Was sind kosmetische Mittel?
Kosmetische Mittel sind nicht nur dekorative Kosmetika wie Lippenstift oder Make-Up, sondern alle Stoffe und Zubereitungen, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, zu kosmetischen Zwecken äußerlich am Körper des Menschen oder in seiner Mundhöhle angewendet zu werden.
Dazu gehören auch Sonnenmilch, Seifen und Körperpflegemittel. Gemeinsam ist diesen Produkten laut Definition der EU-Kosmetikverordnung, dass sie zur Reinigung, zur Erhaltung eines guten Zustandes, zum Parfümieren oder zur Veränderung des Aussehens dienen - immer bezogen auf das Körperäußere (z.B. Haut, Haare, Fingernägel), die Zähne oder die Schleimhäute der Mundhöhle.
Müssen kosmetische Mittel zugelassen werden?
Kosmetische Mittel sind nicht zulassungspflichtig. Zugelassen werden müssen aber bestimmte Inhalts- und Zusatzstoffe wie Konservierungsstoffe, Farbstoffe oder UV-Filter. Das Zulassungsverfahren ist auf europäischer Ebene geregelt. Die Risikobewertung erfolgt durch das Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS), die Zulassung wird von der Europäischen Kommission unter Einbeziehung der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und des Rates erteilt.
Wer ist für die Sicherheit von kosmetischen Mitteln verantwortlich?
Die Hersteller kosmetischer Mittel müssen die Unbedenklichkeit ihrer Produkte garantieren. Die Überwachungsbehörden der Bundesländer prüfen in Stichproben, ob die Produkte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Es ist verboten, kosmetische Mittel auf dem Markt bereitzustellen, die bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung für die menschliche Gesundheit nicht sicher sind. Kosmetische Mittel, von denen ein Gesundheitsrisiko ausgeht, dürfen nicht auf dem Markt bereitgestellt werden.
Warum müssen kosmetische Mittel notifiziert werden?
Die Europäische Kommission betreibt ein Internetportal, über das kosmetische Mittel notifiziert werden müssen, bevor sie vermarktet werden. Die Hersteller sind unter anderem verpflichtet, die Rezeptur ihres Produktes zu hinterlegen, damit die Giftinformationszentren bei ihrer Beratungsarbeit darauf zugreifen können. Zudem müssen Informationen über Inhaltsstoffe in Nanogröße angegeben werden.
Weitere Informationen zum Notifizierungsverfahren stellt das Bundesamt fr Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zur Verfügung.
Sind aluminiumhaltige Deos gesundheitsschädlich?
Verbraucher nehmen bereits über Lebensmittel hohe Mengen Aluminium auf, und die wöchentlich tolerierbare Aufnahmemenge von 1 Milligramm Aluminium pro Kilogramm Körpergewicht ist wahrscheinlich bei einem Teil der Bevölkerung bereits durch Lebensmittel ausgeschöpft. Aluminiumhaltige Antitraspirantien können zur Gesamtaufnahme von Aluminium beitragen und somit möglicherweise zu einer Überschreitung der tolerierbaren wöchentlichen Aufnahmemenge führen. Wie hoch ihr Beitrag zur Gesamtaufnahme ist, ist wissenschaftlich noch nicht eindeutig zu bestimmen. Unsicherheiten bestehen vor allem in Bezug darauf, wie viel Aluminium tatsächlich über aluminiumhaltige Antitranspiration durch die Haut in den Körper gelangt (Penetrationsrate) und welche Folgen eine langfristige Aluminiumaufnahme hat.
Die individuelle Aluminiumaufnahme kann reduziert werden. Die Aluminiumaufnahme durch Antitraspirantien wird vor allem dadurch gesenkt, indem diese nicht unmittelbar nach der Rasur bzw. bei geschädigter Achselhaut auf die Haut aufgebracht werden. Es sind Deodorantien ohne Aluminiumsalze im Handel erhältlich.
Können permanente Haarfärbemittel Krebs verursachen?
