Anwalt Deutschland Fachanwalt deutsch German Lawyer Germany English language Attorney-at-law English Lawyer germany french advocat francais allemagne French Attorney in Germany spanish language abogado alemania Spanish Attorney/ Lawyer in Germany Italian language avvocatto germania Italian Lawyer/ Attorney Germany Portuguese language advogado Alemanha Portuguese Polish speaking Lawyer/ Attorney in Germany adwokat Niemcy Polish Japanese speaking Lawyer/ Attorney in Germany Bengoshi Doitsu Japanese Attorney/ Lawyer Vietnamese language luat su Vietnamese Korean speaking lawyer/ attorney in Germany, Europe Korean Chinese language Lawyer/ Attorney in Germany/ Europe Chinese Lawyer/ Attorney russian speaking advokat Germaniya Russian

 

Kanzlei Anwälte Standorte Rechtsgebiete Recht von A bis Z Recht International Kanzleibroschüre Muster FAQ Rechtsabteilung Terminsvertretung Mandanten Stellenangebote Kontakt Impressum Datenschutz Presse Links

horak.   
RECHTSANWÄLTE

Markenrecht  Patentrecht  Urheberrecht  Medienrecht  Kartellrecht  Vergaberecht  Wettbewerbsrecht  Lebensmittelrecht  Technikrecht
 
 
Apothekenrecht  Abmahnung  Arbeitnehmererfinderrecht  Arbeitsrecht  Arzneimittelrecht  Bankrecht  Baurecht  Beihilferecht  Bildrecht  Datenschutzrecht  Datenschutzerklärung  Designrecht  Domain-Name-Dispute  Domainrecht  Energierecht  Erbrecht  Europarecht  Familienrecht  FAQ  Filmrecht  Fotorecht  Glücksspielrecht  Gesellschaftsrecht  Gewerblicher Rechtsschutz  Grenzbeschlagnahme  Handelsrecht  Handelsvertreterrecht  Immobilienrecht  Ingenieurrecht  Insolvenzrecht  Internationales Recht  Internetrecht  IP Due Diligence  IT-Recht  Kartellrecht  Kosmetikrecht  Lebensmittelrecht  Maklerrecht  Markenrecht  Medienrecht  Musikrecht  Muster  M&A  Onlinerecht  Öffentliches Wirtschaftsrecht  Patentanwalt  Patentrecht  Presserecht  Produktpiraterie  Prozessführung  Sortenschutzrecht  Sportrecht  Steuerrecht  Technikrecht  Telekommunikation  Tierrecht  Transportrecht  Urheberrecht  Veranstaltungsrecht  Vergaberecht  Verlagsrecht  Versandhandelsrecht  Versicherungsrecht  Vertragsrecht  Vertriebsrecht  Verwaltungsrecht  Wirtschaftsrecht  Wirtschaftsstrafrecht  Zwangsvollstreckung  Recht von A bis Z  internationales Recht

Anwalt Hannover Fachanwalt gewerblicher Rechtsschutz  Urheberrecht Fachanwalt Medienrecht Markenrecht Patentrecht Technikrecht IT Recht Vergaberecht Energierecht Presserecht Zivilrecht Kartellrecht Vergabeverfahren Arbeitnehmererfinderrecht Sportrecht Baurecht Gesellschaftsrecht Fotorecht Abmahnung Unterlassungserklärung Terminsvertretung Designschutz Designrecht Recht am eigenen Bild Markenschutz Patentschutz TK-Recht IT IT-Recht Internetrecht Onlinerecht Sortenschutz IT Internetrecht Produktpiraterie Plagiat Markenpiraterie Grenzbeschlagnahme Rechtsanwalt Hannover Anwaltskanzlei

Start  IP-Recht  Markenschutz  Patentschutz  Designschutz  IT-Recht  Handelsrecht  Gesellschaftsrecht  Impressum  Datenschutz  AGB  Online-Anfrage

 

Rechtsanwalt Anwaltskanzlei Fachanwalt Patentanwalt FAQ Wirtschaftsrecht internationales Rechtjetzt Termin online buchen

