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Katar - horak Rechtsanwälte

Katar ist ein unabhängiger arabischer Staat. Der Islam ist die offizielle Religion des Landes und Arabisch ist die offizielle Sprache in Katar, Englisch wird dennoch häufig gesprochen.

In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des ersten Artikels der Verfassung ist „Katar ein unabhängiger souveräner arabischer Staat und das Volk von Katar ist ein Teil der arabischen Nation. Ihre Religion ist der Islam. “

Die Grosstädte sind Doha, Al Wakrah, Al Khor, Dukhan, Al Shamal, Mesaieed, Ras Lafan und andere. Doha ist die Hauptstadt, der Regierungssitz und der Standort der wichtigsten Handels- und Finanzinstitutionen.

Das Rechtssystem in Katar

Die Scharia (islamisches Recht) ist die Hauptquelle der Gesetzgebung. Im ersten Artikel der Ständigen Verfassung von Katar heißt es: „Katar ist ein unabhängiger souveräner arabischer Staat, und die Menschen in Katar sind Teil der arabischen Nation. Seine Religion ist der Islam und das Scharia-Gesetz (Islamisches Religionsrecht) ist die Hauptquelle seiner Gesetzgebung. Ihr politisches System ist demokratisch. Die arabische Sprache ist ihre Amtssprache. “

Die Verfassung von Qatar

Am 19. April 1971 erließ der Redaktionsausschuss der Ständigen Verfassung das vorläufige geänderte Grundgesetz der Verfassung, das das Herrschaftssystem des Staates definierte, seine Behörden organisierte und die Grundprinzipien seiner Politik festlegte.

Nach Artikel 144 der Ständigen Verfassung Katars hat der Emir oder ein Drittel der Mitglieder des Shoura-Rates das Vorrecht, die Änderung eines oder mehrerer Artikel der Verfassung zu beantragen. Wenn die Mehrheit der Mitglieder des Rates die Änderung grundsätzlich akzeptiert, kann der Rat sie Artikel für Artikel erörtern. Der Änderungsantrag wird mit Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Rates angenommen. Diese Änderung tritt erst vor der Genehmigung des Emir und seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Wenn andererseits der Änderungsvorschlag grundsätzlich oder sachlich abgelehnt wird, darf er nicht vor Ablauf eines Jahres ab dem Datum seiner Ablehnung wieder eingeführt werden.

Artikel 35 der Verfassung besagt, dass alle Personen vor dem Gesetz gleich sind und es keinerlei Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Sprache oder Religion geben darf.

Das Verhältnis zwischen nationalem und internationalem Recht ist im katarischen Rechtssystem dualistisch, und Verträge, einschließlich Konventionen, führen sich nicht selbst aus und müssen in die katarische Gesetzgebung umgesetzt werden (Art. 6 der Verfassung). Katar ist eine erbliche konstitutionelle Monarchie. Mit der Verfassung von 2003 hat Katar den Grundsatz der Gewaltenteilung in Artikel 60 übernommen.

Die Gesetzgebungsbefugnis liegt gemäß der Verfassung beim Shura-Rat, und die Exekutivgewalt liegt beim Emir, unterstützt vom Ministerrat.

Die Verfassung bestätigt die etablierten Rechtsgrundsätze; Beispielsweise wird in Artikel 39 zusätzlich zu Artikel 35 darauf hingewiesen, dass eine beschuldigte Person als unschuldig gilt, bis ihre Verurteilung vor einem Gericht bewiesen wird, bei dem die erforderlichen Garantien für das Recht auf Selbstverteidigung gewährleistet sind.

Artikel 40 der Verfassung fügt hinzu, dass "kein Verbrechen und keine Bestrafung außer wie gesetzlich vorgeschrieben und keine Strafen außer für die Handlungen, die nach der Durchsetzung dieses Gesetzes begangen wurden". Die Bestimmungen der Gesetze haben keine Auswirkung auf die Handlungen, die ab dem Datum der Durchsetzung dieser Gesetze begangen wurden. Diese Bestimmungen haben keine Auswirkungen auf die Handlungen, die vor der Durchsetzung dieser Gesetze stattgefunden haben. Bei nicht strafrechtlichen Bestimmungen kann dies jedoch mit einer Mehrheit von zwei Dritteln des Shoura-Rates anders festgelegt werden.

