Bulgarisches geistiges Eigentum - horak Fachanwälte/ Patentanwälte
In Bulgarien umfasst der gewerbliche Rechtsschutz/ das geistige Eigentum, Patente, Gebrauchsmuster, geographische Herkunftsangaben, Designs, Marken und Urheberrecht. Das nationale bulgarische Patentamt (BPO https://www.bpo.bg/en/home ) verwaltet die gewerblichen Schutzrechte, soweit diese in Registern eingetragen werden.
Neben den nationalen Anmeldesystemen des gewerblichen Rechtsschutzes können auch alle europäischen und viele internationale Systeme beansprucht werden.
Bulgarisches Patentrecht/ Patentschutz in Bulgarien
Bulgarische Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik im Rahmen eines Patenterteilungsverfahrens erteilt. Voraussetzung für einen Patentschutz in Bulgarien sind Neuheit, erfinderischer Schritt und gewerbliche Anwendbarkeit.
Das bulgarische Patentrecht kennt auch Gebrauchsmuster. Sie unterliegen den gleichen Grundvoraussetzungen wie Patentanmeldungen. Allerdings können Gebrauchsmuster nur auf Gegenstände und nicht auf Verfahren erhalten werden. Demgegenüber gibt es in Bulgarien auch Verfahrenspatente.
Patent werden für maximal 20 Jahre gewährt, Gebrauchsmuster enden spätestens nach 10 Jahren. Im bereich der Arzneimittel existiert die Möglichkeit ein ergänzendes Schutzzertifikat zu erhalten, so dass der gesamte Schutz dann bis zu 25 Jahren andauern kann.
In Patentverletzungsverfahren können die bulgarischen Gerichte angerufen werden.
Markenanmeldung in Bulgarien/ bulgarisches Markenrecht
In Bulgarien können als Marke die üblichen Zeichen angemeldet werden. Nach bulgarischem Markenrecht müssen die Marken graphisch darstellbar sein. Daher scheiden bestimmte moderne Markenformen (noch) aus.
Die Markenanmeldung in Bulgarien durchläuft eine Formalprüfung. Dabei werden auch Eintragungshindernisse formeller Art geprüft.
Mit Eintragung der Marke besteht Markenschutz in Bulgarien für 10 Jahre ab Markenanmeldung. Die Schutzdauer kann beliebig oft verlängert werden.
Marken können nach einer Benutzungsschonfrist von 5 Jahren auf Antrag wegen Nichtbenutzung für verfallen erklärt werden.
Designschutz in Bulgarien/ bulgarisches Designrecht
Ein neues Design kann nach bulgarischem Designrecht dem bulgarischen Designschutz zugeführt werden. Design meint dabei stets das Sichtbare; technische Besonderheiten spielen hierbei keine massgebliche Rolle.
Eine Designanmeldung in Bulgarien ist relativ günstig und die Verfahrensdauer bis zur Eintragung des Designs in das bulgarische Designregister ebenfalls kurz.
Die maximale Schutzdauer beträgt 25 Jahre. Erstmals nach 5 Jahren muss ein eingetragenes Design verlängert werden um weitere 5 Jahre.
Sonstige Schutzrechte in Bulgarien (Sortenschutz, Halbleitertopografien)
Auch in Bulgarien wird beim BOP (bulgarisches Patentamt) die nationalen bulgarischen Sortenschutzrechts sowie Halbleitertopografien verwaltet. Beide Schutzrechtsarten haben jedoch keine besondere Bedeutung, weil europäische Schutzrechte überwiegen (Sortenschutz) bzw. der Schutz von Halbleitertopografien ein Nischendasein fristet.
Bulgarisches Patentamt
Weitere Informationen zum bulgarischen geistigen Eigentum
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