Start.. Recht International.. Finnland.. Geistiges Eigentum (FI)..
Start
Kanzlei
Anwälte
Dipl.-Ing. Michael Horak LL.M.
Julia Ziegeler
Anna Umberg LL.M. M.A.
Dipl.-Phys. Andree Eckhard
Katharina Gitmann-Kopilevich
Karoline Behrend
Dr. Johanna K. Müller-Kühne
Andreas Friedlein
Stefan Karfusehr
Jonas A. Herbst
Recht von A bis Z
Recht International
Rechtsgebiete
Abfallrecht
AGB-Recht
Agrarrecht
Apothekenrecht
Arbeitnehmererfinderrecht
Arbeitsrecht
Architektenrecht
Arzneimittelrecht
Arzthaftungsrecht
Aussenwirtschaftsrecht
Bankrecht
Baurecht
Beamtenrecht
Beihilferecht
Bildrecht
Bodenschutzrecht
Bürgschaftsrecht
Bussgeldrecht
Datenschutzrecht
Designrecht
Domainrecht
Domain-Name-Dispute
Energierecht
Erbrecht
Europarecht
Familienrecht
Filmrecht
Fotorecht
Gaststättenrecht
Gesellschaftsrecht
Gewerbemietrecht
Gewerblicher Rechtsschutz
Gewerberecht
Glücksspielrecht
Handelsrecht
Handelsvertreterrecht
Hochschulrecht
Immobilienrecht
Ingenieurrecht
Insolvenzrecht
Internationales Recht
Internetrecht
IT-Recht
Kapitalmarktrecht
Kartellrecht
Kaufrecht
Kosmetikrecht
Kryptorecht
Lebensmittelrecht
Maklerrecht
Markenrecht
Medienrecht
Medizinprodukterecht
Medizinrecht
MLM-Recht
Musikrecht
M&A
Onlinerecht
Öffentliches Wirtschaftsrecht
Patentrecht
Presserecht
Prüfungsrecht
Schadensrecht
Schulrecht
Sortenschutzrecht
Sportrecht
Steuerrecht
Technikrecht
Telekommunikation
Tierrecht
Transportrecht
Umweltrecht
Urheberrecht
Veranstaltungsrecht
Vereinsrecht
Verkehrsrecht
Verlagsrecht
Vergaberecht
Versandhandelsrecht
Versicherungsrecht
Vertragsrecht
Vertriebsrecht
Verwaltungsrecht
Weinrecht
Wettbewerbsrecht
Wirtschaftsrecht
Wirtschaftsstrafrecht
Zivilrecht
Zollrecht
Zwangsvollstreckung
Rechtsthemen
Abmahnung
Compliance
Designverletzung
Digitalisierung/ Industrie 4.0
Existenzgründung
Gewährleistung/Produkthaftung
Grenzbeschlagnahme
Leasing
Markenverletzung
Mediation
Mindestlohn
Patentanwalt
Patentverletzung
Pro Bono Rechtsberatung
Produktpiraterie
Prozessführung
Sanierung
Schadensersatz
Urheberrechtsverletzung
Verkaufsplattformen
Youtube
Muster
Arbeitsvertrag
Arbeitsrechliche Abmahnung
Aufhebungsvertrag
Autokaufvertrag
Datenschutzerklärung
Domainkaufvertrag
Forschungsvertrag
Franchisevertrag
Freier Mitarbeiter Vertrag
GbR-Vertrag
Geheimhaltungsvereinbarung
GmbH-Satzung
Gemeinschaftspraxisvertrag
geringfügige Beschäftigung
Geschäftsführer-Anstellungsvertrag
Gewerbemietvertrag
Handelsvertretervertrag
IP Due Diligence
Kaufvertrag
Kooperationsvertrag
Lizenzvertrag
Markenlizenzvertrag
Rechtsabteilung
Softwarevertrag
Softwarepflegevertrag
Unternehmenskaufvertrag
Werkvertrag
Terminsvertretung
Entscheidungen
Mitarbeiter
Profil
Ausstattung
Anwaltsblogs
Stellenangebote
Rechtsanwälte
Patentanwälte
Patentingenieure
Wirtschaftsjuristen
Patentanwaltsfachangestellte
Rechtsreferendare
Rechtsfachwirte
Rechtsanwaltsfachangestellte
Rechtsanwalts- und Notarfachang.
Azubi Rechtsanwaltsfachang.
Azubi Patentanwaltsfachang.
Seminare
Honorar
Vollmacht
Aktuelles & Download
Kanzleimagazin
Kanzleibroschüre
Kontakt
Anfahrt
Standorte
Berlin
Bielefeld
Bremen
Düsseldorf
Frankfurt
Hamburg
Hannover
München
Stuttgart
Wien
Online-Anfrage
Datenschutz
Domain
Urteilsdaten
Gericht
Schutzrechtsklassifikationen
Recherchemöglichkeiten
Patent- und Markenämter
Vereinigungen
Impressum
Links
AGB

