Was ist ein Patent nicht?
Kein Benutzungsrecht
Durch ein Patent wird kein positives Benutzungsrecht begründet. Ob ein konkretes Produkt vertrieben werden darf, regelt das Patentrecht nicht. Betrifft das Patent beispielsweise ein Herstellungsverfahren für ein Lebensmittel oder ein Arzneimittel, so muss dennoch die Verkehrsfähigkeit des Lebensmittels lebensmittelrechtlich geprüft oder das arzneimittelrechtliche Zulassungsverfahren erfolgreich durchgeführt werden.
Keine Erfolgsgarantie
Zwar sichert ein Patent durch das Verbietungsrecht dem Patentinhaber ein Monopol. Dennoch bietet es keine Sicherheit für einen wirtschaftlichen Erfolg. Es kann zum wirtschaftlichen Erfolg ganz erheblich beitragen; dieser Erfolg hängt jedoch von vielen weiteren Faktoren (Preis, Nachfrage, etc) ab, die mit dem Patent als solchem nicht unmittelbar etwas zu tun haben.
Kein Produktschutz
Patentschutz ist kein Produktschutz. Durch das Patent wird vielmehr (abstrakt) eine technische Erfindung geschützt und in der Patentschrift müssen Ausführungsformen (Beispielsprodukt) beschrieben werden. Wäre Patentschutz identisch mit einem Produkt, so wäre es relativ leicht zu umgehen. Genau letzteres soll jedoch nicht, jedenfalls nicht leicht, ermöglicht werden.
|