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Vertriebsrecht in den USA

Das Vertriebsrecht der USA ist nicht in einem einheitlichen Bundesgesetz geregelt. Statt dessen haben viele Staaten wichtige Teile des Vertriebsrecht in eigene Gesetze unterschiedlich, überwiegend als Handelsvertreterrecht, normiert. Bundesweit sind Teile des US-Franchiserechts geregelt.

Arten von Vertriebspartnern nach US-Vertriebsrecht

Das Handelsvertreterrecht, das Vertragshändlerrecht, das Franchiserecht und das Kommissionsrecht bilden die zentralen Aspekte des US-Vertriebsrechts ab.

Der Handelsvertreter, sales representative, ist ein selbstständiger Unternehmer, der für ein anderes Unternehmen Geschäfte vermittelt. Ein Vertragshändler, distributor, handelt demgegenüber auf eigene Rechnung und im eigenen Namen. Der Kommissionär nimmt Waren für Rechnung des Unternehmens  entgegen und verkauft im eigenen Namen. Der Franchisegeber bietet einem Franchisenehmer die Nutzung einer Geschäftsidee. .

Handelsvertreterrecht der USA

„Handelsvertreter“ bezeichnet eine Person oder Organisation, die Aufträge in einem Bundesstaat anfordert und kein Arbeitnehmer istt, weil sie oder er ein unabhängiger Auftragnehmer ist, Dies schließt jedoch keinen Vertreter ein, der auf eigene Rechnung Bestellungen für den Weiterverkauf aufgibt. Der Handelsvertreter wird statt sales representative auch nur kurz “rep” genannt.

„Provision“ bezeichnet eine Entschädigung eines Vertriebsmitarbeiters für die Zahlung durch einen Auftraggeber, deren Satz als Prozentsatz des Dollarbetrags der Großhandelsbestellungen oder -verkäufe ausgedrückt wird.

„Verdiente Provision“ bezeichnet eine Provision für Dienstleistungen oder Waren, die gemäß den Bestimmungen eines anwendbaren Vertrags fällig ist, oder, wenn keine anwendbare vertragliche Bestimmung vorliegt, eine Provision für Waren, die tatsächlich an Waren geliefert, von diesen angenommen und bezahlt wurden für den Kunden, ungeachtet dessen, dass die Dienstleistungen des Vertriebsmitarbeiters möglicherweise eingestellt wurden.

„Auftraggeber“ bezeichnet eine Person oder ein Unternehmen, die / das im Fertigungsgeschäft tätig ist und die:

(1) Produziert, produziert, importiert oder vertreibt ein Produkt für den Großhandel;

(2) Verträge mit einem Vertriebsmitarbeiter über Bestellungen für das Produkt; und

(3) Vergütet den Vertriebsmitarbeiter ganz oder teilweise durch Provisionen.

Vertragsrecht (Handelsvertretervertrag) nach US-Vertriebsrecht

Wenn ein Auftraggeber mit einem Handelsvertreter einen Vertrag über die Beantragung von Großhandelsaufträgen in diesem Staat abschließt, muss der Vertrag schriftlich erfolgen und die Methode festlegen, nach der die Provision berechnet und gezahlt werden soll.

Der Auftraggeber stellt jedem Handelsvertreter eine unterschriebene Kopie des Vertrags zur Verfügung. Der Auftraggeber erhält von jedem Handelsvertreter eine unterschriebene Quittung für den Vertrag.

Ein Vertriebsmitarbeiter erhält im Laufe des Vertrags die verdiente Provision und alle anderen gemäß den vereinbarten Vertragsbedingungen verdienten oder zu zahlenden Gelder, spätestens jedoch fünf Geschäftstage nach Erhalt der Provision.

Beendigung des Handelsvertretervertrages nach US-Recht

Wenn ein Vertrag zwischen einem Auftraggeber und einem Vertriebsmitarbeiter gekündigt wird, werden alle verdienten Provisionen innerhalb von fünf Geschäftstagen nach Kündigung oder innerhalb von fünf Geschäftstagen nach Fälligkeit gezahlt, wenn verdiente Provisionen nicht fällig sind, wenn der Vertrag gekündigt wird.

Die verdiente Provision wird am üblichen Zahlungsort an den Vertriebsmitarbeiter gezahlt, es sei denn, der Vertriebsmitarbeiter verlangt, dass die Provision per Post an ihn gesendet wird. Wenn die Provisionen per Post an den Vertriebsmitarbeiter gesendet werden, gelten die verdienten Provisionen ab dem Datum ihres Poststempels für die Zwecke dieses Abschnitts als bezahlt.

