Anwalt Deutschland Fachanwalt deutsch German Lawyer Germany English language Attorney-at-law English Lawyer germany french advocat francais allemagne French Attorney in Germany spanish language abogado alemania Spanish Attorney/ Lawyer in Germany Italian language avvocatto germania Italian Lawyer/ Attorney Germany Portuguese language advogado Alemanha Portuguese Polish speaking Lawyer/ Attorney in Germany adwokat Niemcy Polish Japanese speaking Lawyer/ Attorney in Germany Bengoshi Doitsu Japanese Attorney/ Lawyer Vietnamese language luat su Vietnamese Korean speaking lawyer/ attorney in Germany, Europe Korean Chinese language Lawyer/ Attorney in Germany/ Europe Chinese Lawyer/ Attorney russian speaking advokat Germaniya Russian

 

Kanzlei Anwälte Standorte Rechtsgebiete Recht von A bis Z Recht International Kanzleibroschüre Muster FAQ Rechtsabteilung Terminsvertretung Mandanten Stellenangebote Kontakt Impressum Datenschutz Presse Links

horak.   
RECHTSANWÄLTE

Markenrecht  Patentrecht  Urheberrecht  Medienrecht  Kartellrecht  Vergaberecht  Wettbewerbsrecht  Lebensmittelrecht  Technikrecht
 
 
Apothekenrecht  Abmahnung  Arbeitnehmererfinderrecht  Arbeitsrecht  Arzneimittelrecht  Bankrecht  Baurecht  Beihilferecht  Bildrecht  Datenschutzrecht  Datenschutzerklärung  Designrecht  Domain-Name-Dispute  Domainrecht  Energierecht  Erbrecht  Europarecht  Familienrecht  FAQ  Filmrecht  Fotorecht  Glücksspielrecht  Gesellschaftsrecht  Gewerblicher Rechtsschutz  Grenzbeschlagnahme  Handelsrecht  Handelsvertreterrecht  Immobilienrecht  Ingenieurrecht  Insolvenzrecht  Internationales Recht  Internetrecht  IP Due Diligence  IT-Recht  Kartellrecht  KI-Recht AI  Kosmetikrecht  Lebensmittelrecht  Maklerrecht  Markenrecht  Medienrecht  Musikrecht  Muster  M&A  Onlinerecht  Öffentliches Wirtschaftsrecht  Patentanwalt  Patentrecht  Presserecht  Produktpiraterie  Prozessführung  Sortenschutzrecht  Sportrecht  Steuerrecht  Technikrecht  Telekommunikation  Tierrecht  Transportrecht  Urheberrecht  Veranstaltungsrecht  Vergaberecht  Verlagsrecht  Versandhandelsrecht  Versicherungsrecht  Vertragsrecht  Vertriebsrecht  Verwaltungsrecht  Wirtschaftsrecht  Wirtschaftsstrafrecht  Zwangsvollstreckung  Recht von A bis Z  internationales Recht

Anwalt Hannover Fachanwalt gewerblicher Rechtsschutz  Urheberrecht Fachanwalt Medienrecht Markenrecht Patentrecht Technikrecht IT Recht Vergaberecht Energierecht Presserecht Zivilrecht Kartellrecht Vergabeverfahren Arbeitnehmererfinderrecht Sportrecht Baurecht Gesellschaftsrecht Fotorecht Abmahnung Unterlassungserklärung Terminsvertretung Designschutz Designrecht Recht am eigenen Bild Markenschutz Patentschutz TK-Recht IT IT-Recht Internetrecht Onlinerecht Sortenschutz IT Internetrecht Produktpiraterie Plagiat Markenpiraterie Grenzbeschlagnahme Rechtsanwalt Hannover Anwaltskanzlei

Start  IP-Recht  Markenschutz  Patentschutz  Designschutz  IT-Recht  Handelsrecht  Gesellschaftsrecht  Impressum  Datenschutz  AGB  Online-Anfrage

 

Rechtsanwalt Anwaltskanzlei Fachanwalt Patentanwalt FAQ Wirtschaftsrecht internationales Rechtjetzt Termin online buchen

