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Das Geistige Eigentum auf Malta - horak Rechtsanwälte

Die Anmeldung von Rechten des geistigen Eigentum ist auf Malta - wie in den anderen europäischen Staaten seit der Jahrtausendwende des letzten Jahrhunderts möglich.

So können maltesische Marken, Patente und Designs auf Malta geschützt werden und Urheberrechte geltend gemacht werden.

Die maltesische Direktion für die Registrierung von gewerblichem Eigentum (IPRD) innerhalb der Handelsabteilung ist für die Registrierung von Marken, Gewährleistungsmarken, Kollektivmarken und Geschmacksmuster/ Designs verantwortlich. Ferner kümmert sich die IPRD Malta um die Patentierung von Erfindungen; Ausstellung zusätzlicher Schutzzertifikate für pharmazeutische Produkte und Pflanzenschutzmittel sowie Aufzeichnung von Übertragungen, Stornierungen, Änderungen und Erneuerungen in Bezug auf die oben genannten Rechte an geistigem Eigentum.

Das maltesische Patentamt kümmert sich auch um alle IP-Richtlinien (einschließlich der im Bereich des Urheberrechts) sowohl auf nationaler, regionaler (EU) als auch auf internationaler Ebene.

Unter besonderer Berücksichtigung des Patentrechts sind die einschlägigen Rechtsvorschriften das Patent- und Geschmacksmustergesetz (Cap 417) und die subsidiären Rechtsvorschriften 417.02 und 417.03 über ergänzende Schutzzertifikate für pharmazeutische Produkte und Pflanzenschutzmittel.

In Bezug auf das Urheberrecht sind die einschlägigen Rechtsvorschriften das Urheberrechtsgesetz (Cap 415) und die subsidiäre Gesetzgebung 415.01 über die Kontrolle der Gründung und den Betrieb von Gesellschaften für die kollektive Verwaltung des Urheberrechts, 415.02 über die Wiederbelebung von Rechten und die Erschöpfung von Vertriebsrechten und 415.03 über Wiederverkaufsrechte von Künstlern.

In Bezug auf das maltesische Markenrecht ist das Markengesetz (Cap 597) maßgeblich.

Maltesisches Patentrecht

Eine Erfindung ist patentierbar, wenn sie neu ist, eine erfinderische Tätigkeit beinhaltet und industriell anwendbar ist. Biologische Erfindungen können auch unter bestimmten ethischen und moralischen Ausnahmen patentierbar sein.

Was darf auf Malta nicht patentiert werden?

  • Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden;
  • ästhetische Kreationen;
  • Schemata, Regeln und Methoden zur Durchführung geistiger Handlungen, zum Spielen oder zur Geschäftstätigkeit und Programme für Computer;
  • Präsentationen von Informationen;
  • ein Verfahren zur Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers durch Operation oder Therapie und ein diagnostisches Verfahren, das am menschlichen oder tierischen Körper praktiziert wird;
  • eine Erfindung, deren Verwertung der öffentlichen Ordnung oder Moral zuwiderlaufen würde.

Patentanmeldung auf Malta

Eine Patentanmeldung auf Malta muss folgendes umfassen:

  • einen Antrag auf Erteilung eines Patents;
  • eine Beschreibung der Erfindung;
  • einen oder mehrere Ansprüche;
  • alle Zeichnungen, auf die in der Beschreibung oder den Ansprüchen Bezug genommen wird;
  • eine Zusammenfassung der Erfindung.

Die Anmeldung muss die Erfindung in einer Weise offenbaren, die so klar und vollständig ist, dass die Erfindung von einem Fachmann auf dem Gebiet ausgeführt werden kann.

Nach Veröffentlichung einer Patentanmeldung oder des darauf erteilten Patents kann jede Person die Akten der Anmeldung einsehen.

Prioritätsrechte zum Patentschutz Maltas

Der Antrag auf Patentanmeldung kann eine Erklärung enthalten, in der gemäß dem Pariser Übereinkommen zum Schutz des gewerblichen Eigentums Vorrang vor einem oder mehreren früheren nationalen, regionalen oder internationalen Anmeldungen beansprucht wird, die der Antragsteller oder sein Vorgänger in oder für einen Vertragsstaat des Übereinkommens eingereicht hat oder der Welthandelsorganisation oder für jeden Staat, mit dem Malta eine internationale Vereinbarung zum gegenseitigen Schutz von Erfindungen getroffen hat. Die Frist für die Einreichung einer Patentanmeldung mit Prioritätsanspruch beträgt ein (1) Jahr ab dem Datum der ersten Einreichung.

