Anwalt Deutschland Fachanwalt deutsch German Lawyer Germany English language Attorney-at-law English Lawyer germany french advocat francais allemagne French Attorney in Germany spanish language abogado alemania Spanish Attorney/ Lawyer in Germany Italian language avvocatto germania Italian Lawyer/ Attorney Germany Portuguese language advogado Alemanha Portuguese Polish speaking Lawyer/ Attorney in Germany adwokat Niemcy Polish Japanese speaking Lawyer/ Attorney in Germany Bengoshi Doitsu Japanese Attorney/ Lawyer Vietnamese language luat su Vietnamese Korean speaking lawyer/ attorney in Germany, Europe Korean Chinese language Lawyer/ Attorney in Germany/ Europe Chinese Lawyer/ Attorney russian speaking advokat Germaniya Russian

 

Kanzlei Anwälte Standorte Rechtsgebiete Recht von A bis Z Recht International Kanzleibroschüre Muster FAQ Rechtsabteilung Terminsvertretung Mandanten Stellenangebote Kontakt Impressum Datenschutz Presse Links

horak.   
RECHTSANWÄLTE

Markenrecht  Patentrecht  Urheberrecht  Medienrecht  Kartellrecht  Vergaberecht  Wettbewerbsrecht  Lebensmittelrecht  Technikrecht
 
 
Apothekenrecht  Abmahnung  Arbeitnehmererfinderrecht  Arbeitsrecht  Arzneimittelrecht  Bankrecht  Baurecht  Beihilferecht  Bildrecht  Datenschutzrecht  Datenschutzerklärung  Designrecht  Domain-Name-Dispute  Domainrecht  Energierecht  Erbrecht  Europarecht  Familienrecht  FAQ  Filmrecht  Fotorecht  Glücksspielrecht  Gesellschaftsrecht  Gewerblicher Rechtsschutz  Grenzbeschlagnahme  Handelsrecht  Handelsvertreterrecht  Immobilienrecht  Ingenieurrecht  Insolvenzrecht  Internationales Recht  Internetrecht  IP Due Diligence  IT-Recht  Kartellrecht  Kosmetikrecht  Lebensmittelrecht  Maklerrecht  Markenrecht  Medienrecht  Musikrecht  Muster  M&A  Onlinerecht  Öffentliches Wirtschaftsrecht  Patentanwalt  Patentrecht  Presserecht  Produktpiraterie  Prozessführung  Sortenschutzrecht  Sportrecht  Steuerrecht  Technikrecht  Telekommunikation  Tierrecht  Transportrecht  Urheberrecht  Veranstaltungsrecht  Vergaberecht  Verlagsrecht  Versandhandelsrecht  Versicherungsrecht  Vertragsrecht  Vertriebsrecht  Verwaltungsrecht  Wirtschaftsrecht  Wirtschaftsstrafrecht  Zwangsvollstreckung  Recht von A bis Z  internationales Recht

Anwalt Hannover Fachanwalt gewerblicher Rechtsschutz  Urheberrecht Fachanwalt Medienrecht Markenrecht Patentrecht Technikrecht IT Recht Vergaberecht Energierecht Presserecht Zivilrecht Kartellrecht Vergabeverfahren Arbeitnehmererfinderrecht Sportrecht Baurecht Gesellschaftsrecht Fotorecht Abmahnung Unterlassungserklärung Terminsvertretung Designschutz Designrecht Recht am eigenen Bild Markenschutz Patentschutz TK-Recht IT IT-Recht Internetrecht Onlinerecht Sortenschutz IT Internetrecht Produktpiraterie Plagiat Markenpiraterie Grenzbeschlagnahme Rechtsanwalt Hannover Anwaltskanzlei

Start  IP-Recht  Markenschutz  Patentschutz  Designschutz  IT-Recht  Handelsrecht  Gesellschaftsrecht  Impressum  Datenschutz  AGB  Online-Anfrage

 

Rechtsanwalt Anwaltskanzlei Fachanwalt Patentanwalt FAQ Wirtschaftsrecht internationales Rechtjetzt Termin online buchen