Start.. Rechtsthemen.. KI-Recht AI..
Start
Kanzlei
Anwälte
Dipl.-Ing. Michael Horak LL.M.
Julia Ziegeler
Anna Umberg LL.M. M.A.
Dipl.-Phys. Andree Eckhard
Katharina Gitmann-Kopilevich
Karoline Behrend
Dr. Johanna K. Müller-Kühne
Andreas Friedlein
Stefan Karfusehr
Jonas A. Herbst
Recht von A bis Z
Recht International
Rechtsgebiete
Abfallrecht
AGB-Recht
Agrarrecht
Apothekenrecht
Arbeitnehmererfinderrecht
Arbeitsrecht
Architektenrecht
Arzneimittelrecht
Arzthaftungsrecht
Aussenwirtschaftsrecht
Bankrecht
Baurecht
Beamtenrecht
Beihilferecht
Bildrecht
Bodenschutzrecht
Bürgschaftsrecht
Bussgeldrecht
Datenschutzrecht
Designrecht
Domainrecht
Domain-Name-Dispute
Energierecht
Erbrecht
Europarecht
Familienrecht
Filmrecht
Fotorecht
Gaststättenrecht
Gesellschaftsrecht
Gewerbemietrecht
Gewerblicher Rechtsschutz
Gewerberecht
Glücksspielrecht
Handelsrecht
Handelsvertreterrecht
Hochschulrecht
Immobilienrecht
Ingenieurrecht
Insolvenzrecht
Internationales Recht
Internetrecht
IT-Recht
Kapitalmarktrecht
Kartellrecht
Kaufrecht
Kosmetikrecht
Kryptorecht
Lebensmittelrecht
Maklerrecht
Markenrecht
Medienrecht
Medizinprodukterecht
Medizinrecht
MLM-Recht
Musikrecht
M&A
Onlinerecht
Öffentliches Wirtschaftsrecht
Patentrecht
Presserecht
Prüfungsrecht
Schadensrecht
Schulrecht
Sortenschutzrecht
Sportrecht
Steuerrecht
Technikrecht
Telekommunikation
Tierrecht
Transportrecht
Umweltrecht
Urheberrecht
Veranstaltungsrecht
Vereinsrecht
Verkehrsrecht
Verlagsrecht
Vergaberecht
Versandhandelsrecht
Versicherungsrecht
Vertragsrecht
Vertriebsrecht
Verwaltungsrecht
Weinrecht
Wettbewerbsrecht
Wirtschaftsrecht
Wirtschaftsstrafrecht
Zivilrecht
Zollrecht
Zwangsvollstreckung
Rechtsthemen
Abmahnung
Compliance
Designverletzung
Digitalisierung/ Industrie 4.0
Existenzgründung
FinTech
Gewährleistung/Produkthaftung
Grenzbeschlagnahme
IP Due Diligence
KI-Recht AI
Leasing
Life Science
Markenverletzung
Mediation
Mindestlohn
Patentanwalt
Patentverletzung
Pro Bono Rechtsberatung
Produktpiraterie
Prozessführung
Rechtsabteilung
Sanierung
Schadensersatz
Umwelt/Nachhaltigkeit
Urheberrechtsverletzung
Verkaufsplattformen
Youtube
Muster
Arbeitsvertrag
Arbeitsrechliche Abmahnung
Aufhebungsvertrag
Autokaufvertrag
Datenschutzerklärung
Domainkaufvertrag
Forschungsvertrag
Franchisevertrag
Freier Mitarbeiter Vertrag
GbR-Vertrag
Geheimhaltungsvereinbarung
GmbH-Satzung
Gemeinschaftspraxisvertrag
geringfügige Beschäftigung
Geschäftsführer-Anstellungsvertrag
Gewerbemietvertrag
Handelsvertretervertrag
Internationales Joint Venture
Kaufvertrag
Kooperationsvertrag
Lizenzvertrag
Markenlizenzvertrag
Performance-Vertrag
Softwarevertrag
Softwarepflegevertrag
Unternehmenskaufvertrag
Werkvertrag
Recht International
Ägypten
Australien
Azerbaidschan
Belgien
Brasilien
Bulgarien
China
Dänemark
England
Finnland
Frankreich
Griechenland
Hong Kong
Indien
Indonesien
Italien
Iran
Irland
Japan
Kanada
Kasachstan
Katar
Korea (Süd)
Kroatien
Luxemburg
Malta
Mexiko
Niederlande
Norwegen
Österreich
Philippinen
Polen
Portugal
Rumänien
Russland
Saudi-Arabien
Schweden
Schweiz
Singapur
Slowakei
Spanien
Südafrika
Tschechien
Türkei
Ukraine
Ungarn
USA
Vereinigte Arabische Emirate
Vietnam
Zypern
Terminsvertretung
Entscheidungen
Mitarbeiter
Profil
Ausstattung
Anwaltsblogs
Stellenangebote
Vollmacht
Kanzleibroschüre
Kontakt
Anfahrt
Standorte
Berlin
Bielefeld
Bremen
Düsseldorf
Frankfurt
Hamburg
Hannover
München
Stuttgart
Online-Anfrage
Datenschutz
Impressum
Links
AGB

 

horak.
Rechtsanwälte Hannover
Fachanwälte
Patentanwälte

Georgstr. 48
30159 Hannover | Hauptsitz
Deutschland

Fon 0511.35 73 56-0
Fax 0511.35 73 56-29
info@bwlh.de
hannover@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Berlin
Fachanwälte
Patentanwälte

Wittestraße 30 K
13509 Berlin
Deutschland

Fon 030.403 66 69-00
Fax 030.403 66 69-09
berlin@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bielefeld
Fachanwälte
Patentanwälte

Herforder Str. 69
33602 Bielefeld
Deutschland

Fon 0521.43 06 06-60
Fax 0521.43 06 06-69
bielefeld@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bremen
Fachanwälte
Patentanwälte

Parkallee 117
28209 Bremen
Deutschland

Fon 0421.33 11 12-90
Fax 0421.33 11 12-99
bremen@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Düsseldorf
Fachanwälte
Patentanwälte

Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
Deutschland

Fon 0211.97 26 95-00
Fax 0211.97 26 95-09
duesseldorf@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Frankfurt/ Main
Fachanwälte
Patentanwälte

Alfred-Herrhausen-Allee 3-5
65760 Frankfurt-Eschborn
Deutschland

Fon 069.380 79 74-20
Fax 069.380 79 74-29
frankfurt@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Hamburg
Fachanwälte
Patentanwälte

Colonnaden 5
20354 Hamburg
Deutschland

Fon 040.882 15 83-10
Fax 040.882 15 83-19
hamburg@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte LEIPZIG
Fachanwälte
Patentanwälte

Friedrich-List-Platz 1
04103 Leipzig
Deutschland

Fon 0341.98 99 45-50
Fax 0341.98 99 45-59
leipzig@bwlh.de

 

horak. 
Rechtsanwälte München
Fachanwälte
Patentanwälte

Landsberger Str. 155
80687 München
Deutschland

Fon 089.250 07 90-50
Fax 089.250 07 90-59
munich@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Stuttgart
Fachanwälte
Patentanwälte

Königstraße 80
70173 Stuttgart
Deutschland

Fon 0711.99 58 55-90
Fax 0711.99 58 55-99
stuttgart@bwlh.de

KI-Recht/ AI: KI-Haftung, KI-Compliance, KI-Risiken, KI-Verträge und -Forschung

Künstliche Intelligenz (KI) ist ein Bereich der Informatik, der darauf abzielt, Maschinen zu entwickeln, die in der Lage sind, Aufgaben zu übernehmen, die typischerweise menschliche Intelligenz erfordern. Dazu gehören das Erkennen von Mustern, das Verstehen und Verarbeiten von Sprache, das Lernen aus Erfahrungen sowie Problemlösungs- und Entscheidungsfähigkeiten. KI wird durch Algorithmen und große Datenmengen ermöglicht und kann in vielen Bereichen des täglichen Lebens angewendet werden, von Sprachassistenten und Chatbots bis hin zu automatisierten Diagnosewerkzeugen in der Medizin.

