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IP-Recht der Philippinen - horak Fachanwälte

Das System des geistigen Eigentums (IP-Recht) bezieht sich auf den Philippinen auf Rechte und Pflichten sowie auf Privilegien und Anreize. Erfindungen; literarische und künstlerische Werke; und Symbole, Namen und Bilder, die im Handel verwendet werden.

IP-Rechte als grundlegende Menschenrechte beinhalten „das Recht, vom Schutz moralischer und materieller Interessen zu profitieren, die sich aus der Urheberschaft wissenschaftlicher, literarischer oder künstlerischer Produktionen ergeben“. (Art. 27, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte). Unterdessen schreibt die philippinische Verfassung ihren Schutz vor, "insbesondere wenn dies für die Menschen von Vorteil ist". (Art. XIV, Abs. 13) Inmitten dieser scheinbar widersprüchlichen Interessen der Schöpfer und Innovatoren sowie der Öffentlichkeit versucht das System, durch rechtliche Schutzmaßnahmen ein Gleichgewicht zwischen ihnen herzustellen.

Patentanmeldung auf den Philippinen

Das Gesetz für geistiges Eigentum der Philippinen legt drei Bedingungen fest, unter denen eine Erfindung als patentierbar angesehen werden kann: Sie muss neu sein, einen erfinderischen Schritt beinhalten und industriell anwendbar sein.

Im philippinischen IP-Gesetz wird eine Erfindung nicht als neu angesehen, wenn sie bereits Teil des Bereichs des Standes der Technik ist. Der Stand der Technik wird im Intellectual Property Gesetz der Philippinen, Kapitel 2, Abschnitt 24 - 24.2 erläutert

Eine Erfindung beinhaltet eine erfinderische Tätigkeit, wenn sie für den Fachmann zum Zeitpunkt des Anmeldetags oder des Prioritätsdatums der Anmeldung, die die Erfindung beansprucht, unter Berücksichtigung des Standes der Technik nicht offensichtlich ist. Eine Erfindung, die in jeder Industrie hergestellt und verwendet werden kann, wird als industriell anwendbar angesehen.

Mit Patentanmeldung auf den Philippinen gilt mit der Eintragung der Patentschutz für maximal 20 Jahre und erstmals nach 5 Jahren sind Verlängerungsgebühren zu zahlen.

Gebrauchsmuster auf den Philippinen

Jede technische Lösung eines Problems in einem Bereich menschlicher Tätigkeit, die neu und industriell anwendbar ist, ist auf den Philippinen als Gebrauchsmuster registrierbar.

Die Bestimmungen zu „nicht patentierbaren Erfindungen“ gemäß Teil 2, Regel 202 der Patentverordnung gelten entsprechend für nicht registrierbare Gebrauchsmuster:

  • Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden;
  • Schemata, Regeln und Methoden zur Durchführung geistiger Handlungen, zum Spielen oder zur Geschäftstätigkeit sowie Programme für Computer;
  • Methoden zur Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers durch Operation oder Therapie und diagnostische Methoden, die am menschlichen oder tierischen Körper angewendet werden. Diese Bestimmung gilt nicht für Produkte und Zusammensetzungen zur Verwendung in einer dieser Methoden.
  • Pflanzensorten oder Tierrassen oder im Wesentlichen biologische Verfahren zur Herstellung von Pflanzen oder Tieren. Diese Bestimmung gilt nicht für Mikroorganismen sowie nichtbiologische und mikrobiologische Prozesse.
  • Die Bestimmungen dieses Unterabschnitts hindern den Kongress nicht daran, die Verabschiedung eines Gesetzes zum sui generis-Schutz von Pflanzensorten und Tierrassen sowie eines Systems zum Schutz der geistigen Rechte der Gemeinschaft zu prüfen:
  • Ästhetische Kreationen; und
  • Alles, was gegen die öffentliche Ordnung oder Moral verstößt.

Die maximale Schutzdauer eines philippinischen Gebauchsmusters beträgt 7 Jahre.

Designanmeldung auf den Philippinen

Ein Industriedesign ist der ästhetische Aspekt eines Artikels. Design kann in diesem Sinne dreidimensionale Merkmale (Form oder Oberfläche eines Artikels) oder zweidimensionale Merkmale (Muster oder Farblinien) sein. Kunsthandwerk, Schmuck, Fahrzeuge, Haushaltsgeräte.

Um registrierbar zu sein, muss ein Industriedesign auf den Philippinen eine neue oder ursprüngliche Kreation sein.

Folgende Designanmeldungen sind nicht registrierbar:

  • Industriedesigns, die im Wesentlichen von technischen oder funktionalen Überlegungen bestimmt werden, um ein technisches Ergebnis zu erzielen;
  • Industriedesigns, bei denen es sich lediglich um Schemata von Oberflächenverzierungen handelt, die getrennt vom Industrieprodukt oder Kunsthandwerk existieren; und
  • Industriedesigns, die gegen die öffentliche Ordnung, Gesundheit oder Moral verstoßen.

Der Designschutz kann maximal auf 15 Jahre verlängert werden.

Markenanmeldung auf den Philippinen

Eine Marke ist nach philippinischem Markenrecht ein Wort, eine Gruppe von Wörtern, Zeichen, Symbolen, Logos oder eine Kombination davon, die die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen identifiziert und unterscheidet.

Eine Marke schützt die Markenidentität eines Unternehmens auf dem Markt. Durch die Registrierung nach der Markenanmeldung erhält der Eigentümer das ausschließliche Recht, andere daran zu hindern, die Marke in irgendeiner Weise zu nutzen oder zu verwerten.

Der Markenschutz gilt 10 Jahre und kann beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängert werden.

Urheberrecht auf den Philippinen

Das Urheberrecht ist der rechtliche Schutz, der dem Inhaber der Rechte an einem Originalwerk gewährt wird. Zu den im IP-Gesetz aufgeführten literarischen und künstlerischen Werken gehören Bücher und andere Schriften, Musikwerke, Filme, Gemälde und andere Werke sowie Computerprogramme.

Das Urheberrecht gewährt Autoren, Künstlern und anderen Schöpfern von dem Moment an, in dem sie es schaffen, automatischen Schutz für ihre literarischen und künstlerischen Kreationen.

Die Aufzeichnung oder Hinterlegung Ihrer Werke ist nicht erforderlich, aber Autoren und Künstler können sich dafür entscheiden, eine eidesstattliche Erklärung gegenüber der Nationalbibliothek oder dem Amt für geistiges Eigentum der Philippinen (IPOPHL)  für die Ausstellung der Aufzeichnung und Hinterlegung abzugeben.

Die Schutzdauer des Urheberrechts in literarischen und künstlerischen Werken sowie in abgeleiteten Werken beträgt in der Regel die Lebensdauer des Autors plus fünfzig (50) Jahre. Es können jedoch andere Regeln gelten für folgende Werke:

  • Werke der gemeinsamen Urheberschaft
  • Werke anonymer oder pseudonymer Werke
  • Fotoarbeiten
  • Angewandte Kunst
  • Audiovisuelle Werke

 

 

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