Ein Auftraggeber, der die Bestimmungen dieses Abschnitts über die rechtzeitige Zahlung aller verdienten Provisionen nicht einhält, haftet gegenüber dem Handelsvertreter in einer Zivilklage auf doppelten Schadenersatz. Die vorherrschende Partei in einer solchen Klage hat Anspruch auf die Gewährung angemessener Anwaltskosten, Gerichtskosten und Auszahlungen.

Haftung für Handlungen des Handelsvertreters nach US-Recht

In bestimmten Fällen kann es zu einer Haftung des Auftraggebers für Handlungen des Handelsvertreters nach US-Recht kommen.

Franchising nach US-Vertriebsrecht

Franchise bedeutet nach US-Vertriebsrecht jede fortdauernde Geschäftsbeziehung oder Vereinbarung, wie auch immer sie genannt werden mag, in der die Bedingungen des Angebots oder Vertrags festgelegt sind oder die der Franchise-Verkäufer mündlich oder schriftlich verspricht oder versichert, das folgendes regelt:

  • Der Franchisenehmer erhält das Recht, ein Geschäft zu betreiben, das mit der Marke des Franchisegebers identifiziert oder verbunden ist, oder Waren, Dienstleistungen oder Waren anzubieten, zu verkaufen oder zu vertreiben, die mit der Marke des Franchisegebers identifiziert oder verbunden sind.
  • Der Franchisegeber wird ein erhebliches Maß an Kontrolle über die Arbeitsweise des Franchisenehmers ausüben oder befugt sein, ein erhebliches Maß an Kontrolle über die Arbeitsweise des Franchisenehmers auszuüben. und
  • Als Voraussetzung für die Erlangung oder Aufnahme des Betriebs der Franchise leistet der Franchisenehmer eine erforderliche Zahlung oder verpflichtet sich, eine erforderliche Zahlung an den Franchisegeber oder sein verbundenes Unternehmen zu leisten.

Franchisenehmer ist jede Person, der eine Franchise gewährt wird. Franchise-Verkäufer ist eine Person, die eine Franchise zum Verkauf anbietet, verkauft oder arrangiert. Dazu gehören der Franchisegeber und die Mitarbeiter des Franchisegebers, Vertreter, Vertreter, Unterfranchisegeber und Makler von Drittanbietern, die an Franchise-Verkaufsaktivitäten beteiligt sind. Bestehende Franchisenehmer, die nur ihre eigene Verkaufsstelle verkaufen und ansonsten keine Franchise-Verkäufe im Auftrag des Franchisegebers tätigen, sind nicht enthalten.

Franchisegeber ist jede Person, die ein Franchise gewährt und an der Franchisebeziehung teilnimmt. Sofern nicht anders angegeben, umfasst es Unterfranchisegeber. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet ein „Unterfranchisegeber“ eine Person, die als Franchisegeber fungiert, indem sie sowohl Vorverkaufsaktivitäten als auch Nachverkaufsleistungen erbringt.

Potenzieller Franchisenehmer ist jede Person (einschließlich eines Vertreters, Vertreters oder Mitarbeiters), die sich an einen Franchise-Verkäufer wendet oder von diesem angesprochen wird, um den möglichen Aufbau einer Franchise-Beziehung zu erörtern.

Der Verkauf einer Franchise beinhaltet eine Vereinbarung, wonach eine Person eine Franchise von einem Franchise-Verkäufer zum Wert durch Kauf, Lizenz oder auf andere Weise erhält. Es umfasst nicht die Verlängerung oder Erneuerung eines bestehenden Franchisevertrags, wenn der Geschäftsbetrieb des Franchisenehmers nicht unterbrochen wurde, es sei denn, der neue Vertrag enthält Bedingungen, die wesentlich von der ursprünglichen Vereinbarung abweichen. Dies beinhaltet auch nicht die Übertragung einer Franchise durch einen bestehenden Franchisenehmer, bei dem der Franchisegeber keine wesentliche Beteiligung an dem potenziellen Erwerber hatte. Die Zustimmung oder Ablehnung einer Übertragung durch einen Franchisegeber allein gilt nicht als wesentliche Beteiligung.

Vertrieb über US-Tochtergesellschaft nach US-Recht

Statt eines fremden Vertriebsmittlers kann es auch sinnvoll sein, eine eigene US-Gesellschaft für den Vertrieb zu gründen. Dadurch lässt sich der Vertrieb mitunter genauer steuern. Die Gründung einer US-Gesellschaft ist je nach Bundesstaat nicht besonders aufwändig; aber die US-Gesellschaft muss auch betrieben werden und die zugehörigen Verträge abgeschlossen werden.

In der Regel ist es jedenfalls rechtlich und tatsächlich einfacher, Vertriebsmittler einzuschalten. Als langfristige Investition kann eine frühe Gründung einer US-Tochtergesellschaft effektiv ausfallen.

 

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