Welche KI-Formen gibt es?

Natürlich gibt es unterschiedliche Einteilungen der KI. Hier wird eine herausgegriffen.

Schwache KI (Narrow AI)

Schwache KI ist auf spezifische Aufgaben beschränkt und wird so programmiert, dass sie diese sehr gut ausführen kann, ohne ein allgemeines Verständnis oder Bewusstsein zu besitzen. Beispiele sind Sprachassistenten wie Siri und Alexa, Gesichtserkennungssysteme und Empfehlungsalgorithmen. Schwache KI ist die aktuell verbreitetste Form und deckt die meisten KI-Anwendungen ab, die wir heute erleben.

Starke KI (Strong AI)

Starke KI beschreibt hypothetische Maschinen, die ein menschenähnliches Bewusstsein und allgemeines Verständnis besitzen und in der Lage sind, sich an neue Situationen anzupassen und eine breite Palette kognitiver Aufgaben auf menschlichem Niveau zu erfüllen.

Superintelligenz

Superintelligenz bezieht sich auf eine KI, die die menschlichen Fähigkeiten in allen Aspekten übertreffen würde, von Kreativität bis hin zur Problemlösung und emotionalem Verständnis. Sie könnte Entscheidungen treffen und Probleme lösen, die Menschen nicht in der Lage wären zu durchdenken. Superintelligenz ist zurzeit nur theoretisch und wird sowohl als potenzieller Segen als auch als Risiko für die Menschheit gesehen.

Maschinelles Lernen (ML) und Deep Learning (DL)

Diese Formen der KI verwenden Algorithmen, die aus Daten lernen, anstatt explizit programmiert zu werden. Maschinelles Lernen umfasst Algorithmen, die Muster erkennen und Vorhersagen treffen, während Deep Learning neuronale Netzwerke nutzt, die komplexe Aufgaben wie Spracherkennung oder Bildverarbeitung ermöglichen. Dies ist die Technologie hinter den meisten aktuellen KI-Anwendungen.

Zukünftige KI-Formen: Autonome KI und Quanten-KI

Die Entwicklung in Richtung autonome KI-Systeme (wie selbstfahrende Autos oder autonome Roboter) und die Integration von Quantencomputing in KI versprechen eine neue Generation von KI-Systemen mit noch größerer Rechenleistung und Problemlösungsfähigkeit. Quanten-KI könnte in Bereichen wie Wettervorhersage, Medikamentenentwicklung und Finanzanalysen große Fortschritte ermöglichen.

Insgesamt durchläuft die KI-Entwicklung eine Evolution von spezialisierten, eng begrenzten Anwendungen hin zu allgemeineren, flexibel einsetzbaren Systemen mit dem Ziel, eine KI zu erschaffen, die in immer komplexeren und vielfältigeren Bereichen menschliche Intelligenz simulieren oder ergänzen kann.

Haftung für den Einsatz von KI (KI-Haftung)

Die Haftung für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Europa ist komplex und umfasst eine Vielzahl rechtlicher Aspekte. Die Europäische Union (EU) arbeitet aktiv an der Regulierung von KI, um Risiken für die Gesellschaft zu minimieren und sicherzustellen, dass KI-Systeme sicher und ethisch vertretbar eingesetzt werden. Der aktuelle Rechtsrahmen basiert auf bestehenden Gesetzen zur Produkthaftung, jedoch sind neue Regulierungen in Arbeit, die speziell auf KI-Systeme zugeschnitten sind. Hier sind einige der wichtigsten Ansätze und Akteure, die für die Haftung von KI verantwortlich sind:

1. KI-Produkthaftung und KI-Produzentenhaftung

Gemäß der Produkthaftungsrichtlinie der EU haftet der Hersteller eines Produkts für Schäden, die durch Mängel des Produkts entstehen. Wenn ein KI-System also fehlerhaft arbeitet und Schäden verursacht, kann der Hersteller oder Entwickler für diese Schäden haftbar gemacht werden. Diese Haftung kann auch auf die Softwareentwickler und Datentrainingsanbieter ausgeweitet werden, die das KI-System entwickelt oder trainiert haben.

2. KI-Anwenderhaftung und KI-Betreiberhaftung

Für den Betrieb von KI-Systemen haften oft auch die Anwender bzw. Betreiber. Dies gilt insbesondere für Unternehmen, die KI-Systeme in sensiblen Bereichen wie der Medizin, im Verkehr oder in der Finanzbranche einsetzen. In solchen Fällen müssen die Betreiber sicherstellen, dass die Systeme regelmäßig überprüft, gewartet und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen verwendet werden.

Ein Beispiel sind selbstfahrende Autos: Der Fahrzeughalter könnte für Schäden haftbar gemacht werden, die durch das autonome Fahrzeug verursacht werden, wenn dieser nachweislich Wartungspflichten vernachlässigt oder Sicherheitsstandards nicht eingehalten hat.

3. Haftung bei hoher Risikokategorie – der "EU AI Act"

Die EU hat bereits jetzt eine umfassende Regulierung von KI, bekannt als der AI Act (Gesetz über künstliche Intelligenz), um den Einsatz von Hochrisiko-KI-Systemen zu regeln. Der AI Act stuft KI-Anwendungen in Risikokategorien ein, wobei besonders hohe Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme gestellt werden, z. B. KI-Systeme, die in der Strafjustiz, der medizinischen Diagnose oder im Arbeitsplatzmanagement eingesetzt werden. Hersteller und Betreiber solcher Systeme müssen strenge technische und ethische Standards einhalten und gegebenenfalls Sicherheitsberichte erstellen und prüfen lassen.