 

horak.
Rechtsanwälte Hannover
Fachanwälte
Patentanwälte

Georgstr. 48
30159 Hannover | Hauptsitz
Deutschland

Fon 0511.35 73 56-0
Fax 0511.35 73 56-29
info@bwlh.de
hannover@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Berlin
Fachanwälte
Patentanwälte

Wittestraße 30 K
13509 Berlin
Deutschland

Fon 030.403 66 69-00
Fax 030.403 66 69-09
berlin@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bielefeld
Fachanwälte
Patentanwälte

Herforder Str. 69
33602 Bielefeld
Deutschland

Fon 0521.43 06 06-60
Fax 0521.43 06 06-69
bielefeld@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bremen
Fachanwälte
Patentanwälte

Parkallee 117
28209 Bremen
Deutschland

Fon 0421.33 11 12-90
Fax 0421.33 11 12-99
bremen@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Düsseldorf
Fachanwälte
Patentanwälte

Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
Deutschland

Fon 0211.97 26 95-00
Fax 0211.97 26 95-09
duesseldorf@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Frankfurt/ Main
Fachanwälte
Patentanwälte

Alfred-Herrhausen-Allee 3-5
65760 Frankfurt-Eschborn
Deutschland

Fon 069.380 79 74-20
Fax 069.380 79 74-29
frankfurt@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Hamburg
Fachanwälte
Patentanwälte

Colonnaden 5
20354 Hamburg
Deutschland

Fon 040.882 15 83-10
Fax 040.882 15 83-19
hamburg@bwlh.de

 

horak. 
Rechtsanwälte München
Fachanwälte
Patentanwälte

Landsberger Str. 155
80687 München
Deutschland

Fon 089.250 07 90-50
Fax 089.250 07 90-59
munich@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Stuttgart
Fachanwälte
Patentanwälte

Königstraße 80
70173 Stuttgart
Deutschland

Fon 0711.99 58 55-90
Fax 0711.99 58 55-99
stuttgart@bwlh.de

 

horak. 
Patentanwälte Wien
 

Trauttmansdorffgasse 8
1130 Wien
Österreich

Fon +43.1.876 15 17
Fax +49.511.35 73 56-29
wien@bwlh.de

Geistiges Eigentum in Finnland - horak Rechtsanwälte

Das finnische geistige Eigentum ist in jeweiligen Gesetzen, also dem finnischen Patentgesetz, dem finnischen Markengesetz, dem finnischen Designgesetz und dem finnischen Urhebergesetz normiert.

Das finnische Patentamt und Registrierungsamt übt zentralisiert die wesentlichen Aufgaben im geistigen Eigentum Finnlands aus.

Zudem werden Unternehmen, Verbände, Stiftungen und andere Organisationen und Konzerne sowie LEI-Codes (Legal Entity Identifier) durch das Registrierungsamt beim Patentamt registriert.

Natürlich prüft und erteilt das finnische Patentamt auch Patente und registrieren Gebrauchsmuster. Ferner werden Marken für Produkte und Dienstleistungen angemeldet und Designschutz registriert. Im Bereich der Urheberrechte überwachen das Amt die kollektive Verwaltung des Urheberrechts.

Das Patentrecht in Finnland

Das Patentrecht in Finnland ermöglicht finnische Patentanmeldungen und Gebrauchsmusterschutz. Das finnische Patentrecht ist im finnischen Patentgesetz geregelt.

Ein Patent ist ein exklusives Recht, das Ihnen das Recht gibt, anderen die kommerzielle Nutzung Ihrer Erfindung zu untersagen. Kommerzielle Nutzung bedeutet beispielsweise die Herstellung, den Verkauf, die Verwendung oder den Import eines Produkts. Ein Patent gibt dem Inhaber jedoch nicht automatisch das Recht, die Erfindung kommerziell zu nutzen, da der Eigentümer möglicherweise Genehmigungen benötigt, die von anderen Behörden oder von Eigentümern anderer Patente erteilt wurden.

Um patentierbar zu sein, muss eine finnische Erfindung neu sein, einen erfinderischen Schritt beinhalten
gewerblich anwendbar sein.

Neuheit in Finnland

Eine Erfindung muss in Bezug auf das, was vor dem Datum der Einreichung Ihrer Patentanmeldung öffentlich bekannt war, neu sein. Ein Patent wird nicht erteilt, wenn Ihre Erfindung eine alte, zuvor bekannte Technologie darstellt. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Erfindung vor der Einreichung einer Patentanmeldung nicht öffentlich bekannt zu geben, da die Offenlegung der Erfindung - auch durch den Erfinder - zum Stand der Technik führt.

