Anwalt Deutschland Fachanwalt deutsch German Lawyer Germany English language Attorney-at-law English Lawyer germany french advocat francais allemagne French Attorney in Germany spanish language abogado alemania Spanish Attorney/ Lawyer in Germany Italian language avvocatto germania Italian Lawyer/ Attorney Germany Portuguese language advogado Alemanha Portuguese Polish speaking Lawyer/ Attorney in Germany adwokat Niemcy Polish Japanese speaking Lawyer/ Attorney in Germany Bengoshi Doitsu Japanese Attorney/ Lawyer Vietnamese language luat su Vietnamese Korean speaking lawyer/ attorney in Germany, Europe Korean Chinese language Lawyer/ Attorney in Germany/ Europe Chinese Lawyer/ Attorney russian speaking advokat Germaniya Russian

 

Kanzlei Anwälte Standorte Rechtsgebiete Recht von A bis Z Recht International Kanzleibroschüre Muster FAQ Rechtsabteilung Terminsvertretung Mandanten Stellenangebote Kontakt Impressum Datenschutz Presse Links

horak.   
RECHTSANWÄLTE

Markenrecht  Patentrecht  Urheberrecht  Medienrecht  Kartellrecht  Vergaberecht  Wettbewerbsrecht  Lebensmittelrecht  Technikrecht
 
 
Apothekenrecht  Abmahnung  Arbeitnehmererfinderrecht  Arbeitsrecht  Arzneimittelrecht  Bankrecht  Baurecht  Beihilferecht  Bildrecht  Datenschutzrecht  Datenschutzerklärung  Designrecht  Domain-Name-Dispute  Domainrecht  Energierecht  Erbrecht  Europarecht  Familienrecht  FAQ  Filmrecht  Fotorecht  Glücksspielrecht  Gesellschaftsrecht  Gewerblicher Rechtsschutz  Grenzbeschlagnahme  Handelsrecht  Handelsvertreterrecht  Immobilienrecht  Ingenieurrecht  Insolvenzrecht  Internationales Recht  Internetrecht  IP Due Diligence  IT-Recht  Kartellrecht  Kosmetikrecht  Lebensmittelrecht  Maklerrecht  Markenrecht  Medienrecht  Musikrecht  Muster  M&A  Onlinerecht  Öffentliches Wirtschaftsrecht  Patentanwalt  Patentrecht  Presserecht  Produktpiraterie  Prozessführung  Sortenschutzrecht  Sportrecht  Steuerrecht  Technikrecht  Telekommunikation  Tierrecht  Transportrecht  Urheberrecht  Veranstaltungsrecht  Vergaberecht  Verlagsrecht  Versandhandelsrecht  Versicherungsrecht  Vertragsrecht  Vertriebsrecht  Verwaltungsrecht  Wirtschaftsrecht  Wirtschaftsstrafrecht  Zwangsvollstreckung  Recht von A bis Z  internationales Recht

Anwalt Hannover Fachanwalt gewerblicher Rechtsschutz  Urheberrecht Fachanwalt Medienrecht Markenrecht Patentrecht Technikrecht IT Recht Vergaberecht Energierecht Presserecht Zivilrecht Kartellrecht Vergabeverfahren Arbeitnehmererfinderrecht Sportrecht Baurecht Gesellschaftsrecht Fotorecht Abmahnung Unterlassungserklärung Terminsvertretung Designschutz Designrecht Recht am eigenen Bild Markenschutz Patentschutz TK-Recht IT IT-Recht Internetrecht Onlinerecht Sortenschutz IT Internetrecht Produktpiraterie Plagiat Markenpiraterie Grenzbeschlagnahme Rechtsanwalt Hannover Anwaltskanzlei

Start  IP-Recht  Markenschutz  Patentschutz  Designschutz  IT-Recht  Handelsrecht  Gesellschaftsrecht  Impressum  Datenschutz  AGB  Online-Anfrage

 