4. Sorgfaltspflichten und Dokumentationspflichten

Unternehmen, die KI entwickeln oder einsetzen, unterliegen bestimmten Sorgfaltspflichten. Dazu gehört, dass Unternehmen sicherstellen müssen, dass die eingesetzten KI-Systeme keine unvorhersehbaren Schäden verursachen können, und dass diese Systeme regelmäßig auf Sicherheit und ethische Standards überprüft werden. Dies umfasst auch umfassende Dokumentationspflichten, um nachweisen zu können, dass die Risiken des Systems erkannt, überwacht und gemanagt werden.

5. Zivilrechtliche KI-Haftungsrichtlinie

Zusätzlich zum AI Act hat die EU eine zivilrechtliche KI-Haftungsrichtlinie entwickelt, die es Opfern von KI-bedingten Schäden erleichtern soll, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Diese Richtlinie soll die Beweislast für Opfer erleichtern, insbesondere in Fällen, in denen die genaue Ursache eines Schadens schwer nachzuweisen ist.

6. KI-Datenschutz und ethische Standards für KI

Der Datenschutz (DSGVO) spielt ebenfalls eine Rolle in der Haftung von KI-Systemen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass KI-Systeme die Daten der Nutzer sicher verarbeiten und keinen Schaden verursachen. Verstöße gegen die DSGVO, die durch den Einsatz von KI verursacht werden, können zu hohen Bußgeldern und Haftungsansprüchen führen.

Zusammenfassung: Wer haftet wofür?

  • Hersteller und Entwickler haften für Fehler im Design oder der Entwicklung von KI-Systemen.
  • Betreiber und Nutzer haften für den unsachgemäßen Einsatz und Betrieb der KI-Systeme.
  • Zivilrechtliche KI-Haftungsrichtlinie und AI Act sollen das rechtliche Umfeld klarer gestalten, indem sie Risikokategorien definieren und neue Sorgfaltspflichten für Hochrisiko-KI festlegen.

Ziel der KI-Gesetzgebung ist es, Innovationen zu fördern, ohne dabei die Sicherheit und Rechte der Menschen zu vernachlässigen.

KI-Compliance

Die rechtliche Beurteilung von KI-Compliance in Europa ist eine vielschichtige Herausforderung. Sie wird von einer Kombination aus neuen EU-Verordnungen, wie dem  AI Act, sowie bestehenden Gesetzen und Richtlinien beeinflusst, die verschiedene Aspekte der Compliance betreffen, darunter Datenschutz, Produkthaftung und ethische Prinzipien.

1. EU AI Act: Der zentrale Rahmen für KI-Compliance

Der AI Act der EU  ist die erste umfassende Regulierung für KI-Systeme und legt einen einheitlichen Rechtsrahmen für die gesamte EU fest. Der AI Act verfolgt einen risikobasierten Ansatz und stuft KI-Systeme in vier Risikokategorien ein:

  • Unannehmbares Risiko: Bestimmte KI-Anwendungen, die die Rechte und Freiheiten von Menschen verletzen, sind komplett verboten (z. B. „Social Scoring“).
  • Hohes Risiko: Hochrisiko-KI-Systeme, wie solche in der Medizin oder im Bildungswesen, unterliegen strengen Anforderungen. Anbieter und Nutzer dieser Systeme müssen Compliance-Prüfungen durchlaufen, Risikomanagementsysteme implementieren und gegebenenfalls behördliche Genehmigungen einholen.
  • Begrenztes Risiko: Für Systeme mit begrenztem Risiko, wie etwa Chatbots, sind bestimmte Transparenzpflichten vorgesehen, z. B. müssen Nutzer darüber informiert werden, dass sie mit einer KI interagieren.
  • Minimales Risiko: Für KI-Systeme mit minimalem Risiko, wie einfache Softwareanwendungen, bestehen keine spezifischen regulatorischen Anforderungen.

Der AI Act legt damit den Grundstein für KI-Compliance und schreibt spezifische Anforderungen an Transparenz, Dokumentation, Sicherheit und Risikomanagement vor.

2. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die DSGVO spielt eine zentrale Rolle bei der KI-Compliance, da KI-Systeme häufig große Mengen an personenbezogenen Daten verarbeiten. Die DSGVO setzt dabei strenge Anforderungen an Datenschutz und Transparenz:

  • Einwilligung und Transparenz: Nutzer müssen über die Verwendung ihrer Daten informiert werden und gegebenenfalls ihre Einwilligung geben. Die Datenverarbeitung muss fair und transparent erfolgen.
  • Recht auf Auskunft und Löschung: Personen haben das Recht zu erfahren, wie ihre Daten verarbeitet werden, und können die Löschung ihrer Daten verlangen.
  • Automatisierte Entscheidungsfindung: Wenn Entscheidungen ausschließlich auf KI basieren, müssen Personen das Recht haben, die Entscheidungsfindung zu verstehen, und in bestimmten Fällen ist eine menschliche Ãœberprüfung erforderlich.

Compliance mit der DSGVO ist für alle KI-Anwendungen, die personenbezogene Daten verarbeiten, zwingend erforderlich und stellt eine wesentliche Grundlage für die rechtskonforme Implementierung von KI dar.

3. Produktsicherheits- und Produkthaftungsrichtlinie

Die Produkthaftungsrichtlinie der EU und das Produktsicherheitsgesetz legen Verantwortlichkeiten für Hersteller fest, wenn durch ein KI-System oder Produkt Schäden verursacht werden. KI-Systeme gelten im rechtlichen Sinne als „Produkte“, was bedeutet, dass Hersteller verpflichtet sind, die Sicherheit und Zuverlässigkeit ihrer KI-Lösungen zu gewährleisten. Die EU hat eine Aktualisierung der Produkthaftungsrichtlinie, um die besonderen Risiken und Eigenheiten von KI-Technologien besser abzubilden.

4. Zivilrechtliche KI-Haftungsrichtlinie

Diese Richtlinie soll es Opfern von KI-bedingten Schäden erleichtern, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Sie erleichtert die Beweislast, indem sie eine Art „Beweisvermutung“ einführt, die es Betroffenen ermöglicht, leichter zu belegen, dass ein Schaden durch den Einsatz von KI entstanden ist.