Prüfung und Gewährung oder Ablehnung der Patentanmeldung

Der Antrag ist zu prüfen, um festzustellen, ob der Antrag den Anforderungen des Gesetzes und der Vorschriften entspricht. Dem Antragsteller wird Gelegenheit gegeben, den Antrag zu ändern, um den Anforderungen zu entsprechen. Wenn der Antragsteller solche Änderungen nicht vornimmt, kann der Prüfer den Antrag ablehnen.

Wenn die ursprünglich eingereichte oder geänderte Anmeldung alle formalen Anforderungen erfüllt, erteilt der Prüfer ein Patent auf die Anmeldung.

Patentschutz auf Malta

Die Laufzeit eines Patents beträgt 20 Jahre ab dem Anmeldetag. Für die Aufrechterhaltung eines Patents ist die vorgeschriebene Gebühr für den Beginn des dritten Jahres und jedes weitere Jahr danach zu entrichten. berechnet ab dem Anmeldetag der Anmeldung.

Der Patentinhaber hat das Recht, Dritte daran zu hindern, ohne seine Genehmigung aufzutreten:

  • die Herstellung eines Produkts oder die Verwendung eines Verfahrens, das Gegenstand des Patents ist;
  • das Angebot eines Produkts auf dem Markt, das den Gegenstand eines Patents enthält; und
  • die Veranlassung Dritter, eine dieser Handlungen durchzuführen.

Eine veröffentlichte Patentanmeldung verleiht dem Anmelder vorläufig die gleichen Rechte wie oben erwähnt.

Jede Änderung des Eigentums an einer Patentanmeldung oder einem Patent wird gegen Zahlung der vorgeschriebenen Gebühr im Patentregister eingetragen. Der neue Inhaber der Anmeldung oder des Patents ist nur dann berechtigt, ein Gerichtsverfahren in Bezug auf das Patent einzuleiten, wenn er als neuer Inhaber im Patentregister eingetragen ist.

Lizenzvertrag nach maltesischem Recht

Eine Patentanmeldung oder ein Patent kann ganz oder teilweise für ganz oder teilweise Malta lizenziert werden. Eine Lizenz kann exklusiv oder nicht exklusiv sein.

Verwertung durch die Regierung oder durch von der Regierung autorisierte Dritte

Wenn die nationale Sicherheit oder die öffentliche Sicherheit dies erfordert, kann der Minister auch ohne Zustimmung des Inhabers des Patents oder der Patentanmeldung durch eine in der vorgeschriebenen Form veröffentlichte Bekanntmachung eine Regierungsbehörde oder eine in dieser Bekanntmachung bezeichnete Person ermächtigen

Maltesisches Designrecht

Unter Design versteht man nach maltesischem Designrecht das Erscheinungsbild des gesamten oder eines Teils eines Produkts, das sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, Formen, Texturen und / oder Materialien des Produkts selbst und / oder seiner Verzierung ergibt.

Ein eingetragenes Geschmacksmuster ist ein Eigentumsrecht, das durch die Eintragung des Geschmacksmusters gemäß dem Gesetz mit dem Titel „Ein Gesetz zur Regelung der Eintragung und Regulierung von Patenten und Geschmacksmustern“ erlangt wird. Ein Design ist durch ein Designrecht geschützt, wenn das betreffende Design neu ist und individuellen Charakter hat.

Neuheit des Designs

Ein Geschmacksmuster gilt als neu, wenn vor dem Datum der Einreichung des Registrierungsantrags oder, wenn Priorität beansprucht wird, vor dem Datum der Priorität kein identisches Muster der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde.

Individueller Charakter des Designs

Ein Design gilt als individuell, wenn der Gesamteindruck, den es auf den informierten Benutzer hat, von dem Gesamteindruck abweicht, der durch ein anderes Design erzeugt wird, das der Öffentlichkeit vor dem Datum der Einreichung des Registrierungsantrags zur Verfügung gestellt wurde, oder wenn es Vorrang hat wird vor dem Prioritätsdatum beansprucht.