Rechtsanwalt Anwaltskanzlei Fachanwalt Patentanwalt FAQ Wirtschaftsrecht internationales Rechtjetzt Termin online buchen

Start.. Recht International.. Mexiko.. Geistiges Eigentum (MX)..
Start
Kanzlei
Anwälte
Dipl.-Ing. Michael Horak LL.M.
Julia Ziegeler
Anna Umberg LL.M. M.A.
Dipl.-Phys. Andree Eckhard
Katharina Gitmann-Kopilevich
Karoline Behrend
Dr. Johanna K. Müller-Kühne
Andreas Friedlein
Stefan Karfusehr
Jonas A. Herbst
Recht von A bis Z
Recht International
Rechtsgebiete
Abfallrecht
AGB-Recht
Agrarrecht
Apothekenrecht
Arbeitnehmererfinderrecht
Arbeitsrecht
Architektenrecht
Arzneimittelrecht
Arzthaftungsrecht
Aussenwirtschaftsrecht
Bankrecht
Baurecht
Beamtenrecht
Beihilferecht
Bildrecht
Bodenschutzrecht
Bürgschaftsrecht
Bussgeldrecht
Datenschutzrecht
Designrecht
Domainrecht
Domain-Name-Dispute
Energierecht
Erbrecht
Europarecht
Familienrecht
Filmrecht
Fotorecht
Gaststättenrecht
Gesellschaftsrecht
Gewerbemietrecht
Gewerblicher Rechtsschutz
Gewerberecht
Glücksspielrecht
Handelsrecht
Handelsvertreterrecht
Hochschulrecht
Immobilienrecht
Ingenieurrecht
Insolvenzrecht
Internationales Recht
Internetrecht
IT-Recht
Kapitalmarktrecht
Kartellrecht
Kaufrecht
Kosmetikrecht
Kryptorecht
Lebensmittelrecht
Maklerrecht
Markenrecht
Medienrecht
Medizinprodukterecht
Medizinrecht
MLM-Recht
Musikrecht
M&A
Onlinerecht
Öffentliches Wirtschaftsrecht
Patentrecht
Presserecht
Prüfungsrecht
Schadensrecht
Schulrecht
Sortenschutzrecht
Sportrecht
Steuerrecht
Technikrecht
Telekommunikation
Tierrecht
Transportrecht
Umweltrecht
Urheberrecht
Veranstaltungsrecht
Vereinsrecht
Verkehrsrecht
Verlagsrecht
Vergaberecht
Versandhandelsrecht
Versicherungsrecht
Vertragsrecht
Vertriebsrecht
Verwaltungsrecht
Weinrecht
Wettbewerbsrecht
Wirtschaftsrecht
Wirtschaftsstrafrecht
Zivilrecht
Zollrecht
Zwangsvollstreckung
Rechtsthemen
Abmahnung
Compliance
Designverletzung
Digitalisierung/ Industrie 4.0
Existenzgründung
Gewährleistung/Produkthaftung
Grenzbeschlagnahme
Leasing
Markenverletzung
Mediation
Mindestlohn
Patentanwalt
Patentverletzung
Pro Bono Rechtsberatung
Produktpiraterie
Prozessführung
Sanierung
Schadensersatz
Urheberrechtsverletzung
Verkaufsplattformen
Youtube
Muster
Arbeitsvertrag
Arbeitsrechliche Abmahnung
Aufhebungsvertrag
Autokaufvertrag
Datenschutzerklärung
Domainkaufvertrag
Forschungsvertrag
Franchisevertrag
Freier Mitarbeiter Vertrag
GbR-Vertrag
Geheimhaltungsvereinbarung
GmbH-Satzung
Gemeinschaftspraxisvertrag
geringfügige Beschäftigung
Geschäftsführer-Anstellungsvertrag
Gewerbemietvertrag
Handelsvertretervertrag
IP Due Diligence
Kaufvertrag
Kooperationsvertrag
Lizenzvertrag
Markenlizenzvertrag
Rechtsabteilung
Softwarevertrag
Softwarepflegevertrag
Unternehmenskaufvertrag
Werkvertrag
Terminsvertretung
Entscheidungen
Mitarbeiter
Profil
Ausstattung
Anwaltsblogs
Stellenangebote
Rechtsanwälte
Patentanwälte
Patentingenieure
Wirtschaftsjuristen
Patentanwaltsfachangestellte
Rechtsreferendare
Rechtsfachwirte
Rechtsanwaltsfachangestellte
Rechtsanwalts- und Notarfachang.
Azubi Rechtsanwaltsfachang.
Azubi Patentanwaltsfachang.
Seminare
Honorar
Vollmacht
Aktuelles & Download
Kanzleimagazin
Kanzleibroschüre
Kontakt
Anfahrt
Standorte
Berlin
Bielefeld
Bremen
Düsseldorf
Frankfurt
Hamburg
Hannover
München
Stuttgart
Wien
Online-Anfrage
Datenschutz
Domain
Urteilsdaten
Gericht
Schutzrechtsklassifikationen
Recherchemöglichkeiten
Patent- und Markenämter
Vereinigungen
Impressum
Links
AGB

