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Schweden/ schwedisches Recht- horak Rechtsanwälte

Das schwedische Rechtssystem hat seine Wurzeln in der kontinental-europäischen Rechtstradition. Es ist kein Common Law System, sondern normatives Recht in Schweden. Ein erster umfassender schwedischer Code wurde 1734 erlassen. Dieser Code umfasst in mehreren Büchern das schwedische Recht.

Schweden wird durch das Parlament regiert; es ist eine konstitutionelle Monarchie.

Das schwedische Privatrecht ist umfassend kodifiziert, jedoch in verschiedenen Gesetzen. So ist auch das schwedische Wirtschaftsrecht normiert.

Das schwedische Rechtssystem

In Schweden sind Gesetze, Gesetzesvorarbeiten, die Rechtsprechung und die akademische Literatur die wichtigsten Rechtsquellen. An oberster Stelle steht die schwedische Verfassung. Diese bilden das schwedische Rechtssystem.

Die Gesetzgebung ist in Schweden die wichtigste Rechtsquelle. Gesetzgebungsakte werden in gedruckter Form in der schwedischen Gesetzessammlung veröffentlicht. Sie umfassen Gesetze, Verordnungen und sonstige Vorschriften. Gesetze werden vom schwedischen Parlament (Riksdag) verabschiedet, während Verordnungen von der Regierung und sonstige Vorschriften von den Behörden erlassen werden.

In Schweden ist ausschließlich der Riksdag befugt, neue Gesetze zu erlassen oder bestehende zu ändern. Erlassene Gesetze können nur durch eine neue Entscheidung des Riksdag aufgehoben oder geändert werden.

Gerichtliche Entscheidungen, d. h. die Rechtsprechung, spielen bei der Rechtsanwendung eine wichtige Rolle. Dies gilt insbesondere für die höchstrichterlichen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs und des Obersten Verwaltungsgerichts.

Gesetzesvorarbeiten, d. h. Texte, die in Verbindung mit dem Gesetzgebungsverfahren erarbeitet werden, werden ebenfalls bei der Rechtsanwendung herangezogen.

Alle Gesetze und Verordnungen werden in der Schwedischen Gesetzessammlung (Svensk Författningssamling, SFS) veröffentlicht. Diese liegt in gedruckter Form und im Internet vor.

Das schwedisches Gerichtssystem

Schweden hat zwei parallele Gerichtsbarkeiten:

  • die ordentliche Gerichtsbarkeit, die für Straf- und Zivilsachen zuständig ist
  • die allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit, die für Sachen der öffentlichen Verwaltung zuständig ist.

Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist mit den Bezirksgerichten, den Oberlandesgerichten und dem Obersten Gerichtshof in drei Instanzenzüge unterteilt.

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist ebenfalls dreistufig: Verwaltungsgerichte, Oberverwaltungsgerichte und der Oberste Verwaltungsgerichtshof. Darüber hinaus gibt es noch ein einige Fachgerichte, die für besondere Zuständigkeiten eingerichtet wurden.

Es gibt 48 Gerichtsbezirke mit jeweils einem Bezirksgericht (Tingsrätt).

Fünf der Bezirksgerichte sind auch Land- und Umweltgerichte.

Das Stockholmer Bezirksgericht ist auch das Patent- und Markengericht.

Es gibt sechs Berufungsgerichte (Hovrätt).

Das Berufungsgericht von Svea ist auch das Patent- und Markenberufungsgericht sowie das Land- und Umweltberufungsgericht.

Der Oberste Gerichtshof (Högsta domstolen, HD) befindet sich in Stockholm. Die Gerichte hören sowohl Straf- als auch Zivilsachen. Damit ein Fall vom Obersten Gerichtshof geprüft werden kann, muss der Gerichtshof zunächst eine Berufungserlaubnis erteilen, während in den unteren Berufungsgerichten eine Berufungserlaubnis nur in einigen Fällen erforderlich ist.

Klage in Schweden/ schwedische Zivilgerichtsverfahren

Eine Klage in Schweden ist mit vertretbarem Aufwand möglich. Das schwedische Zivilgerichtsverfahren ist an die üblichen internationalen Gepflogenheiten orientiert.