Offenlegung des Designs

Ein Geschmacksmuster gilt als der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, wenn es veröffentlicht, ausgestellt, im Handel verwendet oder anderweitig offengelegt wurde, es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass das Muster vor dem Anmeldetag oder wenn die Priorität beansprucht wird, vernünftigerweise bekannt geworden sein könnte vor dem Prioritätsdatum im normalen Geschäftsverlauf an die auf den betreffenden Sektor spezialisierten Kreise.

Nicht registrierbare Designs auf Malta

Ein Designrecht kann nicht erhalten werden für:

  • Merkmale des Aussehens eines Produkts, die ausschließlich von seiner technischen Funktion bestimmt werden;
  • Merkmale des Aussehens eines Produkts, die notwendigerweise in ihrer genauen Form und Größe reproduziert werden müssen, damit das Produkt, in das das Design integriert ist oder auf das das Design angewendet wird, funktionieren kann;
  • eine Konstruktion, die dem Zweck dient, die mehrfache Montage oder Verbindung mehrerer austauschbarer Produkte innerhalb eines modularen Systems zu ermöglichen.
  • ein Entwurf, der gegen die öffentliche Ordnung oder anerkannte Grundsätze der Moral verstößt;
  • ein Muster, das aus der Nationalflagge Maltas besteht oder Präsidenten- oder Bischofswaffen oder Hauptwaffenlager oder die Darstellung von Flaggen enthält

Designschutz auf Malta

Der Schutz eines Geschmacksmusterrechts erstreckt sich auf jedes Geschmacksmuster, das dem informierten Nutzer keinen anderen Gesamteindruck vermittelt.

Ein Geschmacksmusterrecht ist für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Datum der Einreichung der Anmeldung geschützt und kann für einen oder mehrere Zeiträume von jeweils fünf Jahren bis zu einer Gesamtlaufzeit von 25 Jahren verlängert werden.

Die Registrierung eines Geschmacksmusters kann auf Antrag des Inhabers mit der vorgeschriebenen Gebühr erneuert werden. Eine späte Verlängerung kann bis zu sechs Monate nach Ablauf erfolgen. Wird die Registrierung nicht erneuert, wird sie aus dem Register entfernt.

Die Registrierung eines Geschmacksmusters gewährt seinem Inhaber das ausschließliche Recht, es zu verwenden und zu verhindern, dass Dritte, die nicht seine Zustimmung haben, es verwenden. Die Rechte des Inhabers gelten ab dem Datum der Registrierung, es darf jedoch kein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Datum eingeleitet werden, an dem das Design tatsächlich registriert ist.

Der Inhaber eines eingetragenen Geschmacksmusters ist nicht berechtigt, die Verwendung eines Produkts zu verbieten, in das das Geschmacksmuster eingebaut ist oder auf das das Geschmacksmuster angewendet wird, wenn das Produkt vom Inhaber oder mit seiner Zustimmung auf den Markt gebracht wurde.

Ein eingetragenes Geschmacksmuster ist durch Abtretung, testamentarische Verfügung oder Anwendung des Gesetzes auf die gleiche Weise wie andere persönliche oder bewegliche Sachen übertragbar. Eine Übertragung kann teilweise und begrenzt sein, so dass die Verwendung des Entwurfs auf eine bestimmte Art und Weise oder an einem bestimmten Ort gilt.

Ein Antrag auf Eintragung eines Geschmacksmusters ist beim Comptroller in maltesischer oder englischer Sprache auf dem entsprechenden Formular einzureichen und mit der vorgeschriebenen Gebühr zu versehen.

Wenn ein Antragsteller aufgrund eines in einem Übereinkommensland ordnungsgemäß eingereichten Antrags auf ein ordnungsgemäß eingereichtes Muster Vorrang für ein Muster oder ein Herstellungsmodell beanspruchen möchte, muss er innerhalb von 6 Monaten nach dem offiziellen Datum des ersten Antrags im Übereinkommensland einen Antrag stellen .

Maltesisches Markenrecht

Marke bedeutet im maltesischen Markenrecht jedes Zeichen, das grafisch dargestellt werden kann und Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens unterscheidet. Eine Marke kann aus Wörtern (einschließlich persönlicher Namen), bildlichen Elementen, Buchstaben, Ziffern oder der Form von Waren oder deren Verpackung bestehen.