Start.. Recht International.. Irland.. Patentrecht (IR)..
Start
Kanzlei
Anwälte
Dipl.-Ing. Michael Horak LL.M.
Julia Ziegeler
Anna Umberg LL.M. M.A.
Dipl.-Phys. Andree Eckhard
Katharina Gitmann-Kopilevich
Karoline Behrend
Dr. Johanna K. Müller-Kühne
Andreas Friedlein
Stefan Karfusehr
Jonas A. Herbst
Recht von A bis Z
Recht International
Rechtsgebiete
Abfallrecht
AGB-Recht
Agrarrecht
Apothekenrecht
Arbeitnehmererfinderrecht
Arbeitsrecht
Architektenrecht
Arzneimittelrecht
Arzthaftungsrecht
Aussenwirtschaftsrecht
Bankrecht
Baurecht
Beamtenrecht
Beihilferecht
Bildrecht
Bodenschutzrecht
Bürgschaftsrecht
Bussgeldrecht
Datenschutzrecht
Designrecht
Domainrecht
Domain-Name-Dispute
Energierecht
Erbrecht
Europarecht
Familienrecht
Filmrecht
Fotorecht
Gaststättenrecht
Gesellschaftsrecht
Gewerbemietrecht
Gewerblicher Rechtsschutz
Gewerberecht
Glücksspielrecht
Handelsrecht
Handelsvertreterrecht
Hochschulrecht
Immobilienrecht
Ingenieurrecht
Insolvenzrecht
Internationales Recht
Internetrecht
IT-Recht
Kapitalmarktrecht
Kartellrecht
Kaufrecht
Kosmetikrecht
Kryptorecht
Lebensmittelrecht
Maklerrecht
Markenrecht
Medienrecht
Medizinprodukterecht
Medizinrecht
MLM-Recht
Musikrecht
M&A
Onlinerecht
Öffentliches Wirtschaftsrecht
Patentrecht
Presserecht
Prüfungsrecht
Schadensrecht
Schulrecht
Sortenschutzrecht
Sportrecht
Steuerrecht
Technikrecht
Telekommunikation
Tierrecht
Transportrecht
Umweltrecht
Urheberrecht
Veranstaltungsrecht
Vereinsrecht
Verkehrsrecht
Verlagsrecht
Vergaberecht
Versandhandelsrecht
Versicherungsrecht
Vertragsrecht
Vertriebsrecht
Verwaltungsrecht
Weinrecht
Wettbewerbsrecht
Wirtschaftsrecht
Wirtschaftsstrafrecht
Zivilrecht
Zollrecht
Zwangsvollstreckung
Rechtsthemen
Abmahnung
Compliance
Designverletzung
Digitalisierung/ Industrie 4.0
Existenzgründung
Gewährleistung/Produkthaftung
Grenzbeschlagnahme
Leasing
Markenverletzung
Mediation
Mindestlohn
Patentanwalt
Patentverletzung
Pro Bono Rechtsberatung
Produktpiraterie
Prozessführung
Sanierung
Schadensersatz
Urheberrechtsverletzung
Verkaufsplattformen
Youtube
Muster
Arbeitsvertrag
Arbeitsrechliche Abmahnung
Aufhebungsvertrag
Autokaufvertrag
Datenschutzerklärung
Domainkaufvertrag
Forschungsvertrag
Franchisevertrag
Freier Mitarbeiter Vertrag
GbR-Vertrag
Geheimhaltungsvereinbarung
GmbH-Satzung
Gemeinschaftspraxisvertrag
geringfügige Beschäftigung
Geschäftsführer-Anstellungsvertrag
Gewerbemietvertrag
Handelsvertretervertrag
IP Due Diligence
Kaufvertrag
Kooperationsvertrag
Lizenzvertrag
Markenlizenzvertrag
Rechtsabteilung
Softwarevertrag
Softwarepflegevertrag
Unternehmenskaufvertrag
Werkvertrag
Terminsvertretung
Entscheidungen
Mitarbeiter
Profil
Ausstattung
Anwaltsblogs
Stellenangebote
Rechtsanwälte
Patentanwälte
Patentingenieure
Wirtschaftsjuristen
Patentanwaltsfachangestellte
Rechtsreferendare
Rechtsfachwirte
Rechtsanwaltsfachangestellte
Rechtsanwalts- und Notarfachang.
Azubi Rechtsanwaltsfachang.
Azubi Patentanwaltsfachang.
Seminare
Honorar
Vollmacht
Aktuelles & Download
Kanzleimagazin
Kanzleibroschüre
Kontakt
Anfahrt
Standorte
Berlin
Bielefeld
Bremen
Düsseldorf
Frankfurt
Hamburg
Hannover
München
Stuttgart
Wien
Online-Anfrage
Datenschutz
Domain
Urteilsdaten
Gericht
Schutzrechtsklassifikationen
Recherchemöglichkeiten
Patent- und Markenämter
Vereinigungen
Impressum
Links
AGB

