Gewerblicher Rechtsschutz/ Geistiges Eigentum in Südkorea
Das Korean Intellectual Property Office verwaltet alle üblichen Rechte des gewerblichen Rechtsschutzes in Korea. Zudem ist Koreo Mitglied vieler internationaler Abkommen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums.
So kennt der gewerbliche Rechtsschutz in Korea Patentrechte, koreanische Markenrechte, koreanische Designrechte und verfügt über eine spezielle Gerichtsbarkeit für Patentverletzungen, Markenverletzungen oder Designverletzungen in Korea.
Patentrecht in Korea (Süd)
Das Patentrecht in Korea ist im entsprechenden Gesetz normiert.
Der Zweck des Patentsystems besteht darin, die Entwicklung der Technologie durch den Schutz, die Förderung, die Förderung und die Nutzung von Erfindungen zu beschleunigen und damit zur Entwicklung der Industrie beizutragen. Die Veröffentlichung von Erfindungen führt zur Anhäufung und Nutzung von Technologie und zur Weiterentwicklung der Industrie. Die Gewährung exklusiver Rechte für die kommerzielle Nutzung einer patentierten Erfindung fördert die Kommerzialisierung, fördert die Entwicklung von Erfindungen und führt zur Weiterentwicklung der Industrie.
Voraussetzungen für Patentschutz in Korea
Ein Patent muss gewerblich anwendbar sein; es muss in der Industrie verwendbar sein.
Die Technologie muss neu sein; Es darf der Öffentlichkeit (Stand der Technik) nicht bekannt sein, bevor ein Antrag eingereicht wird.
Die Technologie muss einen erfinderischen Schritt haben; es darf nicht leicht vom Stand der Technik ableitbar sein, obwohl es sich vom Stand der Technik unterscheidet.
Wirkung und Laufzeit eines koreanischen Patents
Die Laufzeit eines Patentrechts beginnt mit der Eintragung des Patentrechts; Sie endet 20 Jahre nach dem Anmeldetag der Patentanmeldung. Die entsprechende Laufzeit für ein Gebrauchsmuster beträgt 10 Jahre.
Die Wirkung eines Patentrechts unterliegt dem Territorialitätsprinzip; Das heißt, es gilt nur in dem Land, in dem das Recht erworben wurde.
Patentanmeldung in Korea
Die First-to-File-Regel und die First-to-Invent-Regel sind zwei verschiedene Prinzipien, um zu bestimmen, welchem ​​Anmelder die Rechte gewährt werden sollen, wenn zwei oder mehr Patentanmeldungen für dieselbe Erfindung eingereicht werden. In Korea gilt die First-to-File-Regel.
Unabhängig davon, wer die Erfindung erfunden hat, werden die Rechte einer Erfindung dem Anmelder eingeräumt, der als erster die Anmeldung beim Patentamt eingereicht hat. Wenn zwei oder mehr Anmeldungen für dieselbe Erfindung am selben Tag eingereicht werden, müssen sich die Anmelder beraten und versuchen, eine Einigung darüber zu erzielen, wer das Patent für die Erfindung erhalten kann. Wenn keine Einigung erzielt wird oder keine Konsultation möglich ist, kann keiner der Anmelder ein Patent für die Erfindung erhalten.
Die First-to-File-Regel ist praktisch, da sie Rechte für die Kosten der Offenlegung der Technologie gewährt und eine rasche Offenlegung von Erfindungen fördert. Diese Regel entspricht dem Zweck des Patentsystems, da sie den industriellen Fortschritt durch die rasche Offenlegung von Erfindungen fördern soll.
Entweder der Erfinder einer Erfindung oder sein Rechtsnachfolger können bei der KIPO eine Patentanmeldung für die Erfindung einreichen. Der Antragsteller kann entweder eine natürliche oder eine juristische Person sein.
Erforderliche Dokumente
- eine Anmeldung, in der Name und Anschrift des Erfinders und Anmelders, Titel der Erfindung und Prioritätsdaten angegeben sind (sofern das Prioritätsrecht beansprucht wird);
- eine Beschreibung, in der die folgenden Punkte dargelegt sind: der Titel der Erfindung; eine kurze Beschreibung der Zeichnungen (falls vorhanden); eine detaillierte Beschreibung der Erfindung; und Anspruch;
- Zeichnung (en), falls vorhanden;
- eine Zusammenfassung;
- wenn das Prioritätsrecht beansprucht wird, das Prioritätsdokument, das eine beglaubigte Kopie des Prioritätsantrags zusammen mit seiner koreanischen Übersetzung ist (wenn ein Antragsteller aufgefordert wird, eine koreanische Übersetzung eines Prioritätsdokuments einzureichen);
- gegebenenfalls eine Vollmacht.
Gebrauchsmusterrecht in Korea
Früher war das Gebrauchsmuster in Korea ein lediglich formal geprüftes Recht und führte zu einer schnellen Eintragung. Das ist geändert. Nach der Aufhebung des Schnellregistrierungssystems des Gebrauchsmusters, das nur die Formalität und die grundlegenden Anforderungen des Antrags prüfte, wurde das System der Registrierung nach Prüfung eingeführt, damit die Prüfer die Registrierung eines Gebrauchsmusters erst nach einer inhaltlichen Prüfung in Betracht ziehen konnten.
