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Gewerblicher Rechtsschutz in der Türkei - horak Rechtsanwälte/ Fachanwälte

Der gewerbliche Rechtsschutz der Türkei ist weitgehend normiert und wird durch das türkische Patent- und Markenamt verwaltet. In der Türkei können Patentanmeldungen, Markenanmeldungen, Designanmeldungen, aber auch Gebrauchsmusteranmeldungen eingereicht werden.

Türkisches Patentrecht

Nach türkischem Patentrecht sind Erfindungen definiert als die Lösung eines spezifischen technischen Problems.

Der Begriff "Erfindung" bildet die Grundlage des Patentrechts. Die Erfindungen sind durch eine Patenturkunde oder ein Gebrauchsmusterzertifikat geschützt, um die Erfindungsaktivitäten zu fördern und technische, wirtschaftliche und soziale Fortschritte durch Anwendung dieser Erfindung auf den Industriesektor zu erzielen

Das dem Erfinder für eine Erfindung erteilte Patent ist eines der gewerblichen Schutzrechte und gewährt das Recht, die Herstellung, Verwendung oder den Verkauf der Erfindung durch Dritte ohne Erlaubnis des Erfinders zu verhindern.

Die Patenturkunde besteht auch in der Türkei aus einer Zusammenfassung, in deren Inhalt eine kurze technische Information über die Erfindung enthalten ist, eine Beschreibung der Erfindung, die Ansprüche, die die zu schützenden technischen Eigenschaften definieren, und gegebenenfalls die Figuren.

Patentierbarkeit in der Türkei

Gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 551 sind die Themen, die nicht als Erfindungen schützfähig sind, wie folgt:

  • Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, Pläne
  • Regeln für die Durchführung geistiger Handlungen, für die Durchführung von Geschäfts- / Handelsaktivitäten und für das Spielen von Spielen
  • künstlerische Arbeiten, wissenschaftliche Arbeiten, Kreationen mit ästhetischem Wert, Computerprogramme, Verfahren ohne technische Aspekte zusammen mit der Zusammenstellung, Anordnung, Präsentation und Übermittlung der Daten,
  • Behandlungsmethoden, die auf den menschlichen und tierischen Körper anwendbar sind, zusammen mit dem Diagnosen am menschlichen und tierischen Körper.

Patentanmeldung in der Türkei

Wenn die eingereichte Patentanmeldung den Bestimmungen von Artikel 42 des Gesetzesdekrets entspricht, wird der Anmelder über den Eingang der Anmeldung informiert und zusammen mit dem Ergebnis der förmlichen Prüfung in die Aufzeichnungen aufgenommen.

Den Anträgen, die den formellen Bestimmungen nicht entsprechen, wird eine zusätzliche Frist von drei Monaten eingeräumt, um die Mängel zu beheben. Werden die formalen Mängel nicht behoben, gilt der Antrag als abgelehnt.

Wenn festgestellt wird, dass der Antrag die formalen Bedingungen nach dem formellen Prüfungsprozess erfüllt, wird dem Antragsteller mitgeteilt, dass der Antragsteller beim Institut einen Antrag auf Recherche des Standes der Technik und Zahlung der entsprechenden Gebühr innerhalb von fünfzehn Monaten stellen muss ab dem Datum des Antrags oder ab dem Datum des Prioritätsanspruchs, wenn der Antragsteller einen solchen Antrag gestellt hat.

Falls keine Suche angefordert wird oder die Suchgebühr nicht bezahlt wird, gilt der Antrag als zurückgezogen. Auf Ersuchen des Anmelders erstellt das türkische Patentinstitut oder eine der beauftragten internationalen Recherchenbehörden den Recherchenbericht.

Der Antragsteller wird benachrichtigt, wenn der Suchbericht fertig ist. Der Anmelder sollte innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Mitteilung über seine Präferenz für eines der Patentausgabesysteme, d. H. Mit oder ohne Prüfung, informieren. Die Option des Antragstellers und der Recherchenbericht werden vom Institut veröffentlicht.

Wenn der Antragsteller seine Option nicht innerhalb von drei Monaten meldet, wird davon ausgegangen, dass der Antragsteller das System ohne Prüfung bevorzugt. Der Antrag wird entweder mit der Registrierung abgeschlossen oder nach Ausstellung des Prüfungsberichts (1-3 Mal) abgelehnt, falls das System mit Prüfung bevorzugt wird. Wenn das System ohne Prüfung bevorzugt wird, wird direkt eine Urkunde ohne Prüfung erteilt.

