Irland (irisches Recht) - horak Rechtsanwälte
Irland ist seit 1922 von England unabhängig und hat das Rechtssystem grundsätzlich übernommen. Irland hat zahlreiche internationale Abkommen und Verträge unterzeichnet und ist Mitglied vieler internationaler Organisationen. Laut Verfassung erkennt Irland die allgemein gültigen Grundsätze des Völkerrechts zur Regelung der Beziehungen zwischen Staaten an.
Das irische Zivilrecht und das irische Wirtschaftsrecht sind trotz des Common Law Systems in Irland weitgehend kodifiziert.
Irisches Rechtssystem
Das irische Rechtssystem gehört zum Rechtskreis des Common Law, d. h. das Richterrecht stellt eine wichtige Rechtsquelle dar. Nach dem Grundsatz der bindenden Kraft von Präjudizien (stare decisis) ist das Gericht an Entscheidungen in früheren Fällen – insbesondere von übergeordneten Gerichten – gebunden. Dies ist jedoch keine verbindliche, unumstößliche Norm, sondern eine gewohnheitsrechtliche Praxis. Das Richterrecht umfasst allgemeine Regeln und Leitsätze, Auslegungsvorschriften und Rechtsgrundsätze. Der Grundsatz der „stare decisis“ unterscheidet zwischen „ratio decidendi“, dem verbindlichen Teil einer Entscheidung, der befolgt werden muss, und „obiter dictum“, der vom Richter nebenbei geäußerten Rechtsansicht, die für die Entscheidung nicht wesentlich war, sondern nur geäußert wurde, weil sich die Gelegenheit dazu bot. Das „obiter dictum“ ist für künftige Entscheidungen nicht bindend, kann aber als Orientierung dienen.
Die Verfassung Irlands
Die Verfassung Irlands (in irischer Sprache „Bunreacht na hÉireann“), die am 29. Dezember 1937 in Kraft trat, ist das Grundgesetz des irischen Staates. Sie begründet die Institutionen und den Staatsapparat und sieht die Gewaltenteilung in Exekutive, Legislative und Judikative vor. Darüber hinaus garantiert sie die Grundrechte, die einer strengen Auslegung und Fortentwicklung durch die Gerichte unterliegen.
Kodifiziertes Recht in Irland - irische Gesetze
Das Primärrecht Irlands besteht aus Rechtsakten, die vom irischen Parlament (Oireachtas) verabschiedet werden. Das Parlament besteht aus dem Präsidenten/der Präsidentin von Irland, dem Oberhaus (Seanad Éireann) und dem Unterhaus (Dáil Éireann). Das Primärrecht ist unterteilt in: Rechtsakte zur Änderung der Verfassung, die vom Volk in einem Referendum angenommen werden müssen, um Rechtswirkung zu entfalten; Gesetze von allgemeinem öffentlichen Interesse, die für jeden gelten, und Einzelgesetze, die auf das Verhalten einer bestimmten Person oder einer Gruppe von Personen gerichtet sind.
Verordnungen Irlands
Das Sekundärrecht Irlands ist Ausdruck einer Übertragung von Gesetzgebungsbefugnissen durch den Oireachtas an einen Minister oder an eine bestimmte Behörde. Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsvorschriften muss ausdrücklich durch das Primärrecht übertragen werden. Ihre Ausübung unterliegt strengen Bedingungen: Die Grundsätze und politischen Maßnahmen, die Gegenstand eines delegierten Rechtsakts werden sollen, müssen klar und eindeutig in der Ermächtigungsgrundlage bestimmt sein und von dem Organ, das einen solchen Rechtsakt erlässt, strikt eingehalten werden. Rechtsakte mit Verordnungscharakter (statutory instruments) sind die gängigsten Sekundärrechtsakte, die auch in Form von Ministerialverordnungen und -erlassen, Gemeindeverordnungen oder Satzungen erlassen werden können.
Recht vor 1922 bleibt in Kraft
Gemäß Artikel 50 der Verfassung bleiben verfassungskonforme Gesetze aus der Zeit vor 1922, die sich auf Irland beziehen (z. B. Rechtsakte des Parlaments des Vereinigten Königreichs), und verfassungskonforme Maßnahmen, die vom Irischen Freistaat (1922-1937) angenommen wurden, in Kraft. Viele der Gesetze, die vor 1922 erlassen wurden und für den Staat Irland nicht mehr relevant waren, wurden in den Jahren 2005 bis 2012 durch die Gesetze zur Überprüfung von kodifiziertem Recht (Statute Law Revision Acts) aufgehoben.
Hierarchie des irischen Rechts
Die Verfassung steht an oberster Stelle des irischen Rechtssystems. Die Gesetzgebung sowie das Regierungs- und Verwaltungshandeln können auf Verfassungskonformität überprüft werden.