Gebrausmusteranmeldung in Korea
Das Verfahren des Schnellregistrierungssystems wie die Prüfung der Grundanforderungen, das TES (Technology Evaluation System) nach der Prüfung und der Antrag auf Korrektur wurden alle aufgehoben.
Ein dem Patentsystem ähnliches Prüfungsverfahren, einschließlich eines Antrags auf Prüfung, einer offiziellen Mitteilung der Gründe für die Ablehnung und einer Änderung, wurde in Korea eingeführt.
Gebrauchsmuster können in Korea nur für gegenständliche Erfindungen beantragt werden.
Laufzeit des Gebrauchsmusters in Korea
Der koreanische Gebrauchsmusterschutz besteht für maximal 10 Jahre.
Markenrecht in Südkorea
Das Markenrecht in Korea ist im koreanischen Markengesetz normiert.
Eine Marke bezieht sich auf alle sinnvollen Ausdrucksmethoden, mit denen die Waren von denen anderer unterschieden werden.
Da es jedoch schwierig ist, alle derartigen Methoden rechtlich zu schützen, schränkt das Markengesetz die schützbaren Bestandteile einer Marke ein. Bisher waren diese Bestandteile auf ein Symbol, ein Zeichen, ein Diagramm, eine dreidimensionale Form oder eine beliebige Kombination davon sowie auf Farbkombinationen der Marke beschränkt. Inzwischen wurde der Schutz nach dem koreanischen Markengesetz um eine Marke erweitert, die aus einer einzigen Farbe oder einer Kombination von Farben, Hologrammen, Bewegungen und allen Arten von visuell erkennbaren Marken besteht. Zusätzliche Änderungen des Markengesetzes ermöglichen, dass nicht visuelle Marken wie Geräusche und Gerüche für Marken zugelassen werden. Ein Zertifizierungszeichen (Gewährleistungsmarke) wurde ebenfalls eingeführt, um die Qualität und Eigenschaften der Waren zu gewährleisten.
Darüber hinaus gelten Marken, die die Waren nicht von denen anderer unterscheiden, nicht als Markenzeichen. Wenn ein Design nur dazu verwendet wird, Benutzer mit seiner ästhetischen Natur oder als Preiszeichen zu inspirieren, das für die Identifizierung von Eigentümern irrelevant ist, gilt es nicht als Marke im Sinne des Markengesetzes. Auf der anderen Seite können Kollektivmarken und Geschäftsembleme als Marken angesehen werden.
Kollektivmarken in Korea
Eine "Kollektivmarke" bezieht sich auf eine Marke, die direkt von einer Gesellschaft verwendet werden soll, die gemeinsam von Personen gegründet wurde, die Waren herstellen, herstellen, verarbeiten oder verkaufen oder die Dienstleistungen erbringen oder von ihren Mitgliedern verwendet werden sollen.
Zertifizierungszeichens/ Gewährleistungsmarke in Korea
Ein Zertifizierungszeichen bezieht sich auf ein Zeichen, das von einer Person verwendet wird, die die Qualität, den Herkunftsort, die Produktionsmethoden oder andere Merkmale von Waren kommerziell zertifiziert und verwaltet, um zu zertifizieren, dass Waren anderer die Qualitätskriterien, den Ursprungsort, erfüllen , Herstellungsverfahren oder andere Merkmale.
Markenanmeldung in Korea
Jede Person (gesetzliches Eigenkapital, Einzelperson, gemeinsamer Manager), die eine Marke in der Republik Korea verwendet oder verwenden möchte, kann die Registrierung ihrer Marke erhalten. Alle Koreaner (einschließlich gesetzlicher Gerechtigkeit) sind berechtigt, Markenrechte zu besitzen. Die Berechtigung von Ausländern unterliegt dem Vertrag und dem Grundsatz der Gegenseitigkeit.
Markenregistrierungsanforderungen werden in Verfahrensanforderungen (d. H. Anmeldetyp) und materielle Anforderungen (d. H. Positive Anforderungen, passive Anforderungen) unterteilt, um sicherzustellen, dass die Zusammensetzung der Marke selbst eine ausreichende Unterscheidungskraft aufweist, um sie von anderen Marken zu unterscheiden.
Die wichtigste Funktion einer Marke besteht darin, die Waren von denen einer anderen zu unterscheiden. Für die Registrierung muss die Marke eine Besonderheit aufweisen, die es Händlern und Verbrauchern ermöglicht, die Waren von anderen zu unterscheiden. Artikel 33 Absatz 1 des Markengesetzes beschränkt die Eintragung einer Marke in bestimmten Fällen.
Designrecht in Südkorea
Design in Korea ist im entsprechenden Gesetz normiert.
Designschutz gem. Artikel 2 (1) des Industrial Design Act Korea bezieht sich auf die Form, das Muster, die Farbe oder die Kombination davon in einem Artikel, der einen ästhetischen Eindruck auf den Sehsinn; Gleiches gilt für einen Teil eines Artikels und einen Kalligraphiestil.
