Anwalt Deutschland Fachanwalt deutsch German Lawyer Germany English language Attorney-at-law English Lawyer germany french advocat francais allemagne French Attorney in Germany spanish language abogado alemania Spanish Attorney/ Lawyer in Germany Italian language avvocatto germania Italian Lawyer/ Attorney Germany Portuguese language advogado Alemanha Portuguese Polish speaking Lawyer/ Attorney in Germany adwokat Niemcy Polish Japanese speaking Lawyer/ Attorney in Germany Bengoshi Doitsu Japanese Attorney/ Lawyer Vietnamese language luat su Vietnamese Korean speaking lawyer/ attorney in Germany, Europe Korean Chinese language Lawyer/ Attorney in Germany/ Europe Chinese Lawyer/ Attorney russian speaking advokat Germaniya Russian

 

Kanzlei Anwälte Standorte Rechtsgebiete Recht von A bis Z Recht International Kanzleibroschüre Muster FAQ Rechtsabteilung Terminsvertretung Mandanten Stellenangebote Kontakt Impressum Datenschutz Presse Links

horak.   
RECHTSANWÄLTE

Markenrecht  Patentrecht  Urheberrecht  Medienrecht  Kartellrecht  Vergaberecht  Wettbewerbsrecht  Lebensmittelrecht  Technikrecht
 
 
Apothekenrecht  Abmahnung  Arbeitnehmererfinderrecht  Arbeitsrecht  Arzneimittelrecht  Bankrecht  Baurecht  Beihilferecht  Bildrecht  Datenschutzrecht  Datenschutzerklärung  Designrecht  Domain-Name-Dispute  Domainrecht  Energierecht  Erbrecht  Europarecht  Familienrecht  FAQ  Filmrecht  Fotorecht  Glücksspielrecht  Gesellschaftsrecht  Gewerblicher Rechtsschutz  Grenzbeschlagnahme  Handelsrecht  Handelsvertreterrecht  Immobilienrecht  Ingenieurrecht  Insolvenzrecht  Internationales Recht  Internetrecht  IP Due Diligence  IT-Recht  Kartellrecht  KI-Recht AI  Klimaschutzrecht  Kosmetikrecht  Lebensmittelrecht  Maklerrecht  Markenrecht  Medienrecht  Musikrecht  Muster  M&A  Onlinerecht  Öffentliches Wirtschaftsrecht  Patentanwalt  Patentrecht  Presserecht  Produktpiraterie  Prozessführung  Sortenschutzrecht  Sportrecht  Steuerrecht  Technikrecht  Telekommunikation  Tierrecht  Transportrecht  Urheberrecht  Veranstaltungsrecht  Vergaberecht  Verlagsrecht  Versandhandelsrecht  Versicherungsrecht  Vertragsrecht  Vertriebsrecht  Verwaltungsrecht  Wirtschaftsrecht  Wirtschaftsstrafrecht  Zwangsvollstreckung  Recht von A bis Z  internationales Recht

Anwalt Hannover Fachanwalt gewerblicher Rechtsschutz  Urheberrecht Fachanwalt Medienrecht Markenrecht Patentrecht Technikrecht IT Recht Vergaberecht Energierecht Presserecht Zivilrecht Kartellrecht Vergabeverfahren Arbeitnehmererfinderrecht Sportrecht Baurecht Gesellschaftsrecht Fotorecht Abmahnung Unterlassungserklärung Terminsvertretung Designschutz Designrecht Recht am eigenen Bild Markenschutz Patentschutz TK-Recht IT IT-Recht Internetrecht Onlinerecht Sortenschutz IT Internetrecht Produktpiraterie Plagiat Markenpiraterie Grenzbeschlagnahme Rechtsanwalt Hannover Anwaltskanzlei

Start  IP-Recht  Markenschutz  Patentschutz  Designschutz  IT-Recht  Handelsrecht  Gesellschaftsrecht  Impressum  Datenschutz  AGB  Online-Anfrage

 

Rechtsanwalt Anwaltskanzlei Fachanwalt Patentanwalt FAQ Wirtschaftsrecht internationales Rechtjetzt Termin online buchen