Die Verfassung steht jedoch Gesetzen oder Maßnahmen nicht entgegen, die aufgrund der EU-Mitgliedschaft erforderlich sind (Artikel 29 Absatz 4 der Verfassung). Dementsprechend hat EU-Recht Vorrang vor allen nationalen Gesetzen, einschließlich der Verfassung. Da laut EU-Recht die Verfahren zu seiner Durchführung und Umsetzung durch nationale Verfahrensvorschriften festgelegt werden, müssen die nationalen Umsetzungs- und Durchführungsvorschriften den Verfahrensvorschriften der Verfassung folgen.
Nach Auffassung der Gerichte sind die Grundsätze des Völkergewohnheitsrechts gemäß Artikel 29 Absatz 3 der Verfassung Bestandteil des innerstaatlichen Rechts, allerdings nur, soweit sie nicht mit der Verfassung, den Gesetzen oder dem Common Law kollidieren. Internationale Abkommen können nur dann ratifiziert werden, wenn sie mit der Verfassung übereinstimmen; andernfalls ist ein Referendum erforderlich.
Gesetze können durch spätere Gesetze ersetzt oder geändert werden. Sekundärrecht wie auch die Befugnis zum Erlass sekundärrechtlicher Vorschriften kann durch Primärrecht aufgehoben werden. Umgekehrt kann Primärrecht nicht durch Sekundärrecht außer Kraft gesetzt werden. Die Gerichte können nach 1937 erlassene Rechtsvorschriften unter Verweis auf die Verfassung für nichtig erklären, während nach 1937 erlassene Rechtsvorschriften mit der Begründung für ungültig erklärt werden können, dass sie nicht mit der Verfassung vereinbar sind. Es gilt die Vermutung, dass Rechtsvorschriften, die nach 1937 erlassen wurden, verfassungskonform sind.
Gerichtsentscheidungen können durch gesetzliche oder verfassungsrechtliche Verfügungen sowie durch spätere Gerichtsentscheidungen von gleicher oder höherer Instanz ersetzt werden.
Die irische Gerichtsbarkeit
In der Verfassung der Republik Irland ist verankert, dass die Rechtsprechung in auf Gesetz beruhenden Gerichten durch Richter ausgeübt wird, die vom Präsidenten auf Vorschlag der Regierung ins Richteramt berufen worden sind.
Nach der Verfassung sind die Richter aller Gerichte bei der Wahrnehmung ihrer Rechtsprechungsaufgaben vollkommen unabhängig und an keinerlei Weisungen gebunden.
Ein Richter kann nur wegen erwiesenen Fehlverhaltens oder Unvermögens aus dem Amt entfernt werden, und dies nur dann, wenn beide Häuser des Oireachtas (Parlament) dies beschließen.
Gerichtsaufbau in Irland
Die Verfassung gibt auch den Aufbau des Gerichtssystems vor, das aus einem höchstinstanzlichen Gerichtshof, dem Supreme Court, und Gerichten der ersten Instanz besteht.
Zu letzteren zählen der High Court, der in allen Straf- und Zivilsachen uneingeschränkt zuständig ist, sowie der Circuit Court und der District Court mit jeweils eingeschränkter Zuständigkeit und regionaler Organisationsstruktur.
In Bezug auf Strafsachen legt Artikel 38 der Verfassung fest, dass Strafverfahren grundsätzlich „in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise“ durchzuführen sind. Minder schwere Straftaten werden vor Gerichten mit summarischer Zuständigkeit verhandelt, während schwere Straftaten vor ein Geschworenengericht gebracht werden müssen. Die Verfassung ermöglicht die Einrichtung von Sondergerichten, um auch dann eine wirksame Rechtspflege zu gewährleisten, wenn dies die Möglichkeiten eines ordentlichen Gerichts übersteigen sollte.
Zugang zu irischen Gerichten
Die Öffentlichkeit hat jederzeit Zutritt zu allen Gerichten; ausgenommen sind allerdings Verfahren, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit – ‚in camera‘ – stattfinden und entsprechend gekennzeichnet sind.
Die irische Rechtsprechung
Die irische Rechtsprechung ist durch das irische Common Law System von zentraler Bedeutung. Fallrecht ist durch Präzedenzfälle oder frühere Gerichtsentscheidungen geschaffenes Recht. Unter bestimmten Umständen können die Entscheidungen eines Gerichts bei vergleichbaren Sachverhalten für andere Gerichte eine bindende Wirkung entfalten.
In der Regel stimmen die Entscheidungen der Gerichte, die in der Gerichtshierarchie einen niederen Rang einnehmen, mit denen der ranghöheren Rechtsprechungsorgane überein. Die Grundlage des Fallrechts bilden die Doktrin des „stare decisis“ und die Doktrin der „res judicata“. „Stare decisis“ („bei früheren Entscheidungen bleiben“) bedeutet, dass die in vergleichbaren Fällen bereits ergangenen Präzedenzurteile für künftige Entscheidungen verbindlich sind. „Res judicata“ bedeutet, dass über eine Sache rechtskräftig entschieden wurde.