5. Ethische Grundsätze und KI-Compliance

Die EU verfolgt eine ethische Leitlinie für den Einsatz von KI, die auf den Grundsätzen der Transparenz, Fairness und Nicht-Diskriminierung basiert. Diese ethischen Grundsätze sind vor allem für Hochrisiko-KI von Bedeutung. Unternehmen, die KI-Compliance anstreben, sollten die folgenden ethischen Richtlinien berücksichtigen:

Transparenz: Die Funktionsweise und Entscheidungsprozesse der KI müssen verständlich und nachvollziehbar sein, um Vertrauen zu fördern.

Vermeidung von Diskriminierung: KI-Systeme dürfen keine diskriminierenden Ergebnisse liefern. Sie sollten regelmäßig geprüft werden, um sicherzustellen, dass keine Vorurteile eingebaut sind.

Datensicherheit und Robustheit: KI-Systeme sollten so entwickelt werden, dass sie sicher, robust und vor externen Angriffen geschützt sind.

6. Technische KI-Compliance-Maßnahmen

Zur Einhaltung der rechtlichen Anforderungen müssen Unternehmen technische Maßnahmen umsetzen, darunter:

  •     Risikomanagement und Tests: Unternehmen sollten vor dem Einsatz von KI-Systemen Risiken analysieren und Maßnahmen zur Risikominderung treffen.
  •     Dokumentation und Audits: Eine lückenlose Dokumentation des Entwicklungsprozesses sowie regelmäßige Audits der Systeme sind für die Einhaltung von KI-Standards unerlässlich.
  •     Erklärbarkeit der Algorithmen: Gerade bei Hochrisiko-KI-Anwendungen wird zunehmend eine Erklärbarkeit der Algorithmen gefordert, damit Entscheidungen überprüfbar und transparent sind.

Die rechtliche Beurteilung von KI-Compliance in Europa umfasst eine Mischung aus neuen und bestehenden Gesetzen, wobei der AI Act neben nationalen Gesetzen die zentrale Rolle spielt. Für Unternehmen ist es entscheidend, sich über diese Regelungen umfassend zu informieren und die Einhaltung durch technische und organisatorische Maßnahmen zu gewährleisten.

KI-Verträge

KI-Verträge sind rechtliche Vereinbarungen, die den Einsatz, die Entwicklung, die Lizenzierung und die Implementierung von Künstlicher Intelligenz (KI) regeln. Da KI-Technologien oft komplex und dynamisch sind, erfordern KI-Verträge besondere Regelungen, die auf spezifische rechtliche und technische Aspekte der KI zugeschnitten sind. Im Folgenden sind einige Arten von KI-Verträgen und die zentralen rechtlichen Regelungen aufgeführt, die in diesen Verträgen berücksichtigt werden sollten:

1. KI-Entwicklungs- und Forschungsverträge

Diese Verträge regeln die Entwicklung und Forschung von KI-Systemen. Sie werden oft zwischen KI-Entwicklern und Unternehmen oder Forschungsinstitutionen abgeschlossen und legen fest, wie eine KI-Lösung gestaltet und entwickelt werden soll.

Besondere Regelungen:

  • Geistiges Eigentum: Wer ist Eigentümer des Codes, der Algorithmen und der Daten, die während der Entwicklung generiert werden? Es ist wichtig, festzulegen, ob der Entwickler, der Auftraggeber oder beide die Rechte besitzen.
  • Vertraulichkeit: Schutz vertraulicher Informationen ist essenziell, da häufig sensible Daten und Geschäftsgeheimnisse in die Entwicklung einfließen.
  • Leistungsanforderungen und Spezifikationen: Klar definierte technische Anforderungen und Leistungsindikatoren (KPIs) sind notwendig, um sicherzustellen, dass das KI-System den Erwartungen entspricht.
  • Haftung und Risikoübernahme: Regelungen zur Haftung bei Fehlern, Verzögerungen oder Verstößen gegen ethische Grundsätze, die während der Entwicklung auftreten können, sind entscheidend.

2. KI-Lizenzverträge und KI-Nutzungsverträge

In diesen Verträgen wird die Nutzung einer bereits entwickelten KI-Lösung geregelt. Unternehmen erwerben eine Lizenz, um die KI-Software zu nutzen, und die Nutzungsbedingungen werden klar definiert.

Besondere Regelungen:

  • Lizenzumfang und -dauer: Der Vertrag sollte den Nutzungsumfang, die Lizenzdauer und mögliche Einschränkungen der Nutzung (z. B. geografisch oder branchenbezogen) festlegen.
  • Haftung für Schäden: Da KI-Systeme Fehlentscheidungen treffen können, ist eine Haftungsklausel für Schäden durch fehlerhafte Ergebnisse oder unvorhergesehene Konsequenzen der KI wichtig.
  • Updates und Wartung: Regelungen zu regelmäßigen Updates, Wartung und technischen Support sind wichtig, um die Sicherheit und Funktionalität der KI langfristig zu gewährleisten.
  • Rechtskonformität: Der Lizenzgeber sollte zusichern, dass das System mit allen geltenden Gesetzen, wie Datenschutz (DSGVO), Produktsicherheit und dem zukünftigen AI Act, übereinstimmt.

3. KI-Datenverarbeitungsverträge

Da KI-Systeme oft auf umfangreiche Daten angewiesen sind, werden häufig Datenverarbeitungsverträge benötigt, um die Rechte und Pflichten beider Parteien bezüglich der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der Daten zu klären.

Besondere Regelungen:

  • Datenschutz und DSGVO-Konformität: Die Datenverarbeitung muss vollständig mit der DSGVO konform sein, einschließlich der Vereinbarung über den Schutz personenbezogener Daten, Einwilligungen und der Rechte betroffener Personen.
  • Verantwortlichkeiten: Die Verantwortlichkeit zwischen dem Datenverantwortlichen (z. B. der KI-Nutzer) und dem Datenverarbeiter (z. B. der Entwickler oder Anbieter) muss eindeutig geklärt sein.
  • Datenqualität und -sicherheit: Anforderungen an die Datenqualität und Maßnahmen zur Sicherung der Datenintegrität und Vertraulichkeit sind wichtig, um KI-Systeme zu schützen und deren Leistung sicherzustellen.
  • Datenzugang und Löschpflicht: Der Vertrag sollte festlegen, wer Zugang zu den Daten hat und wie lange die Daten aufbewahrt werden dürfen, sowie Regelungen zur Löschung der Daten nach Vertragsende.