Erfinderischer Schritt in Finnland

Ihre Erfindung muss einen erfinderischen Schritt beinhalten, der wesentlich anders beurteilt werden muss als alles, was vor dem Anmeldetag der Anmeldung öffentlich bekannt war. Der Unterschied darf nicht so trivial sein, dass die Erfindung für einen Fachmann offensichtlich ist.

Gewerbliche Anwendbarkeit in Finnland

Patentierbare Erfindungen müssen technologischer Natur sein und ein technisches Problem lösen. Das Thema kann ein Prozess, eine Methode, ein Gerät, ein Produkt oder eine neue Art der Verwendung vorhandener sein. Folglich kann eine Idee oder eine Theorie allein nicht patentiert werden. Die Beschreibung der Erfindung in der Patentanmeldung muss angemessene Informationen für einen Fachmann auf dem relevanten technischen Gebiet enthalten, um die Erfindung auszuführen. Die Erfindung, d. H. Die technische Lösung, muss ebenfalls wiederholbar sein.

Folgendes gilt als solches nicht als Erfindungen:

  • Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden
  • ästhetische Kreationen
  • Pläne, Regeln und Methoden für geistige Handlungen, Spiele oder Geschäfte
  • Programme für Computer oder Präsentationen von Informationen
  • Methoden zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung oder diagnostische Methoden, die an Menschen oder Tieren praktiziert werden.

Keines der oben genannten kann patentiert werden, verwandte Erfindungen jedoch schon, wenn die Erfindung technologischer Natur ist.

Patentanmeldung in Finnland

Eine finnische Patentanmeldung muss Folgendes enthalten:

  • ein Patentanmeldeformular
  • eine Beschreibung Ihrer Erfindung
  • Ansprüche
  • eine Zusammenfassung
  • Zeichnungen, wenn sie Ihre Erfindung veranschaulichen
  • Angabe einer Hinterlegung, wenn die Anmeldung eine Hinterlegung von biologischem Material gemäß Abschnitt 8a des finnischen Patentgesetzes beinhaltet.

Sie können Ihre Patentanmeldung auf Finnisch, Schwedisch oder Englisch einreichen. Wenn Ihre Patentanmeldung auf Englisch ist und Sie Entscheidungen vom Amt auf Englisch erhalten möchten, müssen Sie dies auf dem Formular angeben.

Wenn Ihre Patentanmeldung auf Finnisch oder Schwedisch bearbeitet wird, müssen die Ansprüche und die Zusammenfassung vor Veröffentlichung der Bewerbung ins Schwedische bzw. Finnische übersetzt werden. Wenn Ihre Bewerbung in englischer Sprache bearbeitet wird, müssen Sie uns die Ansprüche und das Abstract in finnischer oder schwedischer Sprache vor der Veröffentlichung der Bewerbung vorlegen.

Sie können Ihre Bewerbung auch in einer anderen Sprache einreichen und erhalten einen Anmeldetag. Die Bewerbung wird jedoch erst geprüft, wenn sie ins Finnische, Schwedische oder Englische übersetzt wurde.

Das Amt führt sodann eine Formalprüfung durch und sobald diese positiv abgeschlossen wurde eine materielle Prüfung aller Patentvoraussetzungen.

Patentschutz kann in Finnland bis zu 20 Jahren bestehen.

Gebrauchsmusterrecht in Finnland

Das Gebrauchsmusterrecht in Finnland ist im finnischen Patentgesetz geregelt.

Für eine industriell anwendbare technische Lösung wird in Finnland ein Gebrauchsmuster gewährt. Das Gebrauchsmuster kann auch zum Schutz chemischer Verbindungen, Lebensmittel oder pharmazeutischer Produkte und mikrobiologischer Erfindungen verwendet werden.

Im Gegensatz dazu können Verfahren oder Verwendungen nicht mit Gebrauchsmustern geschützt werden, sondern nur mit Patenten.

Sie können ein Gebrauchsmuster nur für Erfindungen erhalten, die neu und erfinderisch sind. Eine erfinderische Tätigkeit bedeutet, dass sich die Erfindung erheblich von allen Erfindungen unterscheiden muss, die vor dem Anmeldetag bekannt geworden sind. Ein wesentlicher Unterschied zu bisher bekannten Erfindungen bedeutet, dass es für den Fachmann nicht völlig offensichtlich ist.