 

horak.
Rechtsanwälte Hannover
Fachanwälte
Patentanwälte

Georgstr. 48
30159 Hannover | Hauptsitz
Deutschland

Fon 0511.35 73 56-0
Fax 0511.35 73 56-29
info@bwlh.de
hannover@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Berlin
Fachanwälte
Patentanwälte

Wittestraße 30 K
13509 Berlin
Deutschland

Fon 030.403 66 69-00
Fax 030.403 66 69-09
berlin@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bielefeld
Fachanwälte
Patentanwälte

Herforder Str. 69
33602 Bielefeld
Deutschland

Fon 0521.43 06 06-60
Fax 0521.43 06 06-69
bielefeld@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bremen
Fachanwälte
Patentanwälte

Parkallee 117
28209 Bremen
Deutschland

Fon 0421.33 11 12-90
Fax 0421.33 11 12-99
bremen@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Düsseldorf
Fachanwälte
Patentanwälte

Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
Deutschland

Fon 0211.97 26 95-00
Fax 0211.97 26 95-09
duesseldorf@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Frankfurt/ Main
Fachanwälte
Patentanwälte

Alfred-Herrhausen-Allee 3-5
65760 Frankfurt-Eschborn
Deutschland

Fon 069.380 79 74-20
Fax 069.380 79 74-29
frankfurt@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Hamburg
Fachanwälte
Patentanwälte

Colonnaden 5
20354 Hamburg
Deutschland

Fon 040.882 15 83-10
Fax 040.882 15 83-19
hamburg@bwlh.de

 

horak. 
Rechtsanwälte München
Fachanwälte
Patentanwälte

Landsberger Str. 155
80687 München
Deutschland

Fon 089.250 07 90-50
Fax 089.250 07 90-59
munich@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Stuttgart
Fachanwälte
Patentanwälte

Königstraße 80
70173 Stuttgart
Deutschland

Fon 0711.99 58 55-90
Fax 0711.99 58 55-99
stuttgart@bwlh.de

 

horak. 
Patentanwälte Wien
 

Trauttmansdorffgasse 8
1130 Wien
Österreich

Fon +43.1.876 15 17
Fax +49.511.35 73 56-29
wien@bwlh.de

Gewerblicher Rechtsschutz/ Geistiges Eigentum in Mexiko - horak Rechtsanwälte

Das geistiges Eigentum (Intellectual Property, IP) ist auch in Mexiko ein wertvolles Gut, das die Geschäftsexpansion im Ausland unterstützen kann. Ein deutsches Patent, eine Marke oder ein Industriedesign sichert Rechte außerhalb Deutschlands nicht. Es sollte überlegt werden, IP-Schutz in den Ländern zu erhalten, in denen Geschäfte getätigt werden, einschließlich des Online-Verkaufs von Produkten oder der Herstellung von Produkten in anderen Staaten.

