Gewerblicher Rechtsschutz/ IP-Recht in Luxemburg
Der gewerbliche Rechtsschutz in Luxemburg ist umfassend geregelt. Dabei werden Patente bei der zugehörigen luxemburgischen Stelle angemeldet. Für Marken und Designs hat Luxemburg mit Belgien und den Niederlanden das Benelux-Amt für geistiges Eigentum.
In Luxemburg fallen alle Bereiche des geistigen Eigentums dennoch in die Zuständigkeit einer einzigen nationalen Verwaltung, nämlich des Amtes für geistiges Eigentum (Office de la propriété intellectuelle, OPI) des Ministeriums für Wirtschaft.
Dieses ist für den Rechts- und Verwaltungsrahmen in Bezug auf die den Unternehmen und Gründern angebotenen Instrumente zuständig, welche es ihnen ermöglichen, den Wert ihres geistigen Eigentums zu schützen und zu steigern, wie beispielsweise die Verwaltung von Patenten für Erfindungen.
Das Institut für geistiges Eigentum Luxemburg (Institut de la propriété intellectuelle Luxembourg, IPIL), das als primäre Anlaufstelle für Unternehmen dient, entwickelt und bietet Unterstützungs- und Begleitdienste für Unternehmen, Forschungsakteure, öffentliche Einrichtungen und jedes andere interessierte Publikum durch die Entwicklung und Durchführung von Trainings-, Werbe- und Sensibilisierungsmaßnahmen.
Patentrecht in Luxemburg
Ein Patent ist ein Titel, der dem Erfinder und / oder dem Anmelder das Recht gibt, andere daran zu hindern, die im Patent beanspruchte Erfindung zu verwerten. Als Gegenleistung für die Offenbarung dieser Erfindung gewährt der luxemburgische Staat dem Erfinder ein Nutzungsmonopol für einen Zeitraum von maximal 20 Jahren.
Patentierbarkeit in Luxemburg
Um ein Patent in Luxemburg zu erhalten, muss die Erfindung patentierbar sein und bestimmte Patentierbarkeitskriterien erfüllen:
- Die Erfindung muss neu sein.
- Die Erfindung muss eine erfinderische Tätigkeit beinhalten.
- Die Erfindung muss gewerblich anwendbar sein.
Ein Patent wird auch in Luxemburg nicht erteilt für:
- Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden;
- ästhetische Kreationen;
- Pläne, Grundsätze und Methoden für die Ausübung intellektueller Aktivitäten, für Spiele oder für wirtschaftliche Aktivitäten sowie für Computerprogramme;
- Informationspräsentationen;
- Methoden der medizinischen Behandlung von Menschen oder Tieren
- Pflanzensorten oder Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Herstellung von Pflanzen oder Tieren, mit Ausnahme von mikrobiologischen Verfahren und Produkten, die durch diese Verfahren erhalten werden.
Luxemburgische Patentanmeldung
Eine luxemburgische Patentanmeldung kann beim Amt für geistiges Eigentum des Wirtschaftsministeriums eingereicht werden.
Der Erfinder, der eine Patentanmeldung in Luxemburg eingereicht hat, kann diese in anderen Ländern unter Verwendung des Prioritätsrechts wiederholen, das er 12 Monate ab dem Datum der Einreichung des nationalen Patents genießt.
Ein europäisches Patent für bis zu 40 Länder des europäischen Kontinents kann nach Wahl des Anmelders beim Europäischen Patentamt eingereicht werden. Das erteilte europäische Patent hat in den benannten Staaten den gleichen rechtlichen Wert wie ein nationales Patent.
Der Patentkooperationsvertrag (PCT) ist eine globale Vereinbarung zur Vereinfachung des Verfahrens zur Einreichung von Patentanmeldungen. Mitglieder sind mehr als 140 Länder, darunter die meisten Industrieländer. Durch eine einzige internationale Anmeldung kann der Anmelder in allen Unterzeichnerländern des Vertrags ein Patent anmelden.