Der Patentschutz in der Türkei besteht für maximal 20 Jahre.

Gebrauchsmusterrecht der Türkei

Das türkische Gebrauchsmuster ist ein System, das Erfindungen schützt. Die Verfahren für die Ausstellung eines Gebrauchsmusterzertifikats sind in Bezug auf Zeit und Kosten viel einfacher als für Patentverfahren.

Es wurde angenommen, dass das einfache und kostengünstige Verfahren für Gebrauchsmuster insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Forschungseinrichtungen dazu ermutigen kann, eine Erfindung zu machen und solche Erfindungen zu schützen.

Der Gebrauchsmusterschutz nach Gebrauchsmusteranmeldung in der Türkei besteht für maximal 10 Jahre.

Designrecht in der Türkei

Das Designrecht in der Türkei ist ebenfalls normiert.

Der Designschutz in der Türkei kann Muster, Ornamente, Linien, Farbe, Textur, Form, Klang, Elastizität, Material oder andere Eigenschaften umfassen, die von den menschlichen Sinnen für das Erscheinungsbild des gesamten oder eines Teils eines Produkts oder eines Produkts insgesamt wahrgenommen werden.

Der Registrierungsprozess der Designs nach Designanmeldung in der Türkei besteht aus vier Hauptprozessen, die als formelle Prüfung, Registrierung in den Aufzeichnungen über gewerbliche Muster und Veröffentlichung, Widerspruch und Zertifizierung zusammengefasst werden können.

Es handelt sich um die Initiativprüfung des Antrags, die gemäß den Bestimmungen in Artikel 3 des einschlägigen Gesetzesdekrets zusammen mit der Prüfung gemäß den in der Verordnung festgelegten Bedingungen durchgeführt wird. Die Initiativprüfung der Türkei ist die Prüfung der Anträge gemäß den Definitionen der Produkte und Designs gemäß dieser speziellen Klausel und die Ablehnung der Anträge, die diesen Definitionen nicht entsprechen. Die formelle Prüfung ist die Prüfung, um zu überprüfen, ob die erforderlichen Unterlagen im Laufe des Antrags eingereicht werden oder nicht und ob sie den klar gemachten Aussagen in den Artikeln der einschlägigen Verordnung entsprechen oder nicht.

Ein Antrag auf Geschmacksmusterregistrierung wird nicht nach Kriterien wie „Neuheit“ und „individueller Charakter“ geprüft. Daher wird auf internationaler Ebene mit Ausnahme mehrerer Länder die Registrierung eines gewerblichen Geschmacksmusters als ein System bezeichnet, bei dem keine Prüfung (in Bezug auf „Neuheit“ und „individuellen Charakter“) erfolgt, die allgemein anerkannt sind.

Die Anträge, die infolge der obigen Prüfung nach türkischem Designrecht vollständig sind, sind in den Designunterlagen zu registrieren und im offiziellen Bulletin für Industriedesigns zu veröffentlichen.

Ein Designschutz in der Türkei gilt für maximal 25 Jahre.

Markenrecht in der Türkei

Markenrechte in der Türkei sind die Zeichen der Waren und Dienstleistungen, die von einem Unternehmen bereitgestellt werden, um sie von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Türkische Marken können Wörter, Buchstaben, Zahlen, Zeichnungen, Bilder, Abbildungen, Farben, Logos, Etiketten und eine Kombination davon sein.

Das Decree mit der Nummer 566 zum Schutz der Marken sieht vor, dass die Marke, wenn sie 5 Jahre lang nicht ununterbrochen verwendet wird, gelöscht werden kann.

Die Markenabteilung des türkischen Patent- und Markenamtes führt ein Prüfungssystem durch, das aus einer Verfahrensprüfung, einer Prüfung auf absolute Ablehnungsgründe, einer Veröffentlichung, einer Prüfung von Widersprüchen und Rechtsbehelfen besteht.

Das türkische Markenamt prüft förmlich die Richtigkeit des Antrags. Falls festgestellt wird, dass keine Mängel vorliegen, muss der Antrag in Datum, Stunde und Minute seines Eingangsdatums endgültig sein. Bei einem Mangel des Antrags hat der Antragsteller eine Frist von zwei Monaten, um den Mangel zu beheben. Anträge, deren Mängel nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist behoben werden, werden storniert.

