Wie verfolgt das Bundeskartellamt Kartelle?
Was ist ein Kartell?
Von einem Kartell spricht man, wenn mehrere Unternehmen miteinander Vereinba-rungen treffen, die den Wettbewerb einschränken oder verhindern. Absprachen über Preise, Quoten, Kunden oder Gebiete (sog. Hardcore-Kartelle) sind besonders schädlich für die Ge-samtwirtschaft und können vom Bundeskartellamt mit hohen Bußgeldern belegt werden.
Wo ist das Kartellrecht geregelt?
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) enthält ein generelles Kartellverbot in § 1 GWB. Eine entsprechende Regel findet sich im europäischen Recht in Artikel 101 AEUV. Das Kartellverbot gilt sowohl für Absprachen zwischen Wettbewerbern in einem Markt (horizontale Vereinbarungen), als auch für wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Lieferanten und ihren Abnehmern, beispielsweise Handelsunternehmen (vertikale Vereinbarungen).
Die an einem Kartell beteiligten Unternehmen erzielen durch ihre Absprachen oftmals höhere Gewinne, da sie einem geringeren oder gar keinem Wettbewerbsdruck ausgesetzt sind. Für den Verbraucher führen solche Absprachen in der Regel zu höheren Preisen oder zu einer Verschlechterung des Angebots.
Was ist die Kronzeugenregelung?
Die Kronzeugenregelung (sog. Bonusregel) ist ein wichtiges Instrument zur Aufdeckung von Kartellen. Kartellbeteiligten kann danach die Geldbuße (oder Teile der Geldbuße) erlassen werden, wenn sie maßgeblich zur Aufdeckung des Kartells beitragen.
Ausgewählte Kartellbußgelder
2009 Kaffeeröster 159,5 Mio. €
2012 Bahnschienen 124,5 Mio. €
2014 Zucker 280,0 Mio. €
2014 Brauereien 337,7 Mio. €
Kaffeeröster (2009): Bußgelder gegen Kaffeeröster wegen Absprachen über Zeit-raum, Höhe, Umfang, Zeitpunkt und Be-kanntgabe von Preiserhöhungen bei Röstkaffeeprodukten.
Bahnschienen (2012): Bußgelder gegen Hersteller und Lieferanten von Schienen wegen Quoten und Preisabsprachen; Un-ternehmen hatten sich gegenseitig nahezu konstante Quoten am Auftragsvolumen der Deutschen Bahn AG zugesichert.
Bier (2014): Geldbußen gegen Brauerei-konzerne wegen verbotener Preisabspra-chen bei Fassbier und Flaschenbier.
Das Verfahren des Bundeskartellamtes
Verfahrenseinleitung Aufdeckung durch Hinweise von
- Kartellmitgliedern, die als Kronzeugen mit dem Amt kooperieren
- Kunden/Lieferanten, Wettbewerbern, ehem. Kartellmitgliedern
Ermittlungen:
Vorgehen des Bundeskartellamtes:
- Durchsuchung von Unternehmen
- Auswertung von Beweismitteln
- Zeugenvernehmungen
Verfahrensabschluss
Zwei mögliche Verfahrensarten:
- Untersagung des wettbewerbswidrigen Verhaltens
- Verhängung von Bußgeld mit der Möglichkeit zum Vergleich (sog. Settlement)
Ihre (fach-)anwaltlichen Ansprechpartner:
- Rechtsanwalt Michael Horak, Dipl.-Ing., LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
- Rechtsanwältin Julia Ziegeler, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
- Rechtsanwältin Anna Umberg, LL.M., MA, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
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