Einzelpersonen sind berechtigt, selbst vor Gericht zu klagen. In Schweden herrscht somit keine Pflicht, sich an einen Anwalt zu wenden. Auch besteht in Schweden kein Anwaltszwang. Natürlich ist es häufig empfehlenswert, einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Klageschrift in Schweden

Es ist eine Klageschrift beim Gericht in Schweden einzureichen. Sie kann bei der Geschäftsstelle des Gerichts abgegeben, in den Briefkasten des Gerichts eingeworfen, einem Beamten des Gerichts übergeben oder per Post an das Gericht gesandt werden.

In Schweden ist die Gerichtssprache Schwedisch. Eine Klage soll darum auf Schwedisch verfasst sein. Falls eine Klage in einer anderen Sprache eingereicht wurde, kann das Gericht jedoch in bestimmten Fällen von einer Partei fordern, den Text übersetzen zu lassen. In Ausnahmefällen kann das Gericht die Klage selbst übersetzen.

Eine Klageschrift muss schriftlich und eigenhändig unterzeichnet sein. Wenn sie nicht eigenhändig unterzeichnet ist, sondern z. B. per Fax oder E-Mail übermittelt wurde, besteht das Gericht darauf, dass die Klage durch eine im Original unterzeichnete Klageschrift bestätigt wird. Ohne eine solche Bestätigung wird die Klage abgewiesen.

Eine Klageschrift muss Angaben zu den beiden Parteien enthalten, eine bestimmte Forderung und die Gründe dafür, Angaben zu den Beweismitteln und was damit bewiesen werden soll, sowie Angaben, warum das Gericht für diesen Fall zuständig ist.

Die schriftlich angeführten Beweise müssen zusammen mit der Klageschrift eingereicht werden.

Ist eine Klageschrift unvollständig, fordert das Gericht zusätzliche Unterlagen an. Werden keine ergänzenden Unterlagen nachgereicht, wird die Klage abgewiesen.

Gerichtskosten und Anwaltgebühren in schwedischen Gerichtsverfahren

Bei einer Klage wegen einer Rechtsstreitigkeit muss der Kläger eine Gebühr entrichten, die bei Einreichung der Klage an das Gericht der ersten Instanz („Tingsrätt“) zu zahlen ist. Die Gebühr beträgt zur Zeit SEK 450 (ca. 50 EUR). Wird die Antragsgebühr nicht entrichtet, übermittelt das Gericht dem Antragsteller eine Zahlungsaufforderung. Wird die Gebühr nicht entrichtet, ergeht eine Mahnung.

Anwaltskosten muss der Mandant mit dem Anwalt regeln. Es ist sowohl üblich, einen Vorschuss zu fordern, als auch nach erledigtem Auftrag eine Rechnung auszustellen.

Weiteres Gerichtsverfahren in Schweden

Als Moment der Klageerhebung gilt in Schweden der Tag des Eingangs der Klageschrift bei Gericht. Eine Klageschrift gilt an dem Tag als eingereicht, an dem sie selbst oder eine Benachrichtigung über ihren Postversand beim Gericht eingegangen oder einem zuständigen Beamten zugekommen ist.

Es wird nicht automatisch eine Bestätigung darüber verschickt, dass die Klage auf richtige Art und Weise erhoben wurde. Angaben dazu können jedoch durch Kontaktaufnahme mit dem Gericht, zum Beispiel per Telefon, erfragt werden.

Nach der Prozessordnung muss das Gericht so rasch wie möglich einen Zeitplan für die Behandlung des Falles aufstellen. In bestimmten Fällen ist das Erstellen eines Zeitplans jedoch nicht sinnvoll. Vor dem Eingang einer Verteidigungsschrift ist die Grundlage für die Aufstellung eines Zeitplans in den meisten Fällen dürftig.

Es ist immer möglich, durch Kontaktaufnahme mit dem Gericht, z. B. per Telefon, mehr Informationen über die weitere Behandlung dieses Falles zu erfragen.

