die es einem Computer ermöglichen, mit einem bestimmten (adressierten) anderen Computer über das Internet zu kommunizieren. Dabei können Domainnamen als Adresse für e-mail, “Webseiten” uvam. dienen.

Innerhalb des “www” (world wide web) erfolgt bspw. der Aufruf einer Webseite mittels “http://www.iprecht.de”. “HTTP” steht für HyperText Transfer Protocol und definiert gleichsam das Protokoll der Kommunikation (eine solche erfordert ein gegenseitiges “Verstehen” der “Sprache”, also ein einheitliches Protokoll). “.de” stellt die so genannte Top Level Domain (TLD) dar. “Top Level” bedeutet hier, dass durch die Kennung “.de” ein (Server-)Rechner in Deutschland angesprochen bzw. adressiert werden soll. Neben derartigen Länder-Top Level Domains (“.at” für Österreich, “.ch” für die Schweiz usw.) existieren herkömmlich folgende TLDs: .com für kommerzielle Unternehmen, .org für nicht-kommerzielle Einrichtungen, .net für Netzwerk-Provider und bspw. .edu für Bildungseinrichtungen (letzteres vornehmlich in den USA). Die Second Level Domain “iprecht” stellt im Beispiel gemeinsam mit der TLD bereits die gesamte (Grund-)Adresse dar. E-mail-Adressen könnten dann “horak@iprecht.de” lauten, Webseiten-Adressen “www.iprecht.de/index.htm”. Letzteres ist eine vollständige URL (uniform resource locater), weil die Angabe “index.htm” bereits eine bestimmte Datei benennt, die auf dem Zielrechner mit der Adresse “iprecht.de” im “www” aufgerufen werden soll. “htm” oder “html” charakterisiert die “Sprache” der Datei namens “index” als “HTML”.

Domainnamen wie “iprecht.de” sind weltweit einmalig. Es existiert also weltweit nur ein Domainname mit “iprecht.de”. Allerdings könnte “iprecht.com” durch einen anderen Domaininhaber genutzt werden. Ebenso könnte “ip-recht.de” o.ä. durch Dritte genutzt werden. Bereits geringste Abweichungen nur eines einzigen Zeichens oder der TLD führen zu einer anderen - ebenso weltweit einmaligen - Adresse.

Was ist bei der Auswahl einer Domain zu beachten?

Betrachten Sie beispielhaft die Namensfindung einer Anwaltskanzlei mit dem Namen “HORAK Rechtsanwälte” und dem Untertitel “HORAK Weber Lehr Horak”. Passende Domainnamen wären bspw. “HORAK.com”, “bwlh.de”, “bwlh.com” uvam. Ebenso könnte der Domainname “HORAK-rechtsanwaelte.de” oder “HORAK-anwaelte.de” lauten. Allerdings sind die letztgenannten Namen relativ lang und daher eher unpraktisch. Der Name “bwlh.de” ist demgegenüber ein kurzer Phantasiebegriff.

Ein meist nicht zu unterschätzender Anteil der Tätigkeit eines Unternehmens lässt sich computergestützt über das Internet abwickeln. Dieser Anteil wird aller Voraussicht nach in Zukunft stetig steigen. Hersteller, Händler, Dienstleister uvam. können ihre Leistungen oder zumindest Leistungsangebote im Internet für jeden weltweit jederzeit abrufbar darstellen. eCommerce oder btb (bussiness-to-bussiness) stellt nach dem derzeitigen Stand eine Chance für alle Beteiligten dar, neue Informations-, Absatz- oder Marketingstrategien aufzubauen - eine reale Adresse in “erster Lage” wird dabei ersetzt durch den Domainnamen und die Inhalte, die ohne vergleichbare Kosten eine “erste Lage” ergeben können. Der Domainname ist ein zentraler Aspekt all der möglichen Aktivitäten im Internet.