Antrag auf Eintragung einer Marke auf Malta

Ein Antrag auf Registrierung einer Marke muss beim Prüfer gestellt werden, der den Antrag prüft und feststellt, ob alle Voraussetzungen für die Registrierung eines solchen Antrags erfüllt sind.

Ein Antrag auf Registrierung einer Marke sollte Folgendes enthalten:

  • Antrag auf Registrierung einer Marke;
  • Name und Anschrift des Antragstellers;
  • eine Erklärung der Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung der Marke beantragt wird;
  • eine Darstellung der Marke;
  • Name und Anschrift des Vertreters oder Anwalts in Fällen, in denen einer ernannt wurde;
  • eine vorrangige Erklärung in Fällen, in denen der Antragsteller einen früheren Antrag nutzen möchte;
  • einen Hinweis darauf, dass die Marke vom Anmelder oder mit seiner Zustimmung in Bezug auf diese Waren oder Dienstleistungen verwendet wird oder dass er die ernsthafte Absicht hat, sie zu verwenden;
  • eine Erklärung, die den Namen oder die Namen der Farbe oder Farben enthält, die in Fällen beansprucht werden, in denen der Anmelder Farbe als Unterscheidungsmerkmal der Marke beanspruchen möchte; und
  • die vorgeschriebene Gebühr.

Der Inhaber einer eingetragenen Marke hat die exklusiven Rechte an der Marke. Diese Rechte werden durch eine solche Nutzung der Marke in Malta verletzt, wenn:

  • Die Verwendung im Rahmen eines Handels erfolgt mit einem Zeichen, das mit der Marke identisch oder ähnlich ist, in Bezug auf Waren oder Dienstleistungen, die mit denen identisch oder ähnlich sind, für die sie registriert ist. und es besteht die Gefahr von Verwechslungen seitens der Öffentlichkeit, einschließlich der Wahrscheinlichkeit einer Assoziation mit der Marke;
  • Die Verwendung im Rahmen eines Handels erfolgt mit einem Zeichen, das mit einer Marke identisch oder ähnlich ist, in Bezug auf Waren oder Dienstleistungen, die nicht mit denen vergleichbar sind, für die die Marke eingetragen ist, die Marke jedoch in Malta und auf Malta einen guten Ruf hat Eine solche Verwendung nutzt die Unterscheidungskraft oder den Ruf der Marke in unfairer Weise aus oder beeinträchtigt diese.

Wenn der Anmelder eine Marke für verschiedene Waren und Dienstleistungen anmelden möchte, muss er für jede Kategorie einen anderen Antrag stellen. Waren und Dienstleistungen werden von der Geschäftsstelle gemäß der Internationalen Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Zwecke der Registrierung von Marken gemäß dem Abkommen von Nizza klassifiziert. Vor Einreichung eines Antrags sollte der Antragsteller im Zweifelsfall bei der Geschäftsstelle nachfragen, wie seine Waren und Dienstleistungen zu klassifizieren sind.

Anspruch auf Priorität bei einer maltesischen Markenanmeldung

Eine Person, die in einem Land, das Mitglied der Welthandelsorganisation oder Mitglied des Pariser Übereinkommens zum Schutz des gewerblichen Eigentums ist, einen Antrag auf Schutz einer Marke gestellt hat, hat das Recht dazu Anspruch auf Priorität bei der Registrierung derselben Marke für einige oder alle der gleichen Waren oder Dienstleistungen, für die die Anmeldung eingereicht wurde. Ein solcher Prioritätsanspruch gilt für einen Zeitraum von sechs Monaten ab dem Datum der Einreichung der ersten Anmeldung.

Absolute Gründe für die Ablehnung der Eintragung einer Marke nach maltesischem Recht

Sobald die Formalitäten erfüllt sind, wird der Antrag auf wesentliche Anforderungen geprüft. Ein Zeichen, das nicht unter die Definition von Marken fällt, wird nicht als Marke registriert.

