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Iran (iranisches Recht) - horak Rechtsanwälte

Die Islamische Republik Iran (Iran) gehört zum Nahen Osten. Der Iran hat Landgrenzen mit Afghanistan, Pakistan, Türkei, Irak, Aserbaidschan, Armenien und Turkmenistan. Die offizielle Sprache des Iran ist Farsi (Persisch). Als Wirtschaftssprache ist Englisch verbreitet.

Nach Artikel 12 der Verfassung ist die offizielle Religion der schiitische Zwölf-Islam. Der offizielle iranische Kalender ist der Sonnenkalender und beginnt mit der Migration des Propheten Mohammad von Mekka nach Medina (hijrī-shamsī). Freitag (und Donnerstag in einigen Metropolen) sind die wöchentlichen Feiertage.

Das iranische Recht, einschliesslich des iranischen Wirtschaftsrecht und das iranische Gerichtssystem weist aus anwaltlicher Sicht ein Bündel von Besonderheiten auf, obschon das Privatrecht Irans auf dem französischen Code Civile fusst.

Eine Rechtswahl durch iranische Unternehmen im Iran ist nach iranischem Recht nicht vorgesehen. Jede Rechtswahl muss daher genau nach iranischem Recht geprüft werden, ob diese möglich wäre.

Iranisches Rechtssystem

Das iranische Rechtssystem ist als Zivilrechtssystem nach dem französischen Zivilrechtssystem strukturiert. Dieser Teil des Rechtssystems muss jedoch auch dem islamischen Recht gerecht werden. Faktisch besteht also eine Vermengung westlich geprägter Rechtsnormen mit islamischen Recht. Letzteres hat weniger Auswirkungen auf wirtschaftsrechtliche Themen im Iran, aber starken Einfluss auf Familienrecht, Erbrecht und andere wichtige Teile des Rechts.

Die Regierung besteht aus dem Obersten Führer, der Exekutive, der Legislative und der Justiz.

Irans wirtschaftsrechtliche Ausrichtung

Nach der Verfassung hat die iranische Wirtschaft drei Sektoren; öffentliche, private und kooperative.

Nach der Islamischen Revolution 1979 im Iran wurden fast alle strategisch günstig gelegenen Wirtschaftssektoren verstaatlicht oder enteignet, um den Wohlstand neu zu verteilen. Gemäß Artikel 44 der Verfassung hat die Regierung alle wichtigen Industrien besessen. Insoweit kann es mit Volkswirtschaften in ehemaligen kommunistischen Staaten verglichen werden. Ein Gesetz zur Umsetzung von Art 44 der iranischen Verfassung behielt das Kernmanagement der Regierung in den Hauptindustrien bei und ermöglichte die Privatisierung aller anderen Aktivitäten oder die Beteiligung des Privatsektors am Ausbau des zuvor öffentlichen Sektors. Der Prozess zielte auf eine Umstellung auf die Marktwirtschaft ab und verfolgt die Politik, die vollständige Privatisierung zu erreichen.

Der iranische Oberste Führer (Welāiat-i faqīh)

Der Oberste Führer ist das Oberhaupt des Landes und führt den Iran in politischen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Gemäß den Artikeln 107 bis 109 der Verfassung wird der Oberste Führer von der Expertenversammlung gewählt. Er muss ein islamischer Jurist (faqih) sein. Nach Artikel 110 der Verfassung lauten die Aufgaben des Obersten Führersu.a.  wie folgt:

  • Erlass von Dekreten für nationale Referenden.
  • Oberbefehl der Streitkräfte
  • oberste Justizbehörde des Landes.
  • Leiter des Radio- und Fernsehsenders der Islamischen Republik Iran.
  • Entlassung des Präsidenten der Republik unter gebührender Berücksichtigung der Interessen des Landes, nachdem der Oberste Gerichtshof ihn des Verstoßes gegen seine verfassungsmäßigen Pflichten für schuldig befunden hat oder nachdem eine Abstimmung der Islamischen Beratenden Versammlung seine Inkompetenz bestätigt hat.
  • Begnadigung oder Herabsetzung der Strafen von Verurteilten im Rahmen islamischer Kriterien auf Empfehlung des Leiters der Justiz.