4. KI-Wartungs- und Supportverträge

Solche Verträge regeln die Wartung, den Support und die regelmäßige Aktualisierung von KI-Systemen. Sie sind häufig bei komplexen KI-Lösungen erforderlich, die kontinuierliche Betreuung und Optimierung benötigen.

Besondere Regelungen:

  • Service-Level-Agreements (SLAs): Definierte Leistungsstandards und Verfügbarkeiten für den Support, einschließlich Reaktionszeiten und Problemlösungsstandards.
  • Sicherheitsaktualisierungen: Regelungen, die sicherstellen, dass sicherheitsrelevante Updates zeitnah zur Verfügung gestellt und implementiert werden.
  • Fehlerbehebung und Notfallpläne: Prozesse für den Umgang mit kritischen Fehlern und Notfallmaßnahmen, die bei Fehlfunktionen der KI greifen.
  • Auditierung und Compliance: Regelungen zur regelmäßigen Ãœberprüfung und Einhaltung der rechtlichen und ethischen Anforderungen an das System.

5. KI-Verträge über ethische und rechtliche Standards (Compliance-Verträge)

Diese Verträge regeln die Einhaltung ethischer und rechtlicher Standards im Einsatz von KI, insbesondere bei Hochrisiko-Anwendungen.

Besondere Regelungen:

  • Ethische Leitlinien: Festlegung ethischer Prinzipien, wie Fairness, Transparenz und Nichtdiskriminierung, die im Betrieb der KI eingehalten werden müssen.
  • Transparenzpflichten: Verpflichtung zur Offenlegung bestimmter KI-Funktionen, wie z. B. der Entscheidungslogik oder der Datenquellen, um die Transparenz zu gewährleisten.
  • Audit- und Prüfpflichten: Festlegung regelmäßiger interner und externer Audits zur Ãœberprüfung der Einhaltung gesetzlicher und ethischer Anforderungen.
  • Risikomanagement: Verpflichtung zur Risikobewertung und Implementierung von Risikominderungsmaßnahmen, um potenzielle Schäden oder Diskriminierung durch die KI zu verhindern.

6. KI-Partnerschafts- und Kooperationsverträge

Partnerschaften und Kooperationen in der Entwicklung oder Anwendung von KI sind häufig und erfordern detaillierte Kooperationsverträge.

Besondere Regelungen:

  • Aufteilung der Rollen und Verantwortlichkeiten: Klar definierte Rollen, Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten beider Partner.
  • Eigentumsrechte an Ergebnissen: Regelung, wem die Rechte an den Ergebnissen der Zusammenarbeit zustehen.
  • Wettbewerbsverbote: Beschränkungen hinsichtlich des Wettbewerbs zwischen den Vertragsparteien in bestimmten Märkten oder Bereichen.
  • Vertraulichkeit und geistiges Eigentum: Schutz von Geschäftsgeheimnissen und geistigem Eigentum während und nach der Kooperation.

Fazit

KI-Verträge sind aufgrund der Komplexität der Technologie und der hohen rechtlichen Anforderungen umfangreich und detailliert. Sie erfordern spezielle Regelungen für geistiges Eigentum, Haftung, ethische Standards und den Datenschutz. Die Einhaltung von EU-Vorschriften wie DSGVO und dem geplanten AI Act ist entscheidend, um rechtliche Risiken zu minimieren und die Verantwortung für die Sicherheit und Zuverlässigkeit von KI-Systemen festzulegen.

KI-Forschung

Die rechtliche Regulierung der KI-Forschung ist ein zunehmend wichtiges Thema, da Fortschritte in der Künstlichen Intelligenz sowohl immense Chancen als auch erhebliche Risiken mit sich bringen. Die Europäische Union (EU) und andere internationale Akteure sind sich bewusst, dass KI-Forschung verantwortungsvoll und unter Berücksichtigung ethischer sowie rechtlicher Standards gefördert werden muss. Hier sind einige zentrale Aspekte der rechtlichen Regulierung von KI-Forschung und ihre zukünftigen Perspektiven:

1. Regulierung der Forschung an Hochrisiko-KI

Der EU AI Act verfolgt einen risikobasierten Ansatz und definiert spezifische Regeln für die Entwicklung und Erforschung von Hochrisiko-KI. Dies betrifft insbesondere Anwendungen in Bereichen wie Medizin, Strafverfolgung und Verkehr, wo Fehlentscheidungen gravierende Auswirkungen auf die Gesellschaft haben können.

Regulatorische Aspekte:

  • Transparenzanforderungen: Forscher und Entwickler müssen offenlegen, wie Hochrisiko-KI-Systeme arbeiten und welche Daten verwendet werden. Dies dient dazu, die Nachvollziehbarkeit und Verantwortung zu verbessern.
  • Risikobewertungen und Sicherheitsprüfungen: Vor allem bei Hochrisiko-Anwendungen müssen Forscher sicherstellen, dass die Systeme sicher sind und keine Risiken für die Allgemeinheit darstellen.
  • Technische Standards und Zertifizierungen: Der AI Act sieht vor, dass Hochrisiko-KI-Systeme bestimmten technischen Standards entsprechen und Zertifizierungsverfahren durchlaufen müssen, bevor sie eingesetzt werden dürfen.

2. Datenschutz und ethische Standards in der KI-Forschung

Datenschutz ist ein zentraler Aspekt der KI-Forschung, da viele Systeme auf großen Mengen an personenbezogenen Daten trainiert werden. Die DSGVO legt strenge Anforderungen an die Nutzung solcher Daten fest und verlangt, dass KI-Entwickler die Privatsphäre und die Rechte der Personen respektieren.