Deutschland und Mexiko sind wichtige Handelspartner, und zwischen beiden Ländern bestehen zahlreiche Geschäfts-, Handels- und Investitionsbeziehungen. Es ist daher wichtig zu wissen, wie IP-Rechte in Mexiko geschützt werden können. Der Schutz- und Registrierungsprozess für geistiges Eigentum in Mexiko ähnelt größtenteils dem in Deutschland.

In Mexiko können Patentanmeldungen, Markenanmeldungen, Industriedesignanmeldungen und Urheberrechtsschutz durchgeführt werden.

Gesetz zum gewerblichen Rechtsschutz in Mexiko

Mexiko hat ein Gesetz zum gewerblichen Rechtsschutz erlassen, das Markenrechte, Patentrechte und Designrechte umfasst.

Patentrecht in Mexiko/ Gebrauchsmuster in Mexiko

Ein mexikanisches Patentrecht ist ein gesetzliches Recht, um zu verhindern, dass andere Ihre Erfindung machen, verwenden oder verkaufen.

Patente werden nur für Erfindungen erteilt, die als neue technische Lösungen oder Verbesserungen bestehender Produkte oder Verfahren definiert sind. Sie können Produkte, Verfahren, Maschinen, chemische Zusammensetzungen patentieren und diese verbessern oder neu verwenden.

Patentanmeldungen und Gebrauchsmusteranmeldungen in Mexiko

Wenn Ihre Erfindung eine Verbesserung gegenüber einer bestehenden Erfindung darstellt, kann auch eine Anmeldung für ein Gebrauchsmuster eingereicht werden. Es können eine Gebrauchsmusterregistrierung für eine Erfindung erreicht werden, die eine geringfügige Verbesserung gegenüber einem vorhandenen Produkt darstellt. Anders als bei Patenten müssen für ein mexikanisches Gebrauchsmuster kein erfinderischer Schritt nachgewiesen werden.

Patentschutz in Mexiko

In der Regel dauert das Anmeldeverfahren in Mexiko bis zu 3 Jahre.

Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Anmeldung einzureichen: Sie können sie direkt an das IMPI senden oder über den Patentkooperationsvertrag (PCT) beantragen.

Mexiko verfügt über ein "First-to-File" -System, das dem ersten Anmelder, der eine Anmeldung für eine Erfindung einreicht, Patentschutz bietet.

Anders als in Deutschland sieht Mexiko eine einjährige Nachfrist für Erfinder vor, um ihre Patente einzureichen. Wenn ein Erfinder seine Erfindung öffentlich bekannt gibt, gibt es daher einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Offenlegung, bis die Erfindung als Teil des öffentlichen Bereichs betrachtet wird.

Der Global Patent Prosecution Highway kann von deutschen Anmeldern genutzt werden, um das Prüfverfahren für entsprechende in Mexiko eingereichte Patentanmeldungen zu beschleunigen.

Es ist wichtig, das Patent zu verwenden, da jemand nach 4 Jahren ab dem Anmeldetag des Patents aufgrund der Nichtverwendung eine Zwangslizenz beantragen kann und der Patentinhaber die fehlende Verwendung begründen muss.

Markenrecht in Mexiko

Mexikanische Marken können aus Namen, Buchstaben, Ziffern, Bildelementen, holographischen Zeichen, dreidimensionalen Formen, Geräuschen, Gerüchen, einer Vielzahl von Bedienelementen und Bildelementen bestehen (einschließlich Größe, Design, Farbe, Layoutform, Etikett, Verpackung und Dekoration) oder andere Elemente, die in Kombination Waren oder Dienstleistungen auf dem Markt unterscheiden.

Markenanmeldung in Mexiko

Markenanmeldungen müssen direkt beim IMPI eingereicht werden. Das Anmeldeverfahren kann zwischen 3 und 8 Monaten dauern, je nachdem, ob Anmedlung auf Papier oder online eingereicht wurde.

