Was kostet eine EU Markenanmeldung?
Eine europäische Markenanmeldung verursacht Amtsgebühren und Anwaltsgebühren. Dabei heisst die EU-Marke heute “Unionsmarke”. Sie entfaltet ihre Wirkung in allen Mitgliedstaaten der europäischen Union.
Amtsgebühren für die Eintragung einer EU-Marke (Unionsmarke)
Die amtlichen Gebühren des europäischen Markenamtes (EUIPO) in Alicante, Spanien, gliedern sich je nach Umfang der Markenanmeldung wie folgt:
- erste Nizza-Klasse: 850 EUR
- zwei Nizza-Klassen: 900 EUR
- jede weitere Klasse: 150 EUR je Klasse.
Anwaltsgebühren für die Beratung und Bearbeitung einer europäischen Markenanmeldung
Die Anwaltsgebühren hängen vom Umfang der Tätigkeit ab; eine blosse Vertretungsübernahme kann 100 EUR, übliche Standard-Anmeldungen 279 EUR und letztlich kann der gesamte Anmelde- und Eintragungsprozess auch ein vielfaches hiervon kosten (bspw. im Falle umfangreicher Recherchen, oder von Widerspruchsverfahren). In der Regel wird für das Verfahren eine pauschale Gebühr individuell vereinbart..
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