Schadensersatz, horak Rechtsanwälte/ Fachanwälte
Schadensersatz setzt einen entsprechenden Anspruch voraus. Dessen Voraussetzungen sind je nach Schaden und Rechtsgebiet sehr stark differenziert.
So kann als Schaden beispielsweise ein Vermögensschaden, ein Sachschaden oder ein Personenschaden zu einem Schadensersatzanspruch führen. „Schaden“ stellt dabei eine unfreiwillige Einbuße an vermögenswerten Rechtsgütern infolge eines bestimmten, von außen auf sie einwirkenden Ereignisses dar. Schadensersatzrecht normiert in diesem Zusammenhang, welche Schäden in welchem Umfang von wem ersetzt werden müssen.
Typische Fragen bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Schadensersatzansprüchen
So stellen sich unabhängig vom konkreten Rechtsgebiet ähnliche Fragen:
- Wer haftet für den Schaden?
- Kommt ein Mitverschulden oder eine Schadensminderungspflicht in Betracht?
- Liegt ein schuldhaftes Handeln vor? War das schuldhafte Handeln fahrlässig oder vorsätzlich und welche Konsequenzen folgen hieraus?
- Wie hoch ist der Schadensersatzanspruch? Muss der Geschädigte sich Vorteile anrechnen lassen?
- Wer muss was darlegen und beweisen?
- Welche Besonderheiten resultieren aus dem konkreten Rechtsgebiet im Schadensersatzrecht?
Wer einen anderen schädigt, ist diesem zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Das Schadensersatzrecht unterliegt dem Bereich der gesetzlichen Schuldverhältnisse. Gesetzliche Schuldverhältnisse unterliegen idR nicht gänzlich der Vertragsfreiheit.
Ansprüche auf Schadensersatz können individuell sehr unterschiedlich sein und decken einen weiten Bereich des alltäglichen Lebens und Wirtschaftens ab.
Beispiele für Schadensersatz
Häufige Fälle sind beispielsweise die nachfolgenden:
- Schutzrechtsverletzung (also Urheberverletzung, Markenverletzung, Patentverletzung, Designverletzung)
- Wettbewerbswidriges oder kartellrechtswidriges Verhalten
- Vertragsverletzung insbesondere wesentlicher Vertragsbestandteile
- Schadensersatz aus Amtshaftung Schäden durch behördliche Amtshandlung (Amtspflichtverletzung)
- Verkehrsunfall/ Schadensregulierung
- Arbeitsunfall
- Haftung besonderer Berufsgruppen (Arzthaftung, Haftung der Leistungserbringer, Apothekerhaftung, Steuerberaterhaftung, Wirtschaftsprüferhaftung, Sachverständigenhaftung, Bauträgerhaftung, Architektenhaftung, Haftung des Arzneimittelherstellers, Haftung des Lebensmittelherstellers uvam.)
- (mehrfacher) Schadensersatz in der Verletzerkette
- Mangelgewährleistung und Haftung
- Geltendmachung von entgangenem Gewinn
- Schmerzensgeld (z.B. bei Schmähkritik in Presse-Erzeugnissen oder im Internet; bei Personenschaden, bei vertaner Urlaubsfreude uvam).
- Verdienstausfall
- Unterhaltsschaden
- Schadenersatz durch Lizenzanalogie
- Schadensersatz durch Gewinnabschöpfung
- Berechnung des tatsächlichen Schadens
Ihre (fach-)anwaltlichen Ansprechpartner:
- Rechtsanwalt Michael Horak, Dipl.-Ing., LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
- Rechtsanwältin Julia Ziegeler, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
- Rechtsanwältin Anna Umberg, LL.M., MA, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
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