Das Gebrauchsmuster soll einfache Geräte- und Produkterfindungen schützen und kann eine geeignete Form des Schutzes sein.

Die Schutzdauer von Gebrauchsmusterschutz beträgt 10 Jahre.

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit des finnischen Patentamtes für ein Gebrauchsmuster beträgt drei Monate, während sie für ein Patent ungefähr 2,5 Jahre beträgt.

Was von einem Gebrauchsmuster verlangt wird, ist lediglich eine "klare" Unterscheidung von der bekannten Technik, während für Patente ein "wesentlicher" Unterschied erforderlich ist.

Designrecht in Finnland

Das finnische Designrecht ist im Designgesetz Finnlands verankert.

Wenn Sie Ihr Design registrieren, sichern Sie sich ein exklusives Recht darauf. Sie können anderen untersagen, von Ihrem Design zu profitieren, indem Sie beispielsweise Produkte herstellen, importieren oder exportieren, die dem Design entsprechen.

Geschmacksmusterrechte werden hauptsächlich in der Wirtschaft verwendet, können aber auch von Privatpersonen beantragt oder besessen werden.

Das Designrecht schützt nur das Erscheinungsbild eines Produkts und nicht die damit verbundenen technischen Lösungen.

Um registriert zu werden, muss das Design den Anforderungen des Gesetzes entsprechen.

Das finnische Patentamt prüft jeden Registrierungsantrag immer einzeln und berücksichtigen das Design als Ganzes sowie alle relevanten Umstände. Die Beurteilung, ob das Design den Anforderungen für die Registrierung entspricht, basiert ausschließlich auf dem von Ihnen eingereichten Bildmaterial.

Voraussetzungen für Designschutz in Finnland

Die Bewertung berücksichtigt Folgendes:

  • Das Design muss neu sein.
  • Das Design muss individuellen Charakter haben.

Ein Design kann auch aus anderen Gründen in Finnland nicht registriert werden.

Schutzversagungsgründe in Finnland

Ein Design kann aus verschiedenen anderen Gründen nicht registriert werden, einschließlich der folgenden:

  • Das Design ist kein Design im Sinne des Gesetzes.
  • Das Design verstößt gegen Recht und Ordnung oder gegen die Moral.
  • Das Design kann mit einem offiziellen Emblem oder Symbol verwechselt werden.
  • Das Design verletzt das Urheberrecht.
  • Das Design bezieht sich auf den Firmennamen oder die Marke eines anderen.
  • Das Design ist nicht unterscheidungskräftig genug.

Markenrecht in Finnland

Das Markenrecht in Finnland ist im modernen Markengesetz Finnlands normiert. Um registriert zu werden, muss eine Marke den gesetzlich festgelegten Registrierungsanforderungen entsprechen. Das Amt prüft Registrierungsanträge immer einzeln und berücksichtigen die Marke als Ganzes sowie alle relevanten Umstände.

Markenanmeldung in Finnland

Die Bewertung berücksichtigt Folgendes:

  • Marken müssen unterscheidungskräftig sein.
  • Marken dürfen früheren Marken, Firmennamen oder anderen Rechten nicht verwirrend ähnlich sein.

Eine Marke kann auch aus anderen Gründen nicht registriert werden.

Eine Anforderung an die grafische Darstellbarkeit einer Marke besteht nicht. Sie müssen Ihre Marke jedoch klar, präzise und verständlich präsentieren. Durch die Aufhebung des Erfordernisses der grafischen Darstellbarkeit können Marken mithilfe moderner Technologie als unterschiedliche Dateien dargestellt werden. Dies bedeutet, dass beispielsweise Bewegungsmarken und Multimedia-Marken leichter zu präsentieren sind.

Ähnliche Marken in Finnland

Marken dürfen früheren Marken oder Firmennamen nicht verwechselnd ähnlich sein. Eine Marke kann mit einer anderen Marke verwechselt werden, wenn sie identisch oder ähnlich ist und wenn sie im Vergleich zu einer früher eingetragenen Marke oder dem Geschäftszweig eines Firmennamens identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen abdeckt.

Das Patentamt Finnlands bewertet das Verwechslungsrisiko immer individuell und berücksichtigen die Marke als Ganzes sowie alle relevanten Umstände. Eine allgemeine Richtlinie lautet, dass zwei Marken leicht verwechselt werden können, wenn sie so ähnlich sind, dass davon ausgegangen werden kann, dass ein Durchschnittsverbraucher sie miteinander verwechselt.

