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Gewerblicher Rechtsschutz/ Geistiges Eigentum in Indonesien

Der gewerbliche Rechtsschutz im indonesischen Wirtschaftsrecht nimmt eine wichtige Rolle ein. Dabei kennt das indonesische geistige Eigentum sämtliche Schutzrechte und ist Mitglied vieler internationaler Abkommen.

Indonesien hat eine Bevölkerung von mehr als 265 Millionen Menschen. Insgesamt ist Indonesien die 16. größte Volkswirtschaft der Welt und die größte Volkswirtschaft in Südostasien. Dementsprechend bedeutsam sind die geistigen Eigentumsrechte in Indonesien. Dazu gehören vor allem die indonesischen Patentrechte, die indonesischen Markenrechte, die indonesischen Urheberrechte und die indonesischen Designrechte.

Schutzrechtsanmeldung in Indonesien

In Indonesien können auf der Basis entsprechender Gesetze zu den IP-Rechten Marken, Patente, Geschmacksmuster/ Designs, Urheberrechte, Pflanzensorten und geografische Angaben angemeldet und registriert werden.

Das Büro der Generaldirektion für geistiges Eigentum (DGIP) ist die Regierungsbehörde, die das indonesische IP-System verwaltet. IP-Rechte werden von verschiedenen Stellen innerhalb der DGIP separat behandelt.

Bei der Beantragung einer IP-Registrierung ist in der Regel eine Serviceadresse in Indonesien und ein Vertreter oder Anwalt vor Ort erforderlich.

Patentrecht in Indonesien: Patente/ Gebrauchsmuster

Patentanmeldungen können direkt bei der zuständigen Stelle der DGIP gestellt oder über den nationalen Kooperationsvertrag über den Patentkooperationsvertrag (PCT) in Indonesien eingereicht werden.

Patente können in Indonesien in englischer Sprache angemeldet werden und werden vor Ort ins Indonesische übersetzt.

In Indonesien werden zwei Arten von Patenten anerkannt. Standardpatente (für Produkte und Verfahren) und Gebrauchsmuster nur für Produkte.

Der Patentschutz gilt bis zu 20 Jahre ab dem Anmeldetag.

Gebrauchsmuster haben eine verkürzte Schutzdauer von 10 Jahren ab dem Anmeldetag.

Indonesien hat eine sechsmonatige Nachfrist für öffentliche Bekanntmachungen von Erfindern unter bestimmten Bedingungen (indonesische Neuheitsschonfrist für Patente).

Es gibt eine Nachfrist von 12 Monaten für die unbefugte Offenlegung durch einen Dritten, die durch eine Geheimhaltungsvereinbarung an die Einreichung des Patents gebunden ist.

Zwangslizenz an indonesischen Patenten bei Nichtbenutzung

Wird ein Patent nach drei Jahren nicht mehr verwendet, kann jeder Interessent einen Antrag auf Erteilung einer Zwangslizenz zur Nutzung des Patents stellen.

Zwangslizenz für bestimmte Arzneimittel-Patente in Indonesien

Für bestimmte HIV- und Hepatitis B-Medikamente können unter gesetzlich definierten Bedingungen Zwangslizenzen zur Herstellung von Generika erteilt werden.

Indonesisches Markenrecht

Markenanmeldungen können direkt bei der zuständigen Stelle der DGIP oder über das Madrider System für die internationale Registrierung von Marken eingereicht werden.

Bei einer internationale Anmeldung über das Madrider System oder einer nationalen Anmeldung in Indonesien sollte zunächst eine Markenrecherche durchgeführt und sodann abgeklärt werden, welche Waren und Dienstleistungen in Indonesien aktzeptabel sind.

Die offizielle Sprache Indonesiens ist Bahasa Indonesia und eine Reihe anderer Sprachen und Dialekte (z. B. Javanisch) werden verwendet. Markenanmelder, die Wortelemente in ihren Marken verwenden, müssen möglicherweise den Schutz von Übersetzungen und Transliterationen prüfen.

In Indonesien gilt im Markenrecht derjenige als der berechtigte Markeninhaber, der die Marke zuerst angemeldet hat. Dabei spielt eine frühere Benutzung Dritter grds keine Rolle.

Marken, die gegen Moral, die Religion oder die öffentliche Ordnung verstoßen, sind nicht eintragbar.

Es gibt eine Benutzungsschonfrist von 3 Jahren. Markenregistrierungen in Indonesien können aus dem Register entfernt werden, wenn sie nicht innerhalb von drei Jahren nach dem Datum der Registrierung verwendet werden.

Eine Marke ist 10 Jahre gültig und kann nach Zahlung der Gebühren und Nutzungserklärung für jeweils 10 Jahre beliebig verlängert werden.

Die Gültigkeit einer indonesischen Marke kann in der Regel nach fünf Jahren ab dem Erstregistrierungsdatum nicht mehr angefochten werden.

Designrecht in Indonesien

Das Designrecht in Indonesien regelt den Designschutz. Designanmeldungen können direkt bei der zuständigen Stelle der DGIP in Indonesien gestellt werden.

Die Registrierung eines Designs muss in Indonesien innerhalb von sechs Monaten nach Offenlegung des Designs beantragt werden.

Die Prüfung des Designschutzantrags beschränkt sich auf Formalitäten. Es wird keine inhaltliche Prüfung durchgeführt, um Neuheiten sicherzustellen oder Verwechslungen mit einem bereits eingetragenen Design zu vermeiden.

Der Designschutz ist für einen Zeitraum von 10 Jahren ohne Verlängerung verfügbar.

Sortenschutz in Indonesien

In Indonesien können neue Pflanzensorten dem Sortenschutz auf der Basis des indonesischen Sortenschutzrechts zugeführt werden.

Sortenschutzanmeldungen können bei der zuständigen Stelle der DGIP in Indonesien gestellt werden.

Pflanzensorten können für saisonale Pflanzen bis zu 20 Jahre und für einjährige Pflanzen bis zu 25 Jahre geschützt werden.

Urheberrecht in Indonesien

Wie in Deutschland entsteht das Urheberrecht in Indonesien automatisch zum Zeitpunkt der Erstellung eines urheberrechtsfähigen Werks.

Die DGIP betreibt in Indonesien ein freiwilliges Registrierungssystem, das zusätzlichen Schutz bieten kann, da es oft schwierig ist, das eingetragene Urheberrecht zu widerrufen, selbst angesichts eines Anspruchs auf ein vorheriges Recht.

Darüber hinaus kann die Registrierung eines Urheberrechts in Indonesien Dritten helfen, die um Erlaubnis zur Nutzung des Werks bitten, und kann als Eigentumsnachweis verwendet werden.

Die Schutzdauer des Urheberrechts in Indonesien variiert je nach Art der Arbeit. Im Allgemeinen sind die meisten veröffentlichten Werke für das Leben des Autors plus 70 Jahre geschützt.

Markenverletzung, Patentverletzung und Rechtstreitigkeiten als Schiedsverfahren in Indonesien

In Indonesien existiert eine spezielle Schiedsgerichtsbarkeit für IP-Rechte, die Intellectual Property Rights Arbitration and Mediation Agency (Badan Arbitrase dan Mediasi Hak Kekayaan Intelektua. Diese kurz  BAM HKI genannte Schiedsinstitution kann allerdings nur dann angerufen werden, wenn dies zuvor vertraglich vereinbart wurde.

Indonesien und internationale IP-Abkommen

Indonesien ist Mitglied internationaler Abkommen zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums, die von der Weltorganisation für geistiges Eigentum verwaltet werden.

 

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