Die gesetzgebende Gewalt im Iran

Gemäß den Artikeln 62 bis 99 der Verfassung besteht die Gesetzgebungsbefugnis nach iranischem Recht  aus der Islamischen Beratenden Versammlung (Parlament), dem Guardian Council und dem Expediency Council. Letztere werden vom Obersten Führer geleitet.

Islamische Beratende Versammlung / Parlament (Majlis Shurā-yi Islāmī) im Iran

Gemäß den Artikeln 62 bis 70 der Verfassung des iranischen Rechts werden die Parlamentsmitglieder für eine Amtszeit von vier Jahren direkt von den geheimen Stimmzetteln des Volkes gewählt.

Die Anzahl der Mitglieder aus jeder Provinz wird anhand der Bevölkerung sowie der politischen und geografischen Faktoren bestimmt. Die Zahl betrug ursprünglich zweihundertsiebzig und erhöht sich für jeden Zehnjahreszeitraum um maximal zwanzig Mitglieder. Die Minderheiten, darunter Zoroastrianer, Juden und Christen, wählen ihre Vertreter. Letzterer hat drei Vertreter und die anderen beiden haben jeweils einen Vertreter.

Die Sitzungen müssen offen sein und die Protokolle müssen der Öffentlichkeit live zur Verfügung stehen und im Amtsblatt abgedruckt sein.

Nach den Artikeln 71 bis 93 der Verfassung hat das Parlament folgende Aufgaben:

  • Es verabschiedet alle Gesetze mit Ausnahme der in der Verfassung reservierten Bereiche
  • Die Auslegung solcher Gesetze liegt ebenfalls in seiner Zuständigkeit.
  • Die Gesetzentwürfe können entweder von der Regierung nach Zustimmung des Ministerrates oder von mindestens 15 Mitgliedern des Parlaments vorgeschlagen werden.
  • Das Parlament hat auch das Recht, die öffentlichen Angelegenheiten zu untersuchen und die internationalen Verträge und Abkommen sowie Darlehen und internationale Beihilfen zu genehmigen
  • Das Parlament hat das Recht, dem Ministerrat das Vertrauensvotum zu erteilen.
  • Es kann eine Frage an den Präsidenten oder einen der Minister stellen.

Wächterrat (Shurā-yi Nigahbān) im Iran

Gemäß den Artikeln 91 bis 99 der Verfassung hat der Guardian Council 12 Mitglieder, die zu gleichen Teilen aus Religionswissenschaftlern (Fuqaha) bestehen, die vom Obersten Führer ernannt wurden, und iranischen Juristen, die vom Justizchef vorgestellt und vom Parlament gewählt wurden.

Der Guardian Council hat folgende Aufgaben:

  • Er überwacht alle vom Parlament verabschiedeten Entwürfe, um sicherzustellen, dass sie mit dem von Fuqaha festgelegten Shariā (islamisches Recht) und der von seinen Juristen festgelegten Verfassung übereinstimmen.
  • Er ist befugt, die Verfassung mit der Stimme von drei Vierteln ihrer Mitglieder auszulegen.
  • Er überwacht auch alle Wahlen und Referenden.

Das Gerichtssystem im Iran

Die Artikel 156 bis 174 der iranischen Verfassung regeln nach iranischem Recht die Justiz. Die iranische  Justiz ist eine unabhängige Macht von der Exekutive und der Legislative.

Der Leiter der Justiz wird vom Obersten Führer ernannt. Er ernennt den Leiter der allgemeinen und spezifischen Gerichte.