Gesetze in Qatar

In den Gesetzen von Katar werden in vielen verschiedenen Bereichen unterschiedliche Gesetze erlassen. Zum Beispiel gibt es

  • Zivilgesetzgebung (15/1980),
  • Gesetz über die Erteilung des Seerechtes (22/2004 Zivilgesetzbuch),
  • Strafgesetzgebung (11/2004 Strafgesetzbuch, 23/2004
  • Strafprozessordnung, 3/2004
  • Gesetz über Terrorismusbekämpfung, 9/1987
  • Wirtschaftsgesetzgebung (14/1995),
  • Gesetz zur Errichtung des Doha Securities Market (2/1999)
  • Gesetz zur Bekämpfung von Betrug bei Handelsgeschäften, (13 / 2000)
  • Gesetz über die Organisation von ausländischem Kapital in der Wirtschaftstätigkeit, (5/2002)
  • Gesetz über Handelsunternehmen, (28/2002)
  • Gesetz über die Bekämpfung der Geldwäsche, (5/2005)
  • Gesetz über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen, (7 / 2005)

Das Gerichtssystem Katars

Die Gerichte sind auf zwei Ebenen in Straf- und Zivilgerichte unterteilt. Ein Oberster Rat überwacht das ordnungsgemäße Funktionieren der Gerichte und ihrer Hilfsorgane. Zum Justizsystem gehört auch das Verfassungsgericht.

Neben diesen Gerichten existieren Scharia-Gerichte.

Gericht erster Instanz in Katar

Das vorläufige Gericht hat Kammern, die über Lehrbestimmungen (hudood), Strafen (qisas), strafrechtliche, zivil- und kaufmännische, persönliche Angelegenheiten, Erbschaft, Verwaltungsstreitigkeiten und andere Fälle entscheiden. Jedes Gericht entscheidet in Übereinstimmung mit dem Gesetz über die ihm vorgelegten Fälle. Andere vorläufige Gerichte können in anderen Städten gemäß einer Entscheidung des Obersten Rates der Justiz gebildet werden.

Berufungsgericht in Katar

Das Berufungsgericht ist verantwortlich für die Entscheidung über die gegen die Urteile gegen Doktrin (hudood), Strafen (qisas), Straf-, Zivil- und Handelssachen, persönliche Angelegenheiten, Erbschaft, Verwaltungsstreitigkeiten und andere Fälle verhängten Rechtsmittel.

Das Kassationsgericht in Katar

Das Kassationsgericht hat Kammern, um über Fälle von Einspruch gegen die Kassation von Entscheidungen und Gerichtsverfahren zu entscheiden. Das Gesetz sieht vor, dass das Kassationsgericht ein technisches Büro hat; Eine seiner Aufgaben wäre es, vom Gericht festgelegte Rechtsgrundsätze zu extrahieren und zu veröffentlichen. Diese Grundsätze werden die Vorinstanzen dazu veranlassen, Entscheidungen des Kassationsgerichts zu folgen.

Zuständigkeit der Verfassungsmäßigkeit in Katar

Gemäß den Bestimmungen von Artikel 140 der Verfassung legt das Gesetz die zuständige Justizbehörde für die Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und Verordnungen fest, legt ihre Befugnisse und Anfechtungsmethoden sowie die vor dieser Stelle einzuhaltenden Verfahren fest. Sie legt auch die Konsequenzen eines Urteils in Bezug auf die Verfassungswidrigkeit fest.

Scharia-Gerichte in Katar

Die Präsidentschaft setzt sich aus folgenden Hauptverwaltungseinheiten zusammen:

    Berufungsgericht der Scharia, bestehend aus:

        1. Kammer

        2. Kammer

    Vorläufiges Scharia-Gericht, das folgende Kammern umfasst:

        Ehe und Rechte.

        Schwere Verbrechen und Lehrbestimmungen (hudood)

        Vermächtnisse

        Scharia-Archive

        Satzausführung

        Das technische Büro

        Das Justizinspektionsamt

Vollstreckung ausländischer Urteile in Katar

Die Vollstreckung deutscher Urteile in Katar und umgekehrt ist grundsätzlich möglich. Allerdings unterliegt dies gewissen Voraussetzungen und erscheint bisher in der Praxis noch nicht angekommen.

Schiedsverfahren mit Katar

Katar ist Mitglied der New Yorker Convention über die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedsurteilen.

Geltung des UN-Kaufrecht in Katar

UN-Kaufrecht gilt für Katar nicht; es mag daher vertraglich ausgeschlossen werden.

Kooperierende Anwaltskanzleien in Katar

In Katar sind einige internationale Anwaltskanzleien aktiv. Wir arbeiten vor allem mit spezialisierten Kanzleien/ Dienstleistern zusammen und nennen nachfolgend lediglich eine kleine Auswahl :

Weitere Informationen zum Recht in Katar

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