 

horak.
Rechtsanwälte Hannover
Fachanwälte
Patentanwälte

Georgstr. 48
30159 Hannover | Hauptsitz
Deutschland

Fon 0511.35 73 56-0
Fax 0511.35 73 56-29
info@bwlh.de
hannover@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Berlin
Fachanwälte
Patentanwälte

Wittestraße 30 K
13509 Berlin
Deutschland

Fon 030.403 66 69-00
Fax 030.403 66 69-09
berlin@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bielefeld
Fachanwälte
Patentanwälte

Herforder Str. 69
33602 Bielefeld
Deutschland

Fon 0521.43 06 06-60
Fax 0521.43 06 06-69
bielefeld@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bremen
Fachanwälte
Patentanwälte

Parkallee 117
28209 Bremen
Deutschland

Fon 0421.33 11 12-90
Fax 0421.33 11 12-99
bremen@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Düsseldorf
Fachanwälte
Patentanwälte

Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
Deutschland

Fon 0211.97 26 95-00
Fax 0211.97 26 95-09
duesseldorf@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Frankfurt/ Main
Fachanwälte
Patentanwälte

Alfred-Herrhausen-Allee 3-5
65760 Frankfurt-Eschborn
Deutschland

Fon 069.380 79 74-20
Fax 069.380 79 74-29
frankfurt@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Hamburg
Fachanwälte
Patentanwälte

Colonnaden 5
20354 Hamburg
Deutschland

Fon 040.882 15 83-10
Fax 040.882 15 83-19
hamburg@bwlh.de

 

horak. 
Rechtsanwälte München
Fachanwälte
Patentanwälte

Landsberger Str. 155
80687 München
Deutschland

Fon 089.250 07 90-50
Fax 089.250 07 90-59
munich@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Stuttgart
Fachanwälte
Patentanwälte

Königstraße 80
70173 Stuttgart
Deutschland

Fon 0711.99 58 55-90
Fax 0711.99 58 55-99
stuttgart@bwlh.de

 

horak. 
Patentanwälte Wien
 

Trauttmansdorffgasse 8
1130 Wien
Österreich

Fon +43.1.876 15 17
Fax +49.511.35 73 56-29
wien@bwlh.de

Irisches geistiges Eigentum - horak Rechtsanwälte/ Patentanwälte

Irland bietet als Teil des irischen Wirtschaftsrechts ein umfassendes System des geistigen Eigentums. Dabei wurden in Irland alle relevanten Schutzrechtsarten des gewerblichen Rechtsschutzes realisiert und kodifiziert. Dementsprechend existieren irische Patente, irische Marken, irische Designs etc.

Die Rechte an geistigem Eigentum umfassen Patentrechte, Markenrechte und Designrechte; diese können jeweils registriert werden.

Das Urheberrecht ist eine andere Art von geistigem Eigentum in Bezug auf geistige Schöpfungen und wird im Alltag in kreativen Werken wie Büchern, Filmen, Musik, Kunst und Software gesehen. Andere Arten der irischen IP-Rechte umfassen Sortenschutzrechte, geografische Herkunftsangaben, Geschäftsgeheimnisse und Topografien integrierter Schaltkreise.

Daneben ist Irland Mitglied in allen wesentlichen internationalen Abkommen, so dass sowohl auch EU-IP-Rechte als auch auf internationale IP-Rechte zurückgegriffen werden kann.

Patentrecht in Irland (mit Gebrauchsmusterrecht)

Ein irisches Patent gewährt seinem Inhaber für einen begrenzten Zeitraum das Recht, andere von der Verwertung (Herstellung, Verwendung, Verkauf, Einfuhr) der patentierten Erfindung auszuschließen. Ein Patent ist eine Form von „gewerblichem Eigentum“, das vom Eigentümer abgetreten, übertragen, lizenziert oder verwendet werden kann.

Irische Patentanmeldung

Um patentierbar zu sein, muss eine Erfindung neu sein, einen erfinderischen Schritt beinhalten und gewerblich anwendbar sein.

Patente sind territorial gültig, zum Beispiel sind Patente, die vom irischen Amt für geistiges Eigentum erteilt wurden, nur in Irland gültig.

Das irische Patentsystem sieht zwei Patenttypen vor, nämlich Standardpatente mit einer Laufzeit von 20 Jahren und kleine Patente (Gebrauchsmuster) mit einer Laufzeit von 10 Jahren.