Ein großer Teil der Rechtsprechung der irischen Gerichte ist für die Öffentlichkeit zugänglich: http://www.courts.ie/Judgments.nsf/Webpages/HomePage?OpenDocument
Rechtsverfolgung in Irland
Eine Rechtsverfolgung direkt in Irland ist unproblematisch möglich. Im Lichte des nationalen irischen Rechts empfiehlt sich die Einschaltung eines irischen Anwaltes (beratender Anwalt: Solicitor).
Die Frist für die Einreichung einer Klage ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Welche Frist in einem bestimmten Fall einzuhalten ist, kann bei einem Rechtsberater oder einem Citizens Information Office, das Rechtsinformationen für Bürger bereithält, erfragt werden.
Bei den unteren Gerichten (d. h. beim District Court und beim Circuit Court) richtet sich die Zuständigkeit nach dem Ort, an dem der Beklagte oder einer der Beklagten seinen Wohnsitz hat, seine berufliche Tätigkeit ausübt oder ein Geschäft betreibt.
Die meisten vertragsrechtlichen Angelegenheiten fallen in die Entscheidungsgewalt des District Court oder des Circuit Court, in dessen Gebiet der Vertrag angeblich geschlossen wurde. Bei Verfahren wegen unerlaubter Handlung richtet sich die örtliche Zuständigkeit des Gerichts nach dem Ort, an dem die unerlaubte Handlung mutmaßlich begangen wurde, bei Familiensachen nach dem Wohnort des Antragstellers und bei Verfahren über ein Miet- bzw. Pachtverhältnis oder das Eigentum an einer Immobilie nach dem Ort, an dem sich die Liegenschaft befindet.
Die Zuständigkeit des Gerichts richtet sich nach Gegenstand (Vertrag, unerlaubte Handlung usw.) und Streitwert der Klage.
Der Klageantrag muss bei der zuständigen Geschäftsstelle des Courts Service eingereicht werden. Welche Geschäftsstelle das ist, hängt von der Höhe der Forderung ab Der Courts Service unterhält Geschäftsstellen in ganz Irland.
In Irland kann der Klageantrag in englischer oder irischer Sprache verfasst werden. Für den Klageantrag ist ein spezielles Formular des Gerichts zu verwenden, bei dem die Klage einzureichen ist. Der Klageantrag kann nicht per Fax oder E-Mail übermittelt werden. Es ist auch nicht möglich, den Klageantrag mündlich zu stellen.
Es gibt besondere Formblätter für die Klageeinreichung, von denen viele von der Website des Courts Service heruntergeladen werden können. Die restlichen Vordrucke stehen auf der Website über die Court Rules zur Verfügung. Diesen Formularen ist zu entnehmen, was in der Akte enthalten sein muss. Die Mitarbeiter des Courts Service können in begrenztem Umfang Auskünfte erteilen. Allerdings sind diese Informationen auf verfahrensrechtliche Aspekte begrenzt, da es ihnen untersagt ist, Ratschläge inhaltlicher Art oder Empfehlungen zur Vorgehensweise zu geben.
Bei den meisten Arten von Klageanträgen fallen Gerichtsgebühren an. Diese sind auf der zuständigen Geschäftsstelle des Courts Service bei Einreichung der Klage zu entrichten.
Eine Klage gilt erst nach ihrer Ausfertigung durch die Geschäftsstelle des Courts Service als offiziell erhoben. Je nachdem, bei welchem Gericht Sie Klage einreichen, wird die Klage erst dann ausgefertigt, wenn die Klage der Gegenpartei zugestellt wurde. Beim Small Claims Court (Gericht für geringfügige Forderungen) leitet die Geschäftsstelle die Klageschrift an die Gegenpartei weiter.
Bei anderen Gerichten ist der Kläger selbst für die Zustellung der Klageschrift verantwortlich oder muss eine Mittelsperson damit beauftragen. Ob das Anliegen ordnungsgemäß vorgetragen wurde, entscheidet der Richter.
Schiedsverfahren in Irland
Irland hat das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen abgeschlossen. Dementsprechend können auch ausländische Schiedsurteile vollstreckt werden.
UN-Kaufrecht und Irland
Irland hat das UN-Kaufrecht bisher nicht übernommen. Vorsorglich kann es vertraglich ausgeschlossen werden und im übrigen empfiehlt sich grundsätzlich eine eindeutige Rechtswahl.
Sonstiges irisches Recht
Ausgewählte Internetadressen
Kooperierende Anwaltskanzleien in Irland
In Irland existiert eine normale Kanzleienstruktur. Wir arbeiten vor allem mit spezialisierten Kanzleien/ Dienstleistern zusammen und nennen nachfolgend lediglich eine kleine Auswahl :
FR Kelly 27 Clyde Road Dublin 0000 Ireland
Phone+353 1 231-4848 Fax +353 1 614-4756 http://frkelly.com/ McCann Fitzgerald Main Office Riverside One Sir John Rogerson's Quay Dublin 2 Ireland
Phone+353 1 8290000 Fax +353 1 8290010 http://www.mccannfitzgerald.com/
Weitere Informationen zum irischen Recht
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