Start.. Rechtsthemen.. Klimarecht..
Start
Kanzlei
Anwälte
Dipl.-Ing. Michael Horak LL.M.
Julia Ziegeler
Anna Umberg LL.M. M.A.
Dipl.-Phys. Andree Eckhard
Katharina Gitmann-Kopilevich
Karoline Behrend
Dr. Johanna K. Müller-Kühne
Andreas Friedlein
Stefan Karfusehr
Jonas A. Herbst
Recht von A bis Z
Recht International
Rechtsgebiete
Abfallrecht
AGB-Recht
Agrarrecht
Apothekenrecht
Arbeitnehmererfinderrecht
Arbeitsrecht
Architektenrecht
Arzneimittelrecht
Arzthaftungsrecht
Aussenwirtschaftsrecht
Bankrecht
Baurecht
Beamtenrecht
Beihilferecht
Bildrecht
Bodenschutzrecht
Bürgschaftsrecht
Bussgeldrecht
Datenschutzrecht
Designrecht
Domainrecht
Domain-Name-Dispute
Energierecht
Erbrecht
Europarecht
Familienrecht
Filmrecht
Fotorecht
Gaststättenrecht
Gesellschaftsrecht
Gewerbemietrecht
Gewerblicher Rechtsschutz
Gewerberecht
Glücksspielrecht
Handelsrecht
Handelsvertreterrecht
Hochschulrecht
Immobilienrecht
Ingenieurrecht
Insolvenzrecht
Internationales Recht
Internetrecht
IT-Recht
Kapitalmarktrecht
Kartellrecht
Kaufrecht
Kosmetikrecht
Kryptorecht
Lebensmittelrecht
Maklerrecht
Markenrecht
Medienrecht
Medizinprodukterecht
Medizinrecht
MLM-Recht
Musikrecht
M&A
Onlinerecht
Öffentliches Wirtschaftsrecht
Patentrecht
Presserecht
Prüfungsrecht
Schadensrecht
Schulrecht
Sortenschutzrecht
Sportrecht
Steuerrecht
Technikrecht
Telekommunikation
Tierrecht
Transportrecht
Umweltrecht
Urheberrecht
Veranstaltungsrecht
Vereinsrecht
Verkehrsrecht
Verlagsrecht
Vergaberecht
Versandhandelsrecht
Versicherungsrecht
Vertragsrecht
Vertriebsrecht
Verwaltungsrecht
Weinrecht
Wettbewerbsrecht
Wirtschaftsrecht
Wirtschaftsstrafrecht
Zivilrecht
Zollrecht
Zwangsvollstreckung
Rechtsthemen
Abmahnung
Compliance
Designverletzung
Digitalisierung/ Industrie 4.0
Existenzgründung
FinTech
Gewährleistung/Produkthaftung
Grenzbeschlagnahme
IP Due Diligence
KI-Recht AI
Leasing
Life Science
Markenverletzung
Mediation
Mindestlohn
Patentanwalt
Patentverletzung
Pro Bono Rechtsberatung
Produktpiraterie
Prozessführung
Rechtsabteilung
Sanierung
Schadensersatz
Umwelt/Nachhaltigkeit
Urheberrechtsverletzung
Verkaufsplattformen
Youtube
Muster
Arbeitsvertrag
Arbeitsrechliche Abmahnung
Aufhebungsvertrag
Autokaufvertrag
Datenschutzerklärung
Domainkaufvertrag
Forschungsvertrag
Franchisevertrag
Freier Mitarbeiter Vertrag
GbR-Vertrag
Geheimhaltungsvereinbarung
GmbH-Satzung
Gemeinschaftspraxisvertrag
geringfügige Beschäftigung
Geschäftsführer-Anstellungsvertrag
Gewerbemietvertrag
Handelsvertretervertrag
Internationales Joint Venture
Kaufvertrag
Kooperationsvertrag
Lizenzvertrag
Markenlizenzvertrag
Performance-Vertrag
Softwarevertrag
Softwarepflegevertrag
Unternehmenskaufvertrag
Werkvertrag
Recht International
Ägypten
Australien
Azerbaidschan
Belgien
Brasilien
Bulgarien
China
Dänemark
England
Finnland
Frankreich
Griechenland
Hong Kong
Indien
Indonesien
Italien
Iran
Irland
Japan
Kanada
Kasachstan
Katar
Korea (Süd)
Kroatien
Luxemburg
Malta
Mexiko
Niederlande
Norwegen
Österreich
Philippinen
Polen
Portugal
Rumänien
Russland
Saudi-Arabien
Schweden
Schweiz
Singapur
Slowakei
Spanien
Südafrika
Tschechien
Türkei
Ukraine
Ungarn
USA
Vereinigte Arabische Emirate
Vietnam
Zypern
Terminsvertretung
Entscheidungen
Mitarbeiter
Profil
Ausstattung
Anwaltsblogs
Stellenangebote
Vollmacht
Kanzleibroschüre
Kontakt
Anfahrt
Standorte
Berlin
Bielefeld
Bremen
Düsseldorf
Frankfurt
Hamburg
Hannover
München
Stuttgart
Online-Anfrage
Datenschutz
Impressum
Links
AGB