Um diese Webseite zu finden oder um eine e-mail zu uns zu senden, muss der Domainname bekannt sein. Daher sollte ein solcher Name wie der Firmenname oder Marken einprägsam sein. Typischerweise ist ein kurzer Domainname zu bevorzugen. Inhaltlich kann bei der Namensfindung einiges Grundsätzliches zu beachten sein:

  • Marken- oder Firmennamen, Werbeslogans Dritter usw. kommen grds. als eigener Domainname nicht in Betracht (Marken- und Firmennamensrecherche empfehlenswert). Entsprechendes gilt für “ähnliche” Begriffe und grds. auch für Behörden, Gemeinden o.ä. Die Rechtsinhaber können i.d.R. das “bessere Recht” vorweisen und u.U. die Unterlassung der Domainkennzeichnung verlangen. In solchen Fällen wäre eine kostenintensive Abmahnung zu befürchten.
  • Die Verwendung reiner Gattungsbegriffe, wie bspw. “anwalt.de”, “edv.de”, “auto.de” usw. sollte aufgrund (noch) unsicherer Rechtslage vermieden werden. U.U. ist die reine Registrierung der Domain darstellbar, d.h. ohne Anbieten von Inhalten; oder die Inhalte sind allgemeiner Natur. Das OLG Hamburg hielt “mitwohnzentrale.de” als Domain einer solchen Einrichtung für wettbewerbswidrig. Die Revision zum BGH ist derzeit noch nicht entschieden, aber angenommen (dh “entscheidungswürdig”).
  • Der eigene Firmenname, dessen Abkürzungen o.ä. können häufig als Domainname vorteilhaft verwendet werden. Allerdings kann dieser Name bereits vergeben sein. Denn typischerweise treffen im Internet die jeweiligen Namen weltweit aufeinander - wem dieser dann zusteht, lässt sich zumeist aussergerichtlich klären und hängt i.d.R. massgeblich davon ab, wer die älteren Rechte an einem Begriff geltend machen kann und welche Nationalitäten aufeinander treffen (u.U. kommen auch gewisse Variationen des Domainnamens in Betracht).
  • Irreführende, wettbewerbswidrige oder sonst rechtswidrige Domainnamen gilt es zu vermeiden.
  • Häufig sind Phantasiebegriffe mit einem gewissen Rest an Identifikation der Leistung darstellbar.
  • Sind nicht alle TLDs für einen gefundenen Domainnamen verfügbar, so dürfte eine Überprüfung der bereits registrierten erforderlich werden, da die Domaininhaber möglicherweise durch die Verwendung bereits eigene Rechte erwarben. Sind hingegen alle TLDs noch frei, so könnte es sinnvoll sein, eine mehrfache Registrierung vorzunehmen. Für ein Unternehmen in Deutschland sind regelmässig die .de und die .com von Bedeutung, vielleicht auch alle deutschsprachigen (.ch, .de, .at). U.U. sollen auch ähnliche Domains registriert werden, so dass ein Interessent auch dann die richtige Adresse findet, wenn er sich nicht an die exakte Schreibweise hält.

Wenn eine angestrebte Domainkennzeichnung bereits vergeben ist, verbleiben gleichwohl Alternativen: Es könnte eine abweichende Kennzeichnung verwendet werden. Möglicherweise genügt die Wahl einer anderen TLD, soweit keine Rechte des bereits vorhandenen Domaininhabers oder eines Dritten verletzt werden. Ferner könnte der jetzige Domaininhaber zum “Verkauf” seiner Domain gebracht werden. Schliesslich könnte der derzeitige Domaininhaber keine oder “schlechtere” Rechte an der Domain geltend machen und somit die Domainfreigabe u.U. erzielt werden.

Wie verhalten sich Domainnamen im Verhältnis zu Marken?

Durch die Registrierung einer Domain bei einer der privaten Institutionen entsteht nicht automatisch ein absolutes Recht, sondern lediglich relative Rechte. Ein absolutes Recht beinhaltet ein Recht gegen “Jedermann” (bspw: Markenrecht), wohingegen relative Rechte typischerweise eine vertragliche Regelung zwischen zwei Parteien darstellt, ohne dass Dritte hierdurch in ihrer Position beeinträchtigt werden können. Eine Domainregistrierung mittels eines Providers bei der DENIC e.G. schafft zwar gewisse Tatsachen (der Name wird vergeben und kann faktisch nicht erneut vergeben werden), aber ändert an der Rechtsposition ggü. Dritten zunächst nichts. Hat ein Dritter an der Bezeichnung ein Markenrecht, so kann er die Domainverwendung Mgl. untersagen.