Verwirrend ähnliche Marken, die die Registrierung verhindern, können sein

  • inländische Marken und Markenanmeldungen
  • EU-Marken und Markenanmeldungen
  • internationale Registrierungen zur Bezeichnung Finnlands (WIPO)
  • Inländische Firmennamen beantragten die Eintragung oder wurden in das finnische Handelsregister eingetragen

Bei der Beurteilung des Verwechslungsrisikos berücksichtigt das finnische Patentamt auch die phonetische Ähnlichkeit der Marken.

Consent/ Zustimmung von Inhabern älterer Rechte in Finnland

Das Verwechslungsrisiko und das Hindernis können überwunden werden, wenn der Inhaber der früheren Marke oder des Firmennamens der Eintragung der Marke des Anmelders zustimmt. Das Hindernis kann auch überwunden werden, wenn der Anmelder den Umfang der Liste der Waren oder Dienstleistungen für die Marke verringert, so dass die Anmeldung keine ähnlichen Waren oder Dienstleistungen wie die frühere Marke mehr enthält.

Anträge auf Registrierung und Erneuerung einer Marke können nur über den Onlinedienst des Patentamtes.

Markenanmeldungen können auch in englischer Sprache eingereicht werden. Dies wird vielen Unternehmern helfen, die nicht gut Finnisch oder Schwedisch sprechen. Selbst wenn der Antrag in englischer Sprache verfasst ist, müssen die Antragsteller entweder Finnisch oder Schwedisch als Bearbeitungssprache wählen.

Die Gültigkeitsdauer einer Markenregistrierung beträgt 10 Jahre, die Frist beginnt am Anmeldetag und nicht am Registrierungsdatum.

Eine Verpfändung oder Lizenz für die Marke kann registriert werden, selbst wenn sie sich noch in der Anmeldephase befindet.

Urheberrecht in Finnland

Das Urheberrecht in Finnland ist ein geistiges Eigentum, das sich aus den kreativen Aktivitäten einer Person ergibt, und es gibt dem Autor ein eingeschränktes ausschließliches Recht, bestimmte Verwendungszwecke seiner Arbeit zu bestimmen.

Voraussetzungen für ein Urheberrecht in Finnland

Der Gegenstand des Urheberrechtsschutzes ist ein schriftliches, mündliches oder künstlerisches Werk, das die Schwelle erreicht, als Werk identifiziert zu werden - d. H. Es ist ausreichend unabhängig und originell, um als Werk zu gelten. Das Urheberrecht wird automatisch zum Nutzen der Person geboren, die das Werk ins Leben gerufen hat.

In Finnland gilt das Urheberrecht zu Lebzeiten des Autors und für 70 Jahre nach dem Jahr des Todes des Autors.

Das Urheberrecht erfordert keine Registrierung oder einen separaten Eintrag und unterscheidet sich daher von den gewerblichen Schutzrechten.

Urheberrecht und Lesitungsschutzrechte in Finnland

Das Hauptprinzip des Urheberrechts besteht darin, dass ein urheberrechtlich geschütztes Werk nur mit Genehmigung des Autors und in der Weise verwendet werden darf, die der Autor im Rahmen der dem Autor gewährten ausschließlichen Rechte gestattet hat.

Aufgrund der wirtschaftlichen Rechte ist es den Autoren möglich, die Verwendung ihrer Werke nach ihren Wünschen zu arrangieren und eine Entschädigung für diese Verwendung zu erhalten.

Zu den moralischen Rechten der Autoren gehört unter anderem das Verbot der Plagiierung, Fälschung oder abfälligen Verwendung ihrer Werke. Moralische Rechte verbleiben bei den Autoren, auch wenn sie auf ihre wirtschaftlichen Rechte verzichten.

Die Rechte im Zusammenhang mit dem Urheberrecht (Leistungsschutzrechte) umfassen den Schutz anderer Gegenstände als eines Werks. Zu den urheberrechtlichen Rechten zählen beispielsweise die Rechte eines darstellenden Künstlers, die Rechte eines Plattenproduzenten und Filmproduzenten, der Schutz von Katalogen und Datenbanken, die Rechte von Radio- und Fernsehunternehmen, das Recht auf ein Foto und der Nachrichtenschutz.