Um ein irisches Patent in Kraft zu halten, müssen jedes Jahr jährliche Verlängerungsgebühren gezahlt werden.

EP-Patente und internationale Patente in Irland (PCT-Patente)

Andere Arten von Patenten, die irischen Anmeldern zur Verfügung stehen, sind vom Europäischen Patentamt verwaltete europäische Patente mit Schutzpotenzial in 38 Mitgliedstaaten und internationale Patente nach dem Patentkooperationsvertrag mit Schutzpotenzial in über 148 Vertragsstaaten, für die die das irische Amt für geistiges Eigentum als Empfangsstelle agiert.

Markenrecht in Irland

Eine Marke ist ein Zeichen, das die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens oder einer Firma von denen eines anderen Unternehmens unterscheidet. Irische Marken können Wörter, Logos oder andere Unterscheidungsmerkmale oder eine Kombination aus einigen oder allen sein.

Die Markenregistrierung in Irland ist eine der effektivsten Möglichkeiten, ein Markenrecht aufzubauen und zu verteidigen.

Markenanmeldung in Irland

Marken sind territoriale Rechte. Das irische Amt für geistiges Eigentum ist für die Registrierung der nationalen irischen Anträge verantwortlich. Sobald die Marke eingetragen ist, hat sie eine Laufzeit von 10 Jahren.

Diese Frist kann gegen Zahlung einer Verlängerungsgebühr alle 10 Jahre auf unbestimmte Zeit verlängert werden.

EU-Markenanmeldung/ Unionsmarken nach irischem Recht

Es gibt auch europäische und internationale Anwendungssysteme. Das Amt für geistiges Eigentum der Europäischen Union (EUIPO) (Marken und Geschmacksmuster) mit Sitz in Spanien bietet ein einheitliches Markenrecht, das Schutz in allen 28 Ländern der Europäischen Union gewährt. Das System basiert auf der Einreichung einer Markenanmeldung und der Zahlung eines Gebührensatzes. Dieses System ist ein kostengünstiges System für Unternehmen, die EU-weit handeln.

Internationale Marken in Irland

Internationale Markenanmeldungen können über das „Madrid-System“ erfolgen, das von der Weltorganisation für geistiges Eigentum in der Schweiz verwaltet wird. Dies bietet einen Mechanismus für die Registrierung einer Marke in mehreren Ländern mittels einer einzigen Anmeldung, die in einer Sprache eingereicht wird, mit einem Satz von Gebühren. Eine einzige internationale Anmeldung ersetzt die Notwendigkeit, dass ein Anmelder eine Reihe von Anmeldungen bei verschiedenen nationalen Ämtern einreicht, bei denen er Markenschutz erhalten möchte.

Schutz und Verwendung staatlicher Embleme

Die offiziellen staatlichen Embleme Irlands sind die Harfe und das Kleeblatt. Die Verwendung des staatlichen Emblems der Harfe ist der offiziellen Verwendung durch Regierungsabteilungen und staatliche Stellen vorbehalten. Die Genehmigung zur Verwendung des Kleeblatts ist auf Waren oder Dienstleistungen irischen Ursprungs beschränkt.

Alle Fragen bezüglich der Verwendung eines staatlichen Emblems oder der Erlaubnis zur Verwendung der Embleme müssen an die Abteilung für geistiges Eigentum  gerichtet werden. Der Antrag auf ministerielle Zustimmung zur Verwendung eines staatlichen Emblems kann bei der Abteilung für geistiges Eigentum gestellt werden.

Zertifizierungsmarken/ Gewährleistungsmarken in Irland

Eine Zertifizierungsmarke ist eine Marke, die Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Standard "zertifiziert" oder bestimmte Eigenschaften wie Herkunft, Material, Art der Herstellung von Waren oder Leistung von Dienstleistungen, Qualität, Genauigkeit oder andere Eigenschaften besitzt. Ein Zertifizierungszeichen kann nur im Namen der Inhaber registriert werden, wenn diese selbst nicht die Waren oder Dienstleistungen herstellen oder bereitstellen, auf die das Zeichen angewendet wird.

Ein Antrag auf Zertifizierung wird beim Controller of Intellectual Property gestellt.

Geschmacksmuster/ Designrecht in Irland

Ein Design kann in Irland als das äußere Erscheinungsbild eines Produkts oder eines Teils davon definiert werden, das sich aus den Linien, Konturen, Farben, Formen, Texturen, Materialien und / oder seiner Verzierung ergibt.