Durch Benutzung der Domain kann möglicherweise Markenschutz, eventuell in der Form des sog. Werktitelschutzes entstehen. Gleichwohl existieren erhebliche faktische Unterschiede:

  • Markenschutz entsteht grds. durch Registrierung in einem bestimmten Staat für konkrete Dienstleistungen oder Waren. Dementsprechend existiert ein solcher Markenschutz dann in diesen Staaten, in anderen jedoch nicht. Eine Domain ist entweder weltweit oder nirgendwo erreichbar.
  • Im reinen Domainkennzeichenbereich existiert keine “Verwechselungsgefahr” oder “Ähnlichkeit”. Ist die Marke “iprecht” in Deutschland für Rechtsberatung als Marke beim Markenamt eingetragen, besteht grds. Markenschutz für ähnliche Bezeichnungen und Dienstleistungen. Domains als solche, also ohne weitergehenden Rechte, haben keinen derartigen “Schutzbereich”, so dass bereits geringste Alternativen registriert werden könnten.
  • Für Marken besteht ein fristgebundener “Benutzungszwang”, da andernfalls eine fehlende Benutzung die Markenrechte einschränkt. Eine Domain obliegt keinem Benutzungszwang.
  • Marken werden für bestimmte Waren/Dienstleistungen registriert. Damit ist es auch möglich, dass ein und derselbe Markenname für zwei unterschiedliche Unternehmen und deren unterschiedlichen Produkte registriert ist. So mag ein anderes Unternehmen die Marke “iprecht” für Fahrräder registrieren, ohne dass eine Markenverletzung bestünde. Vergleichbares existiert für Domains nicht. Wollen also zwei Unternehmen dieselbe Domain, entsteht dieser Konflikt unabhängig von der Tätigkeit oder dem Ort des Unternehmens, letzteres vor allem bei .com-Domains.

Ist eine Markenregistrierung für einen Domainnamen sinnvoll?

Eine Markenregistrierung kann einen empfehlenswerten, flankierenden Schutz gegenüber Dritten bieten, da eine Marke im Unterschied zu einer Domain ein (räumlich jedoch begrenztes) Ausschliesslichkeitsrecht gibt. Eine Marke kann also der Rechtssicherung dienen. Allerdings eignet sich keineswegs jeder Begriff als Marke und zudem können bereits anderweitige Rechte an dem Begriff bestehen, so dass ein Markenschutz u.U. nicht mehr erforderlich ist (z.B. Firmennamen).

Handel mit Domainnamen - Domain Grabbing?

Der Handel mit Domainnamen, also Registrierung typischerweise ohne Benutzung, Verkauf und Kauf, ist nicht per se unzulässig, sondern grds. nicht zu beanstanden.

Allerdings sind einige dieser im Handel befindlichen Domainregistrierungen in Anlehnung an bekannte oder weniger bekannte Firmen, Marken usw. von Personen mit dem Ziel getätigt, diese Domains an die jeweiligen Unternehmen bestmöglich zu verkaufen. Ein solches Vorgehen stellt - rechtswidriges - Domain Grabbing dar. Die hiervon betroffenen Unternehmen können u.U. Unterlassung verlangen, ohne dass irgendein “Kaufpreis” zu entrichten wäre.

Zeitlicher Ablauf - Sicherung einer Domain.

Zunächst sollte der Namensfindung unter dem vorausschauenden Blickwinkel der Beachtung Rechte Dritter das Hauptaugenmerk gewidmet sein. Dabei wird eine stetige Recherche der Verfügbarkeit der Domain unabdingbar sein.