Das Verfahren zum mexikanischen Markenschutz kann bis zu 18 Monate dauern, wenn Widerspruch eingelegt wird.

Markenschutz in Mexiko

Die Schutzdauer einer Marke beträgt 10 Jahre ab dem Anmeldetag. Der Schutz kann alle 10 folgenden Jahre auf unbestimmte Zeit erneuert werden, solange die Marke weiterhin verwendet wird.

In Mexiko muss ein Inhaber einer Marke eine Nutzungserklärung einreichen, aus der hervorgeht, dass die Marke nach 3 Jahren ab dem Registrierungsdatum in Mexiko als Marke verwendet wurde. Diese Erklärung muss innerhalb der ersten 3 Monate nach Ablauf von 3 Jahren seit der Registrierung eingereicht werden.

Wie in Deutschland kann die Marke, wenn sie nach 3 Jahren (in Deutschland nach 5 Jahren) nach der Registrierung in Mexiko nicht verwendet wird, wegen Nichtverwendung angefochten werden. Wenn Sie eine Aufforderung zur Nichtbenutzung erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Marke in den 3 Jahren nach der Registrierung verwendet haben. Wenn Sie dazu nicht in der Lage sind, wird Ihre Marke möglicherweise aus dem Markenregister gelöscht.

Internationale Marken in Mexiko

Auch Mexiko hat das Protokoll über das Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken unterzeichnet. Durch diese Vereinbarung können Markeninhaber in allen teilnehmenden Ländern, einschließlich Mexiko  über eine einzige internationale Anmeldung Schutz beantragen.

Mexiko folgt einem "Registrierungs" - und "First-to-Use" -System für Markenrechte. Dies bedeutet, dass jede natürliche Person eine Marke in Verbindung mit ihren Waren und Dienstleistungen ohne Registrierung verwenden kann, das Recht zur ausschließlichen Verwendung jedoch nur durch Registrierung erlangt werden kann.

IMPI verwendet das Nizza-Klassifizierungssystem, mit dem Waren und Dienstleistungen nach international vereinbarten Kategorien klassifiziert werden. Dieses System vereinfacht die Erstellung von Markenanmeldungen.

Da Spanisch die offizielle Sprache in Mexiko ist, sollten Sie auch die spanischen Übersetzungen Ihrer Marke schützen.

Designrecht in Mexiko

In Mexiko umfasst das Designrecht insbesondere das Erscheinungsbild eines Produkts: Linien, Konturen, Figuren, Farben, Form, Muster, Textur und / oder Materialien des Produkts.

Designanmeldung in Mexiko

In der Regel dauert der Designanmeldevorgang bis zu 1 Jahr.

Die Schutzdauer für ein gewerbliches Muster beträgt 5 Jahre ab dem Anmeldetag. Der Schutz kann alle 5 Jahre für maximal 25 Jahre ab dem Anmeldetag erneuert werden, sofern die entsprechenden Gebühren entrichtet werden.

Wie beim Patentverfahren hat ein Erfinder, der sein Design öffentlich bekannt gibt, eine Frist von einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Offenlegung, um ein industrielles Design einzureichen.

Designschutz in Mexiko

Der Schutz des gewerblichen Geschmacksmusters wird vom IMPI unter der Aufsicht des Gesetzes über gewerbliches Eigentum verwaltet. Der Designschutz erfolgt unter einem "First-to-File" -System.

Es ist wichtig zu beachten, dass ausländische Anmelder nicht von einem mexikanischen Patentanwalt oder -vertreter vertreten werden müssen. Der Antragsteller muss jedoch eine Adresse angeben, um Benachrichtigungen in Mexiko zu erhalten.

Urheberrecht in Mexiko

In Mexiko wie in Deutschland ist das Urheberrecht das ausschließliche Recht, ein literarisches, künstlerisches, dramatisches oder musikalisches Originalwerk zu produzieren, zu reproduzieren, zu veröffentlichen oder aufzuführen.