Designschutz in Irland

Designs können geschützt werden, wenn sie neuartig sind, dh wenn zuvor kein identisches Design der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, und wenn sie individuellen Charakter haben, dh der relevante Verbraucher würde es anders finden als andere bestehende Designs.

Ein Design kann die Funktion eines Produkts nicht schützen.

Ein wirksames System zum Schutz des Designs kommt Verbrauchern und der Öffentlichkeit insgesamt zugute, indem es einen fairen Wettbewerb und ehrliche Handelspraktiken fördert, Kreativität fördert und ästhetisch attraktivere Produkte fördert. Der Schutz von Designs in Irland fördert die wirtschaftliche Entwicklung, indem er die Kreativität im Industrie- und Fertigungssektor sowie im traditionellen Kunsthandwerk fördert und zur Ausweitung der kommerziellen Aktivitäten und zum Export nationaler Produkte beitragen kann.

Designs werden auf eine Vielzahl von Produkten angewendet, von technischen und medizinischen Instrumenten bis hin zu Schmuck und anderen Luxusartikeln: von Haushaltsprodukten und Elektrogeräten bis hin zu Kraftfahrzeugen und dem architektonischen Erscheinungsbild eines Bauwerks; von Behältern aller Art bis hin zu Ziermustern für Kleidung oder Textilien.

In Irland ist der Industrial Designs Act 2001 das wichtigste Gesetz, das sich mit Industriedesigns in Irland befasst. Um eine Designregistrierung zu beantragen, muss der Antragsteller der Inhaber sein, d. H. Der Eigentümer des Designs. Der Inhaber kann der Autor des Designs oder der Arbeitgeber der Person sein, die das Design erstellt hat, wenn dies im Laufe des Arbeitsverhältnisses erfolgt ist.

EU-Designrecht in Irland

In der Europäischen Union stehen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2245/2002 der Kommission zwei EU-weit anwendbare Methoden des Geschmacksmusterschutzes zur Verfügung: das eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster, das Schutz durch gewährt ein Registrierungsprozess und das nicht registrierte Gemeinschaftsgeschmacksmusterrecht, das, wie der Name schon sagt, keinem Registrierungssystem unterliegt. In Irland wird durch die Verordnung Nr. 27/2003 der Europäischen Gemeinschaften (Gemeinschaftsgeschmacksmuster) von 2003 die Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates in Kraft gesetzt.

Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster ist ein einheitliches Recht, das in der gesamten Europäischen Union gleichermaßen wirksam ist. Das Registrierungsverfahren für Gemeinschaftsgeschmacksmuster wird vom Amt für geistiges Eigentum der Europäischen Union (EUIPO) (Marken und Geschmacksmuster) mit Sitz in Alicante, Spanien, verwaltet.

Das nicht eingetragene Geschmacksmusterrecht besteht seit dem 6. März 2002. ,In Bezug auf die Schutzbestimmungen gilt ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster für einen Zeitraum von 3 Jahren ab dem Datum, an dem das Muster zum ersten Mal hergestellt wurde der Öffentlichkeit innerhalb der Gemeinschaft zugänglich gemacht.

Ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster hat eine Laufzeit von bis zu 25 Jahren ab dem Datum, an dem ein Antrag auf Registrierung gestellt wurde, vorbehaltlich der Zahlung von Wartungsgebühren. In Bezug auf die Wirkung bietet das nicht registrierte Gemeinschaftsgeschmacksmuster einen nützlichen, kurzfristigen Schutz für Gegenstände mit kurzer Marktdauer.

Das eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster bietet erhebliche Kosteneinsparungen im Vergleich zu nationalen Registrierungen in einzelnen europäischen Ländern.

Internationale Designs in Irland

Der Geschmacksmusterschutz ist auch auf internationaler Ebene durch das von der Weltorganisation für geistiges Eigentum verwaltete Haager Abkommen erhältlich, das ein einfaches und kostengünstiges System für den Erhalt eines eingetragenen Geschmacksmusterschutzes in mehreren teilnehmenden Ländern bietet.

Das Haager Abkommen sieht einen Mechanismus für die Registrierung eines gewerblichen Geschmacksmusters in mehreren Ländern mittels einer einzigen Anmeldung vor, die in einer Sprache mit einem Satz von Gebühren eingereicht wird. Nach dem Haager Abkommen ersetzt eine einzige internationale Anmeldung eine ganze Reihe von Anmeldungen, die ansonsten bei verschiedenen nationalen (oder regionalen) Ämtern hätten eingereicht werden müssen.

