Darf eine Wortmarke angemeldet werden, wenn eine Bildmarke mit dem Wort schon geschützt ist?
Hier ist Vorsicht geboten. Die Wort-/Bildmarke schützt grds. auch den Wortbestandteil (an sich).
Hier muss im Einzelfall geprüft, und die geplante sowie ältere Marke auf markenrechtliche Verwechselungsgefahr untersucht werden.Die Rechtssprechung, wann eine Verwechselungsgefahr vorliegt, ist sehr umfangreich und je nach Amt/ Jurisdiktion mit teils erheblichen Unterschieden ausgestaltet.
Zudem kommt in Betracht, dass der Wortbestandteil isoliert wegen Bestehens eines Schutzhindernisses nicht schutzfähig ist, so dass dann eine Markenanmeldung auch deshalb ausscheiden könnte.
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