Wahrnehmungsgesellschaften in Finnland

Das finnische Patent- und Registrierungsamt hat die Aufgabe zu überwachen, ob die Organisationen für die kollektive Verwaltung des Urheberrechts das Urheberrechtsgesetz einhalten. In Finnland gibt es sieben Organisationen für die kollektive Verwaltung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten:

  • Die finnische Gesellschaft für Urheberrechte von Komponisten Teosto ry
  • Copyright Society of Performing Artists und Phonogram Producers in Finnland GRAMEX ry
  • Urheberrechtsorganisation für kreative Arbeit Kopiosto ry
  • Audiovisuelle Produzenten Finnland - APFI ry
  • Urheberrechtsgesellschaft für Künstler der bildenden Kunst Kuvasto ry
  • Die finnische literarische Urheberrechtsgesellschaft Sanasto ry
  • Näyttelijöiden tekijänoikeusjärjestö - SkÃ¥despelarnas upphovsrättsorganisation Filmex ry.

Diese Organisationen verwalten das Urheberrecht im Namen der Rechteinhaber. Sie bieten Dienstleistungen wie die Erteilung von Lizenzen an Benutzer und die Verwaltung der Einnahmen aus der Nutzung des Urheberrechts und der Vergütung der Rechteinhaber.

Diese Organisationen stellen auch sicher, dass die Rechte durchgesetzt werden

Sortenschutzrecht in Finnland

Der Sortenschutz in Finnland ist normiert.

Die finnische Lebensmittelbehörde ist verantwortlich für die Sortenprüfung (Prüfung, Unterscheidbarkeit, Einheitlichkeit und Stabilität), die Führung nationaler Listen von Pflanzensorten und die Registrierung der Rechte von Pflanzenzüchtern in Finnland.

Internationale Abkommen von Finnland im geistigen Eigentum

Folgende internationale Abkommen hat Finnland im geistigen Eigentum abgeschlossen (von der WIPO):

  • Beijing Treaty on Audiovisual PerformancesJune 14, 2013
  • Berne Convention Accession: March 23, 1928 April 1, 1928
  • Budapest Treaty April 28, 1977 Ratification: June 1, 1985 September 1, 1985
  • Hague Agreement Accession: February 1, 2011 May 1, 2011
  • Locarno Agreement October 8, 1968 Ratification: February 15, 1972 May 16, 1972
  • Madrid Protocol December 27, 1989 Acceptance: December 29, 1995 April 1, 1996
  • Marrakesh VIP TreatyJune 20, 2014
  • Nice Agreement Accession: May 16, 1973 August 18, 1973
  • Paris Convention Accession: August 2, 1921 September 20, 1921
  • Patent Cooperation Treaty June 19, 1970 Ratification: July 1, 1980 October 1, 1980
  • Patent Law Treaty Accession: December 6, 2005 March 6, 2006
  • Phonograms Convention April 21, 1972 Ratification: December 18, 1972 April 18, 1973
  • Rome Convention June 21, 1962 Ratification: July 21, 1983 October 21, 1983
  • Singapore TreatyOctober 3, 2006 Ratification: May 7, 2019 August 7, 2019
  • Strasbourg Agreement March 24, 1971 Ratification: May 14, 1975 May 16, 1976
  • Trademark Law Treaty July 27, 1995
  • UPOV Convention Accession: March 16, 1993 April 16, 1993
  • WIPO ConventionJuly 14, 1967 Ratification: June 8, 1970 September 8, 1970
  • WIPO Copyright Treaty May 9, 1997 Ratification: December 14, 2009 March 14, 2010
  • WIPO Performances and Phonograms Treaty May 9, 1997 Ratification: December 14, 2009 March 14, 2010

 

Anwalt Deutschland Fachanwalt deutsch Patentverletzung Markenverletzung Designverletzung Patentverletzungsklage Markenverletzungsverfahren Designverletzungsprozess Abmahnung Patent Verletzung eines Patentes, Gebrauchsmusterverletzung Sortenschutzverletzung Wettbewerbsverletzung öffentliches Wirtschaftsrecht öffentliches Baurecht öffentliches Planungsrecht Städtebaurecht Kommunalrecht Umweltrecht Abfallrecht Energierecht TK-Recht Vergaberecht ÖPP Privatisierung Teilprivatisierung Umwandlung in öffentliche Einrichtung Beihilferecht Gewerberecht Gesundheitsrecht Wirtschaftsverwaltungsrecht externe Rechtsanteilung flexible Patentabteilung IP Due Diligence German  Lawyer Germany English language Attorney-at-law IP Lawyer IP Due Diligence Attorney on demand Patent Attorney on demand  English