Ein Krebsrisiko durch die Verwendung von Haarfärbemitteln ist nicht bekannt. Im Fokus der Risikobewertung stehen aber nach wie vor Allergien, die durch diese Produkte ausgelöst werden könnten.
Sollte während der Schwangerschaft und Stillzeit auf das Haarefärben verzichten werden?
Hinweise auf gesundheitliche Risiken durch Haarfärbemittel, die während der Schwangerschaft und Stillzeit verwendet werden, liegen derzeit nicht vor.
Warum werden Nanopartikel in kosmetischen Mitteln eingesetzt?
In Sonnenschutzcremes werden Nanopartikel aus Titandioxid und/oder Zinkoxid als UV-Filter eingesetzt, um die Haut vor UV-Strahlung zu schützen. Nanotechnologisch hergestellte Materialien (so genannte Biokomposite) in einer Zahncreme sollen den natürlichen Zahnreparaturmechanismus des Speichels unterstützen.
Kosmetische Mittel, die Bestandteile in Form von Nanomaterialien enthalten, müssen entsprechend der EU-Kosmetikverordnung (EU-KVO 1223/2009) im Verzeichnis der Inhaltsstoffe eine entsprechende Angabe der Inhaltsstoffe enthalten. Dem Namen dieser Bestandteile muss das Wort „Nano“ in Klammern folgen.
Was ist über die gesundheitliche Wirkung von Nanopartikeln in kosmetischen Mitteln bekannt?
Für einige Nanopartikel, die in kosmetischen Mitteln eingesetzt werden, wurden bereits toxikologische Untersuchungen durchgeführt. So ist das Verhalten von Nanopartikeln aus Titandioxid und Zinkoxid auf der Haut gut untersucht. In mehreren Experimenten wurde bestätigt, dass diese Nanopartikel nicht in gesunde Hautzellen des Menschen eindringen, sondern auf der Hautoberfläche bleiben. Sie können über die Haarfollikel längere Zeit auf der Haut verbleiben, aber nicht in die Haut einwandern. Das Haarwachstum befördert sie später wieder an die Hautoberfläche.
Bei der Bewertung des gesundheitlichen Risikos von Nanopartikeln gibt es momentan noch viele offene Fragen. Weitgehend unbekannt sind die möglichen, aber experimentell nicht bewiesenen besonderen Wirkstärken von Partikeln im biologischen System, die auf deren Nanoskaligkeit beruhen. Zudem liegen zur Exposition des Menschen gegenüber Nanopartikeln nur wenige Daten vor.
Darf Sonnencreme mit UV-Filtern in Nanogröße für Babys verwendet werden?
Kinder unter zwei Jahren sollten nicht direkter Sonne ausgesetzt werden, denn ihre Haut hat noch keine eigene Schutzfunktion gegen Sonnenstrahlung ausgebildet. Auch im Schatten empfiehlt sich ein textiler Sonnenschutz.
Kann eine direkte Sonnenexposition nicht verhindert werden, sollten die unbedeckten Körperstellen sorgfältig mit Sonnenschutzmittel eingecremt werden, um Sonnenbrand zu vermeiden. Obwohl das Wissen zu möglichen Risiken von Nanomaterialien zum Teil noch lückenhaft ist, ist die Wirkung von Substanzen in Nanopartikel-Größe auf die menschliche Haut vergleichsweise gut erforscht. Gesunde Haut können die winzigen Teilchen nicht durchdringen, so dass ihr Einsatz in UV-Filtern für Sonnenschutzmittel gesundheitlich unbedenklich ist.
Sollten Verbraucher auf kosmetische Mittel, die Parabene enthalten, verzichten?