Darüber hinaus ist aus rechtlicher Sicht eine Markenrecherche empfehlenswert, da andernfalls Mgl.. die Domainbenutzung zu einer Markenverletzung führt. Eine solche Recherche kann auf Firmennamen ausgedehnt werden. Sie sollte den Ähnlichkeitsbereich der angestrebten Domain umfassen.

Ergibt sowohl die Marken-, die Firmennamen und die Domainrecherche keine Rechte Dritter, so empfiehlt sich eine sofortige Domainregistrierung. Anschliessend kann geprüft werden, ob zudem eine Markenanmeldung empfehlenswert ist.

Welche Information benötigen wir, um Ihre Rechte zu sichern?

Mit den nachfolgenden Informationen können durch uns Registrierungen von Domainnamen überprüft und vermittelt werden:

  • Name der Domain, einschliesslich der angestrebten TLD (z.B. .de, .com), ggfs. alternative Namen.
  • Name und Anschrift des potentiellen Domaininhabers.
  • Beschreibung der Tätigkeit des Domaininhabers (idR genügt ein Satz).
  • (wenn vorhanden) Daten einer Markenanmeldung/-registrierung mit identischen oder ähnlichen Begriffen.
  • Name, Adresse, Telefon, Telefax desjenigen, der für die Verwaltung der Domain verantwortlich sein wird (sog. admin-c) sowie (wenn vorhanden) desjenigen, der für die technischen Belange verantwortlich zeichnet (sog. admin-tech).
  • Soll eine Domain-, Marken- und/ oder Firmenrecherche durchgeführt werden und soll ggfs. die Möglichkeit einer Markenanmeldung geprüft werden?

Weitere Themen und Dienstleistungen der Kanzlei:

  • EDV-Recht
  • Domainrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Rechtsberatung und Rechtsschutz
  • Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung
  • Anwalt Hannover
  • Urheberrecht
  • Markenrecht
  • Computerkriminalität
  • eCommerce
  • Anwaltskanzlei horak Hannover
  • Datenspionage
  • Domainstreitigkeit
  • Datenschutzrecht

Links

www.iprecht.de
Sammlung zu Patenten, Marken & Lizenzen mit weiterführenden Inhalten einschliesslich Urteile, Kommentare, Downloads und Linksammlung.

www.diedomainrechtler.de
Domainnamensrecht/ Domainrecht

www.disputeresolution24.de
Domainschiedsverfahren/ UDRP-Verfahren/ ADR-EU-Verfahren/ Schiedsverfahren bei Domainstreitigkeiten

Ihre (fach-)anwaltlichen Ansprechpartner:

  1. Rechtsanwalt Michael Horak, Dipl.-Ing., LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
     
  2. Rechtsanwältin Julia Ziegeler, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
     
  3. Rechtsanwältin Anna Umberg, LL.M., MA, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Anwalt Deutschland Fachanwalt deutsch Patentverletzung Markenverletzung Designverletzung Patentverletzungsklage Markenverletzungsverfahren Designverletzungsprozess Abmahnung Patent Verletzung eines Patentes, Gebrauchsmusterverletzung Sortenschutzverletzung Wettbewerbsverletzung öffentliches Wirtschaftsrecht öffentliches Baurecht öffentliches Planungsrecht Städtebaurecht Kommunalrecht Umweltrecht Abfallrecht Energierecht TK-Recht Vergaberecht ÖPP Privatisierung Teilprivatisierung Umwandlung in öffentliche Einrichtung Beihilferecht Gewerberecht Gesundheitsrecht Wirtschaftsverwaltungsrecht externe Rechtsanteilung flexible Patentabteilung IP Due Diligence German  Lawyer Germany English language Attorney-at-law IP Lawyer IP Due Diligence Attorney on demand Patent Attorney on demand  English

