Bulgarien (bulgarisches Recht) - horak Rechtsanwälte
An oberster Stelle der Rechtsquellen in Bulgarien steht die Verfassung der Republik Bulgarien. Des weiteren gehören Gesetze (Zakon) und Verordnungen (Postanovlenie), Durchführungsbestimmungen (Naredbi und Pravilnici), Anordnungen (Instrukcij) und Verfügungen (Zapovedi) sowie internationale Verträge dazu.
Die Verfassung der Republik Bulgarien (Konstitutsiata na Republika Balgaria) normiert das Staatsorganisationsrecht sowie das Grundgesetz. Gesetze werden verkündet, sie gelten grds. 3 Tage später.
Die bulgarische Gerichtsbarkeit (Gerichtsaufbau/ Instanzenzug)
Die bulgarische Gerichtsbarkeit umfasst einen dreistufigen Instanzenzug im zivil- und Wirtschaftsrecht Bulgariens: Eingangsinstanz - Appellationsgerichte - Oberstes Kassationsgericht.
In Bulgarien existieren diese Gerichte:
- Kreisgerichte
- Bezirksgerichte
- Verwaltungsgerichte
- Appellationsgerichte
- Militärgerichte und Militärappellationsgericht
- Oberstes Kassationsgericht
- Oberstes Verwaltungsgericht
Kreisgerichte bilden regelmässig die erste Instanz.
Bezirksgerichte können sowohl erste Instanz als auch zweite Instanz in Bulgarien sein. Erst Instanz sind bulgarische Bezirksgerichte auch in definierten wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Zudem bilden Bezirksgerichte die Berufungsinstnz gegen Urteile der Kreisgerichte.
Appellationsgerichte überprüfen Rechtsbehelfe und Beschwerden gegen Entscheidungen eines Bezirksgerichts, wenn das Bezirksgericht als erste Instanz entschieden hat.
Das Oberste Kassationsgericht ist die höchste gerichtliche Instanz für gleichermassen Strafsachen und Zivilsachen. Es sitzt in Sofia und ist Revisionsgericht.
Das Verfassungsgericht der Republik Bulgarien
Das Verfassungsgericht in Bulgarien gehört nicht zum unmittelbaren Gerichtswesen, sondern unterstreicht die demokratischen Werte in Bulgarien. Seine Entscheidungen ergehen auf der Basis der Verfassung, die auch das Verfassungsgericht als eigenständiges Organ der Verfassung legitimiert.
Vollstreckung in Bulgarien
Bulgarien ist Teil der EU und dementsprechend einfach gestaltet sich die Vollstreckung aus Urteilen anderer EU-Staaten in Bulgarien auf der Basis der zugehörigen EU-Verordnungen.
Schiedsverfahren in Bulgarien
Bulgarien ist Mitglied der New York Convention, so dass unter diesen Voraussetzungen Schiedsgerichtsentscheidungen und Schiedsabreden getroffen werden können.
Zudem verfügt Bulgarien über eine eigene Schiedsgerichtsbarkeit. Das Schiedsgericht ist bei der bulgarischen Industrie- und Handelskammer angesiedelt. Das bulgarische Schiedsgericht verhandelt auch Fälle mit Auslandsbezug.
UN-Kaufrecht in Bulgarien
Im grenzüberschreitenden Verkehr mit Bulgarien gilt UN-Kaufrecht (abdingbar).
Weitere Informationen zu Bulgarien
Auf den nachfolgenden Links einige weitere Informationen zum bulgarischen Recht:
Bulgarische Anwälte
Anwaltszwang besteht in Zivilprozessen nicht. Wie in anderen Jurisdiktionen ohne Anwaltszwang ist es gerade auch im bulgarischen Wirtschaftsrecht empfehlenswert, einen spezialisierten Anwalt hinzuziehen.
Jenseits der internationalen Sozietäten sind die Kosten eines bulgarischen Anwalts vergleichsweise moderat.
Kooperierende Anwaltskanzleien in Bulgarien
In Bulgarien existiert eine uneinheitliche Kanzleienstruktur. Wir arbeiten vor allem mit spezialisierten Kanzleien/ Dienstleistern zusammen und nennen nachfolgend lediglich eine kleine Auswahl :
Aramax Ltd 13, 20th April St., Floor 1 Sofia 1606 Bulgaria
Phone359 98 876 33 50 Fax 359 2 951 58 26 http://aramax.bg/index_en.html
Bojinov & Bojinov Law Offices 38 Alabin Street Sofia 1000 Bulgaria
Phone+359 (2) 986-2974 Fax +359 (2) 981-4206 http://www.ptmbojinov.com/
Weitere Informationen zum bulgarischen Recht
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