Designanmeldung in Korea
Das Designantragssystem besteht aus dem Substantive Examination System (SES) und dem Partial-Substantive Examination System (PSES).
Das PSES gilt für Artikel, die für Trends sensibel sind und einen kurzen Lebenszyklus haben, wie Kleidung und Kurzwaren (Klasse 2), Textilwaren, künstliches und natürliches Blattmaterial (Klasse 5), Schreibwaren und Bürogeräte, Künstler- und Lehrmaterialien (Klasse) 19). Die Locarno-Klassifikation enthält 32 Klassen, Korea verwendet jedoch nur 31 Klassen.
Sie werden jedoch fortlaufend im Hinblick auf die Anpassung verwandter Artikel und Bezeichnungsmethoden auf der Grundlage anderer Kriterien überprüft.
Internationaler Designschutz in Korea
Die Republik Korea ist im März 2014 dem Genfer Gesetz von 1999 des Haager Abkommens beigetreten. Jede Person oder jedes Unternehmen in der Republik Korea kann nun entweder über die KIPO oder direkt bei der WIPO einen internationalen Geschmacksmusterantrag nach dem Haager System stellen und Korea kann über das internationale System erreicht werden.
Koreanisches Lizenzrecht
Korea ermöglicht im Bereich des geistigen Eigentums die üblichen lizenzvertraglichen Gestaltungen.
IP-Gerichte in Südkorea
Das Gerichtssystem für IP-bezogene Streitigkeiten ist ein Drei-Instanzen-Verfahren, das aus dem IPTAB (Intellectual Property Trial and Appeal Board), dem Patentgericht und dem Obersten Gerichtshof besteht.
Ziel dieser Institutionen ist es, den Schutz von Rechten des geistigen Eigentums zu fördern und zu stärken und gleichzeitig eine faire und rasche Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Rechten des geistigen Eigentums zu gewährleisten.
Das IPTAB wurde nach dem Zusammenschluss des ehemaligen Trial Board und des Appellate Trial Board gegründet. Gleichzeitig mit der Einrichtung des Patentgerichts nahm die IPTAB ihre Tätigkeit auf.
Die IPTAB ist eine gerichtsähnliche Einrichtung des Koreanischen Amtes für geistiges Eigentum (KIPO), das als erstinstanzliches Gericht für geistiges Eigentum fungiert. Streitbeilegung und wird innerhalb der KIPO unabhängig betrieben.
IP-Mitgliedschaften von Südkorea
In den nachfolgenden abkommen ist Korea aktiv (von der WIPO):
Contracting Party
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Treaty
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Signature
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Instrument
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In Force
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Details
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Republic of Korea
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Beijing Treaty on Audiovisual Performances
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Accession: April 22, 2020
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July 22, 2020
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Details
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Republic of Korea
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Berne Convention
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Accession: May 21, 1996
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August 21, 1996
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Details
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Republic of Korea
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Brussels Convention
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Accession: December 19, 2011
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March 19, 2012
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Republic of Korea
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Budapest Treaty
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Accession: December 28, 1987
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March 28, 1988
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Details
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Republic of Korea
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Hague Agreement
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Accession: March 31, 2014
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July 1, 2014
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Details
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Republic of Korea
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Locarno Agreement
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Accession: January 17, 2011
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April 17, 2011
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Republic of Korea
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Madrid Protocol
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Accession: January 10, 2003
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April 10, 2003
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Details
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Republic of Korea
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Marrakesh VIP Treaty
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June 26, 2014
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Ratification: October 8, 2015
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September 30, 2016
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Republic of Korea
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Nice Agreement
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Accession: October 8, 1998
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January 8, 1999
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Details
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Republic of Korea
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Paris Convention
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Accession: February 1, 1980
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May 4, 1980
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Details
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Republic of Korea
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Patent Cooperation Treaty
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Accession: May 10, 1984
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August 10, 1984
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Details
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Republic of Korea
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Phonograms Convention
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Accession: July 1, 1987
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October 10, 1987
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Republic of Korea
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Rome Convention
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Accession: December 18, 2008
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March 18, 2009
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Details
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Republic of Korea
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Singapore Treaty
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Accession: April 1, 2016
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July 1, 2016
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Republic of Korea
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Strasbourg Agreement
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Accession: October 8, 1998
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October 8, 1999
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Republic of Korea
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Trademark Law Treaty
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Accession: November 25, 2002
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February 25, 2003
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Republic of Korea
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UPOV Convention
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Accession: December 7, 2001
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January 7, 2002
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Details
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Republic of Korea
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Vienna Agreement
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Accession: January 17, 2011
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April 17, 2011
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Republic of Korea
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WIPO Convention
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Accession: December 1, 1978
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March 1, 1979
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Republic of Korea
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WIPO Copyright Treaty
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Accession: March 24, 2004
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June 24, 2004
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Republic of Korea
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WIPO Performances and Phonograms Treaty
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Accession: December 18, 2008
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March 18, 2009
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Details
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