Die Registrierung des Urheberrechts wird vom INDAUTOR unter der Aufsicht des Bundesgesetzes über das Urheberrecht verwaltet.

Wie in Deutschland erfolgt das Urheberrecht jedoch automatisch und erfordert keine formelle Registrierung. Der Schutz des Urheberrechts beginnt mit der Erstellung des Werks.

Der Schutz des Urheberrechts in Mexiko ist das Leben des Autors plus 100 Jahre nach dem Tod des Autors.

Mexikanisches Patentamt und Urheberrechts-Institut in Mexiko

Das mexikanische Institut für gewerbliches Eigentum (IMPI) ist die dezentrale Agentur, die für die Verwaltung und Registrierung von Patenten, Marken und gewerblichen Geschmacksmustern zuständig ist.

Das Urheberrecht wird durch das National Institute of Copyright (INDAUTOR) gewährt.

Anmeldungen für Patente, Marken und Designs können elektronisch über die IMPI-Website (nur auf Spanisch) und Urheberrechtsanmeldungen über die INDAUTOR-Website (nur auf Spanisch) eingereicht werden.

Beide Websites verfügen auch über online durchsuchbare Datenbanken.

Instituto Méxicano de la Propiedad Industrial - IMPI: http://www.impi.gob.mx

Durchsetzung von gewerblichen Schutzrechten in Mexiko

Die Durchsetzung von gewerblichen Schutzrechtenwird von Land zu Land durchgeführt. Daher müssen Sie den mexikanischen Marktplatz auf unbefugte Verwendung Ihrer IP überwachen. Die Durchsetzung Ihrer IP-Rechte liegt in Ihrer Verantwortung.

Die mexikanische Zollbehörde (Aduanas de México) kann Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte an geistigem Eigentum in Mexiko behilflich sein, da sie dazu beiträgt, dass gefälschte Waren nicht nach Mexiko gelangen.

Es liegt in der Verantwortung der Rechteinhaber, ihre Rechte zu registrieren, zu schützen und durchzusetzen und gegebenenfalls Berater zu beauftragen.

IP-Streitigkeiten können vor das IMPI, den INDAUTOR sowie die Bundes- und Zivilbehörden in Mexiko gebracht werden. Die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums kann je nach Art und Schwere der Anklage zu zivil- und / oder strafrechtlichen Anklagen führen.

Wenn Sie glauben, dass Ihre Rechte an geistigem Eigentum verletzt werden, können Sie ein Gerichtsverfahren einleiten. Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit, die im Allgemeinen informeller, weniger kontrovers, billiger und auf Vergleich ausgerichtet sind, können auch als Alternativen zur Klageerhebung eingesetzt werden.

Wenn Sie einen Verstoß vermuten, kann Ihr Anwalt dem mutmaßlichen Rechtsverletzer ein "Unterlassungsschreiben"/ Abmahnung senden, in dem er darüber informiert wird, dass Sie der Meinung sind, dass er Ihre Rechte an geistigem Eigentum verletzt hat, und ihm rät, den Verstoß nicht zu begehen.

Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre Rechte durch ein förmliches Gerichtsverfahren durchzusetzen, sollten Sie sich der Kosten und der Zeit bewusst sein, die mit diesem kontroversen Weg verbunden sind.

Mexikanische Gerichte können bei Rechtsbehelfen gegen geistiges Eigentum unterschiedliche Rechtsmittel einlegen, darunter Schadensersatz, Strafschadenersatz, eine vorübergehende oder dauerhafte Verfügung, eine Anordnung, die die Einfuhr, Lieferung oder Vernichtung aller verletzten Artikel vorsieht, oder eine Abrechnung aller vom Verletzer erzielten Gewinne. Wenn Sie einen Rechtsstreit führen und gewinnen, besteht immer die Möglichkeit, dass Sie weniger Geld erhalten, als Sie durch ein Vergleichsverfahren erhalten könnten.

