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USA - amerikanisches Recht/ US-Recht, horak Rechtsanwälte

Das amerikanische Recht ist wie in vielen Staaten vielschichtig aufgebaut. So ist zwischen Bundesrecht und Staatenrecht des jeweiligen Staates zu differenzieren. Die amerikanische Verfassung hat viele der Grenzen zwischen Bund und Ländern festgelegt. Es teilte auch die föderale Macht zwischen Legislative, Exekutive und Judikative auf.

Innerhalb dieses Systems hat die Verfassung die Art von Gesetzen festgelegt, die der Kongress verabschieden könnte. In einigen Bereichen ermächtigt der Kongress die Verwaltungsbehörden, Regeln zu erlassen, die die gesetzlichen Anforderungen detaillierter gestalten. Und das gesamte System beruht auf den traditionellen Rechtsgrundsätzen des englischen Gewohnheitsrechts (Common Law System). Obwohl sowohl die Verfassung als auch das Gesetz das Gewohnheitsrecht ersetzen, wenden die Gerichte weiterhin ungeschriebene Grundsätze des Gewohnheitsrechts an, um die Lücken zu schließen, in denen die Verfassung schweigt und der Kongress keine Gesetze erlassen hat.

In vielen US-wirtschaftsrechtlichen Bereichen existieren entsprechende Gesetze auf Bundes- und Landesebene. Im US-Markenrecht bestehen so in vielen Staaten die Möglichkeit, eine Marke nur in diesem Staat anzumelden oder eine Bundesmarke beim USPTO zu registrieren, die dann in der ganzen USA ihre wirtschaftsrechtliche Bedeutung erhält.

Rechtsordnung der USA

Die Rechtsordnung der USA basiert auf dem anglo-amerikanischen Common Law System.

Diese Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten, die in deren Umsetzung festgelegt werden sollen; und alle Verträge, die unter der Autorität der Vereinigten Staaten gemacht wurden oder gemacht werden sollen, sind das oberste Gesetz des Landes; und die Richter in jedem Staat sind daran gebunden, was auch immer in der Verfassung oder in den Gesetzen eines Staates im Widerspruch steht.

Wo die Bundesverfassung spricht, darf dem kein Gesetz widersprechen.

Die Verfassung überträgt dem Kongress die Befugnis, Gesetze zu verabschieden. Ein Vorschlag, der vom Kongress geprüft wird, wird als Gesetzentwurf bezeichnet. Wenn eine Mehrheit jedes Kongresshauses - zwei Drittel, sollte der Präsident ein Veto einlegen - für die Annahme eines Gesetzentwurfs stimmt, wird er zum Gesetz. Die Gesetzgebungsbefugnis des Kongresses ist begrenzt.

Rechtsquellen im US-Recht

Die Quellen des amerikanischen Rechts sind die vom Kongress verabschiedeten Gesetze, ergänzt durch Verwaltungsvorschriften. Auf der Ebene der Staaten haben die meisten Staatengesetze erlassen. Auch das Gerichtssystem der USA teilt sich in Gerichtssysteme der Staaten und solche des Bundes auf Bundesebene.

Wo keine Gesetze oder Verfassungsbestimmungen normiert sind, achten sowohl Bundesgerichte als auch Staatengerichte auf das Common Law, eine Sammlung von Gerichtsentscheidungen, Bräuchen und allgemeinen Grundsätzen.

Dabei betrachten sich die Gerichte als gebunden daran, wie andere gleichrangige oder übergeordnete Gerichte zuvor ein Gesetz ausgelegt haben. Dies wird als Präzedenzfall bezeichnet. Angesichts dieses wachsenden Rechtsbestandes ist es nützlich, zwischen verschiedenen Arten von Gesetzen und Klagen oder Klagen, die vor Gericht gebracht wurden, und den Rechtsmitteln zu unterscheiden, die das Gesetz in jedem Fall vorsieht.

Bei Zivilklagen sind die meisten amerikanischen Gerichte berechtigt, unter rechtlichen und gerechten (sog. Equity-System) Rechtsbehelfen zu wählen. Im 13. und 14. Jahrhundert wurden „Gerichte der Gerechtigkeit“ (Equity Gerichte) gebildet. Diese Tribunale entwickelten gerechte Rechtsmittel wie eine bestimmte Leistung, die die Parteien zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen zwangen, anstatt sie lediglich zu zwingen, Schadensersatz für die durch ihre Nichterfüllung verursachte Verletzung zu zahlen. Mit wenigen  Ausnahmen können US-Gerichte heute je nach Situation entweder legale oder gerechte (equity) Rechtsmittel gewähren.

Ab Mitte des 20. Jahrhunderts tragen eine Reihe neuerer Trends - der Aufstieg des Verwaltungsstaats, eine energischere und expansivere gerichtliche Interpretation des ordnungsgemäßen Verfahrens und des gleichen Schutzes sowie eine ähnliche Ausweitung der Befugnisse des Kongresses zur Regulierung des Handels -  zur Stärkung der föderalen Rolle innerhalb des Rechtssystems bei. Trotzdem bleibt ein Großteil dieses Familienrechts fast ausschließlich eine Staatenangelegenheit.

Während kein Staat einem Bürger ein durch die Bundesverfassung garantiertes Recht verweigern darf, interpretieren viele ihre eigenen Verfassungen als noch großzügigere Rechte und Privilegien. Staatliche Gerichte, die das staatliche Recht anwenden, entscheiden weiterhin über die meisten vertraglichen Streitigkeiten. Gleiches gilt für die meisten Strafsachen und für zivilrechtliche unerlaubte Handlungen. Das Familienrecht, einschließlich Fragen wie Ehe und Scheidung, ist fast ausschließlich eine staatliche Angelegenheit. Für die meisten Amerikaner bedeutet das Rechtssystem daher Gerichte ihres eigenen Staates oder der verschiedenen Gemeinden und anderer politischer Unterabteilungen innerhalb dieses Staates. Bundesrecht und Bundesgerichte erscheinen weiter entfernt.

UN-Kaufrecht

UN-Kaufrecht gelangt im Verhältnis zur USA zur Anwendung. Es muss also vertraglich abbedungen werden, wenn es nicht zur Anwendung kommen soll. Allerdings hat das UN-Kaufrecht gerade im Verhältnis zum Common Law auch sehr viele Vorzüge; in vielen Vertragsentwürfen von US-Unternehmen wird es daher eher ausgeschlossen als angewendet.

Kanzleien in den USA

In den USA arbeiten wir mit einem Bündel an unterschiedlichen Kanzleien unterschiedlicher Grösse zusammen, von denen wir nachfolgend eine Auswahl nennen:

    Shlesinger, Arkwright LLP
    Mr. Terrence Brown
    5845 Richmond Hwy # 415,
    Alexandria, VA 22303,
    Vereinigte Staaten
    http://sagllp.com/

 

    Stites & Harbison PLLC
    1199 N Fairfax St # 900,
    Alexandria, VA 22314,
    Vereinigte Staaten
    http://www.stites.com/

Weitere Informationen zum US-Wirtschaftsrecht:

Geistiges Eigentum (US)
Gerichtsprozessrecht (US)
Gewährleistung (US)
Produkthaftung (US)
Vertriebsrecht (US)
 

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