Die EU ist im September 2007 dem Haager Abkommen beigetreten. Dieser Beitritt ermöglicht es EU-Unternehmen und Designern, einschließlich Unternehmen aus Irland, den Schutz eines Designs nicht nur in der gesamten EU mit dem Community Design, sondern auch in den Ländern, die Mitglieder des Haager Abkommens sind Genfer Gesetz des Haager Abkommens.

Urheberrecht in Irland

Das Urheberrecht ist eine Form des geistigen Eigentums, die den Schöpfern ("Autoren") bestimmter Kategorien von Werken wie Büchern, Liedern, Theaterstücken oder Filmen Rechte einräumt.

Der Urheber eines urheberrechtlich geschützten Werks hat das ausschließliche Recht, das Werk zu kopieren, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und das Werk anzupassen. Der Inhaber des Urheberrechts hat Anspruch auf eine Vergütung für die Nutzung seiner Werke sowie auf die Bestimmung, wie seine Werke verwendet werden können. Der Inhaber des Urheberrechts hat auch das Recht, andere daran zu hindern, ihre kreative Arbeit zu reproduzieren, zu veröffentlichen, aufzuführen, der Öffentlichkeit zu kommunizieren oder anzupassen.

Die einschlägige irische Gesetzgebung zum Schutz des Urheberrechts ist das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.

Verwandte Rechte in Irland

Darsteller, Produzenten und Rundfunkveranstalter von Werken haben sogenannte verwandte Schutzrechte (Leistungsschutzrechte). Die Inhaber verwandter Rechte haben Anspruch auf eine Vergütung für die Nutzung ihrer Werke sowie auf die Bestimmung ihrer Verwendungsmöglichkeiten.

Schutzdauer der irischen Urheberrechte

Es gibt kein Registrierungsverfahren für urheberrechtlich geschützte Werke nach irischem Urheberrecht. Der Urheberrechtsschutz erfolgt automatisch und entsteht bei der Erstellung eines Originalwerks. Im Allgemeinen beträgt die Schutzdauer für das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers / Autors.

Die Schutzdauer variiert jedoch je nach Art des Werks/ der Leistung.

  • Tonaufnahmen - 50 Jahre nach der Aufnahme oder erstmaligen Bereitstellung für die Öffentlichkeit oder wenn am oder nach dem 1. November 2013 eine Tonaufnahme erstellt wurde, beträgt die Schutzdauer 70 Jahre nach der Aufnahme
  • Sendungen und Kabelprogramme - 50 Jahre nach der ersten Ausstrahlung der Sendung und bei Kabelprogrammen 50 Jahre nach dem Datum, an dem die Arbeit erstmals der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird
  • Computergenerierte Werke - 70 Jahre nach dem Datum, an dem das Werk erstmals der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird
  • Datenbankrechte - 15 Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Datenbank fertiggestellt wurde
  • Bereitstellung eines zuvor nicht zur Verfügung gestellten Werks - 25 Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem das Werk erstmals der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird

Nach Ablauf der Urheberrechtsschutzfrist gilt ein Werk als „gemeinfrei“. Dies bedeutet, dass das Werk ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers zur Nutzung verfügbar wird.

Der Autor oder der Schöpfer ist definiert als die Person, die das Werk erstellt. In der Regel besitzt die Person, die das Werk erstellt, das Urheberrecht an dem Werk. Es gibt jedoch bestimmte Situationen, in denen der Urheber des Werks nicht der Inhaber des Urheberrechts ist.

Wenn eine Arbeit von einem Arbeitnehmer im Laufe der Beschäftigung ausgeführt wird, ist der Arbeitgeber der erste Inhaber des Urheberrechts an der Arbeit, es sei denn, es liegt eine gegenteilige Vereinbarung vor.

Sortenschutzrecht in Irland

Der Begriff "Art" ist eine bekannte Einheit der botanischen Klassifikation innerhalb des Pflanzenreichs. Innerhalb einer Art kann es jedoch eine Vielzahl unterschiedlicher Pflanzentypen geben. Eine „Pflanzensorte“ repräsentiert eine genauer definierte Gruppe von Pflanzen, die aus einer Art ausgewählt werden und gemeinsame Merkmale aufweisen.

