England/ UK (Großbritannien und Nordirland), englisches Recht, horak Rechtsanwälte
Im Unterschied zum kontinentaleuropäischen Recht basieren wichtige Details des englischen Rechts auf Gerichtsentscheidungen und dem hieraus gebildeten Common Law. Zwar sind inzwischen wesentliche rechtliche Regelungen des englischen Rechts kodifiziert. Dies gilt in besonderem Masse für das englische Wirtschaftsrecht. Allerdings fliest auch hier das Common Law ganz erheblich mit ein.
Soweit hier vom englischen Recht die Rede ist, geht es in erster Linie um das Recht in Großbritannien und Nordirland. Demgegenüber verfügen das englische Wales und das englische Schottland über teils gesonderte Bestimmungen und rechtliche Grundlagen.
Insgesamt kann auch vom Recht des vereinigten Königreichs gesprochen werden.
Das englische Rechtssystem
Das englische und walisische Recht basiert auf den nachfolgendem englischem Rechtssystem: Traditionell spielt das durch die Rechtsprechung entwickelte gemeine Recht als Common Law eine besondere Bedeutung. Die Kenntnis von teils weit in das Mittelalter zurückreichenden Gerichtsentscheidungen ist für die Durchdringung des englischen Common Law System eine Voraussetzung.
Heute ist neben dem Common Law mit all seinen besonderen Facetten im englischen Recht und im UK-Wirtschaftsrecht vor allem das Primärrecht in Form von Gesetzen von erheblicher Bedeutung für die Rechtssetzung durch das Parlament des Vereinigten Königreichs bzw der Nationalversammlung von Wales.
Zur Durchführung des englischen Rechts existiert ein Sekundärrecht. Dieses abgeleitetes Recht kann auch in Form von Verwaltungsvorschriften ergehen. Das Gesetz, das die Befugnis zum Erlass von Sekundärrecht verleiht, wird „Empowering Act“ (Ermächtigungsgesetz) oder „Parent Act“ (Ursprungsgesetz) genannt.
Im Bereich des Primärrechts kann das walisische Recht abweichen, weil die walisische Nationalversammlung für wirtschaftliche Entwicklung, Bildung, Umwelt, Gesundheit, Wohnungswesen, Tourismus und Verkehr zuständig ist. Allerdings bleibt London für das gesamte Zivil- und Strafrecht verantwortlich.
Internationale Verträge im Namen des Vereinigten Königreichs fallen in den Zuständigkeitsbereich der Krone. Die Königin folgt jedoch traditionell stets der Empfehlung der Regierung folgt.
Konfliktlösung und Hierarchie der verschiedenen Rechtsquellen im vereinigten Königreich
Die englischen Gerichte klären Konflikte zwischen den verschiedenen Rechtsquellen. Auch Fragen über die Auslegung von Gesetzen können vor Gericht geklärt werden.
Parlamentsgesetze können als solche nicht durch ein Gericht aufgehoben werden. Denn es existiert hierzu keine Verfassung, die entsprechende Verfahren regelt. Statt dessen ist das Parlament des Vereinigten Königreichs die höchste gesetzgeberische Instanz und kann nach eigenem Ermessen Gesetze verabschieden oder aufheben. Keine andere Institution hat das Recht, ein Parlamentsgesetz außer Kraft zu setzen oder in Frage zu stellen.
Aus dem Common Law System folgt, dass Entscheidungen der Gerichte, insbesondere der höherinstanzlichen Gerichte, hauptsächlich auch die Fortbildung des Rechts betreiben. So ergibt sich ein Case Law, das auf früheren Entscheidungen aufbaut. Neue Entscheidungen, die bestehendes Case Law abändern werden Overrulings genannt. Eine neue Entscheidung wird so Teil des bestehenden Case Law, wobei zumeist nicht die gesamte bisherige Entscheidung overruled wird.
Primärrecht kann in der Regel nur durch neues Primärrecht geändert oder aufgehoben werden.
Auf www.Legislation.gov.uk finden sich die offiziellen Rechtsvorschriften des Vereinigten Königreichs. Es umfasst das Recht des Vereinigten Königreichs (England, Schottland, Wales und Nordirland).
Englische Anwälte: Solicitor und Barrister
Traditionell werden im vereinigten Königreich Solicitor und Barrister unterschieden. Vertragsgestaltend, beratend und sonst aussergerichtlich werden Solicitor tätig. Diese bereiten auch gerichtliche Schriftsätze vor.
Der Barrister nimmt hingegen die mündliche Verhandlung war und verhandelt vor Gericht.
Dieses traditionelle System spiegelt sich auch in der unterschiedlichen Ausbildung der englischen Barrister/ Solicitor wieder.
Inzwischen verschwimmen die Grenzen der jeweiligen Tätigkeitsbereiche ein wenig und es kommt immer stärker zu Überschneidungen.
UN-Kaufrecht nach englischem Recht
Das UN-Kaufrecht kann durch eine entsprechende Vereinbarung ausgeschlossen werden. Dieser Ausschluss erscheint für deutsche Unternehmen sinnvoll.
Kanzleien in Großbritannien
In Großbritannien existieren viele spezialisierte Kanzleien sowie zahlreiche Grosskanzleien, die ihrerseits auch in Deutschland “Niederlassungen” aufweisen, wie z.B. Freshfields, Clifford Chance, Bird&Bird. Wir arbeiten vor allem mit spezialisierten Kanzleien/ Dienstleistern zusammen und nennen nachfolgend lediglich eine kleine Auswahl (die Kanzlei RGC Jenkins hat auch deutsche Niederlassungen in Freiburg und München):
CPA GlobalLiberation House, Castle Street,St. Helier JE1 1BLJerseyhttps://www.cpaglobal.com/ Brookes Batchellor LLP 46 Chancery Lane London WC2A 1JEUKhttp://www.bb-ip.com/ RGC Jenkins & Co26 Caxton StreetLondonSW1H 0RJUKTel: +44 (0)20 7931 7141Fax: +44 (0)20 7222 4660info@jenkins.euhttp://www.jenkins.eu
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