Die Registrierung einer Marke wird abgelehnt, wenn der Marke:

  • fehlt Unterscheidungskraft
  • besteht ausschließlich aus Zeichen oder Angaben, die im Handel dazu dienen können, die Art, Qualität, den Verwendungszweck, den Wert, die geografische Herkunft, den Zeitpunkt der Herstellung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen oder andere Merkmale von Waren oder Dienstleistungen zu kennzeichnen
  • besteht ausschließlich aus Zeichen oder Angaben, die in der gegenwärtigen Sprache oder in den gutgläubigen und etablierten Praktiken des Handels üblich geworden sind.
  • Ungeachtet dieser letzten drei Ausnahmen ist die Eintragung einer Marke nicht abzulehnen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Marke vor dem Datum der Anmeldung zur Eintragung aufgrund ihrer Verwendung in Malta eine Unterscheidungskraft erlangt hat.

Relative Gründe für die Ablehnung der Eintragung einer Marke

Die Registrierung einer Marke wird auch abgelehnt, wenn:

  • es ist identisch mit oder ähnlich zu einer früheren Marke und die Waren oder Dienstleistungen, für die die Marke angemeldet wird, sind identisch mit oder ähnlich zu den Waren oder Dienstleistungen, für die die frühere Marke geschützt ist;
  • es ist mit einer früheren Marke identisch oder dieser ähnlich, und obwohl die Waren oder Dienstleistungen nicht mit denen der früheren Marke vergleichbar sind, würde die Registrierung die Unterscheidungskraft oder den Ruf der früheren Marke in unfairer Weise ausnutzen.
  • die Verwendung in Malta kann aufgrund einer Rechtsnorm zum Schutz einer nicht eingetragenen Marke oder eines anderen im Handelsverkehr verwendeten Zeichens oder aufgrund eines früheren Rechts verhindert werden

Eine Anmeldung für eine Marke wird nicht abgelehnt, wenn der Inhaber der früheren Marke oder des früheren Rechts der Registrierung der Anmeldung zustimmt (Consent).

Der Inhaber einer eingetragenen Marke hat die exklusiven Rechte an der Marke. Diese Rechte werden durch eine solche Nutzung der Marke in Malta ohne Zustimmung des Inhabers verletzt.

Beschwerdeverfahren auf Malta

Gegen jede Entscheidung des Prüfers kann vor dem Berufungsgericht Berufung eingelegt werden. „Entscheidung“ bezeichnet jede andere Handlung als die Handlungen, die durch die Vorschriften vorgeschrieben sind und die vom Prüfer in Ausübung eines ihm übertragenen Ermessens vorgenommen werden.

Maltesischer Markenschutz

Wenn eine Marke registriert ist, veröffentlicht der Comptroller die Registrierung und stellt dem Anmelder eine Registrierungsbescheinigung aus.

Die Registrierungsdauer einer Marke beträgt zehn Jahre und beginnt ab dem Datum der Registrierung.Die Marke kann auf Antrag des Inhabers nach Zahlung der Verlängerungsgebühr innerhalb von höchstens sechs Monaten vor Ablauf um weitere zehn Jahre verlängert werden. Die Verlängerung wird mit Ablauf der vorherigen Registrierung wirksam. Wenn die Registrierung einer Marke nicht erneuert wird, entfernt der Prüfer die Marke aus dem Register.

Lizenzierung einer eingetragenen Marke nach maltesischem Recht

Eine Lizenz zur Nutzung einer eingetragenen Marke kann allgemein oder beschränkt sein. und es kann exklusiv oder nicht exklusiv sein. Die Lizenz ist für einen Rechtsnachfolger bindend.

Maltesisches Urheberrecht

Das Urheberrecht Maltas umfasst künstlerische Kreationen wie:

  • Texte
  • Gedichte
  • Romane
  • Musik
  • Malerei
  • Kunst,
  • Kinematografische Arbeiten
  • Software

Alle Länder haben Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums, die nicht nur die moralischen und wirtschaftlichen Rechte der Urheber zusammen mit dem Recht der Öffentlichkeit, auf ihre Kreationen zuzugreifen, schützen, sondern auch die Förderung eines größeren kreativen Umfelds durch den Austausch solcher Ergebnisse ermöglichen zu einem höheren Niveau der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, der Wettbewerbsfähigkeit sowie des fairen Handels.

Während das gewerbliche Eigentum in Malta durch die Registrierung beim Handelsministerium formell geschützt wird, erhalten urheberrechtlich geschützte Werke, obwohl sie nicht offiziell registriert sind, automatisch gesetzlichen Schutz, sobald sie öffentlich zugänglich gemacht werden. Voraussetzung ist das Erfüllen der gesetzlichen Voraussetzungen.

 

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