Benelux-Marken/ Markenrecht in Luxemburg
Im Anmeldeprozess werden Benelux-Marken für alle 3 Benelux-Staaten behandelt. Das Benelux-Amt verfügt aber nicht über eine gesonderte Benelux-Marken-Gerichtsbarkeit.
Dementsprechend sind beispielsweise eine markenrechtliche Markenverletzung nach jeweils nationalem Recht, in Luxemburg nach luxemburgischen Recht sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich verfolgbar. Eine Markenverletzung in Luxemburg wird also in erster Linie von luxemburgischen Gerichten behandelt.
Eine Benelux-Marke gibt 10 Jahre Markenschutz auch in Luxemburg und kann beliebig oft verlängert werden.
Das BOIP kennt auch beschleunigte Markenanmeldung mit echter Beschleunigung.
Benelux-Designs/ Designrecht in Luxemburg
Wie bei den Marken werden Benelux-Designs für alle Benelux-Zielstaaten, einschliesslich Luxemburg beim Benelux Amt für geistiges Eigentum angemeldet.
Mangels Benelux-Gerichtsbarkeit müssen Streitigkeiten, wie eine Designverletzung in Luxemburg vor den luxemburgischen Gerichten ausgefochten werden.
Ein Benelux-Design gilt zunächst für 5 Jahre und kann maximal 5 Mal auf bis zu 25 Jahre Gesamtschutzdauer verlängert werden.
Urheberrecht in Luxemburg
Das Urheberrecht bezieht sich auf alle Rechte der Urheber an ihren literarischen oder künstlerischen Werken.
Urheberrechtsschutz in Luxemburg
Um urheberrechtlich geschützt zu sein, muss das Werk (jede Produktion im literarischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bereich, einschließlich Computerprogrammen und Datenbanken):
- ausreichende Originalität haben;
- Gestalt angenommen haben (was Ideen oder Konzepte ausschließt).
Es ist kein formelles Registrierungsverfahren erforderlich, um Urheberrechtsschutz zu erhalten. In der Tat ergibt sich das Urheberrecht aus der einfachen Tatsache der Schaffung des Werkes. Die Urheber erwerben somit automatisch Rechte an ihren Werken, so dass sie ihre spätere Nutzung durch Dritte kontrollieren können.
Dauer des luxemburgischen Urheberrechts
Der Schutz gilt während des gesamten Lebens des Urhebers und 70 Jahre nach seinem Tod zugunsten seiner Erben und Begünstigten. Der Rechteinhaber kann beschließen, sie ganz oder teilweise zu übertragen, indem er beispielsweise Lizenzen erteilt, die die alleinige Nutzung des Werks ermöglichen.
Der Nachweis des Erstellungsdatums des Werkes kann auf jede Art und Weise erbracht werden, insbesondere durch:
- Der i-Deposit-Umschlag: Wenn Sie diesen Umschlag an das Benelux-Büro für geistiges Eigentum senden, können Sie das Erstellungsdatum eines Werks für ganz Benelux und für 5 Jahre nach Zahlung von 'ein Betrag von 45 Euro;
- Die Hinterlegung einer Kopie des Werkes bei einem anerkannten Vertreter, nämlich einer Bank oder einem Notar, damit Datum und Uhrzeit der Hinterlegung aufgezeichnet werden;
- Senden Sie das Werk per Post an Ihre eigene Adresse, und achten Sie darauf, es nicht nach Erhalt zu öffnen. In diesem Fall gibt der Poststempel dem Werk ein offizielles Registrierungsdatum.
Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken in Luxemburg
Um ein Werk eines anderen verwenden zu können, ist es grundsätzlich erforderlich, die vorherige Genehmigung des Autors durch direkte Kontaktaufnahme einzuholen. Es gibt jedoch Organisationen in Luxemburg, die das Urheberrecht gemeinsam verwalten und im Namen der Eigentümer Lizenzen gegen Zahlung bereitstellen:
- Die Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger (SACEM Luxembourg) verwaltet die Rechte an Klangwerken, ähnlich der GEMA und GVL in Deutschland
- Die Luxemburger Organisation für Reproduktionsrechte (Luxorr) verwaltet die Rechte von Autoren und Verlegern literarischer und ähnlicher Werke ähnlich der VG WORT in Deutschland
- Die Luxemburger Vereinigung für die Verwaltung audiovisueller Werke (Algoa) verwaltet die Rechte an audiovisuellen Werken.
- Die Vereinigung für die kollektive Verwaltung von audiovisuellen Werken in Europa (AGICOA EUROPE) verwaltet audiovisuelle Werke.
- Die Gesellschaft der dramatischen Autoren und Komponisten (SACEM-SACD) verwaltet dramatische Werke (Live-Shows).
Sortenschutz in Luxemburg?
Luxemburg hat kein eigenes System für Sortenschutzrechte. Luxemburg ist einer der wenigen EU-Staaten, die dem UPOV-Abkommen über Sortenschutz nicht beigetreten sind.
Allerdings kann über den EU-Sortenschutz auch Luxemburg erreicht werden.
Internationale Abkommen im geistigen Eigentum von Luxemburg
Den nachfolgenden Abkommen im IP Recht ist Luxemburg beigetreten:
Contracting Party
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Treaty
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Signature
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Instrument
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In Force
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Details
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Luxembourg
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Beijing Treaty on Audiovisual Performances
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June 20, 2013
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Luxembourg
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Berne Convention
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Accession: June 20, 1888
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June 20, 1888
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Details
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Luxembourg
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Budapest Treaty
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December 8, 1977
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Ratification: April 29, 2010
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July 29, 2010
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Luxembourg
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Hague Agreement
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Accession: February 22, 1979
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April 1, 1979
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Details
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Luxembourg
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Locarno Agreement
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October 8, 1968
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Luxembourg
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Madrid Agreement (Marks)
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Accession: July 15, 1924
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September 1, 1924
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Details
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Luxembourg
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Madrid Protocol
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June 28, 1989
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Ratification: January 1, 1998
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April 1, 1998
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Details
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Luxembourg
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Marrakesh VIP Treaty
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June 28, 2013
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Luxembourg
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Nice Agreement
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June 15, 1957
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Accession: December 19, 1974
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March 24, 1975
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Details
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Luxembourg
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Paris Convention
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Accession: May 12, 1922
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June 30, 1922
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Details
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Luxembourg
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Patent Cooperation Treaty
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December 30, 1970
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Ratification: January 31, 1978
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April 30, 1978
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Details
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Luxembourg
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Patent Law Treaty
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June 2, 2000
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Luxembourg
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Phonograms Convention
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October 29, 1971
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Ratification: November 25, 1975
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March 8, 1976
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Luxembourg
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Rome Convention
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Accession: November 25, 1975
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February 25, 1976
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Details
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Luxembourg
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Singapore Treaty
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March 29, 2006
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Ratification: September 3, 2013
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January 8, 2014
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Details
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Luxembourg
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Strasbourg Agreement
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March 24, 1971
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Ratification: April 6, 1976
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April 9, 1977
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Details
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Luxembourg
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Trademark Law Treaty
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October 28, 1994
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Ratification: May 11, 2012
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August 11, 2012
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Luxembourg
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Vienna Agreement
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June 12, 1973
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Ratification: September 16, 1983
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August 9, 1985
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Luxembourg
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WIPO Convention
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July 14, 1967
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Ratification: December 19, 1974
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March 19, 1975
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Details
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Luxembourg
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WIPO Copyright Treaty
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February 18, 1997
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Ratification: December 14, 2009
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March 14, 2010
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Luxembourg
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WIPO Performances and Phonograms Treaty
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February 18, 1997
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Ratification: December 14, 2009
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March 14, 2010
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