Konservierungsmittel, zu denen auch Parabene gehören, dürfen in Kosmetika nur eingesetzt werden, wenn sie durch das wissenschaftliche Komitee der Europäischen Union als gesundheitlich unbedenklich bewertet worden und in der EU-Kosmetikverordnung aufgeführt sind sind. Das Gremium hat zuletzt im Jahr 2011 festgestellt, dass einige Parabene unbedenklich sind, wenn bestimmte Konzentrationsgrenzen eingehalten werden. Einen generellen Ersatz von Parabenen befürwortet das BfR nicht, weil diese Stoffe gut hautverträglich sind und im Gegensatz zu anderen Konservierungsmitteln ein geringes Allergierisiko bergen.
Wie gefährlich ist Arbutin in Hautaufhellungsmitteln?
Der Stoff Arbutin wird als Hautaufhellungsmittel in Kosmetika verwendet. Arbutin kann in der Haut durch Stoffwechselprozesse in D-Glucose und Hydrochinon gespalten werden. Hydrochinon steht im Verdacht, Krebs zu erzeugen und ist in kosmetischen Mitteln wie Hautbleichmitteln in Europa verboten.
Welche gesundheitlichen Risiken können mit einer Nagelmodellage verbunden sein?
Methacrylate, die in einigen Produkten zur Nagelmodellage enthalten sind, besitzen ein starkes Sensibilisierungspotenzial. Schäden am Nagel oder an der umgebenden Haut, die durch die Modellage entstehen, können über Jahre bestehen bleiben. Durch eine professionelle Anwendung von Nagelmodellage-Produkten, die insbesondere eine Vermeidung von Hautkontakt und einen geregelten Luftaustausch im Innenraum sicherstellt, können Risiken minimiert werden. Die Modellage der eigenen Nägel birgt für jeden Selbstanwender ein hohes Risiko der Sensibilisierung, weil ein unbeabsichtigter Hautkontakt nur schwer zu vermeiden ist.
Was versteht man unter einem „Cocktaileffekt“ in Zusammenhang mit Inhaltsstoffen aus kosmetischen Mitteln?
Der Begriff „Cocktaileffekt“ ist nicht wissenschaftlich definiert. Gemeint ist häufig ein kumulativer Effekt, der auftreten könnte, wenn verschiedene kosmetische Produkte mit Inhaltsstoffen verwendet werden, denen eine ähnliche Wirkung zugeschrieben wird. Wenn diese Inhaltsstoffe eine gemeinsame chemische Struktur haben, wie z. B. die Parabene, dann ist bei der Sicherheitsbewertung, mit der unter anderem Konzentrationsbegrenzungen im Produkt festgelegt werden, dieser Effekt berücksichtigt. Außerdem werden bei der Bewertung des möglichen gesundheitlichen Risikos sehr große Sicherheitsabstände mit eingerechnet.
Wer „kontrolliert“ Nahrungsergänzungsmittel?
Für die Sicherheit von Nahrungsergänzungsmitteln sind der Hersteller, der Importeur, der Anbieter bzw. der Vertreiber verantwortlich. Eine Kontrolle der Produkte vor dem Inverkehrbringen im Sinne einer staatlichen Zulassung findet nicht statt. Wenn das Produkt im Handel ist, unterliegt es der behördlichen Überwachung durch die Länder. Sie kontrollieren die Produkte, die am Markt angeboten werden, stichprobenartig auf ihre Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben.
Kann man Nahrungsergänzungsmittel bedenkenlos über das Internet kaufen?
Unabhängig vom Vertriebsweg gelten selbstverständlich auch für Nahrungsergänzungsmittel, die über das Internet angeboten werden, die einschlägigen deutschen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen. Es sind jedoch Einzelfälle bekannt geworden, bei denen nicht verkehrsfähige Nahrungsergänzungsmittel, über das Internet angeboten wurden. Ein Beispiel aus der Vergangenheit betrifft sogenannte Muskelaufbaupräparate. Untersuchungen der Überwachungsbehörden in Deutschland hatten gezeigt, dass einige Produkte, die über das Internet bezogen und als Nahrungsergänzungsmittel bezeichnet wurden, Anabolika enthielten, die nicht als Inhaltsstoffe angegeben waren.