Die verfassungsgemässe Aufgabe des iranischen Rechtssystem

Gemäß Artikel 156 der Verfassung hat die Justiz folgende Aufgaben:

  • Untersuchung und Beurteilung von Beschwerden, Rechtsverletzungen und Beschwerden; Beilegung von Rechtsstreitigkeiten; Beilegung von Streitigkeiten; und Treffen aller notwendigen Entscheidungen und Maßnahmen in Nachlassangelegenheiten, wie es das Gesetz bestimmen kann;
  • Wiederherstellung der öffentlichen Rechte und Förderung von Gerechtigkeit und legitimen Freiheiten;
  • Überwachung der ordnungsgemäßen Durchsetzung von Gesetzen;
  • Aufdeckung von Verbrechen; Verfolgung, Bestrafung und Züchtigung von Kriminellen; und Verabschiedung der Strafen und Bestimmungen des islamischen Strafgesetzbuchs;
  • geeignete Maßnahmen ergreifen, um das Auftreten von Straftaten zu verhindern und Kriminelle zu reformieren.

Das iranische Gerichtssystem im Einzelnen

Derzeit besteht das Gerichtssystem aus allgemeinen und spezifischen Gerichten sowie Schiedsgerichten im Iran. Allgemeine Gerichte sind allgemein zuständig, um alle Fälle zu prüfen, mit Ausnahme von Fällen, die in die Zuständigkeit der jeweiligen Gerichte fallen.

In den meisten Gerichten haben die Parteien zusätzlich zur vorläufigen Anhörung das Recht, sich an das Berufungsgericht zu wenden.

Die Entscheidungen der Gerichte (im Gegensatz zu den maßgeblichen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs und des Verwaltungsgerichts für künftige Fälle) haben keinen vorrangigen Wert und werden normalerweise nicht für die künftige Bezugnahme durch andere Gerichte kodifiziert oder dokumentiert.

Allgemeine Gerichte sind für die Entscheidung aller Fälle zuständig, es sei denn, das Gesetz unterliegt der Zuständigkeit eines bestimmten Gerichts.

Die allgemeinen Gerichte bestehen aus Vor- und Berufungsgerichten. Die Zweigstellen der Vorgerichte und Berufungsgerichte sind in Zivil- und Strafgerichte unterteilt.

Es gibt auch einige halb- und außergerichtliche Stellen, die Fälle anhören.

Streitbeilegungsräte/ Schiedsgerichte im Iran

Streitbeilegungsräte sind Teil der Justiz, sollen aber als alternatives Streitbeilegungsgremium fungieren. Sie wurden erstmals gemäß Artikel 189 des Dritten Wirtschafts-, Sozial- und Kulturentwicklungsplans eingerichtet.

Gemäß den Artikeln 8 und 10 können Streitparteien vereinbaren, ihren Fall in Streitbeilegungsräten einzureichen, außer in Fällen, in denen es um Ehe, Scheidung, Waqf, Testament, Insolvenz,  sowie öffentliches und staatliches Eigentum geht.

Gemäß Artikel 9 hören die Räte mangels Vereinbarung der Parteien folgende Fälle zwischen natürlichen und legalen Nichtregierungsparteien:

  • Überwachung der Eigenschaften von minderjährigen, geisteskranken, abwesenden Personen, die ohne Unfähigkeit und Intestität leiden bekannte Begünstigte;
  • finanzielle Streitigkeiten in Dörfern für maximal 20 Millionen Rials und in städtischen Gebieten für maximal 50 Millionen Rials;
  • Räumung von Mietern für Wohnimmobilien;
  • Bestimmen der Begünstigten eines Testaments

Die allgemeinen Zivilgerichte sind Berufungsinstanz.

Die allgemeinen Zivilgerichte im Iran

Zivilgerichte verhandeln lokale finanzielle und nicht finanzielle zivilrechtliche Streitigkeiten, die nicht in die erstinstanzliche Zuständigkeit der Streitbeilegungsräte (Shurāhā-i hal-i ikhtilāf) fallen.