  anwalt hannover Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Marke Patent Markenrecht Patentrecht Patentiert Gebrauchsmuster Geschmacksmuster anmelden recherchieren  name registrieren Ankam Rechtsrat Berlin Hamburg Rechtsberatung in München Köln Frankfurt Rechtsberatung Stuttgart Dortmund Düsseldorf Essen Bremen Hannover Leipzig Dresden Nürnberg Duisburg Bochum Bielefeld Wuppertal Bonn Mannheim Karlsruhe Wiesbaden Münster Augsburg  Rechtsanwalt Mietrecht Gewerbemietrecht Pachtrecht Bürgschaftsrecht Gewerberecht Gaststättenrecht drucken  Apothekenrecht Arbeitnehmererfinderrecht Arbeitsrecht Baurecht anwalt Arzneimittelrecht Bildrecht Fotorecht Fachkanzlei Datenschutz datenrecht Rechtsberatung in Gelsenkirchen Aachen Mönchengladbach Braunschweig Chemnitz Krefeld Halle Magdeburg Freiburg Oberhausen Lübeck Erfurt Rostock Mainz Kassel Hagen Hamm Saarbrücken Herne Ludwigshafen Osnabrück Solingen Leverkusen Oldenburg Potsdam Neuss Heidelberg Paderborn Darmstadt Regensburg Würzburg Ingolstadt Heilbronn Ulm Göttingen Wolfsburg Recklinghausen Anwalt Hildesheim Celle Braunschweig Architektenrecht Bankrecht Beamtenrecht Bussgeldrecht Verkehrsrecht Transportrecht Markenanmeldung Markenanwalt Abmahnung Schadensersatz Schadensrecht Versicherungsrecht Krankenversicherungsrecht Versicherungsvertrag Agrarrecht Landwirtschaftsrecht speichern Datenrecht Datenschutzrecht Designrecht Designschutz Geschmacksmusterrecht Domainrecht Domain-Dispute Fachanwälte recht rechtberatung vertretung vor gericht terminsvertretung klage kläger beklagter onlinerecht internetrecht tierrecht pferderecht  verlagsrecht anwaltskanzlei vertragsrecht agb prüfen mustervertrag erstellen Rechtsvertretung in Pforzheim Offenbach Bottrop Bremerhafen Fürth Remscheid Reutlingen Moers Koblenz Erlangen Trier Salzgitter Siegen Jena Hildesheim Cottbus Gera Wilhelmshaven Delmenhorst Lüneburg Hameln Wolfenbüttel Nordhorn Cuxhaven Emden Lingen Peine Melle Stade Goslar Neustadt Arbeitsrecht Anwalt Hannover Zivilrecht Zwangsvollstreckungsrecht Prozessführung Sanierung Insolvenz Insolvenzanwalt Immobilienrecht Immobilienanwalt Domainrecht Domainanwalt Domainregistrierung Domainrecht Patentrecht Designrecht Gebrauchsmusterrecht Patent Erfinder Patentanwalt Hannover Patentanwaltskanzlei FAQ Mustervertrag kostenlose Vertragsmuster Muster-Datenschutzerklärung, IP Due Diligence, M&A, Industrie 4.0, Digitalisierung, Digitalisierungsrecht zurück  anwalt markenrecht markenanmeldung patentrecht vergaberecht lebensmittelrechtlich arzneimittelrechtlich domainrecht  Energierecht Erbrecht Europarecht Filmrecht Fachanwalt IP IT Handelsrecht Handelsvertreterrecht Gesellschaftsrecht Sportrecht sportgericht anwalt kartellrecht uwg gwb wettbewerbsrecht ingenieurrecht Vertragsrecht Verlagsrecht Veranstaltungsrecht Tierrecht TK Technikrecht Presserecht Internetrecht Onlinerecht M&A Musikrecht Insolvenzrecht Europarecht Designrecht Datenschutzrecht Datenrecht Rechtsanwalt Vergaberecht Nachprüfungsverfahren Rüge EU-Vergaberecht Online-Anfrage Rechtsanwalt Anwaltskanzlei Fachanwalt Patentanwalt FAQ Wirtschaftsrecht internationales Recht Vergaberecht IP Recht Markenrecht PatentrechtTermin buchen

 

 

horak. Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte · Georgstr. 48 · 30159 Hannover · Deutschland · Fon 0511.357 356-0 · Fax 0511.357 356-29 · info@bwlh.de

> Der Titel der Seite wird von NetObjects Fusion 2015 generiert >