 

horak.
Rechtsanwälte Hannover
Fachanwälte
Patentanwälte

Georgstr. 48
30159 Hannover | Hauptsitz
Deutschland

Fon 0511.35 73 56-0
Fax 0511.35 73 56-29
info@bwlh.de
hannover@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Berlin
Fachanwälte
Patentanwälte

Wittestraße 30 K
13509 Berlin
Deutschland

Fon 030.403 66 69-00
Fax 030.403 66 69-09
berlin@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bielefeld
Fachanwälte
Patentanwälte

Herforder Str. 69
33602 Bielefeld
Deutschland

Fon 0521.43 06 06-60
Fax 0521.43 06 06-69
bielefeld@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bremen
Fachanwälte
Patentanwälte

Parkallee 117
28209 Bremen
Deutschland

Fon 0421.33 11 12-90
Fax 0421.33 11 12-99
bremen@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Düsseldorf
Fachanwälte
Patentanwälte

Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
Deutschland

Fon 0211.97 26 95-00
Fax 0211.97 26 95-09
duesseldorf@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Frankfurt/ Main
Fachanwälte
Patentanwälte

Alfred-Herrhausen-Allee 3-5
65760 Frankfurt-Eschborn
Deutschland

Fon 069.380 79 74-20
Fax 069.380 79 74-29
frankfurt@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Hamburg
Fachanwälte
Patentanwälte

Colonnaden 5
20354 Hamburg
Deutschland

Fon 040.882 15 83-10
Fax 040.882 15 83-19
hamburg@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte LEIPZIG
Fachanwälte
Patentanwälte

Friedrich-List-Platz 1
04103 Leipzig
Deutschland

Fon 0341.98 99 45-50
Fax 0341.98 99 45-59
leipzig@bwlh.de

 

horak. 
Rechtsanwälte München
Fachanwälte
Patentanwälte

Landsberger Str. 155
80687 München
Deutschland

Fon 089.250 07 90-50
Fax 089.250 07 90-59
munich@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Stuttgart
Fachanwälte
Patentanwälte

Königstraße 80
70173 Stuttgart
Deutschland

Fon 0711.99 58 55-90
Fax 0711.99 58 55-99
stuttgart@bwlh.de

Klimarecht

Der Klimawandel stellt das Verwaltungsrecht vor tiefgreifende Herausforderungen. Die Verwaltung muss nicht nur die rechtlichen Vorgaben des Klimaschutzes effektiv umsetzen, sondern auch auf die Auswirkungen des Klimawandels reagieren. Dabei ergeben sich Spannungen zwischen bestehenden Rechtsprinzipien, der Wahrung individueller Rechte und der Notwendigkeit, effektive Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen. Die wichtigsten Herausforderungen lassen sich in fünf zentrale Themenbereiche unterteilen:

  1. Anpassung des Verwaltungsrechts an den Klimaschutz als Staatsziel
  2. Beschleunigung und Effizienzsteigerung von Verwaltungsverfahren
  3. Konflikte mit Grundrechten und Wirtschaftsfreiheiten
  4. Koordination zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen
  5. Rechtssicherheit und Durchsetzbarkeit von Klimaschutzmaßnahmen


1. Anpassung des Verwaltungsrechts an den Klimaschutz als Staatsziel

1.1 Klimaschutz als verfassungsrechtliche Verpflichtung

Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz (BVerfG, 2021) ist klar, dass das Verwaltungsrecht Klimaschutz stärker berücksichtigen muss. Das Gericht stellte fest, dass unzureichende Klimaschutzmaßnahmen künftige Generationen übermäßig belasten können und somit ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt.

