Gewerblicher Rechtsschutz/ geistiges Eigentum in Brasilien
Die Anmeldung registrierbarer gewerblicher Schutzrechte (Patent, Marken, Designs etc) erfolgt beim brasilianischen Patentamt. Im Falle einer Verletzung des geistigen Eigentums in Brasilien kommen zivilrechtlich die ordentliche Gerichtsbarkeit in Brasilien oder strafrechtliche Massnahmen in Betracht.
Anmeldekosten für brasiliens Schutzrechte sind verhältnismässig günstig, die Verfahrenskosten von Verletzungsverfahren (ob als einstweiliges Verfügungsverfahren oder Hauptsacheklage) sind “normal” kostenintensiv. Ein einfaches Markenverletzungsverfahren führt zu einem ähnlichen Kostenrisiko, wie deutsche Verfahren; komplexe Patentverletzungsverfahren erreichen schnell das zehnfache.
Das brasilianische Amt ( Instituto Nacional de Proprie-dade Industrial - INPI) verwaltet Patente, Marken, Designs, Software, Topographien integrierter Schaltkreise, Technologietransfer und Franchiseverträgen
Patentrecht in Brasilien/ brasilianische Patentanmeldung
Die Patentierbarkeitsvoraussetzungen für eine brasilianische Patentanmeldung entsprechen summarisch den deutschen/ europäischen Anforderungen. Hierzu gehört nach brasilianischem Patentrecht die Neuheit, die erfinderischen Tätigkeit und die gewerblichen Anwendbarkeit.
Brasilianische Patentanmeldungen können neben gegenständlichen Patentansprüchen auch Verfahrenspatentansprüche umfassen.
Patentanmelder in Brasilien kann eine natürliche Person oder eine juristische Person sein.
Neben Patentanmeldungen kennt das brasilianische Patentrecht auch Gebrauchsmuster. Brasilianische Gebrauchsmuster müssen gegenständlich sein.
Das INPI prüft Patentanmeldung formell und materiell.
Das brasilianische Patentverfahren sieht die üblichen Unterlagen für eine Patentanmeldung als erforderlich an; nach Veröffentlichung der Patentanmeldung existiert für die Dauer von 6 Monaten die Möglichkeit eines Einspruchsverfahrens für Dritte. Neben dem Einspruchsverfahren beim INPI kennt das Patentverfahrensrecht auch ein gerichtliches Nichtigkeitsverfahren. Dieses kann auch noch nach Ende der Laufzeit des Patents begonnen werden.
Brasilianische Patente haben eine maximale Schutzdauer von 20 Jahren, brasilianische Gebrauchsmuster von 15 Jahren.
Ausländer benötigen einen nationalen Vertreter.
Bis zu einem gewissen Verfahrensstand kann über das internationale PCT-System Brasilien erreicht werden.
Markenrecht in Brasilien/ brasilianischer Markenschutz
In Brasilien können weitgehend die üblichen Markenformen und Kennzeichenrechte registriert werden.
Eine brasilianische Marke muss grafisch darstellbar sein; Klangmarken, Riechmarken oder Multimediamarken können daher nicht eingetragen werden. Als Schutzhindernisse kennt das brasilianische Markenrecht alle üblichen. Eine Besonderheit ist das Schutzhindernis der Markendualität. Ein Markeninhaber kann nicht diesselbe Marke für diesselben Waren und Dienstleistungen noch einmal anmelden. Vorratsmarken, also Marken in anderen Branchen anzumelden, als der Markenanmelder tätig ist, stellt ebenfalls ein Schutzhindernis dar. Ein Möbelhersteller mag Möbelmarken, nicht aber Kosmetikmarken anmelden.
Braslianischer Markenschutz besteht für die Dauer von 10 Jahren und kann beliebig oft verlängert werden.
Es gibt einen Benutzungszwang. Marken können im Falle der Nichtbenutzung wegen Verfall auf Antrag gelöscht werden.