Regulatorische Aspekte:

  • Einhaltung der DSGVO: Forscher müssen gewährleisten, dass personenbezogene Daten nur unter Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung verwendet werden, insbesondere durch die Einholung von Einwilligungen und die Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen.
  • Anonymisierung und Pseudonymisierung: In der Forschung sollten Daten möglichst anonymisiert oder pseudonymisiert werden, um die Privatsphäre der Individuen zu schützen.
  • Recht auf Erklärbarkeit und Transparenz: Personen haben das Recht, zu wissen, wie ihre Daten verarbeitet werden und welche Entscheidungen daraus resultieren. KI-Forschung muss daher verständliche Erklärungen für Algorithmen und Modelle bieten, insbesondere wenn sie in Bereichen eingesetzt werden, die das Leben der Menschen beeinflussen.

3. Regelungen zu ethischer und fairer Forschung

In der KI-Forschung wird zunehmend auf ethische Grundsätze geachtet, um sicherzustellen, dass KI-Systeme fair, sicher und inklusiv sind. Die EU hat ethische Richtlinien veröffentlicht, die auf die Förderung einer vertrauenswürdigen KI abzielen, insbesondere durch die Förderung von Fairness, Nicht-Diskriminierung und Transparenz.

Regulatorische Aspekte:

  • Fairness und Nicht-Diskriminierung: Forscher sollten sicherstellen, dass ihre KI-Modelle keine unfaire Diskriminierung oder Vorurteile fördern, indem sie die Trainingsdaten sorgfältig auf Verzerrungen prüfen und geeignete Methoden zur Bias-Reduzierung anwenden.
  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Die EU fordert, dass die Prozesse und Entscheidungen, die durch KI-Systeme getroffen werden, transparent und nachvollziehbar sind. Forscher müssen Methoden entwickeln, die es ermöglichen, den Entscheidungsweg eines Modells nachzuvollziehen.
  • Ethische Ãœberprüfungsgremien: Für Forschungsprojekte, die potenziell ethische oder gesellschaftliche Risiken bergen, könnten Ethikkommissionen eingeführt werden, um sicherzustellen, dass ethische Standards eingehalten werden.

4. Geistiges Eigentum und Open Access in der KI-Forschung

Fragen des geistigen Eigentums sind in der KI-Forschung besonders relevant, da sich viele Forschungsprojekte auf gemeinschaftlich entwickelte Daten und Algorithmen stützen. Es ist wichtig, einen fairen Ausgleich zwischen den Rechten von Entwicklern und Forschern und dem öffentlichen Interesse an offenen Daten und Modellen zu schaffen.

Regulatorische Aspekte:

  • Urheberrecht und Lizenzierung: Forscher müssen bei der Nutzung von Algorithmen und Modellen die Urheberrechte respektieren. Gleichzeitig sollten Anreize für Open-Source-KI geschaffen werden, um den Zugang zu wichtigen Forschungsergebnissen zu fördern.
  • Open Access und Datenfreigabe: In der EU wird zunehmend auf Open Access und Datenfreigabe gesetzt, um sicherzustellen, dass Forschungsergebnisse der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. KI-Forscher könnten verpflichtet werden, Daten und Modelle offenzulegen, insbesondere wenn die Forschung öffentlich finanziert wurde.
  • Patente und Schutzrechte: Während Algorithmen und KI-Modelle teilweise durch Patente geschützt werden können, wird der offene Zugang gefördert, um den Innovationsfluss nicht zu behindern. Hier muss ein Gleichgewicht gefunden werden, das sowohl den Schutz des geistigen Eigentums als auch die Förderung von Innovation ermöglicht.

5. Regelungen zur Zusammenarbeit und gemeinsamen Forschung

In der KI-Forschung ist die internationale und interdisziplinäre Zusammenarbeit entscheidend, da KI-Projekte oft umfassende Ressourcen, Daten und Fachwissen erfordern. Hier sind Regelungen erforderlich, die grenzüberschreitende Kooperationen fördern und die Rechte und Pflichten der beteiligten Akteure regeln.

Regulatorische Aspekte:

  • Kooperationsverträge: Verträge sollten klare Vereinbarungen über geistiges Eigentum, die Nutzung von Daten, die Verteilung der Forschungsergebnisse und die Verantwortung für ethische und rechtliche Standards enthalten.
  • Internationale Harmonisierung: Da KI-Forschung häufig international ist, ist eine Harmonisierung von Vorschriften und Standards erforderlich, um sicherzustellen, dass Forschungsergebnisse in verschiedenen Ländern kompatibel sind.
  • Finanzierung und Förderung: Staatliche und EU-Förderprogramme könnten Anreize für ethische und nachhaltige KI-Forschung schaffen und spezifische Anforderungen für Forschungsprojekte definieren, die mit öffentlicher Finanzierung durchgeführt werden.

Zukünftige rechtliche Entwicklungen in der KI-Forschung

In Zukunft könnte die rechtliche Regulierung der KI-Forschung weiter verschärft und auf neue Technologien und Anwendungen ausgeweitet werden. Die EU und andere internationale Organisationen könnten den rechtlichen Rahmen für KI-Forschung und -Entwicklung kontinuierlich weiterentwickeln, um den Herausforderungen und Chancen gerecht zu werden. Hier sind mögliche Trends:

  • Anpassung an neue Technologien: Die Regulierung könnte flexibler gestaltet werden, um mit neuen technologischen Entwicklungen Schritt zu halten, wie z. B. Quanten-KI oder autonome Systeme.
  • Ethik- und Prüfinstitutionen: Die Etablierung unabhängiger Ethik- und Prüfinstitutionen könnte helfen, die Einhaltung von ethischen und rechtlichen Standards zu überwachen und die Sicherheit von KI-Systemen zu gewährleisten.
  • Erweiterte Haftungsregeln: Zukünftige Gesetze könnten spezielle Haftungsregeln für KI-Fehlentscheidungen und -Schäden enthalten, um eine klare Verantwortlichkeit für die Forschung und Entwicklung zu gewährleisten.
  • Förderung von „verantwortungsvoller KI“: Programme zur Förderung von KI könnten auf verantwortungsbewusste und nachhaltige Entwicklung abzielen, mit Anforderungen an Transparenz, ethische Standards und sozialen Nutzen.