Prüfung auf absolute Gründe für die Ablehnung und Veröffentlichung: Wenn das Amt feststellt, dass der Antrag keine formalen Mängel aufweist, prüft es den Antrag gemäß Artikel 5 des 6769 Industrial Property Code. Wenn aufgrund der Prüfung der Schluss gezogen wird, dass der Antrag möglicherweise nicht für einige oder alle Waren oder Dienstleistungen im Rahmen des Antrags registriert ist, wird der Antrag für diese Waren oder Dienstleistungen abgelehnt. Ein Antrag, der die Antragsbedingungen erfüllt und nicht abgelehnt wurde, wird im Bulletin veröffentlicht.

Wird bei der ersten Prüfung kein Grund zur Ablehnung festgestellt, wird der Antrag im monatlichen Official Trademark Bulletin veröffentlicht. Dritte können innerhalb von zwei Monaten nach dem Veröffentlichungsdatum des Bulletins Widerspruch einlegen. Wenn innerhalb der oben genannten Frist keine Widersprüche eingelegt werden, wird die Anmeldung im Markenregister eingetragen und im offiziellen Markenbulletin veröffentlicht.

Wird der Antrag in der ersten Prüfung ganz oder teilweise abgelehnt, kann der Antragsteller innerhalb von zwei Monaten Beschwerde einlegen. In diesem Fall sollte der Antrag hinsichtlich der Beschwerde erneut geprüft werden. Wenn die Beschwerde für akzeptabel befunden wird, wird der Antrag ganz oder teilweise im Bulletin veröffentlicht. Dies bedeutet, dass der Antrag nach einem Widerspruch Gegenstand einer weiteren Ablehnung sein kann.

Das Amt fordert den Anmelder auf, seine Bemerkungen zu den Widersprüchen innerhalb der vorgeschriebenen Frist einzureichen. Sofern die Marke, die den Widerspruchsgrund darstellt, zum Zeitpunkt der Anmeldung oder der Priorität der Anmeldung, für die der Einspruch eingereicht wird, seit mindestens fünf Jahren eingetragen ist, wird sie auf Antrag des Anmelders beantragt vom Widersprechenden, Beweise vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass er seine Marke in den fünf Jahren vor dem Datum der Antragstellung oder dem Datum der Priorität der letztgenannten Anmeldung tatsächlich für die Waren und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Widerspruch verwendet hat oder ob er einen angemessenen Grund hat für die Nichtbenutzung seiner Marke während dieser Zeit. Falls der Widersprechende dies nicht nachweist, wird der Widerspruch abgelehnt. Wenn nachgewiesen wird, dass die Marke, die den Widerspruchsgrund darstellt, nur für einige der Waren oder Dienstleistungen verwendet wurde, für die eine Registrierung vorliegt, ist der Widerspruch unter Berücksichtigung der Waren oder Dienstleistungen zu prüfen, deren Verwendung nachgewiesen ist.

Für die Prüfung von Widersprüchen verfügt die Markenabteilung über eine separate Abteilung (Abteilung für Widersprüche). Parteien, die mit den Entscheidungen dieser Abteilung nicht zufrieden sind, können auch gegen die Entscheidungen vor dem Amt Berufung einlegen.

Gegen diese Entscheidungen kann innerhalb von zwei Monaten nach dem Datum der Bekanntgabe der Entscheidung ein Gerichtsverfahren beim Zivilgericht für geistige und industrielle Rechte in Ankara eingeleitet werden.

Der Markenschutz in der Türkei besteht für 10 Jahre und kann beliebig verlängert werden.

Das Türkische Patentamt

Das türkische Patentamt bietet einen wirksamen Schutz und eine weit verbreitete Nutzung der Rechte des gewerblichen Eigentums.

Interactive Information Service: (0312) 303 1 303
Address: 13 Hipodrom Street(06560) Yenimahalle/ANKARA
Fax: (0312) 303 1173
e-mail: contact@turkpatent.gov.tr

Urheberrecht in der Türkei

Das geistige Eigentum der Türkei umfasst auch die üblichen Urheberrechte und Urhebernutzungsrechte.

Der Urheberrechtsschutz in der Türkei wurde im Gesetz Nr. 5846 über geistige und künstlerische Werke geregelt. Das türkische Urheberrecht entsteht automatisch bei der Erstellung von Werken. Einer Registrierung bedarf es nicht.

Nach türkischem Recht sind Werke solche, die unter die folgenden Hauptkategorien fallen:

  • wissenschaftliche und literarische Werke
  • musikalische Werke
  • künstlerische Werke, oder
  • Filmwerke

Die übrigen Werkarten werden jeweils unter diese Hauptkategorien subsummiert.

Das Urheberrecht besteht bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

 

 

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