Internationale Abkommen von Mexiko im geistigen Eigentum

Mexiko ist Mitglied folgender internationaler Abkommen (von der WIPO):

Contracting Party

Treaty

Signature

Instrument

In Force

Details

Mexico

Beijing Treaty on Audiovisual Performances

June 26, 2012

Mexico

Berne Convention

Accession: May 9, 1967

June 11, 1967

Details

Mexico

Brussels Convention

May 21, 1974

Ratification: March 18, 1976

August 25, 1979

Mexico

Budapest Treaty

Accession: December 21, 2000

March 21, 2001

Details

Mexico

Hague Agreement

Accession: March 6, 2020

June 6, 2020

Details

Mexico

Lisbon Agreement

Accession: February 21, 1964

September 25, 1966

Details

Mexico

Locarno Agreement

Accession: October 26, 2000

January 26, 2001

Mexico

Madrid Protocol

Accession: November 19, 2012

February 19, 2013

Details

Mexico

Marrakesh VIP Treaty

June 25, 2014

Ratification: July 29, 2015

September 30, 2016

Mexico

Nairobi Treaty

October 24, 1981

Ratification: April 16, 1985

May 16, 1985

Mexico

Nice Agreement

Accession: December 21, 2000

March 21, 2001

Details

Mexico

Paris Convention

Accession: July 20, 1903

September 7, 1903

Details

Mexico

Patent Cooperation Treaty

Accession: October 1, 1994

January 1, 1995

Mexico

Phonograms Convention

October 29, 1971

Ratification: September 11, 1973

December 21, 1973

Mexico

Rome Convention

October 26, 1961

Ratification: February 17, 1964

May 18, 1964

Mexico

Singapore Treaty

March 28, 2006

Mexico

Strasbourg Agreement

Accession: October 26, 2000

October 26, 2001

Mexico

Trademark Law Treaty

October 28, 1994

Mexico

UPOV Convention

Accession: July 9, 1997

August 9, 1997

Details

Mexico

Vienna Agreement

Accession: October 26, 2000

January 26, 2001

Mexico

WIPO Convention

July 14, 1967

Ratification: March 14, 1975

June 14, 1975

Details

Mexico

WIPO Copyright Treaty

December 18, 1997

Ratification: May 18, 2000

March 6, 2002

Mexico

WIPO Performances and Phonograms Treaty

December 18, 1997

Ratification: November 17, 1999

May 20, 2002

 

Anwalt Deutschland Fachanwalt deutsch Patentverletzung Markenverletzung Designverletzung Patentverletzungsklage Markenverletzungsverfahren Designverletzungsprozess Abmahnung Patent Verletzung eines Patentes, Gebrauchsmusterverletzung Sortenschutzverletzung Wettbewerbsverletzung öffentliches Wirtschaftsrecht öffentliches Baurecht öffentliches Planungsrecht Städtebaurecht Kommunalrecht Umweltrecht Abfallrecht Energierecht TK-Recht Vergaberecht ÖPP Privatisierung Teilprivatisierung Umwandlung in öffentliche Einrichtung Beihilferecht Gewerberecht Gesundheitsrecht Wirtschaftsverwaltungsrecht externe Rechtsanteilung flexible Patentabteilung IP Due Diligence German  Lawyer Germany English language Attorney-at-law IP Lawyer IP Due Diligence Attorney on demand Patent Attorney on demand  English