Die rechtliche Entwicklung der KI-Forschung wird eine Balance zwischen der Förderung von Innovation und dem Schutz der Gesellschaft finden müssen, indem sie ethische und rechtliche Standards integriert, ohne die Forschung durch übermäßige Vorschriften zu behindern.

 

Anwalt Deutschland Fachanwalt deutsch Patentverletzung Markenverletzung Designverletzung Patentverletzungsklage Markenverletzungsverfahren Designverletzungsprozess Abmahnung Patent Verletzung eines Patentes, Gebrauchsmusterverletzung Sortenschutzverletzung Wettbewerbsverletzung öffentliches Wirtschaftsrecht öffentliches Baurecht öffentliches Planungsrecht Städtebaurecht Kommunalrecht Umweltrecht Abfallrecht Energierecht TK-Recht Vergaberecht ÖPP Privatisierung Teilprivatisierung Umwandlung in öffentliche Einrichtung Beihilferecht Gewerberecht Gesundheitsrecht Wirtschaftsverwaltungsrecht externe Rechtsanteilung flexible Patentabteilung IP Due Diligence German  Lawyer Germany English language Attorney-at-law IP Lawyer IP Due Diligence Attorney on demand Patent Attorney on demand  English

  anwalt hannover Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Marke Patent Markenrecht Patentrecht Patentiert Gebrauchsmuster Geschmacksmuster anmelden recherchieren  name registrieren Ankam Rechtsrat Berlin Hamburg Rechtsberatung in München Köln Frankfurt Rechtsberatung Stuttgart Dortmund Düsseldorf Essen Bremen Hannover Leipzig Dresden Nürnberg Duisburg Bochum Bielefeld Wuppertal Bonn Mannheim Karlsruhe Wiesbaden Münster Augsburg  Rechtsanwalt Mietrecht Gewerbemietrecht Pachtrecht Bürgschaftsrecht Gewerberecht Gaststättenrecht drucken  Apothekenrecht Arbeitnehmererfinderrecht Arbeitsrecht Baurecht anwalt Arzneimittelrecht Bildrecht Fotorecht Fachkanzlei Datenschutz datenrecht Rechtsberatung in Gelsenkirchen Aachen Mönchengladbach Braunschweig Chemnitz Krefeld Halle Magdeburg Freiburg Oberhausen Lübeck Erfurt Rostock Mainz Kassel Hagen Hamm Saarbrücken Herne Ludwigshafen Osnabrück Solingen Leverkusen Oldenburg Potsdam Neuss Heidelberg Paderborn Darmstadt Regensburg Würzburg Ingolstadt Heilbronn Ulm Göttingen Wolfsburg Recklinghausen Anwalt Hildesheim Celle Braunschweig Architektenrecht Bankrecht Beamtenrecht Bussgeldrecht Verkehrsrecht Transportrecht Markenanmeldung Markenanwalt Abmahnung Schadensersatz Schadensrecht Versicherungsrecht Krankenversicherungsrecht Versicherungsvertrag Agrarrecht Landwirtschaftsrecht speichern Datenrecht Datenschutzrecht Designrecht Designschutz Geschmacksmusterrecht Domainrecht Domain-Dispute Fachanwälte recht rechtberatung vertretung vor gericht terminsvertretung klage kläger beklagter onlinerecht internetrecht tierrecht pferderecht  verlagsrecht anwaltskanzlei vertragsrecht agb prüfen mustervertrag erstellen Rechtsvertretung in Pforzheim Offenbach Bottrop Bremerhafen Fürth Remscheid Reutlingen Moers Koblenz Erlangen Trier Salzgitter Siegen Jena Hildesheim Cottbus Gera Wilhelmshaven Delmenhorst Lüneburg Hameln Wolfenbüttel Nordhorn Cuxhaven Emden Lingen Peine Melle Stade Goslar Neustadt Arbeitsrecht Anwalt Hannover Zivilrecht Zwangsvollstreckungsrecht Prozessführung Sanierung Insolvenz Insolvenzanwalt Immobilienrecht Immobilienanwalt Domainrecht Domainanwalt Domainregistrierung Domainrecht Patentrecht Designrecht Gebrauchsmusterrecht Patent Erfinder Patentanwalt Hannover Patentanwaltskanzlei FAQ Mustervertrag kostenlose Vertragsmuster Muster-Datenschutzerklärung, IP Due Diligence, M&A, Industrie 4.0, Digitalisierung, Digitalisierungsrecht zurück  anwalt markenrecht markenanmeldung patentrecht vergaberecht lebensmittelrechtlich arzneimittelrechtlich domainrecht  Energierecht Erbrecht Europarecht Filmrecht Fachanwalt IP IT Handelsrecht Handelsvertreterrecht Gesellschaftsrecht Sportrecht sportgericht anwalt kartellrecht uwg gwb wettbewerbsrecht ingenieurrecht Vertragsrecht Verlagsrecht Veranstaltungsrecht Tierrecht TK Technikrecht Presserecht Internetrecht Onlinerecht M&A Musikrecht Insolvenzrecht Europarecht Designrecht Datenschutzrecht Datenrecht Rechtsanwalt Vergaberecht Nachprüfungsverfahren Rüge EU-Vergaberecht Online-Anfrage Rechtsanwalt Anwaltskanzlei Fachanwalt Patentanwalt FAQ Wirtschaftsrecht internationales Recht Vergaberecht IP Recht Markenrecht PatentrechtTermin buchen

 

 

horak. Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte · Georgstr. 48 · 30159 Hannover · Deutschland · Fon 0511.357 356-0 · Fax 0511.357 356-29 · info@bwlh.de

> Der Titel der Seite wird von NetObjects Fusion 2015 generiert >