Konsequenzen für das Verwaltungsrecht:

  • Behörden müssen Klimaschutz stärker in ihre Entscheidungsprozesse einbinden.
  • Klimafolgenabschätzungen werden zum Standard in Genehmigungs- und Planungsverfahren.
  • Verwaltungspraxis muss neue wissenschaftliche Erkenntnisse kontinuierlich einfließen lassen.

1.2 Konflikt mit bestehenden Verwaltungsvorschriften

Das Umweltverwaltungsrecht ist oft auf den Schutz bestehender Zustände ausgelegt, während Klimaschutz dynamische und langfristige Veränderungen erfordert. Verwaltungsakte (z. B. Genehmigungen) beruhen häufig auf jahrzehntealten Normen, die nicht für schnelle Anpassungen an den Klimawandel geschaffen wurden.

Beispiel:

  • Das Baurecht sieht in vielen Fällen noch keine verpflichtende Klimaschutzprüfung für Neubauten oder Infrastrukturprojekte vor.
  • Alte wasserrechtliche Regelungen passen nicht zu neuen Anforderungen der Extremwettervorsorge.


2. Beschleunigung und Effizienzsteigerung von Verwaltungsverfahren

2.1 Langsame Genehmigungsprozesse als Hemmnis für Klimaschutzprojekte

Viele Klimaschutzprojekte scheitern an langwierigen Verwaltungsverfahren. Genehmigungen für Windkraftanlagen, Stromtrassen oder den Ausbau von Schienennetzen können sich über Jahre ziehen.

Hauptprobleme:

  • Umfangreiche Beteiligungsverfahren: Beteiligung von Bürgern, Umweltverbänden und Unternehmen verlängert Verfahren erheblich.
  • Mehrfachprüfungen: Oft werden Umweltverträglichkeitsprüfungen für ähnliche Projekte mehrfach durchgeführt.
  • Juristische Unsicherheiten: Klagen gegen Klimaschutzmaßnahmen führen häufig zu Verzögerungen oder gar zum Stopp von Projekten.

2.2 Lösungsansätze zur Beschleunigung

  • Einführung digitaler Verwaltungsprozesse zur schnelleren Bearbeitung.
  • Begrenzung der Einspruchsmöglichkeiten bei übergeordnetem Klimaschutzinteresse.
  • Stärkere Nutzung von Zielabweichungsklauseln, um Klimaprojekte trotz bestehender Hürden umzusetzen.
  • Einführung eines Klimaschutzvorrangs in Planungsverfahren.


3. Konflikte mit Grundrechten und Wirtschaftsfreiheiten

3.1 Eingriffe in Eigentumsrechte und wirtschaftliche Freiheit

Viele Klimaschutzmaßnahmen bedeuten Beschränkungen für Unternehmen und Bürger. Dazu gehören:

  • Flächennutzungsbeschränkungen für Landwirte oder Bauherren.
  • Emissionsgrenzen für Industrieunternehmen.
  • Verkehrsbeschränkungen und Fahrverbote.

Diese Maßnahmen stehen oft in Konflikt mit Grundrechten wie Art. 14 GG (Eigentumsschutz) oder Art. 12 GG (Berufsfreiheit).

Rechtliche Herausforderung:
Die Verwaltung muss Klimaschutzmaßnahmen so gestalten, dass sie verhältnismäßig sind. Dies bedeutet, dass der Eingriff in individuelle Rechte gerechtfertigt sein muss und mildere Maßnahmen bevorzugt werden müssen.

3.2 Sozialverträglichkeit von Klimaschutzmaßnahmen

Verwaltungsrechtliche Maßnahmen müssen auch soziale Auswirkungen berücksichtigen. Steigende Energiepreise oder Verkehrsbeschränkungen können wirtschaftlich schwächere Gruppen übermäßig belasten.
→ Lösungsansatz: Sozial gerechte Ausgestaltung durch Kompensationsmaßnahmen (z. B. Klimadividenden oder Ausgleichszahlungen).


4. Koordination zwischen Verwaltungsebenen

4.1 Herausforderungen der föderalen Struktur in Deutschland

Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die viele Ebenen betrifft:

  • Bund erlässt übergeordnete Klimaschutzgesetze (z. B. Bundes-Klimaschutzgesetz).
  • Länder setzen diese durch eigene Regelungen um (z. B. Klimagesetze der Bundesländer).
  • Kommunen sind für konkrete Maßnahmen wie Stadtplanung oder Mobilitätskonzepte zuständig.