  anwalt hannover Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Marke Patent Markenrecht Patentrecht Patentiert Gebrauchsmuster Geschmacksmuster anmelden recherchieren  name registrieren Ankam Rechtsrat Berlin Hamburg Rechtsberatung in München Köln Frankfurt Rechtsberatung Stuttgart Dortmund Düsseldorf Essen Bremen Hannover Leipzig Dresden Nürnberg Duisburg Bochum Bielefeld Wuppertal Bonn Mannheim Karlsruhe Wiesbaden Münster Augsburg  Rechtsanwalt Mietrecht Gewerbemietrecht Pachtrecht Bürgschaftsrecht Gewerberecht Gaststättenrecht drucken  Apothekenrecht Arbeitnehmererfinderrecht Arbeitsrecht Baurecht anwalt Arzneimittelrecht Bildrecht Fotorecht Fachkanzlei Datenschutz datenrecht Rechtsberatung in Gelsenkirchen Aachen Mönchengladbach Braunschweig Chemnitz Krefeld Halle Magdeburg Freiburg Oberhausen Lübeck Erfurt Rostock Mainz Kassel Hagen Hamm Saarbrücken Herne Ludwigshafen Osnabrück Solingen Leverkusen Oldenburg Potsdam Neuss Heidelberg Paderborn Darmstadt Regensburg Würzburg Ingolstadt Heilbronn Ulm Göttingen Wolfsburg Recklinghausen Anwalt Hildesheim Celle Braunschweig Architektenrecht Bankrecht Beamtenrecht Bussgeldrecht Verkehrsrecht Transportrecht Markenanmeldung Markenanwalt Abmahnung Schadensersatz Schadensrecht Versicherungsrecht Krankenversicherungsrecht Versicherungsvertrag Agrarrecht Landwirtschaftsrecht speichern Datenrecht Datenschutzrecht Designrecht Designschutz Geschmacksmusterrecht Domainrecht Domain-Dispute Fachanwälte recht rechtberatung vertretung vor gericht terminsvertretung klage kläger beklagter onlinerecht internetrecht tierrecht pferderecht  verlagsrecht anwaltskanzlei vertragsrecht agb prüfen mustervertrag erstellen Rechtsvertretung in Pforzheim Offenbach Bottrop Bremerhafen Fürth Remscheid Reutlingen Moers Koblenz Erlangen Trier Salzgitter Siegen Jena Hildesheim Cottbus Gera Wilhelmshaven Delmenhorst Lüneburg Hameln Wolfenbüttel Nordhorn Cuxhaven Emden Lingen Peine Melle Stade Goslar Neustadt Arbeitsrecht Anwalt Hannover Zivilrecht Zwangsvollstreckungsrecht Prozessführung Sanierung Insolvenz Insolvenzanwalt Immobilienrecht Immobilienanwalt Domainrecht Domainanwalt Domainregistrierung Domainrecht Patentrecht Designrecht Gebrauchsmusterrecht Patent Erfinder Patentanwalt Hannover Patentanwaltskanzlei FAQ Mustervertrag kostenlose Vertragsmuster Muster-Datenschutzerklärung, IP Due Diligence, M&A, Industrie 4.0, Digitalisierung, Digitalisierungsrecht zurück  anwalt markenrecht markenanmeldung patentrecht vergaberecht lebensmittelrechtlich arzneimittelrechtlich domainrecht  Energierecht Erbrecht Europarecht Filmrecht Fachanwalt IP IT Handelsrecht Handelsvertreterrecht Gesellschaftsrecht Sportrecht sportgericht anwalt kartellrecht uwg gwb wettbewerbsrecht ingenieurrecht Vertragsrecht Verlagsrecht Veranstaltungsrecht Tierrecht TK Technikrecht Presserecht Internetrecht Onlinerecht M&A Musikrecht Insolvenzrecht Europarecht Designrecht Datenschutzrecht Datenrecht Rechtsanwalt Vergaberecht Nachprüfungsverfahren Rüge EU-Vergaberecht Online-Anfrage Rechtsanwalt Anwaltskanzlei Fachanwalt Patentanwalt FAQ Wirtschaftsrecht internationales Recht Vergaberecht IP Recht Markenrecht PatentrechtTermin buchen

 

 

horak. Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte · Georgstr. 48 · 30159 Hannover · Deutschland · Fon 0511.357 356-0 · Fax 0511.357 356-29 · info@bwlh.de

> Der Titel der Seite wird von NetObjects Fusion 2015 generiert >