Vollstreckung ausländischer Urteile in Schweden

Vollstreckungsverfahren nach dem schwedischen Zwangsvollstreckungsgesetz (utsökningsbalken) ist im Rahmen der EUGVVO möglich.

Mit einer Vollstreckung soll eine Verpflichtung, über die ein Gericht oder eine andere Stelle entschieden hat, von einer Exekutivbehörde zwangsweise durchgesetzt werden. Die Vollstreckung bezieht sich im Allgemeinen auf eine Zahlungsverpflichtung oder den Auszug aus einer Wohnung. Ein weiterer Vollstreckungstyp betrifft die Sicherungspfändung oder sonstige Sicherungsmaßnahmen.

Die Vollstreckung einer Zahlungspflicht erfolgt durch Pfändung. Durch eine Pfändung kann Eigentum des Schuldners beschlagnahmt werden. Handelt es sich bei der Verpflichtung um einen Umzug einer Person, zum Beispiel den Auszug aus einer Wohnung, erfolgt die Vollstreckung durch Räumung. Im Übrigen wird die vollstreckende Behörde zur Vollstreckung in der Regel dem Beklagten auferlegen, einer Aufforderung nachzukommen oder eine Verfügung oder anderweitige Entscheidung zu beachten. Die vollstreckende Behörde darf Geldbußen verhängen.

Schiedsgerichtsbarkeit in Schweden

Schweden ist Mitglied der New Yorker Konvention. Daher können Schiedsurteile in Schweden vollstreckt werden.

Schiedsverfahren, alternative Streitbeilegung oder Mediation ist in Schweden eine bevorzugte Form der Streitschlichtung gegenüber einem Gerichtsverfahren.

Es gibt in Schweden keine zentrale Stelle, die für die Regulierung des Mediatorenberufs zuständig ist. Bei Fragen zur Mediation kann man sich jedoch an die schwedische Gerichtsverwaltung (Domstolsverket) wenden. Diese verfügt auch über eine Liste von Personen, die bereit sind, vor Gericht als Mediatoren zu fungieren. Die Liste ist abrufbar unter http://www.domstol.sv/ .

Um Schiedsverfahren in Handelssachen kümmert sich die Stockholmer Handelskammer (Stockholms handelskammare) und die Industrie- und Handelskammer Westschweden (Västsvenska industri- och handelskammaren).

Besonderheiten des schwedischen Rechts

Eine Besonderheit ist der Ombudmann des Parlaments. Die parlamentarischen Bürgerbeauftragten (JO) werden vom Reichstag gemäß Kapitel 13, Artikel 6 des Regierungsinstruments gewählt. Sie überwachen die Anwendung von Gesetzen und anderen Vorschriften im öffentlichen Dienst.

 Die Bürgerbeauftragten untersuchen Beschwerden der Öffentlichkeit und führen von sich aus Untersuchungen durch. Eine Auswahl von Entscheidungen finden sich auf der Website der parlamentarischen Bürgerbeauftragten, einige davon in englischer Sprache.

UN-Kaufrecht nach schwedischem Recht

Schweden hat das UN-Kaufrecht ratifiziert, so dass es zur Geltung kommt, solange es nicht abbedungen wird.

Weitere Informationen zu Schweden

Links:

Kooperierende Anwaltskanzleien in Schweden

In Schweden existiert eine normale Kanzleienstruktur. Wir arbeiten vor allem mit spezialisierten Kanzleien/ Dienstleistern zusammen und nennen nachfolgend lediglich eine kleine Auswahl :

    Hellström Advokatbyrå KB
    Södra Kungstornet, Kungsgatan 33
    Box 7305
    Stockholm 103 90
    Sweden

    Phone+46 8 220900
    Fax +46 8 204090
    http://www.hellstromlaw.com/
     
     
    Valea AB
    Lilla Bommen 3 A
    P.O. Box 1098
    SE-405 23 Gothenburg

    Phone: +46 31 50 77 00
    Fax: +46 31 779 06 40
    E-mail: got@valea.eu
    www.valea.eu

Weitere Informationen zum schwedischen Recht

Patentanwalt (SE)

 

 

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