Probleme:

  • Uneinheitliche Regelungen zwischen den Bundesländern erschweren bundesweite Projekte.
  • Kompetenzstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern verzögern Entscheidungen.
  • Kommunen haben oft nicht die finanziellen Mittel, um Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen.

Mögliche Lösungen:

  • Zentrale Koordinierungsstellen zur Bündelung von Klimaschutzkompetenzen.
  • Harmonisierung von Landesklimaschutzgesetzen, um Widersprüche zu vermeiden.
  • Finanzielle Unterstützung der Kommunen durch Klimaschutzfonds.


5. Rechtssicherheit und Durchsetzbarkeit von Klimaschutzmaßnahmen

5.1 Problem der unklaren Rechtslage

Viele Klimaschutzmaßnahmen basieren auf neuen oder unzureichend konkretisierten Gesetzen. Dies führt zu rechtlicher Unsicherheit bei Behörden, Unternehmen und Bürgern.

Beispiel:

  • Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde 2023 novelliert, aber viele Detailregelungen sind unklar.
  • Unternehmen wissen oft nicht, welche Klimaberichtspflichten sie konkret erfüllen müssen.

→ Lösung: Klare und eindeutige Verwaltungsrichtlinien zur Umsetzung von Klimaschutzgesetzen.

5.2 Klimaklagen als neues Rechtsinstrument

Immer häufiger werden Verwaltungen von Bürgern oder Umweltverbänden verklagt, weil sie unzureichende Maßnahmen zum Klimaschutz ergreifen.

Beispiel:

  • In den Niederlanden musste die Regierung nach einer Klimaklage (Urgenda-Fall) strengere Emissionsziele festlegen.
  • In Deutschland wurde das Klimaschutzgesetz nach der BVerfG-Entscheidung 2021 verschärft.

Herausforderung:

  • Verwaltungen müssen Klimaschutzpflichten ernst nehmen, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
  • Gerichte werden eine stärkere Rolle bei der Kontrolle von Klimaschutzmaßnahmen spielen.


Fazit: Ein dynamisches Verwaltungsrecht für den Klimaschutz

Das Verwaltungsrecht muss sich grundlegend wandeln, um den Herausforderungen des Klimawandels gerecht zu werden. Es muss schneller, flexibler und klimasensibler werden. Besonders wichtig sind:

  1. Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Klimaschutzprojekte.
  2. Vermeidung von Rechtsunsicherheiten durch klare Klimaschutzvorgaben.
  3. Faire Balance zwischen Klimaschutz und wirtschaftlichen Grundrechten.
  4. Effektive Koordination zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
  5. Stärkere Durchsetzbarkeit von Klimaschutzmaßnahmen vor Gericht.

Die Verwaltungsrechtswissenschaft und -praxis stehen vor der Aufgabe, diesen Wandel aktiv mitzugestalten, um Klimaschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe rechtssicher und effizient umzusetzen.

Anwalt Deutschland Fachanwalt deutsch Patentverletzung Markenverletzung Designverletzung Patentverletzungsklage Markenverletzungsverfahren Designverletzungsprozess Abmahnung Patent Verletzung eines Patentes, Gebrauchsmusterverletzung Sortenschutzverletzung Wettbewerbsverletzung öffentliches Wirtschaftsrecht öffentliches Baurecht öffentliches Planungsrecht Städtebaurecht Kommunalrecht Umweltrecht Abfallrecht Energierecht TK-Recht Vergaberecht ÖPP Privatisierung Teilprivatisierung Umwandlung in öffentliche Einrichtung Beihilferecht Gewerberecht Gesundheitsrecht Wirtschaftsverwaltungsrecht externe Rechtsanteilung flexible Patentabteilung IP Due Diligence German  Lawyer Germany English language Attorney-at-law IP Lawyer IP Due Diligence Attorney on demand Patent Attorney on demand  English