EU-Sortenschutz und Irland

In der Europäischen Union wurde durch die Verordnung 2100/94 des Rates ein System zum Schutz der Sortenrechte eingeführt. Das System ermöglicht die Gewährung von EU-weit gültigen Rechten an geistigem Eigentum für Pflanzensorten. Das Community Plant Variety Office (CPVO) ist seit 1995 in Betrieb und die Agentur der Europäischen Union, die für die Einführung eines Systems zum Schutz von Pflanzensorten zuständig ist.

Weitere Informationen und Antragsformulare finden sich auf der CPVO-Website: www.cpvo.europa.eu

Internationale Union zum Schutz von Pflanzensorten in Irland

Das System der Internationalen Union zum Schutz neuer Pflanzensorten (UPOV) zum Schutz von Pflanzensorten wurde mit der Verabschiedung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz neuer Pflanzensorten durch eine diplomatische Konferenz in Paris am 2. Dezember 1961 ins Leben gerufen war der Punkt, an dem die Rechte des geistigen Eigentums von Pflanzenzüchtern an ihren Sorten auf internationaler Basis anerkannt wurden.

Das UPOV-Übereinkommen bietet eine sui generis-Form des Schutzes des geistigen Eigentums, die speziell für den Prozess der Pflanzenzüchtung angepasst wurde und mit dem Ziel entwickelt wurde, die Züchter zur Entwicklung neuer Pflanzensorten zu ermutigen.

Weitere Informationen finden sich auf der UPOV-Website www.upov.int

Irlands Mitgliedschaften im geistigen Eigentum

Irland ist zahlreichen internationalen Abkommen beigetreten (von der WIPO):

Contracting Party

Treaty

Signature

Instrument

In Force

Details

Ireland

Beijing Treaty on Audiovisual Performances

June 19, 2013

Ireland

Berne Convention

Accession: October 5, 1927

October 5, 1927

Details

Ireland

Budapest Treaty

Accession: September 15, 1999

December 15, 1999

Ireland

Locarno Agreement

Accession: July 9, 1970

April 27, 1971

Ireland

Madrid Agreement (Indications of Source)

Accession: September 4, 1925

December 4, 1925

Details

Ireland

Madrid Protocol

December 28, 1989

Ratification: July 19, 2001

October 19, 2001

Details

Ireland

Marrakesh VIP Treaty

June 20, 2014

Ireland

Nice Agreement

Accession: October 3, 1966

December 12, 1966

Details

Ireland

Paris Convention

Accession: October 22, 1925

December 4, 1925

Details

Ireland

Patent Cooperation Treaty

June 19, 1970

Ratification: May 1, 1992

August 1, 1992

Ireland

Patent Law Treaty

May 31, 2001

Ratification: February 27, 2012

May 27, 2012

Ireland

Rome Convention

June 30, 1962

Ratification: June 19, 1979

September 19, 1979

Details

Ireland

Singapore Treaty

Accession: December 21, 2015

March 21, 2016

Ireland

Strasbourg Agreement

Accession: April 19, 1972

October 7, 1975

Details

Ireland

Trademark Law Treaty

Accession: July 13, 1999

October 13, 1999

Ireland

UPOV Convention

Accession: May 19, 1981

November 8, 1981

Details

Ireland

WIPO Convention

January 12, 1968

April 26, 1970

Details

Ireland

WIPO Copyright Treaty

December 19, 1997

Ratification: December 14, 2009

March 14, 2010

Ireland

WIPO Performances and Phonograms Treaty

December 19, 1997

Ratification: December 14, 2009

March 14, 2010

 

Anwalt Deutschland Fachanwalt deutsch Patentverletzung Markenverletzung Designverletzung Patentverletzungsklage Markenverletzungsverfahren Designverletzungsprozess Abmahnung Patent Verletzung eines Patentes, Gebrauchsmusterverletzung Sortenschutzverletzung Wettbewerbsverletzung öffentliches Wirtschaftsrecht öffentliches Baurecht öffentliches Planungsrecht Städtebaurecht Kommunalrecht Umweltrecht Abfallrecht Energierecht TK-Recht Vergaberecht ÖPP Privatisierung Teilprivatisierung Umwandlung in öffentliche Einrichtung Beihilferecht Gewerberecht Gesundheitsrecht Wirtschaftsverwaltungsrecht externe Rechtsanteilung flexible Patentabteilung IP Due Diligence German  Lawyer Germany English language Attorney-at-law IP Lawyer IP Due Diligence Attorney on demand Patent Attorney on demand  English