  anwalt hannover Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Marke Patent Markenrecht Patentrecht Patentiert Gebrauchsmuster Geschmacksmuster anmelden recherchieren  name registrieren Ankam Rechtsrat Berlin Hamburg Rechtsberatung in München Köln Frankfurt Rechtsberatung Stuttgart Dortmund Düsseldorf Essen Bremen Hannover Leipzig Dresden Nürnberg Duisburg Bochum Bielefeld Wuppertal Bonn Mannheim Karlsruhe Wiesbaden Münster Augsburg  Rechtsanwalt Mietrecht Gewerbemietrecht Pachtrecht Bürgschaftsrecht Gewerberecht Gaststättenrecht drucken  Apothekenrecht Arbeitnehmererfinderrecht Arbeitsrecht Baurecht anwalt Arzneimittelrecht Bildrecht Fotorecht Fachkanzlei Datenschutz datenrecht Rechtsberatung in Gelsenkirchen Aachen Mönchengladbach Braunschweig Chemnitz Krefeld Halle Magdeburg Freiburg Oberhausen Lübeck Erfurt Rostock Mainz Kassel Hagen Hamm Saarbrücken Herne Ludwigshafen Osnabrück Solingen Leverkusen Oldenburg Potsdam Neuss Heidelberg Paderborn Darmstadt Regensburg Würzburg Ingolstadt Heilbronn Ulm Göttingen Wolfsburg Recklinghausen Anwalt Hildesheim Celle Braunschweig Architektenrecht Bankrecht Beamtenrecht Bussgeldrecht Verkehrsrecht Transportrecht Markenanmeldung Markenanwalt Abmahnung Schadensersatz Schadensrecht Versicherungsrecht Krankenversicherungsrecht Versicherungsvertrag Agrarrecht Landwirtschaftsrecht speichern Datenrecht Datenschutzrecht Designrecht Designschutz Geschmacksmusterrecht Domainrecht Domain-Dispute Fachanwälte recht rechtberatung vertretung vor gericht terminsvertretung klage kläger beklagter onlinerecht internetrecht tierrecht pferderecht  verlagsrecht anwaltskanzlei vertragsrecht agb prüfen mustervertrag erstellen Rechtsvertretung in Pforzheim Offenbach Bottrop Bremerhafen Fürth Remscheid Reutlingen Moers Koblenz Erlangen Trier Salzgitter Siegen Jena Hildesheim Cottbus Gera Wilhelmshaven Delmenhorst Lüneburg Hameln Wolfenbüttel Nordhorn Cuxhaven Emden Lingen Peine Melle Stade Goslar Neustadt Arbeitsrecht Anwalt Hannover Zivilrecht Zwangsvollstreckungsrecht Prozessführung Sanierung Insolvenz Insolvenzanwalt Immobilienrecht Immobilienanwalt Domainrecht Domainanwalt Domainregistrierung Domainrecht Patentrecht Designrecht Gebrauchsmusterrecht Patent Erfinder Patentanwalt Hannover Patentanwaltskanzlei FAQ Mustervertrag kostenlose Vertragsmuster Muster-Datenschutzerklärung, IP Due Diligence, M&A, Industrie 4.0, Digitalisierung, Digitalisierungsrecht zurück  anwalt markenrecht markenanmeldung patentrecht vergaberecht lebensmittelrechtlich arzneimittelrechtlich domainrecht  Energierecht Erbrecht Europarecht Filmrecht Fachanwalt IP IT Handelsrecht Handelsvertreterrecht Gesellschaftsrecht Sportrecht sportgericht anwalt kartellrecht uwg gwb wettbewerbsrecht ingenieurrecht Vertragsrecht Verlagsrecht Veranstaltungsrecht Tierrecht TK Technikrecht Presserecht Internetrecht Onlinerecht M&A Musikrecht Insolvenzrecht Europarecht Designrecht Datenschutzrecht Datenrecht Rechtsanwalt Vergaberecht Nachprüfungsverfahren Rüge EU-Vergaberecht Online-Anfrage Rechtsanwalt Anwaltskanzlei Fachanwalt Patentanwalt FAQ Wirtschaftsrecht internationales Recht Vergaberecht IP Recht Markenrecht PatentrechtTermin buchen

 

 

horak. Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte · Georgstr. 48 · 30159 Hannover · Deutschland · Fon 0511.357 356-0 · Fax 0511.357 356-29 · info@bwlh.de

> Der Titel der Seite wird von NetObjects Fusion 2015 generiert >