Gewerblicher Rechtsschutz in Belgien
In Belgien, den Niederlanden und Luxemburg sind Marken und Designs einheitlich über das Benelux Amt für geistiges Eigentum anzumelden. Nationale Anmeldemöglichkeiten für einen einzelnen teilnehmenden Staat, wie z.B. eine belgische Markenanmeldung/ belgischer Markenschutz existiert hingegen nicht mehr.
Das Benelux Amt für geistiges Eigentum (BOIP) finden Sie hier: https://www.boip.int/en
Es existiert auch eine Benelux-Patent Plattform, vermittels der entsprechende Patentanmeldung ausgebrecht werden können. Im Patentbereich, bei ergänzenden Schutzzertifikaten und für Pflanzensorten können beim belgischen Amt für gewerblichen Rechtsschutz bestimmte Dienstleistungen durchgeführt werden.
Benelux-Marken/ Markenrecht in Belgien
Im Anmeldeprozess werden Benelux-Marken für alle 3 Benelux-Staaten behandelt. Das Benelux-Amt verfügt aber nicht über eine gesonderte Benelux-Marken-Gerichtsbarkeit.
Dementsprechend sind beispielsweise eine markenrechtliche Markenverletzung nach jeweils nationalem Recht, in Belgien nach belgischem Recht sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich verfolgbar. Eine Markenverletzung in Belgien wird also in erster Linie von belgischen Gerichten behandelt.
Eine Benelux-Marke gibt 10 Jahre Markenschutz auch in Belgien und kann beliebig oft verlängert werden.
Das BOIP kennt auch beschleunigte Markenanmeldung mit echter Beschleunigung.
Benelux-Designs/ Designrecht in Belgien
Wie bei den Marken werden Benelux-Designs für alle Benelux-Zielstaaten, einschliesslich Belgien beim Benelux Amt für geistiges Eigentum angemeldet.
Mangels Benelux-Gerichtsbarkeit müssen Streitigkeiten, wie eine Designverletzung in Belgien vor den belgischen Gerichten ausgefochten werden.
Ein Benelux-Design gilt zunächst für 5 Jahre und kann maximal 5 Mal auf bis zu 25 Jahre Gesamtschutzdauer verlängert werden.
Patentschutz/ Patentrecht in Belgien
Ausser im Rahmen einer PCT-Patentanmeldung kann in Belgien auch über ein europäisches Bündelpatent (EP) mit Zielstaat Belgien sowie national in Belgien Patentschutz erlangt werden. Das Belgische Patentamt hält auch eine entsprechende Plattform bereit.
Patente sind in Belgien für maximal 20 Jahre geschützt, ergänzende Schutzzertifikate im Bereich der Arzneimittel können bis zu 25 Jahren gewähren.
Patentverletzungen werden nach belgischem Recht vor belgischen Gerichten entschieden. Dabei werden patentrechtliche Regelungen ebenfalls geprüft.
Sortenschutz in Belgien
Pflanzensorten können in Belgien national geschützt werden. Zudem und grds vorzugswürdig erscheint der EU-Sortenschutz.
Ideen-Hinterlegung in Belgien
Eine Besonderheit des Benelux-Amtes sind sogenannte I-Depots. Diese stellen Möglichkeiten bereit, eine “Idee” in einem gewissen Stadium, bevor ein Schutzrecht hieraus werden kann, zu hinterlegen.
Die Hinterlegung von Ideen ändert jedoch auch nach belgischem Recht nichts daran, dass Ideen als solche nicht schutzfähig sind.
Urheberrecht in Belgien
Zwar hält das Benelux Amt auch Informationen zum Copyright vor. Dennoch richtet sich das belgische Urheberrecht nach belgischem Recht. Es umfasst auch Software und Datenbanken.
Eine Urheberrechtsverletzung wird in Belgien vor belgischen Gerichten ausgetragen.
|