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Was ist ein Patent?

Patente schützen technische Erfindungen

Die Bedeutung des Patents liegt in erster Linie darin, innovative Produkte und Verfahren vor unerwünschter Nachahmung zu schützen.

Patente belohnen ihren Anmelder durch die Gewährung eines zeitlich befristeten und räumlich begrenzten Nutzungsmonopols. Sie erfüllen gleichzeitig eine wichtige Informationsfunktion mit der Bekanntmachung der Erfindung als Anreiz für weitere Innovationen.

Als Patentinhaber können Sie Ihre Erfindung selbst verwerten und sich eine exklusive Positionierung am Markt sichern. Ihr Schutzrecht können Sie verkaufen oder eine Lizenz vergeben.

Patentschutz stärkt Unternehmen im globalen Wettbewerb und ist ein wichtiger Standortfaktor. Das Patentportfolio einer Firma stellt einen wichtigen Eigentumswert dar und gibt Aufschluss über die innovative Kraft eines Unternehmens oder Einzelerfinders.

Patente erfüllen zudem eine wichtige Rolle im Technologie-Transfer. Sie können helfen, Partner für weitere Entwicklungen und unternehmerische Kooperation zu finden oder auch zweckdienlich sein, um Fördermittel einzuwerben.

Patente helfen, hohe Entwicklungskosten abzusichern und ermöglichen durch erfolgreiche Vermarktungsstrategien Reinvestitionen, die wiederum Motor für Forschung und Entwicklung sind.

Was kann patentiert werden?

Patentierbar sind Erfindungen aus allen Gebieten der Technik. Eine Erfindung muss ausführbar sein und nachvollziehbar dargestellt werden.

Nach § 1 Abs. 1 PatG gibt es drei Kriterien für die Patentierbarkeit von Erfindungen, nämlich:

  • Neuheit,
  • erfinderische Tätigkeit und
  • gewerbliche Anwendbarkeit.

Neuheit der Erfindung

Eine Erfindung ist neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Der Stand der Technik umfasst alle Kenntnisse, die weltweit vor der Anmeldung der betreffenden Erfindung in jeder erdenklichen Weise der Öffentlichkeit zugänglich waren. Dies kann unter anderem durch schriftliche oder mündliche Beschreibungen, Benutzung oder Ausstellung der Fall sein. Zu den schriftlichen Beschreibungen zählen zum Beispiel Bücher, Zeitschriften und Patente. Unter mündliche Benutzung fällt zum Beispiel ein Vortrag auf einer Tagung. Auch Informationen, die Sie selbst veröffentlicht haben, zählen zum Stand der Technik. Achten Sie als Erfinder also dringend darauf, Ihre Erfindung vor der Anmeldung geheim zu halten.

Erfinderische Tätigkeit

Selbst wenn Ihre Erfindung weltweit neu ist, so muss sie nicht automatisch zum Patent führen. Das kann dann passieren, wenn es sich um eine sehr nahe liegende und kleine Neuerung handelt. Erfinderische Tätigkeit heißt, dass sich die Neuerung in ausreichendem Maß vom Stand der Technik abheben muss.

Gewerbliche Anwendbarkeit

Sie ist gegeben, wenn die Erfindung auf irgendeinem gewerblichen Gebiet einschließlich der Landwirtschaft hergestellt oder benutzt werden kann. Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers und ärztliche Diagnoseverfahren gelten als nicht gewerblich anwendbar.

Technizität der Erfindung

Ein Patent wird nur auf technische Erfindungen erteilt. Die stetige Weiterentwicklung von Wissenschaft und Technik definiert die Bereiche dessen, wofür Patentschutz erlangt werden kann, immer wieder neu.

Was eine technische Erfindung ist, wird deshalb auch im Patentgesetz nicht definiert. Dagegen wird aufgeführt, was nicht als technische Erfindung anzusehen und somit nicht patentierbar ist:

  • Entdeckungen
  • wissenschaftliche Theorien
  • mathematische Methoden
  • ästhetische Formschöpfungen
  • Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten
  • sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen und die Wiedergabe von Informationen.

Weiterhin vom Patentschutz ausgeschlossen sind:

  • Erfindungen, die gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen
  • Pflanzensorten und Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren und die ausschließlich durch solche Verfahren gewonnenen Pflanzen und Tiere; Pflanzensorten können beim Bundessortenamt in Hannover angemeldet werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen patentierbar sind:

  • Computerprogramme: Obwohl Programme für Datenverarbeitungsanlagen und die Wiedergabe von Informationen "als solche" nicht patentierbar sind, können auch Erfindungen zum Patent führen, die einen Computer voraussetzen. So genannte computerimplementierte Erfindungen müssen auf technischen Überlegungen beruhen und ein technisches Problem lösen.
  • Biotechnologie: Erfindungen auf dem Gebiet der Mikrobiologie und Biotechnologie sind nicht grundsätzlich vom Patentschutz ausgenommen. Die Regelungen der EU-Biotechnologie-Richtlinie wirken hierbei auf die nationale Gesetzgebung.

Ihre (fach-)anwaltlichen Ansprechpartner:

  1. Rechtsanwalt Michael Horak, Dipl.-Ing., LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
     
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