Für Ausländer ist ein nationaler Vertreter zwingend.
Über das internationale Protokoll zum Madrider Markenabkommen können IR-Marken mit Zielland Brasilien auch ohne nationalen Vertreter registriert werden.
Designrecht in Brasilien/ brasilianischer Designschutz
Zweidimensionale oder dreidimensionale neue ästhetische Schöpfungen können dem brasilianischen Designschutz zugeführt werden.
Die maximale Schutzdauer eines Designs beträgt 10 Jahre; ab dem sechsten Jahr muss eine Verlängerungsgebühr entrichtet werden.
Lizenzverträge (Technologietransfer/ Franchisingverträge) in Brasilien
Als (Teil-) Wirksamkeitsvoraussetzung für bestimmte Vertragsarten ist die Registrierung von Technologietransferverträgen und Franchiseverträgen sowie ähnlichen Lizenzvereinbarungen beim INPI notwendig.
Die Lizenzgebühren unterliegen besonderen Steuern.
Urheberrecht in Brasilien
Das brasilianische geistige Eigentum umfasst auch Urheberrechte und verwandte Rechte. Bei den verwandten Rechten handelt es sich ebenfalls um Urheberrechte bzw diese folgen denselben Normen, wie die Urheberrecht.
Zu den Urheberrechten gehören auch Software und Datenbanken, obschon das Urheberrecht an Software in einem eigenen Softwaregesetz normiert ist.
Das brasilianische Urheberrecht trennt Urheberpersönlichkeitsrechte und Nutzungsrechte.
Die Schutzdauer für ein Urheberrecht in Brasilien beträgt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Weitere Rechtsgrundlagen des Geistigen Eigentums in Brasilien (Softwarerecht, Sortenschutz)
Sortenschutz wird in Brasilien in einem eigenen Sortenschutzgesetz geregelt. Der Sortenschutz unterliegt summarisch den üblichen Voraussetzungen und umfasst den Sortennamen.
Der brasilianische Softwareschutz erfolgt nicht patentrechtlich (ausgenommen ist Software als solche vom Patentschutz) sondern urheberrechtlich durch das Softwaregesetz.
Internationale Abkommen mit Brasilien
Ãœber die WIPO ist Brasilien Vertragspartner der Nachfolgenden Abkommen:
Treaty
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Signature
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Instrument
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In Force
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Details
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Brazil
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Berne Convention
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Accession: February 6, 1922
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February 9, 1922
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Details
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Brazil
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Brussels Convention
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May 21, 1974
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Brazil
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Madrid Agreement (Indications of Source)
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April 14, 1891
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Ratification: October 3, 1896
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October 3, 1896
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Details
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Brazil
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Madrid Protocol
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Accession: July 2, 2019
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October 2, 2019
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Details
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Brazil
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Marrakesh VIP Treaty
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June 28, 2013
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Ratification: December 11, 2015
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September 30, 2016
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Brazil
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Nairobi Treaty
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December 15, 1982
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Ratification: July 10, 1984
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August 10, 1984
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Brazil
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Paris Convention
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March 20, 1883
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Ratification: June 6, 1884
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July 7, 1884
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Details
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Brazil
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Patent Cooperation Treaty
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June 19, 1970
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Ratification: January 9, 1978
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April 9, 1978
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Brazil
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Patent Law Treaty
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June 2, 2000
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Brazil
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Phonograms Convention
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October 29, 1971
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Ratification: August 6, 1975
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November 28, 1975
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Brazil
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Rome Convention
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October 26, 1961
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Ratification: June 29, 1965
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September 29, 1965
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Brazil
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Strasbourg Agreement
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June 28, 1971
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Ratification: October 3, 1974
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October 7, 1975
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Brazil
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UPOV Convention
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Accession: April 23, 1999
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May 23, 1999
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Details
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Brazil
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Vienna Agreement
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December 11, 1973
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Brazil
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WIPO Convention
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Accession: December 20, 1974
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March 20, 1975
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