Verbraucher sollten beim Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln über das Internet berücksichtigen, dass die Nutzung des Internets als Zugang zu weltweiten Märkten nicht nur Chancen bietet, sondern auch mit Risiken verbunden sein kann. Bei direktem Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln über das Internet bei Herstellern/Vertreibern im Ausland kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass die als Nahrungsergänzungsmittel vertriebenen Produkte deutschen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Weiterhin besteht die Frage, ob es sich um seriöse Anbieter handelt und die angebotenen Produkte den für sie im Ausland geltenden rechtlichen Regelungen entsprechen.
Ist eine Nahrungsergänzung nötig und sinnvoll?
Eine kaum noch überschaubare Anzahl an Nahrungsergänzungsmitteln, die im Handel angeboten werden, vermittelt dem Verbraucher zu Unrecht den Eindruck, dass eine ausreichende Nährstoffzufuhr allein über die Ernährung mit traditionellen Lebensmitteln nicht möglich wäre. Grundsätzlich versorgt eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung den gesunden Körper mit allen lebensnotwendigen Stoffen. In den meisten Fällen sind Nahrungsergänzungsmittel deshalb überflüssig.
Von dieser Faustregel gibt es aber Ausnahmen: So kann eine einseitige oder unzureichende Ernährung dazu führen, dass zu wenige essentielle Nährstoffe aufgenommen werden. In der Schwangerschaft und Stillzeit ist der Bedarf an bestimmten Nährstoffen erhöht, und bei älteren Menschen kann die Versorgung mit essentiellen Nährstoffen z.B. als Folge von Kau- oder Schluckbeschwerden sowie von Appetitverlust ungenügend sein. Auch chronisch Kranke können einen erhöhten Bedarf an essentiellen Nährstoffen haben. In diesen Fällen kann eine Ergänzung der Nahrung nötig oder sinnvoll sein. Wenn allerdings eine solche Nahrungsergänzung als zusätzliche Maßnahme bei der Behandlung oder Heilung von Krankheiten, wie einer chronischen Magen-Darm-Erkrankung angewandt wird, sollte sie in jedem Fall unter ärztlicher Kontrolle erfolgen.
Daten über die Nährstoffzufuhr deuten darauf hin, dass einige wenige Vitamine und Mineralstoffe, wie Vitamin D, Kalzium, Folsäure und Jod, in Deutschland von manchen Bevölkerungsgruppen nicht entsprechend den Zufuhrempfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE e.V.) aufgenommen werden. Dies ist jedoch nicht generell mit einer Unterversorgung oder gar einem Mangel gleichzusetzen. In Einzelfällen kann jedoch eine Nahrungsergänzung sinnvoll sein. Zum Beispiel kann die Einnahme von zusätzlichem Calcium für Menschen, die keine Milchprodukte verzehren, sinnvoll sein. Auch wird seit vielen Jahren Speisesalz mit Jod angereichert, um die Jodzufuhr in Deutschland auf breiter Basis zu verbessern.
Nichtsdestotrotz ist und bleibt die beste Ernährungsstrategie eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung mit viel Obst und Gemüse. Nahrungsergänzungsmittel sind dafür kein gleichwertiger Ersatz.
Können Nahrungsergänzungsmittel zusammen mit Arzneimitteln eingenommen werden?
Nahrungsergänzungsmittel sollten zusammen mit Arzneimitteln über längere Zeiträume nur in Absprache mit dem behandelnden Arzt eingenommen werden. Wechselwirkungen mit bestimmten Arzneimitteln können nicht ausgeschlossen werden, und Wirkungen bestimmter Arzneimittel können abgeschwächt oder verstärkt werden, was die Therapie nachteilig beeinflussen kann.
Ihre (fach-)anwaltlichen Ansprechpartner:
- Rechtsanwalt Michael Horak, Dipl.-Ing., LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
- Rechtsanwältin Julia Ziegeler, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
- Rechtsanwältin Anna Umberg, LL.M., MA, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
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