  anwalt hannover Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Marke Patent Markenrecht Patentrecht Patentiert Gebrauchsmuster Geschmacksmuster anmelden recherchieren  name registrieren Ankam Rechtsrat Berlin Hamburg Rechtsberatung in München Köln Frankfurt Rechtsberatung Stuttgart Dortmund Düsseldorf Essen Bremen Hannover Leipzig Dresden Nürnberg Duisburg Bochum Bielefeld Wuppertal Bonn Mannheim Karlsruhe Wiesbaden Münster Augsburg  Rechtsanwalt Mietrecht Gewerbemietrecht Pachtrecht Bürgschaftsrecht Gewerberecht Gaststättenrecht drucken  Apothekenrecht Arbeitnehmererfinderrecht Arbeitsrecht Baurecht anwalt Arzneimittelrecht Bildrecht Fotorecht Fachkanzlei Datenschutz datenrecht Rechtsberatung in Gelsenkirchen Aachen Mönchengladbach Braunschweig Chemnitz Krefeld Halle Magdeburg Freiburg Oberhausen Lübeck Erfurt Rostock Mainz Kassel Hagen Hamm Saarbrücken Herne Ludwigshafen Osnabrück Solingen Leverkusen Oldenburg Potsdam Neuss Heidelberg Paderborn Darmstadt Regensburg Würzburg Ingolstadt Heilbronn Ulm Göttingen Wolfsburg Recklinghausen Anwalt Hildesheim Celle Braunschweig Architektenrecht Bankrecht Beamtenrecht Bussgeldrecht Verkehrsrecht Transportrecht Markenanmeldung Markenanwalt Abmahnung Schadensersatz Schadensrecht Versicherungsrecht Krankenversicherungsrecht Versicherungsvertrag Agrarrecht Landwirtschaftsrecht speichern Datenrecht Datenschutzrecht Designrecht Designschutz Geschmacksmusterrecht Domainrecht Domain-Dispute Fachanwälte recht rechtberatung vertretung vor gericht terminsvertretung klage kläger beklagter onlinerecht internetrecht tierrecht pferderecht  verlagsrecht anwaltskanzlei vertragsrecht agb prüfen mustervertrag erstellen Rechtsvertretung in Pforzheim Offenbach Bottrop Bremerhafen Fürth Remscheid Reutlingen Moers Koblenz Erlangen Trier Salzgitter Siegen Jena Hildesheim Cottbus Gera Wilhelmshaven Delmenhorst Lüneburg Hameln Wolfenbüttel Nordhorn Cuxhaven Emden Lingen Peine Melle Stade Goslar Neustadt Arbeitsrecht Anwalt Hannover Zivilrecht Zwangsvollstreckungsrecht Prozessführung Sanierung Insolvenz Insolvenzanwalt Immobilienrecht Immobilienanwalt Domainrecht Domainanwalt Domainregistrierung Domainrecht Patentrecht Designrecht Gebrauchsmusterrecht Patent Erfinder Patentanwalt Hannover Patentanwaltskanzlei FAQ Mustervertrag kostenlose Vertragsmuster Muster-Datenschutzerklärung, IP Due Diligence, M&A, Industrie 4.0, Digitalisierung, Digitalisierungsrecht zurück  anwalt markenrecht markenanmeldung patentrecht vergaberecht lebensmittelrechtlich arzneimittelrechtlich domainrecht  Energierecht Erbrecht Europarecht Filmrecht Fachanwalt IP IT Handelsrecht Handelsvertreterrecht Gesellschaftsrecht Sportrecht sportgericht anwalt kartellrecht uwg gwb wettbewerbsrecht ingenieurrecht Vertragsrecht Verlagsrecht Veranstaltungsrecht Tierrecht TK Technikrecht Presserecht Internetrecht Onlinerecht M&A Musikrecht Insolvenzrecht Europarecht Designrecht Datenschutzrecht Datenrecht Rechtsanwalt Vergaberecht Nachprüfungsverfahren Rüge EU-Vergaberecht Online-Anfrage Rechtsanwalt Anwaltskanzlei Fachanwalt Patentanwalt FAQ Wirtschaftsrecht internationales Recht Vergaberecht IP Recht Markenrecht PatentrechtTermin buchen

 

 

horak. Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte · Georgstr. 48 · 30159 Hannover · Deutschland · Fon 0511.357 356-0 · Fax 0511.357 356-29 · info@bwlh.de

> Der Titel der Seite wird von NetObjects Fusion 2015 generiert >