  anwalt hannover Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Marke Patent Markenrecht Patentrecht Patentiert Gebrauchsmuster Geschmacksmuster anmelden recherchieren  name registrieren Ankam Rechtsrat Berlin Hamburg Rechtsberatung in München Köln Frankfurt Rechtsberatung Stuttgart Dortmund Düsseldorf Essen Bremen Hannover Leipzig Dresden Nürnberg Duisburg Bochum Bielefeld Wuppertal Bonn Mannheim Karlsruhe Wiesbaden Münster Augsburg  Rechtsanwalt Mietrecht Gewerbemietrecht Pachtrecht Bürgschaftsrecht Gewerberecht Gaststättenrecht drucken  Apothekenrecht Arbeitnehmererfinderrecht Arbeitsrecht Baurecht anwalt Arzneimittelrecht Bildrecht Fotorecht Fachkanzlei Datenschutz datenrecht Rechtsberatung in Gelsenkirchen Aachen Mönchengladbach Braunschweig Chemnitz Krefeld Halle Magdeburg Freiburg Oberhausen Lübeck Erfurt Rostock Mainz Kassel Hagen Hamm Saarbrücken Herne Ludwigshafen Osnabrück Solingen Leverkusen Oldenburg Potsdam Neuss Heidelberg Paderborn Darmstadt Regensburg Würzburg Ingolstadt Heilbronn Ulm Göttingen Wolfsburg Recklinghausen Anwalt Hildesheim Celle Braunschweig Architektenrecht Bankrecht Beamtenrecht Bussgeldrecht Verkehrsrecht Transportrecht Markenanmeldung Markenanwalt Abmahnung Schadensersatz Schadensrecht Versicherungsrecht Krankenversicherungsrecht Versicherungsvertrag Agrarrecht Landwirtschaftsrecht speichern Datenrecht Datenschutzrecht Designrecht Designschutz Geschmacksmusterrecht Domainrecht Domain-Dispute Fachanwälte recht rechtberatung vertretung vor gericht terminsvertretung klage kläger beklagter onlinerecht internetrecht tierrecht pferderecht  verlagsrecht anwaltskanzlei vertragsrecht agb prüfen mustervertrag erstellen Rechtsvertretung in Pforzheim Offenbach Bottrop Bremerhafen Fürth Remscheid Reutlingen Moers Koblenz Erlangen Trier Salzgitter Siegen Jena Hildesheim Cottbus Gera Wilhelmshaven Delmenhorst Lüneburg Hameln Wolfenbüttel Nordhorn Cuxhaven Emden Lingen Peine Melle Stade Goslar Neustadt Arbeitsrecht Anwalt Hannover Zivilrecht Zwangsvollstreckungsrecht Prozessführung Sanierung Insolvenz Insolvenzanwalt Immobilienrecht Immobilienanwalt Domainrecht Domainanwalt Domainregistrierung Domainrecht Patentrecht Designrecht Gebrauchsmusterrecht Patent Erfinder Patentanwalt Hannover Patentanwaltskanzlei FAQ Mustervertrag kostenlose Vertragsmuster Muster-Datenschutzerklärung, IP Due Diligence, M&A, Industrie 4.0, Digitalisierung, Digitalisierungsrecht zurück  anwalt markenrecht markenanmeldung patentrecht vergaberecht lebensmittelrechtlich arzneimittelrechtlich domainrecht  Energierecht Erbrecht Europarecht Filmrecht Fachanwalt IP IT Handelsrecht Handelsvertreterrecht Gesellschaftsrecht Sportrecht sportgericht anwalt kartellrecht uwg gwb wettbewerbsrecht ingenieurrecht Vertragsrecht Verlagsrecht Veranstaltungsrecht Tierrecht TK Technikrecht Presserecht Internetrecht Onlinerecht M&A Musikrecht Insolvenzrecht Europarecht Designrecht Datenschutzrecht Datenrecht Rechtsanwalt Vergaberecht Nachprüfungsverfahren Rüge EU-Vergaberecht Online-Anfrage Rechtsanwalt Anwaltskanzlei Fachanwalt Patentanwalt FAQ Wirtschaftsrecht internationales Recht Vergaberecht IP Recht Markenrecht PatentrechtTermin buchen

 

 

horak. Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte · Georgstr. 48 · 30159 Hannover · Deutschland · Fon 0511.357 356-0 · Fax 0511.357 356-29 · info@bwlh.de

> Der Titel der Seite wird von NetObjects Fusion 2015 generiert >