Die iranischen Familiengerichte

Nach Artikel 4 des Familienschutzgesetzes verhandeln Familiengerichte im Iran folgende Fälle;

  • Verlobung und damit verbundene Schäden,
  • dauerhafte, vorübergehende Eheschließung und Erlaubnis zur Wiederverheiratung,
  • Ehevertragsklauseln,
  • Wiederheirat,
  • von der Ehefrau eingebrachte Ehegüter,
  • Mitgift,
  • Unterhalt und Zahlungen für Dienstleistungen der Ehefrau,
  • Verweigerung der Erfüllung der ehelichen Pflicht durch die Ehefrau,
  • Scheidung,
  • Nichtigerklärung der Ehe und Beendigung der vorübergehenden Ehe,
  • Sorgerecht und Besuchsrecht der Eltern,
  • Abstammung,
  • Vormundschaft,
  • Unterhalt für andere Familienmitglieder als die Ehefrau,
  • Verwaltung des Eigentums von Abwesenden,
  • Vormundschaft für Waisenkinder,
  • Embryotransplantation
  • Operation zur Geschlechtsumwandlung.

Gemäß Artikel 2 des Familienschutzgesetzes hat das Gericht einen Richter und eine beratende Richterin. Der Richter erlässt die Entscheidung nach Rücksprache mit der schriftlichen Stellungnahme der beratenden Richterin.

Der Oberste Gerichtshof des Iran für Zivilrecht und Strafrecht

Der Oberste Gerichtshof ist das höchste Berufungsgericht in Zivil- und Strafsachen nach iranischem Recht. Er hat seinen Sitz in Teheran. Jeder Senat hat drei Richter. Die Richter müssen mindestens 10 Jahre Erfahrung als Richter oder Anwalt haben oder ein Islamwissenschaftler sein oder 10 Jahre lang in einem Seminar islamische Rechtswissenschaft studiert haben.

Der Oberste Gerichtshof als Berufungsgericht erlässt keine sachliche Entscheidung. Es werden nur Fälle im Hinblick auf die Anwendung und Auslegung von Gesetzen geprüft. Anschließend wird der Fall an das Untergericht weitergeleitet, um den Sachverhalt und das Gesetz ein zweites Mal zu überprüfen und eine neue Entscheidung zu treffen.

Vorinstanzen müssen der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nicht nachkommen. Wenn das Untergericht dieselbe Entscheidung wie seine frühere Entscheidung trifft und der Angeklagte erneut Berufung einlegt, wird der Fall an den Generalrat des Obersten Gerichtshofs verwiesen, falls der Oberste Gerichtshof noch eine ähnliche Entscheidung wie seine vorherige Entscheidung trifft.

Der Oberste Gerichtshof ist auch zuständig für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen zwei Gerichten aus zwei verschiedenen Provinzen über ihre Zuständigkeit für die Entscheidung eines Falls. Darüber hinaus kann es einem unzuständigen Strafgericht ermöglichen, einen Fall zu beurteilen, wenn dies ein bequemeres Forum für Parteien ist oder der Ort, an dem die Straftat begangen wurde.

Darüber hinaus verhandelt der Oberste Gerichtshof gemäß 110 (10) der Verfassung von 1979 Fälle gegen den Präsidenten als Voraussetzung dafür, dass der Oberste Führer den Präsidenten entlassen kann.

Der Generalrat des Obersten Gerichtshofs im Iran

Der Generalrat des Obersten Gerichtshofs hört Fälle in Bezug auf den Auslegungskonflikt von Zivil- oder Strafrecht durch verschiedene Vorinstanzen. Die Auslegung des Generalrats des Obersten Gerichtshofs hat Vorrang und kann nur durch eine andere Entscheidung des Generalrats des Obersten Gerichtshofs oder spätere Rechtsvorschriften des Parlaments außer Kraft gesetzt werden.

UN-Kaufrecht im Iran

Der Iran ist der UN-Kaufrechts-Übereinkunft nicht beigetreten.

Kooperierende Anwaltskanzleien im Iran

Im Iran existiert eine uneinheitliche Kanzleienstruktur. Wir arbeiten vor allem mit spezialisierten Kanzleien/ Dienstleistern zusammen und nennen nachfolgend lediglich eine kleine Auswahl :

    Hengam Legal Services
    Unit 8, 2nd Floor, No. 293
    Next to 35 Street, Yousef Abad ( Asad Abadi St.)
    Tehran
    Iran

    Phone+98 912-4219904
    Fax +98 (21) 8978-0070

    www.hengamlaw.com 

     

Weitere Informationen zum iranischen Recht

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