Wann sind Fotografien urheberrechtlich geschützt?
Immer.
Denn entweder sind sie tatsächlich “urheberrechtlich” als Lichtbildwerk oder “leistungsschutzrechtlich” als Lichtbild geschützt. Die Verwendung fremder Fotos birgt mithin stets Risiken.
Lichtbildwerk
Als Werke sind Fotografien dann geschützt, wenn sie schöpferische Qualität aufweisen. Daran fehlt es bei einfachen Aufnahmen ohne schöpferische Tätigkeit.
Lichtbild
Nicht als “Urheberrecht”, aber als Leistungsschutzrecht wird auch ein Lichtbild, also z.B. der Schnappschuss geschützt.
Rechtlich bestehen zwischen Urheberrechten und Leistungsschutzrechten, die auch im Urhebergesetz geregelt sind, teils erhebliche Unterschiede.
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